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sealord37

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  1. Sieht man wunderbar, wenn man die Parteibücher an Verfassungsgerichten anschaut. Vorsicht! Das ist eine üble Unterstellung. Wir sind ne große Truppe in der Jägerschaft. Man knüpft allerlei Netzwerke, weil man nützliche Leute aus allerlei Branchen kennt. Hab so nen neuen (sehr guten) Zahnarzt gefunden. Piloten haben wir, Elektriker, ITler, jede Menge Forstleute und jede Menge Rentner. Jetzt muss ich mal rumfrage, ob irgendeiner Jurist ist. Ungewöhnlich im Sinne von auffallend? Zugunsten im Sinne von zu Unrecht? Hast du da überprüfbare Beispiele oder wieder nur eine Unterstellung?
  2. Woran machst du das fest? Sind das persönliche Erfahrungen? Wieviele Jäger-Sportschützen kennst du? Das mag so sein, liegt aber wohl am ehesten an dem übertriebenen Bedürfnisquatsch mit verbundener Vereinsmeierei, der bei Sportschützen betrieben wird. Der voreintragsfreie Erwerb kommt nur bei HA-Langwaffen und Pumpen zum tragen. Die unbegrenzte Anzahl dürfte eher wenige interessieren, da nicht jeder Unmengen Geld für Waffen, die er nur haben will zur Verfügung hat. Bei vielen spricht auch noch eine mächtige Instanz vor der Waffenbehörde ein gewichtiges Wort mit. ;-) Nö, gibt andauernd Urteile, wo Jäger ihre Zuverlässigkeit verlieren, sie haben ja auch, durch mehr Rechte, mehr Gelegenheit Fehler zu machen. Und dass das Waffenrecht Fallstricke auslegt wie ne Kreuzspinne im Spätsommer ist kein Geheimnis. Beim Beispiel Steven kann ich gar nix sehen, außer Verwirrendes. Blödsinn! Wie man ja sieht.
  3. Was genau haben "die Jäger" denn getan?
  4. Der Haken ist: die Wissen meist ewig nichts von ihrer Betroffenheit
  5. Naja....außer dem G-36 vielleicht ;-)
  6. Meine Frau will dieses Jahr mit einer Freundin auf den Weihnachtsmarkt. Hab da keine Bedenken - sie fliegen nach Budapest.
  7. Ich bin als Kind, mit 8,9 oder 10 Jahren allein mit der S-Bahn zum Weihnachtsmarkt gefahren. Meine Eltern sind später dazugestoßen und haben Geld mitgebracht, alle halbe Stunde oder so hat man sich dann irgendwo getroffen. Heute hab ich ein unangenehmes Gefühl, wenn mein erwachsener Sohn auf den Weihnachtsmarkt geht.
  8. Bedeutet dann aber im Klartext, dass es jemand auf einen Widerruf ankommen lassen muss, bei ungewissem Ausgang eines Verfahrens. Sollte ein Verband so eine Empfehlung bringen?
  9. Würd ich nicht einknicken nennen, sie sagen ja klar, dass die merkwürdige Auslegung des IM-BW nicht WaffG konform ist. Aber was sollen sie anderes machen, als ihren Mitgliedern zu empfehlen, dem erst mal nachzukommen? Was anderes raten und die Leute dürfen dann abgeben? Bin mir sicher, wenn das passiert, wird der Verband die Klage unterstützen, Dresche, weil sie was empfohlen haben, was zum Widerruf führte, kriegen sie dann trotzdem. Insofern leider alternativlos.
  10. Hab ich. Das ist aber kein Gesetz, sondern Vollzugshinweise eines Länder-IM´s. Die Behörden in BW werden danach handeln, ob sich ein anderes Bundesland daran orientiert oder ob ein Richter diese Anordnung in Teilen für unwirksam erklärt, wird man sehen.
  11. Da hast dir aber auch genau die richtigen Exoten rausgesucht. Wenn man ausnahmen sucht, werden sich noch mehr finden lassen, aber das betrifft dann nicht mehr §14, da der die Sportschützen regelt. Meine jagdlichen Waffen sind auch auf grün und als Langwaffe sogar ohne Voreintrag, da die Erwerbsberechtigung der JS ist. Aber das hat nichts mit §14 zu tun, um den es hier geht.
  12. Das heißt noch nicht, dass es das richtig sieht oder dass die IM in anderen Ländern das genauso sehen. Den Punkt mit der bedürfnisübergreifenden Nutzung (jagdlich/sportlich) sieht man bei mir in BRB auch anders.
  13. Im §14 Abs.5 steht aber auch nichts von Grundkontingent, sondern: das Wörtchen "mehr" bedeuten im allgemeinen Sprachgebrauch eine größere Anzahl und so ist auch der § formuliert worden. Eine Repetierflinte ist eine andere Waffe und eben keine quantitative Erhöhung des Waffenbestandes. Man kann davon ausgehen, dass der Wortlaut des §14 nicht mehr eindeutig ist, seitdem eine "fremde" Waffenart dort reingequetscht wurde. Ist die Frage, ob es besser wird, wenn das nochmal angefasst wird.
  14. Eigentlich nicht, dem Wortlaut des Gesetzes nach müsste man eigentlich unendlich davon erwerben können, wenn man ein Bedürfnis für den Voreintrag glaubhaft machen kann. Der Witz an der Sache ist ja, dass man sowieso für jede Waffe auf Grün ein Bedürfnis nachweisen muss. Nur für das Grundkontingent reicht eben, dass man im Verein sportlich schießt und die Waffe für eine Disziplin haben will. Für Überkontingent eben Wettkampfteilnahme und so. Wenn du nun ein Bedürfnis IPSC Flinte manuell nennst, weiß ich nicht, wie eine Wettkampfteilnahme in 25m statisch dieses untermauern sollte. Die Behörden in BW fühlen sich natürlich sicherer, wenn sie dir das versagen und du stattdessen eine harmlose Selbstladeflinte erwirbst. Aber Obacht: Selbstlader sind nur mit glatten Läufen ungefährlicher als Repetierer, mit gezogenem Lauf ist es umgekehrt!
  15. Das schon, aber wenn man sie einzeln rasiert, ist der Gegendruck (noch) geringer.
  16. Nee, ich hab noch nie mit einem StG90 geschossen und 300m nur mit ZF und früher halt mit dem G3. Da weiß ich aber nicht mehr wie das mit den Treffern aussah. Aber selbst mit ZF, bei 300m machen sich kleine Parallaxefehler schon bemerkbar.
  17. @Joker hatte ein 10x10cm Ziel ins Rennen geworfen für das Dot, darauf bezog ich mich.
  18. Auf dem Stand trifft man locker ein hühnereigroßes Ziel. Ob aufgelegt oder von Zielstock. Und dann wundert man sich, wieso der Einschuss im Reh woanders als geplant liegt.
  19. Grenzwertig, ein 2Moa Punkt ist dann schon so groß wie das Ziel. Aber darum geht es nicht. Ob das mit einem Falke möglich ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt
  20. Mag so sein, verlassen würde ich mich in ähnlich gelagerten Fällen darauf nicht. Denn die Terrorismusbekämpfung ist jetzt nicht explizit als Entschuldigung für irgendwelche Taten im StGB festgehalten. Und die Verteidigung des Grundgesetzes wird ja bisweilen schon als Verbrechen an sich gesehen.
  21. Die Frage ist, wie bewertet man, dass der Schütze den genauen Tathergang und die eventuellen Gefährdungen/Verletzungen von Rechtsgütern nicht wirklich beurteilen kann. Ich könnte mir gut vorstellen, dass du, wenn du einem flüchtenden Ladendieb ein Bein stellst, eine Verurteilung wegen KV riskierst. Zumindest, wenn du hinterher sagst, dass du den Dieb für die Polizei dingfest machen wolltest. Wenn du allerdings weißt, dass er die Beute bei sich trägt und du nur dem Ladenbesitzer sein Eigentum zurückbeschaffen wolltest, sieht das natürlich anders aus, weil ja der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum eines Dritten noch anhält.
  22. Nach dem, was mir ein befreundeter Polizist, der momentan im Auswärtigen Amt Dienst tut, erzählt hat, würde mich das nicht wundern. Zumindest, wie er die theoretisch vorgegebene Herangehensweise beschreibt.
  23. Vergrößerung für 50m kann Sinn machen, einen menschlichen Körper trifft der geschulte Polizist aber sicher auch mit Dot. Außerdem lässt sich das 1-6 ja verstellen und auf sehr kurze Entfernung trifft man auch ohne.
  24. Ich weiß, ist kein schlechtes Auto, aber eben eine nicht so hochpreisige Marke wie VW oder BMW Vielleicht ist es ein Zeiss, hat nur unbemerkt den Eigentümer gewechselt und ist auf dem Flohmarkt gelandet.
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