Zum Inhalt springen

sealord37

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    12.603
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von sealord37

  1. So bei uns in BRB, zur bisher einzigen Kontrolle, noch vor Erteilung der WBK, kamen die beiden Kontaktbereichsbeamten (was für ein Name für nen ABV) und haben sich den Safe angesehen.
  2. Und sowas wurde auch schon durchgezogen, als ein Berliner Journalist, in Papierform mit Unterschrift, den kreativen Lebenslauf einer SPD-Abgeordneten publik gemacht hat. Schlussendlich keine Straftat, nicht mal eine OWI, keinerlei Bedarf irgendwelche Beweise erheben zu müssen, blieb nur die Zersetzungsmaßnahme.
  3. Das allein ist ja schon so ein Punkt, genau wie die HD selbst, egal ob mit oder ohne SEK. Es gab ja mal sowas wie die Unverletzlichkeit der Wohnung, die nur aus wichtigen Gründen, zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung bei Straftaten aufgehoben werden kann. Mal unabhängig davon, ob das bei einer Beleidigung irgendwie verhältnismäßig ist, auch in Anbetracht des zu erwartenden Strafmaßes, gibt es doch gar keine Notwendigkeit Computer zu beschlagnahmen, wenn derjenige seine Beleidigung öffentlich gepostet hat. Meiner Meinung nach läuft da ne Menge schief und solche HD´s haben eher den Charakter einer Zersetungsmaßnahme, von den Besten gelernt....
  4. Ja klar eben Ich befürchte das nicht, bin aber vermutlich auch dämlich genug zu glauben, dass sowas wie gesunder Menschenverstand noch in ausreichendem Maße in der Bevölkerung verteilt ist und dass jedem selbst daran gelegen ist, dass sein Kram nicht in falsche Hände kommt. Ausnahmslos im Sinne von 100% gibt es nicht, daran ändern aber auch Kontrollen nichts. Welche Informationen du hast und ob du evtl. persönlich Leute kennst, die ihre Waffen im Nachtschrank aufbewahren, weiß ich nicht. Man sollte jedoch die Verhältnismäßigkeit beachten. Kontrollen sind nicht nur ein Eingriff in die Privatsphäre, sondern auch ein personeller Aufwand für beide Seiten, dem ein minimaler Nutzen in Sinne von mehr Sicherheit entgegensteht. Insbesondere unter der Prämisse, dass illegal besessene Waffen eher selten unter gleichwertigem Verschluss gelagert werden und dies ja auch kein allzu großes Problem zu sein scheint.
  5. Wobei schon allein DAS in keinem gesunden Verhältnis steht und im Grunde auch unnötig ist, da die Beschlagnahme ja für den konkreten Fall gar keine neuen Erkenntnisse bringt. Der Nachbar wird ja den entsprechenden Post der Anzeige als Screenshot beigefügt haben. Abgesehen davon, sollten Richter ja genug ausgelastet sein, um nicht wegen sowas einen Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben.
  6. Wenns so ist kann ich den Beamten eben leider nicht helfen, aber die Möglichkeit, dass die Polizei auch mal nix Böses will ist bei einem an sich braven Bürger wie mir ja schon recht hoch.
  7. Kann ich mr in der Praxis kaum vorstellen. Wenn die Polizei bei mir klingelt, muss irgendwas sein, möglicherweise hat ein Verwandter einen Unfall oder sonst was.
  8. Klar, aber der liegt ja nicht vor, wenn ich eine legal besessene Waffe reinige und nur irgendjemand irgendwas vermutet. So könnte man ja auch jedem Jäger ne Hundertschaft in den Wald hinterher schicken, weil irgendwer gesehen hat, dass da jemand in Tarnklamotten mit Gewehr in den Wald läuft.
  9. Möglich, aber wie soll ein halbwegs sachdienlicher Hinweis darauf aussehen? Es ist ja naheliegend, dass jemand der sowas irgendwie meldet, sich bei der genauen Bestimmung der Waffe täuscht. Sollte ich mein AR auf der Terrasse reinigen und jemand beobachtet mich dabei, ist es nicht unwahrscheinlich, dass er darin ein Maschinengewehr zu erkennen glaubt. Trotzdem ist das eine vollkommen harmlose und legale Handlung, die schon dadurch entschärft werden könnte, dass jemand ins Register guckt und aufgrund seiner Sachkenntnis diese Verwechslung als wahrscheinlichstes Szenario erkennt. Da würde es ja dann reichen, einmal zu klingeln und nachzufragen und man muss nicht die Tür eintreten und den Hund erschießen, nur um festzustellen, dass der Nachbar paranoid ist. Nebenbei wäre es natürlich wünschenswert, wenn in der NLWB-Bevölkerung das Bewusstsein wachsen würde, dass es nunmal auch Menschen mit Waffen gibt, nicht jeder automatisch böse ist und ein schwarzes Gewehr mit Pistolengriff und Schubschaft eben auch ein harmloses AR sein kann und kein Maschinengewehr. Wenn jemand seinen Nachbarn mit einer Waffe bedroht ist das ne Straftat, das ist ne andere Hausnummer. Und sowas macht man ja auch nicht.
  10. Wobei das so, für die EIGENE Wohnung gerade nicht im WaffG steht, wohl aber für fremde Wohnungen. Was zu dem Schluss führen muss, dass der Gesetzgeber den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" hier nicht vorschreibt. Besser wärs, denn ein, für die Kontrollierenden, nicht ganz koscherer Sinn, könnte zu "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" führen. Das lässt sich ja recht schnell hinkonstruieren. Durchgeladen ließe sich auch schwer argumentieren, ohne, dass man unsachgemäßen Umgang unterstellen kann. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie ich sowas überzeugend erklären sollte. Wobei ich mich erinnere, dass es sogar eine Frage im Katalog für die Sachkunde gab, wo man als Sportschütze seine Waffe laden darf. Und da war in der eigenen Wohnung eine richtige Antwort.
  11. Viele? Prozentual gesehen auf durchgeführte Kontrollen, sicher nicht. Irgendwer hatte hier mal eine Aufstellung aus McPomm verlinkt, da wurde das, auf kleine Anfrage im Landtag, mal ausführlich dargestellt.
  12. Was geht denn so ab? Schwerwiegende Verstöße werden bei den Kontrollen so gut wie gar nicht festgestellt, weil eben jeder seinen Kram ordnungsgemäß verwahrt.
  13. Was soll das für ein "Verdacht auf Waffen" denn sein? Wenn jemand LWB ist, dann ist doch klar, dass er Waffen hat, was gibts da noch zu verdächtigen? Und wozu dann ein DB?
  14. Wenn er auf einem Schießstand schießt, kann er sich selbst, sofern allein auf dem Stand, oder mehrere Jäger sich gegenseitig beaufsichtigen. Mit dem Generationswechsel und neuen Verantwortlichen auch auf jagdlich genutzten Ständen, kommt das Konzept "Standaufsicht' als gesetzlich geforderte Institution immer mehr in Mode.
  15. Alter.....klar, sind alle blaublütig und elitär.... was ein Schwachsinn! Hast mal geguckt wie viele Jäger es gibt?! Da das nicht in meine Zeit fällt, hast du da diesmal zufällig irgendwie sowas wie nen kleinen Hinweis der so eine Aussage zumindest marginal untermauern könnte? Oder ist das auch nur Gequatsche, um zu spalten?
  16. Schon wieder ein Denkfehler! Ich muss hier meine Steuern zahlen, da komm ich schwer drumherum. Aber jedes weitere Engagement hängt davon ab, wie gut das Verhältnis zwischen mir und dem betreffenden Teil der Gesellschaft ist. Wenn ich nun feststelle, dass dieser Teil der Gesellschaft meine Bedürfnisse mit Füßen tritt und offenbar Spaß dran hat mich zu ficken um von eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken, dann hält sich meine Bereitschaft da mitzuspielen in Grenzen. Gut, dass das immer mehr Leute erkennen, schlecht, dass sowas wie freiwillige Feuerwehr u.ä. dadurch kaum noch arbeitsfähig sind.
  17. Drum heißt es ja auch Strafrecht und nicht Straftatenverhinderungsgesetz. Wäre es so, würde vielleicht manch einer schneller drauf kommen, dass eine Rechtsnorm keine Verbrechen verhindern und keinen Schaden von einem Opfer selbiger abwenden kann. Was bleibt ist ggf. die Abschreckung, welche gering ist. Und zwar überall auf der Welt. Länder mit Todesstrafe auf Drogendelikte haben gewaltige Drogenprobleme. Die unsichersten Länder der Welt haben diakonische Strafen in ihren Gesetzbüchern stehen.
  18. Die Möglichkeit gibts aber schon, dafür muss man das Gesetz nicht anfassen.
  19. Warum sollen wir immer das kleinere Übel hinnehmen? Wie wär´s denn mal mit gar keinem Übel? Zumal es, wie du ja treffend feststellst, nutzlos ist.
  20. Du tust ja grad so, als ob sowas noch nie vorgekommen ist. Sicher nicht alle Tage, aber ab und zu gibts mal sowas, was auch in größerer Runde bekannt wird.
  21. Wie aufwändig ist es denn mit einem Auto in den Wald zu fahren? Pilzsuchern, Sondengängern und illegalen Müllentsorgern ist es jedenfalls nicht zu aufwändig. Da wird gern auch mal mit dem LKW in den Bestand gegurkt. Und Opfer finden....wenn man weiß, dass da jemand regelmäßig jagt, ist es auch kein großes Thema. Sicher gibts andere Möglichkeiten der illegalen Bewaffnung, wenn einem aber grad nichts anderes einfällt...
  22. Selbst minderjährige Einbrecher kundschaften potentielle Objekte vorher aus und passen minutiös ab, wann alle außer Haus sind. Das ist nicht so schwierig. Und nen Jäger abziehen, der einen am besten nicht mal sieht, weit weg von weiteren Zeugen und ohne aus der Sache ein Verbrechen mit größerem öffentlichen Interesse zu machen, ist was anderes als in ein bewohntes Haus einzudringen und die Gattin als Geisel zu nehmen. Und das ohne zu wissen, mit welcher Gegenwehr man rechnen muss, auf einem Terrain, wo das Opfer Heimvorteil hat.
  23. Heißt also in Waffenverbotszonen dürfen nur noch Ballerinas getragen werden?
  24. Haben die die Anwohner und Besucher denn gefragt, ob sie sich jetzt sicherer fühlen?
  25. Schon vor 20 Jahren haben mir Polizisten von angeschliffenen EC-Karten u.Ä. erzählt. Da denkste dann der will seinen Ausweis aus der Brieftasche holen und im nächsten Moment haste nen Cut über der Halsschlagader.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.