Zum Inhalt springen

OsiLu

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    457
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von OsiLu

  1. Die Kennzeichnung relevanter Bauteile galt aber schon 2007. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Lauf keinerlei Nummer besitzt....
  2. Es ist eine beispielhafte Rechnung, ohne Anspruch auf Genauigkeit. Lest die Werte im Gesezesentwurf, dann wisst ihr, was ich meine...
  3. Einfacher, als die Potkarte der GRA geht ja nicht....ich hab 2000 drucken lassen...
  4. Hier mal unseren Text vom Verein: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Herrn Bundesinnenminister Horst Seehofer Alt-Moabit 140 Ludwigshafen, den 31. Oktober 2019 Geplante Waffenrechtsverschärfung Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer, die Schützengesellschaft Oggersheim 1887 e. V. blickt nun auf eine über 130jährige Vereinsgeschichte zurück. Unser Verein brachte viele, sehr erfolgreiche Sportler hervor, darunter z. B. auch Siegmar Henker, den bis heute erfolgreichsten paralymischen Sportler. Bei sechs Paralympischen Spielen holte er 25 Medallien, darunter 10 Goldene. Für seine Leistungen wurde er darüber hinaus mit dem silbernen Lorberblatt ausgezeichnet. Mit großer Sorge verfolgen wir nun die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland. Die nun vorgelegte und vom Bundesrat noch einmal rigide verschärfte Anpassung der Richtline wird von Ihnen und Ihrem parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer wörtlich als eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel bezeichnet. Das ist unrichtig. Vor allem das Bedürfnisprinzip wird klandestin so weit verschärft, daß das Sportschießen in Deutschland quasi zum Erliegen kommt. Es soll nun von Sportschützen gefordert werden, monatlich, bzw. 18 x im Jahr, mit JEDER Waffe die sich auf den jeweiligen WBK befindet, ausgiebig(!) zu trainieren. Das ist unerfüllbar und bedeutet die Abschaffung des Schießsports durch die Hintertüre. Ein Sportschütze, der seit vielen Jahren in verschiedenen Disziplinen und Verbänden schießt, hat nicht ungewöhnlicher Weise einen Waffenbestand von 5-10 Waffen. Sowohl Lang- als auch Kurzwaffen. Dieser unbescholtene Bürger soll nun 60-180 Mal im Jahr auf den Schießstand zum Trainieren gehen? Sportschützen sind Breitensportler; keine fest angestellten Schießmaschinen. Auch aus sportlicher Sicht ist diese Regelung kontraproduktiv. Ein Sportler trainiert dann mit seinen Waffen, wenn er sich auf Wettkämpfe vorbereitet. Dieser Entwurf würde Sportler zwingen, zur falschen Zeit mit den falschen Waffen die falsche Fertigkeit trainieren zu müssen. Im zentralen Waffenregister befinden sich nach unseren Informationen ca. 5,7 Millionen erwerbsscheinpflichtige Waffen. Ziehen wir konservativ ein Drittel Anteil Waffenbesitz der Jägerschaft ab, verbleiben ca. 3,7 Millionen Waffen im Besitz von Sportschützen. Sollte jede ausgiebig benutzt werden müssen, kommen wir bei der monatlichen Rechnung auf ca. 44 Millionen Einsätze der Waffen. Nimmt man den Faktor 18, sind wir bei 66 Millionen Einsätzen. Das ist in der Summe unmöglich zu realisieren. So viele Schießstände gibt es nicht in Deutschland. Die Schießstände werden ehrenamtlich an einigen Stunden in der Woche für die Mitglieder zugänglich gemacht. Die geforderten Trainingseinheiten sind schlicht nicht realisierbar. Ebenfalls befinden sich in dem Entwurf inkorrekte Daten über die zeitlichen und finanziellen Auswirkungen dieser neuen Gesetzgebung. Bei konservativen 44 Millionen Trainingsstunden und Munitionskosten von durchschnittlich 25 Euro pro Trainingseinheit verursacht dieses Gesetz Kosten in Höhe von 1.100.000.000 Euro (1,1 Mrd. Euro). Dabei sind Anfahrtskosten, Betriebskosten der Anlagen, Reparaturkosten der Waffen durch erhöhte Belastung nicht einmal mit eingerechnet. Auch die geplante Einstufung von Armbrusten als registrierungspflichtigen Waffe mit allen Folgen, insbesondere der Tresorpflicht, ist für eine Waffe mit marginaler Deliktrelevanz weit überzogen. Tresore hierfür gemäß den geltenden Richtlinien wären bis zu mehreren hundert Kilo schwer und kosten hohe drei- bis vierstellige Summen. Mit welchem Ziel? Die Jäger und Sportschützen sind die gesetzestreueste Bevölkerungsgruppe. Sie kommen aus der viel beschworenen "Mitte der Gesellschaft" und sind fest verankert im kulturellen Gemeinschaftsleben der meisten Landkreise, Ortschaften und Städte und leisten dort eine hervorragende Arbeit. Wir unterstützen jede Maßnahme, die geeignet ist, Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Die hier angesprochenen Sachverhalte tun dies nicht. Wir möchten Sie daher bitten: 1. Das Bedürfnisprinzip nicht weiter auszuweiten, insbesondere nach drei oder spätestens fünf Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehnen wir ab. 2. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend als möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit als möglich zu bewahren. 3. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Es ist offenkundig, dass die Waffen von Sportschützen nur marginale Deliktsrelevanz besitzen und Gefahren von illegalen und inzwischen sogar selbstgebauten Waffen ausgehen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Brief lesen unsere Argumente überdenken. Mit freundlichen Grüßen aus Ludwigshafen Vorstand/Oberschützenmeister
  5. Auf Facebook hat die CSU Fraktion im Bundestag die Bewertungsfunktion abgeschaltet und den Bericht zur Waffenrechtsnovelle entfernt. Sagt nicht, sie merken nichts!
  6. Im Verein verteilen, beim Büchser auslegen, Freunden geben....Schneeballprinzip!
  7. Waffengesetz-Verschärfung Der LV2 stellt seinen Mitgliedern, Vereinen und allen interessierten hier einen Serienbrief gegen die Verschärfung des Waffengesetzes mit 106 Empfängern zur Verfügung. Redet mit Euren Politikern, schreibt ihnen jetzt! Die ersten 49 Empfänger (Bis zu Frau Dr. Petry) sind die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages. Danach folgen die stellvertretenden Mitglieder des Innenausschusses sowie noch die zuständigen aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Jeder entscheidet selber, wenn er anschreibt. Es sollten aber mindestens die ersten 49 Empfänger angeschrieben werden! Besser wären natürlich alle! Tragt auf der Ersten Seite nur oberen Bereich Eure Daten ein, die Daten werden dann auf allen Seiten und Feldern übernommen. Bei der Vereinsversion ändert ihr entsprechend die Daten. Zum bedrucken nutzt hier bitte euer vorbedrucktes Briefpapier des Vereins. Viel Spaß beim Briefe versenden! P.S. Die Vorlage kann nur mit Microsoft Word (ab 2007) bearbeitet werden. Solltet ihr eine andere Textverarbeitung im Einsatz haben, bittet ggf. einen Bekannten oder Verwandten es für euch zu drucken! Download link https://wetransfer.com/downloads/3da5b957614ea434acb814bacc0948e520191024202955/19dc363cf791db0f652ffa761122e6a020191024202955/34f5cd
  8. Es ist alles nur eine Frage des Momentums. Ich werde morgen noch einen Serienbrief und die Adressen der Innenausschußmitglieder einstellen.
  9. 100 Briefe sind rausgeschmissenes Geld 1000 Briefe sind rausgeschmissenes Geld 10.000 Briefe erregen Aufmerksamkeit 100.000 Briefe erzeugen Angst nicht mehr gewählt zu werden.
  10. Die GRA hat eine Postkartenaktion ins Leben gerufen. Anstatt diese mit dem heimischen Drucker zu drucken, habe ich mal zwei verschiedenen Druck-PDFs erstellt, mit denen man bei Print24 für wenig Geld ein paar tausend drucken lassen kann. Parameter: Flyer/Falzflyer, Größe DIN A6, zweiseitig, 250gr. Bilderdruckpapier, www.print24.com Die Version "Beschwerde" ist mit der Möglichkeit Namen und Unterschrift einzufügen, "Beschwerde1" ist wie original GRA. Die Dateien sind eine Woche downloadbar. https://wetransfer.com/downloads/86428c5eb9357d3435160e80f4cc25f520191024162455/25c2d5a935d5471c2071ed823d0156cd20191024162455/e05d26
  11. "Liebe Mitglieder, am vergangenen Freitag den 18. Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz. Der Verständlichkeit und Einfachheit halber die wesentlichen „Highlights“: Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen. Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat! Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal im Jahr oder jeden Monat einmal. Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören. Gegenwärtig sind das drei Jahre, nach dem Erwerb der ersten Waffe. Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können angemeldet werden. Aber nicht angemeldete Magazine dieser Art werden zu „verbotenen Gegenständen“. Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen besitzen, sonst macht er sich strafbar. Umgekehrt darf natürlich auch niemand, der eine Langwaffe hat, eine entsprechende Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen erwerben, wenn dieses Magazin in die vorhandene Langwaffe passt. Blockierte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern bereits Magazinkörper für derartige großen Magazinen verboten sind. Obwohl die EU Richtlinie – sogar präzise auf die deutschen Anforderungen abgestimmt – Ausnahmen für Erwerb und Verwendung von großen Magazinen für Wettkampf- und Leistungsschützen in internationalen Verbänden vorsieht, wird dies auf Anweisung des Ministers im BMI Entwurf ignoriert. Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt, muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten „bestimmungsgemäßen“ Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber 12/44 erhältlich. Auch wenn man keine einzige dieser kurzen Patronen je hatte, kommt es nun auf diese an und nicht auf die Patronen, die etwa in der WBK bei dieser Waffe stehen. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin seiner Waffe aufnimmt. Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar. Sollte das Magazinrohr mehr als 10 Patronen aufnehmen ist zu klären, was geschehen soll. In jedem Fall ist die Vernichtung der Waffe durch einen Berechtigten möglich. Auch sollte der Austausch des Magazinrohres zulässig sein. Jedoch ist dies derzeit noch nicht geregelt. Ob und gegebenenfalls welche Blockierung ausreicht, ist unbekannt. In der Kürze der Zeit hat dieses Schreiben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Highlights können und werden vermutlich noch folgen. Bitte unbedingt beachten: Alles Obenstehende ist vom Bundesministerium des Innern unter der Führung des Ministers Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten. Es liegt nun nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Frau Andrea Lindholz (CSU). Es muss betont werden: die Abgeordneten können für diesen „grandiosen“ Entwurf nichts! Er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen einmalig restriktiv. Dieser wird bei entsprechendem Inkrafttreten, 1. den Gebrauchtwaffenmarkt zusammenbrechen lassen, 2. viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher in den Ruin treiben, 3. vermutlich die Waffenrechtsbehörden völlig überlasten, 4. den Schießsportverbänden zigtausende- wenn nicht gar hunderttausende Mitglieder kosten und 5. zusätzlich diese Verbände und ihre Vereine noch mit den zusätzlichen Bescheinigungen überfordern. Als mündige Bürger eines demokratischen Rechtsstaates sollten wird den politischen Verantwortlichen klarmachen, was dieser Entwurf für uns bedeutet. Und nochmals zur Klarstellung: Dem Bundesministerium des Innern stehen nicht Personen vor, die der Partei „Die Grünen“ angehören… auch wenn es momentan so aussieht. Friedrich Gepperth BDS Präsident" https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html?fbclid=IwAR3WHbL9QZUgEKEvvnnAAyPoHdWOktOKn7Wzc7v3PPlUNOFmtE_eNY3NkKw
  12. Na ja...was wird so in Schützenvereinen erzählt....eigenes Erlebnis: Ein Schützenmeister erklärt einem Neuling das "gestrichene Korn", das wäre dann, wenn man das Korn in der Kimme nicht mehr sieht.... Ich habe mich dann herumgedreht und die Szenerie verlassen...was soll ich mich mit einem Schützenmeister anlegen?
  13. ...hier gibt es neue Anregungen für Verbote....Verbot von spitzen Küchenmessern... https://www.kentonline.co.uk/medway/news/government-urged-to-ban-pointed-kitchen-knives-212712/?fbclid=IwAR2X1rLL5PyAgjS5qOGsZEPaOmE5ySAYcIGM-knd3ysdPvXEQIVMwaqwDN4
  14. Dann hat er alles richtig gemacht und einfach Pech gehabt. Und wie gut, dass er eine Schutzbrille trug! Ich wünsche ihm gute Besserung!
  15. Die Waffe - man sah auf einem Bild den Lauf - sah nach einem UHR aus...
  16. https://firearms-united.com/de/eu-ammo-ban-impacts/
  17. ...und wenn das nicht drinsteht, ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses. Eine explizite andere Regelung gibt es nicht.
  18. Das Führen unterliegt außerdem folgenden Einschränkungen: Die Waffe muss bei einer entsprechenden Auflage im kleinen Waffenschein verdeckt geführt werden. Sie darf daher beispielsweise nicht aus der Kleidung herausragen, was im Sommer problematisch sein kann. Es ist außerdem verboten, die Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen zu führen. Das betrifft nicht nur Demonstrationen. Verboten ist es auch, die Waffen bei Veranstaltungen wie im Kino, im Theater, in der Disko, auf Festen, Märkten oder bei Karnevalsveranstaltungen zu tragen.
  19. Die EU-Kommission treibt das Verbot von Bleimunition voran − was droht Jägern und Schützen? Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wurde beauftragt, einen Vorschlag für das Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Bleimunition (Schrot und Projektile) zu erarbeiten. Der Vorschlag soll auch Blei in Angelgewichten (!) einschließen. FACE und CIC, 2 der wichtigsten europäischen und internationalen Interessensvertretungen von Jägern, haben dazu eine Stellungnahme abgegeben. Und der Kampf gegen die EU-Verbote geht weiter ... https://www.all4shooters.com/de/jagd/munition/die-eu-kommission-treibt-das-verbot-von-bleimunition-voran/?fbclid=IwAR0JvSnL1Ske_fyG1RB3S0S7mapQYjtRHZqjm31Jky1zkbhFR-75HZaqLb8
  20. Und schon droht neues Ungemach....Bleiverbot in der Munition... https://echa.europa.eu/documents/10162/13641/rest_lead_ammunition_COM_request_en.pdf/f607c957-807a-3b7c-07ae-01151001d939
  21. War ja aber offensichtlich ein harmloser Waffensammler und kein Amokläufer. Ich frage mich nur ernsthaft, wie man an diese Waffen herankommt. Ich schätze mal, das stammt alles noch aus früheren Tagen...
  22. Das einschießen ist bei jeder Waffe immer zu empfehlen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.