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OsiLu

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  1. Nochmal: Unter Punkt 8 führt er auf, dass der Sachverhalt den meisten Mitgliedern eine Flugzeugträgerlänge am Heck vorbeigeht. Damit dürften die realen Optionen äußerst gering sein.
  2. Kassenprüfer (wie im übrigen auch Steuerprüfer) prüfen immer nur stichprobenartig. Wie lange sollen denn Prüfer herum sitzen und Kontobewegungen prüfen? Zeigen sich dann keine Unregelmäßigkeiten und sind alle Stichproben korrekt verbuicht, haben die Kassenprüfer ihre Arbeit gemacht. Das wird in einen Bericht geschrieben, der auf der Mitgliederversammlung vorgetragen wird, mit einer Empfehlung für oder wider der Entlastung des Vorstands. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ eines Vereins. Wenn dieses Organ das Verhalten des Vorstandes unterstützt, absegnet und Entlastung gibt, dann kannst Du gar nichts machen. Das interessiert weder Gerichte noch Finanzamt. Erst wenn eine Entlastung versagt wird und ein Schaden festgestellt ist, dann kann ein Schadensersatzverfahren gegen den Vorstand angestrengt werden. Beim Nicht- oder Geringeinzug von Beiträgen hat sich der Vorstand zum einen nicht persönlich bereichert, zum anderen ist - sofern der Verein das Geld nicht zum überleben benötigt - erst einmal kein Schaden eingetreten. Wenn das die überwiegende Mehrheit der Vereinsmitglieder genauso sieht, dann ist alles in bester Ordnung.
  3. ....das geht aber nur alle 6000 Jahre, wenn Mars und Jupiter in der großen Konjunktion stehen....
  4. So lange das so ist: "Der Masse der Mitglieder scheint gleichgültig", kannst Du gar nichts machen. Ansonsten sagt Dir die Satzung, was Du tun kannst. Üblicherweise könnte da drin stehen, dass auf Antrag von soundsoviel Mitgliedern eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Da sollte auch etwas drinstehen, unter welchen Umständen Mitglieder ausgeschlossen werden können und Stichwort wäre noch die Entlastung des Vorstands etc. Steht dazu nichts in der Satzung, dann ist es eine Mistsatzung und Du suchst Dir einfach einen neuen Verein.
  5. Ich bin ja ganz bei Dir. Ich meinte man kommt nicht weiter, wenn man weiter auf Dingen herumreitet, welche gerade beantwortet wurden. Da wird sie auch dabei bleiben. Ergo muss man andere Punkte ansprechen.
  6. ...die Antwort hast Du ja schon. Es dient ja nur der Harmonisierung und dem schließen von Regelungslücken. Wer könnte da schon etwas dagegen haben....so kommst Du nicht weiter...
  7. Das Schreiben der Abgeordneten ist durchaus ok und sie lässt ja Diskussionsbereitschaft erkennen. Daher würde ich nach diesem Schreiben einige (wenige) konkrete Punkte und Forderungen nachschieben und zuvor erkennen lassen, dass man die Harmonisierungsbestreben in der EU natürlich begrüßt, ebenso dass Regelungslücken geschlossen werden. Danach kann man - wie schon gesagt - der Abgeordneten so manchen Widersinn exemplarisch erläutern.
  8. Wer nichts macht, mit dem wird gemacht. Ich war lange genug in der Politik (immer noch amtierender Stadtrat) um zu wissen, dass auf solche Schreiben reagiert wird. Nicht auf einzelne, aber sobald man zur Erkenntnis kommt, dass es eine relevante Größe bekommt. Ich habe z. B. unseren Wahlkreisabgeordneten angeschrieben und das Schreiben mit unserem Vereinsvorsitzenden abgestimmt. Jetzt ist es nicht einer der schreibt, sondern 150 mit Angehörigen, Ehefrauen, Bekannten und wahlfähigen Kindern. Für den Wahlkreis eine relevante Stimmenanzahl. Organisiert Euch, betreibt Widerstand auf allen Ebenen. Dazu gehört auch Öffentlichkeitsarbeit für ein besseres Image und Durchhaltevermögen.
  9. So hätte ich das auch interpretiert....
  10. Sagen wir es mal so: So die Theorie... Aber wie schon gesagt, das waren unreife Jugendliche die spielen wollten. Das passiert.
  11. Also in der Ausbildung, in der ich war wurden die Regeln intensiv gelehrt und eine Nichtbeachtung reichte aus, den Kurs widerholen zu dürfen.
  12. Na ja....alle juristischen Feinheiten lernt man auch in der Waffensachkunde nicht und die Frage, wann jemand die tatsächliche Gewalt über etwas erhält kann ziemlich difizil sein. Und das deutsche Waffenrecht ist an allen Ecken und Enden ziemlich unlogisch und inkonsistent. In den eigenen 4 Wänden bzw. befriedetem Besitztum darf man fast alles machen, so lange es niemand spitzkriegt. Aber selbstverständlich kannst Du die ungeladene Waffe in Deinem beisein auch mal jemand in die Hand geben.
  13. Trockentraining....auf der Stube....schnelles ziehen.....wo sollten die Dienst machen, in Tombstone? Die haben rumgealbert, wie unreife Jugendliche halt so mal sind. Und wahrscheinlich hatten sie die Waffen noch relativ neu...da ist so etwas ja noch interessant. Dummerweise hatte man vergessen, denen die Sicherheitsmaßnahmen vorher einzubleuen.
  14. Es würede reichen, wenn die Polizeianwärter eine Waffensachkundeprüfung ablegen müßten. Dann müssten aber 50% die Ausbildung wegen nichtbestehens abbrechen...
  15. Seit der erste Affe einen Ast aufgehoben hat, haben Menschen Waffen getragen. Ich wage zu behaupten, dass Waffen sehr wenig mit Menschen machen, die in ihrer Kindheit mit Knallplättchenpistolen und Luftgewehren gespielt haben. Bei der heutigen Generation Schneeflocke sieht das anders aus. Denen wurden aber schon seit jüngster Kindheit beigebracht, das Waffen etwas ganz pöses sind. Was Waffen aus dir machen, das ist bei den allermeisten rein angelernt. Ich bin im Bereich der Medizin tätig, unter anderem auch in der Betreuung von jungen Erwachsenen, die als FSJ'ler (Freiwilliges soziales Jahr) im Rahmen der Entwicklungsilfe nach Südamerika und Afrika gehen. Seit rund 4 Jahren erleben wir stetig zunehmend, das Jugendliche aus überbehüteten Haushalten mit der Realität in der Welt konfrontiert werden und darunter psychisch völlig zusammenbrechen. Auch ist eine abgrundtiefe Naivität festzustellen, die sich in ebenfalls einer deutlich gesteigerten Anzahl von Vergewaltigungsopfern manifestiert, da man meint, auch in der dritten Welt kann man abends im Miniröckchen spazieren gehen. Nicht zuletzt manifestiert sich diese Entwicklung IMHO auch in den Themenschwerpunkten, die wir innerdeutsch diskutieren.
  16. OsiLu

    Risiken in Deutschland

    Das Innenministerium selbst empfiehlt die Notbevorratung, warum sollte das suspekt sein? https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/konzeption-zivile-verteidigung/konzeption-zivile-verteidigung-node.html
  17. ...und bei den dort aufgeführten Zahlen kommen euch wahlweise nicht die Tränen oder die Schamesröte ins Gesicht? Schießsport ist eine teure Angelegenheit und weniger etwas für Arme. Geld sollte ergo vorhanden sein. Wir haben einige wenige Verbände, die keine Sportverbände sind, sondern sich als Vertretung für LWB verstehen. Diese müssen klassische Lobbyarbeit machen. Das kostet Geld und nicht zu wenig. wir reden hier wenigstens über ein paar fest angestellte Mitarbeit und großzügige Spesenkonten. Hierzu braucht es zahlende Mitglieder - die auch etwas davon haben sollen, wie bei der NRA auch. Aber eines ist klar, wir können uns hier die Fingerkuppen wund tippen, das ändert rein gar nichts. Nur klassische Lobbyarbeit, das sammeln von potentiellen Wählerstimmen und am besten noch einen politischen Arm, der bei Wahlen antritt auf Europaebene. Das könnte man zusammen mit anderen Verbänden aus Polen und Tschechien etc. aufziehen. Doch wenn wir nur alle im Sessel sitzen bleiben, dann fangt schon mal an, Euch ein neues Hobby zu suchen.
  18. Ein Verband ohne finanzielle Mittel kann nichts bewirken. Entweder man baut die GRA zu einem richtigen Verband um, mit zahlenden Mitgliedern, oder man kann die GRA auflösen.
  19. OsiLu

    300 Meter Bahn

    Jessas, was für Preise. Die 100m im Tunnel kosten bei uns in LU 10 Euro, so lange die Schießzeit dauert.... vg Oliver
  20. Gleichwertig oder höher. Bei Dir würde ein A/B Schränkchen völlig reichen...
  21. Nun ja, es gibt kein Gesetz, aber Rechtsprechung zu dem Thema. Derzeit noch aus dem Versicherungsbereich, wo ein Versicherungsschutz eben abgelehnt wird, wenn der Schlüssel des aufgeschlossenen (weil Schlüssel nur in abgeschlossener Schublade gelagert war), nicht in einem, der Sicherheitsstufe des Safes entsprechendem Behältnis aufbewahrt wurde. Sollte es analog dazu um einen Schadensfall gehen, der mit Waffen passiert, wegen dem Schlüssel, so sehe ich keinen Grund, warum Gerichte nicht gleichartig entscheiden sollten. Ich denke auch, dass man - um jedes Risiko zu vermeiden - einfach einen kleinen Safe mit Zahlenschloss anschafft und die Beer ist geschält...
  22. Offtopic: Wo bewahrt ihr freie Luftdruckwaffen auf, wenn Ihr erlaubnispflichtige Waffen im Haus habt?
  23. Eben! Ich finde das ja auch schwachsinnig, aber es gibt hierbei keine Rechtssicherheit. Und ich möchte das nicht mit einem Richter ausdiskutieren. Ergo ein Minischränkchen mit Zahlenschloss und die Seele hat ruh...
  24. ...ach? Das Problem ist, dass es kein Unsinn ist. Nur weil es nicht überall so gehandhabt wird, bedeutet das nicht, dass etwas "unsinn" ist. Und wenn das Amt einem blöd will, prüft es genau diesen Punkt. Schlüsselsicherheit/ SchlüsselaufbewahrungBezüglich der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen finden sich im Waffengesetz bislang keine Regelungen. Nach § 36 Abs. 1, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Da die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln nach polizeilichen Erfahrungen oft nicht gewährleistet ist, sollte bei Beratungen auf die Möglichkeit des Einsatzes von mnemonischen (Anmerk. d. Red.: Gedächtniscode, d.h. Zahlenkombinationsschloss) bzw. biometrischen Verschlusssystemen hingewiesen werden.Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung:Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!Empfehlung zur Schlüsselaufbewahrung:Gleicher Sicherheitsstandard von Wertbehältnis und Schlüsselaufbewahrungsbehältnis oder mnemonische bzw. biometrische Verschlusssysteme beim Waffenaufbewahrungsbehältnis.“In der Konsequenz bedeutet dies - sofern der Waffenschrank nur ein Schlüsselschloss hat -, dass auch der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt werden müsste. Und zwar in einem Tresor, der seinerseits denselben Widerstandsgrad haben muss, wie der Waffenschrank, zu dem der deponierte Schlüssel gehört (also bis zu zehn Langwaffen ein A-Schrank; für mehr Langwaffen oder bis zu 5 Kurzwaffen ein B-Schrank usw.) und der idealerweise mit einem Zahlenkombinationsschloss oder einem biometrischen Verschlusssystem ausgerüstet ist. Denn sonst würde sich das „Spiel“ mit der Schlüsselaufbewahrung ja fortsetzen. Ein wie auch immer gestaltetes Verstecken oder anderweitiges Wegschließen genügt jedenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn erlangen unbefugte Dritte Zugriff auf den Schlüsssel und damit auf den Waffenschrank wurde den Aufbewahrungsvorschriften nicht entsprochen und damit steht unter dem Stichwort „grob fahrlässig“ in der Konsequenz die Zuverlässigkeit auf dem Spiel. https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Aufbewahrung_-_LKA_Bayern_-.pdf
  25. Rechtlich gesehen hat ein Tresor nur die Sicherheitsstufe, die dem entspricht wo der Schlüssel aufbewahrt wird. Ist er irgendwo versteckt, hat der Tresor keinerlei Sicherheitsstufe, liegt er in einem Tresor mit niedrigerer Sicherheitsstufe, so gilt diese auch für den Tresor. Daher sind nur Tresore mit Zahlenschloss waffenrechtlich wasserdicht zu handhaben.
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