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Parallax

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  1. Übrigens hätte die Lesart "gilt nur für eine konkret eingetragene Waffe" dann die Konsequenz das man bisweilen wochen- und monatelang nachdem man legal die Waffe erworben hat noch keine Munition dafür kaufen kann bis die Waffenbehörde endlich den Eintrag in der WBK gemacht hat. Wie man in einem anderen Thread nachlesen kann dauert das ja zwischen "ein paar Minuten" bis "viele Monate". Achja, und ein Händler der einem die Waffe verkauft und nicht selbst einträgt natürlich dann auch keine Mun mitverkaufen darf. Entspricht das der "empirischen Realität da draußen"?
  2. Der Stempel is ja gerade schon drin, die Frage ist ob er schon für den Voreintrag gilt oder erst für eine konkret eingetragene Waffe. Das Zitat aus WaffG §10 ist eigentlich eindeutig, aber es gibt offenbar SB die das WaffG noch nicht gelesen haben. ?
  3. @Alex90: Exactly, man braucht auch vielleicht noch bischen Zeit sich für ein bestimmtes Modell zu entscheiden, €3000-4000 für eine KW sind nicht "mal eben" ausgegeben. Oder ein Mun-Sonderangebot wahrnehmen zu wollen und sich überlegen ob man die direkt selbst im eigenen Schrank lagern darf oder mit dem Verkäufer eine Einlagerung bei diesem vereinbaren zu müssen (ggfs. gegen Geld) um den Erwerb herauszuzögern. Wäre schön wenn dieser Mehraufwand unnötig wäre. Fürs Testen und Schießen mit Vereinswaffen und von Kollegen. Immerhin könnte sich der WBK-Inhaber nun Waffen (und das ganz unabhängig von Voreingetragenen Typen) zum Testen ganz legal ausleihen. Jep, das liest sich nach konkreter Waffe.
  4. In Deinen Beispielen wird aber die Munition gleich mitsamt Waffe gekauft, und damit liegt ja wieder eine konkrete Waffe vor für die die Mun bestimmt ist. Interessant wäre was passiert wenn man nur Mun kaufen wollen würde (im Geschäft oder vom Schützenbruder) und den Voreintrag erstmal länger offen läßt...
  5. Hallo, Situation: frisch ausgestellte Erst-Grün-WBK mit Voreinträgen mitsamt in Spalte 7 gestempeltem "Berechtigt zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition". Ist diese Berechtigung bereits gültig, oder erst wenn eine konkrete Waffe eingetragen ist? Die Formulierung "für die Waffe bestimmte oder zugelassene Munition" könnte man so interpretieren, daß dafür eine konkrete Waffe feststehen muß, wie sollte sonst das Kriterium "bestimmt oder zugelassen" geprüft werden? Auch wenn das bei z.B. 9mm Luger Mun für einen Voreintrag "halbautom. Pistole Kat B in 9mm Luger" recht eindeutig sauber wäre. Rechtliche Herleitung mit Primärquellenverweisen besonders willkommen. ? Grüße, Parallax
  6. Im Dezember kurzfristig Bedarf an diversem Putzzeug und Munition gehabt - online geprüft ob die Artikel im Laden vor Ort verfügbar sind - ja, sie seien es. Hingefahren, teuer Parkhaus gelatzt. Im Laden dann die Hälfte der Artikel nicht am Lager. Aussage des Mitarbeiters unumwunden: auf die Verfügbarkeitsaussage im Onlinesystem darf man sich überhaupt nicht verlassen, einfach ignorieren. Ich versuche nun den Laden nun weitmöglichst zu ignorieren. Zweiter Besuch in einer Filiale, zweiter Griff ins Klo. Onlineversand scheint ja auch nicht besser zu laufen.
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