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Unter Umständen kommt es aber primär darauf an, wer solche Teile bestellt. Wer natürlich in den entsprechenden Auskunftssystemen (INZOLL, INPOL, usw.) vertreten ist wie der Fisch im Wasser, da schaut man dann evtl. (zu Recht) mal etwas genauer hin... Ansonsten müsste man ja auch regelmäßig beim örtlichen Zollamt beim Abfertigen freier Waffenteile direkt festgenommen werden. Klingt schlimm, ist aber nicht so... Das einzige, was der Zoll macht, ist im Verdachtsfall eine Strafanzeige zu fertigen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, die entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Ist mir selbst schon passiert, da ging es aber nicht um Griffschalen, Federn, Schrauben oder ähnliches, sondern um einen Wechsellauf für eine Franchi SPAS 12 aus den USA (falls dir das Modell etwas sagt). Mir hat keiner die Bude eingerannt, sondern die örtliche Staatsanwaltschaft hat einfach das naheliegendste getan, nämlich einfach mal die zuständige Behörde kontaktiert, nach dem Motto "darf der dat ?" Die Behörde hat geantwortet "Jo, der darf dat !". Das soll vorkommen, Erwerbsberechtigung nennt man das... Ich habe erst davon erfahren, als mir die Staatsanwaltschaft schriftlich mitteilte, das Ermittlungsverfahren (Verdacht Verstoß/WaffG) gegen mich sei eingestellt und sich sogar bei mir dafür entschuldigt hat ! Wenn der Zoll wegen jeder Sendung von freien Teilen in Eigenregie Hausdurchsuchungen veranstalten würde, hätten die aber genug zu tun. Die sind bei Gott genug mit anderem Klientel ausgelastet... Nur, dass unter Umständen nicht die passende Referenzwaffe im NWR steht, heißt erst mal gar nix bei freien Teilen. Es soll auch außerhalb von illegalen Waffen andere Verwendungsmöglichkeiten für solche Teile geben, z.B. einfach seine Airsoft-1911er mit echten Holzgriffschalen aufzuwerten... Ich weiß ja nicht, welche Art von LitAratur Du meinst, es gibt sicherlich - je nach politischer Gesinnung oder sexuellen Präferenzen - solche, bei deren Einfuhr der Betroffene ein echtes Problem bekommt, rein waffentechnische gehört indes jedoch nicht dazu... Wer Rechtswidriges vorhat, wird aber auch die WaffenlitAratur sicher nicht als Printmedium bestellen, sondern einfach auf entsprechende Onlinequellen zurückgreifen. Bei der von Dir umschriebenen Elektronik schreitet der Zoll (wenn sie denn zur Montage auf Waffen bestimmt ist) aber auch vollkommen rechtskonform konsequent ein.
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Auch der tut dem polizeilichen Gegenüber u.U. ganz schön weh... Und verdammt gut treffen kann man damit auch. Die Polizisten beim North-Hollywood-shootout wären wahrscheinlich froh gewesen, einen .30M1 zu haben... Es muss nicht immer eine .50 BMG sein... Heute natürlich technisch vollkommen überholt. Die Polizei auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol ist im Jahre 1995 noch mit den Teilen im Terminal herumgelaufen. Ich würde es fast nicht glauben wenn ich es nicht selbst gesehen hätte.
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Magazinbegrenzung auf kalifornisch - auch in D möglich?
Wauwi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Da hast Du wohl Recht... Dass es aber selbst bei euch aber mittlerweile schon so weit gekommen ist, finde ich noch viel erschreckender. Ich habe euer Land vor ca. 20 Jahren anders kennengelernt... Es wäre mein Traumland gewesen, das Einzige was mir dort nicht gefallen hat, war das allgemeine Preisniveau. Selbst zu dieser Zeit sagte man mir damals schon dort, dass die toleranzverseuchte Gutmenschenkrankheit immer mehr auf dem Vormarsch sei... Wie konnte die Schweiz bloß einen solchen Kniefall vor der EU-Diktatur machen ? Im Gegenzug stellt mir der deutsche Zoll natürlich die Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer in Rechnung, wenn ich etwas aus der Schweiz bestelle, Begründung: "...tja, die Schweiz ist halt nicht EU..." Volksverarsche pur... Ohne dich persönlich beleidigen zu wollen - aber ihr seid an eurem jetzigen Waffengesetz selbst schuld, viel mehr als die Deutschen. Uns hat man nicht gefragt, ihr habt jedoch die direkte Demokratie. Und euch bewusst für diese Agenda entschieden... "... nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber..." -
Magazinbegrenzung auf kalifornisch - auch in D möglich?
Wauwi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nein, ich meinte jetzt schon uns Legalwaffenbesitzer... Bei der von dir angeführten Klientel oder Leuten aus dem Bereich der OK und gewöhnlichen Kriminellen ist doch eh alles egal... Da sind die Magazine nur ein minimaler Teilaspekt der gleichermaßen ignoriert wird wie der Rest... Das Bedenkliche ist aber die allgemeine Grundhaltung, die der Staat durch sein Verhalten (anhand des von dir gewählten völlig richtigen Beispiels) bei immer mehr Bürgern implantiert... -
Magazinbegrenzung auf kalifornisch - auch in D möglich?
Wauwi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, das tut der Feind... Allerdings wird er sich hier eher darüber kaputtlachen, wie ein paar arme Irre wie wir über mögliche technische Lösungen diskutieren, um noch gesetzeskonform zu bleiben. Wer vorsätzlich gegen dieses kommende Verbot verstoßen will, dort ist der Feind eh chancenlos. Der wird den vorhandenen Magazinbestand natürlich nicht anmelden und der Drops ist für ihn gelutscht... Derjenige ist dann aber auch nicht so doof, diese Magazine in der aufbewahrten Waffe im Tresor drinstecken zu haben um bei einer möglichen Kontrolle aufzufliegen. Es wird hier wieder nur vergessliche, gedankenlose und fahrlässige Besitzer erwischen. Meinst Du das ist unserem Gegner nicht sonnenklar ? Blöd sind die Herrschaften nicht, gerade das macht sie ja so gefährlich... -
Magazinbegrenzung auf kalifornisch - auch in D möglich?
Wauwi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Und was machst Du z.B. bei einem UZI-Magazin ? Dort ist die unbedingt notwendige Aussparung für den Magazinhalter weit jenseits der 10-Schuß-Linie... Natürlich kann ein geschickter Metallbauer hierfür auch eine Lösung anbieten, das wird aber relativ aufwendig und dementsprechend teuer. -
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Wauwi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Gar nicht mehr... Aber einen Tod werden wir sterben müssen... -
Magazinbegrenzung auf kalifornisch - auch in D möglich?
Wauwi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das ist doch genau das, was ich bereits vor einiger Zeit geschrieben habe. Ein "high-capacity" (i.e. normal capacity) Magazin ist es nicht mehr, da nur 10 Schuß reingehen. Ein sog. "Magazinkörper" liegt auch nicht mehr vor, da wir hier eine in sich geschlossene Funktionseinheit haben. Ich wette aber, dass uns da wieder einige selbsternannte Gutmenschen im BMI auf der Schiene "...mittels allgemein gebräuchlichem Werkzeug... bla bla bla" dumm kommen werden. Ist ein Schutzgasschweißgerät noch allgemein gebräuchlich ? Falls nicht, gibt's ja das gute olivgrüne Panzerband für mehrere zu kurz geratene "Magazinkörper"...? So viel zur Sinnhaftigkeit dieses Machwerks... Der kleine Junge vom Frankfurter Hauptbahnhof würde ja auch noch leben, wenn man solchen Leuten wie uns schon viel früher diese bösen Magazine weggenommen hätte... -
Wurde der hunderttausend- wenn nicht millionenfach an jeder Toilettenecke verkauft, zu Preisen die z.T. erheblich unter dem einer Schachtel Zigaretten liegen ? chapmen hat da schon Recht, der Vergleich hinkt... Vor allem, wo wurde der hauptsächlich vertrieben ? Sorry, wenn ich so doof bin, dort die Sofortkauf-Option bei zweifelhaften Dingen anzuklicken, kann ich auch direkt Einladungskarten zur Hausdurchsuchung versenden... Das Gleiche hatten wir jüngst beim Stichwort "Migrantenschreck". Ich habe diese Anzeige auch vor Jahren mal gesehen und für einen Scherz bzw. Betrugsversuch gehalten. Verklagen wird den Anbieter wohl kaum ein geprellter Kunde. Umso entsetzter war ich, als man gelesen hat, dass es diese Teile wirklich zu kaufen gab, und angeblich unter den Kunden Ärzte, Juristen, Steuerberater usw. waren. Ich kann es bis heute nicht wirklich glauben, dass Vertreter solcher Berufsstände so dämlich sein können... Grundsätzlich hast Du natürlich Recht, man hat beim Glock Schalter mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber das kennen wir doch mittlerweile... Im kriminellen Bereich wird dieses Teilchen eine eher "untergeordnete" Rolle spielen...
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Das sollte auch ein Scherz sein... ? Ich möchte von dir auch keineswegs eine Anleitung zu strafbaren Handlungen haben... Warte ab, zu dir wird die Staatsmacht auch kommen nachdem sie die Abfrage beim Bundeszentralamt für Magazine ausgewertet haben. Bin mir sicher, dass Du mir sogar mal welche verkauft hast. Ist aber schon sehr lange her... Was war es noch mal... ? Ich glaube das hab ich vergessen...? Tja, so ist das halt, wenn man älter wird...
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Eben... ! Selbst wenn man eine solche Ochsentour gehen würde, kommt dabei lediglich heraus, dass der Käufer etwas zum Zeitpunkt des Kaufs legales getan hat. Wer sagt denn, dass die nicht längst weitergegeben/veräußert wurden... Und: Wie will man denn ALLE potentiellen Händler überprüfen, das können doch auch Privatleute über Egon gewesen sein, Barverkauf auf Börsen usw... Ein "Bundeszentralamt für Magazine" bei welchem man dann eine Abfrage durchführen könnte, ist bislang nicht eingerichet. Vielleicht kommt das ja noch, würde zumindest wieder Stellen für überflüssige Leute schaffen, die Ihre Daseinsberechtigung jeden Tag aufs Neue unterstreichen müssen...
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Na, ob das mal eine so sichere Methode ist...? Das kann durch kriminaltechnische Untersuchungen ohne weiteres wieder sichtbar gemacht werden...? Aber mal Spaß beiseite, wir sind hier im Bereich eines Verstosses, welcher noch nicht mal unter Strafe gestellt ist, nicht bei Ermittlungen zu einem Kapitaldelikt... Obwohl eine gewisse Vorsicht manchmal sicher nicht ganz unangebracht ist. Vorbeugen ist bekanntlich besser als auf die Schuhe K****n...
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Er hat aber doch Recht mit seiner Aussage. Auf meinen steht es auch nicht drauf, höchstens mal der US-Spruch "...government use only usw....94-04" und da ist es offensichtlich, wie alt diese Teile sein müssen. Auch dieses sagt natürlich nichts über das Datum des Erwerbs aus. Einen waschechten "Nachweis" kann keine Behörde verlangen, im Bereich der Hausratversicherung (dort kenne ich mich zufällig sehr gut aus...) kann man auch nach einem Schadenfall von keinem Kunden verlangen, dass er Anschaffungsrechnungen über jede 20 Jahre alte Socke, Tasse, Teller, usw. aufbewahrt um dann bei einen Schaden den Besitznachweis führen zu können.
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Es gibt in diesem Falle keinen "Magazinkörper" als solchen mehr, sondern eine in sich geschlossene Funktionseinheit, welche maximal 10 Schuss fasst. Um den Magazinkörper als verbotenes Einzelteil wieder hervorzubringen, wären erhebliche (illegale) Manipulationen nötig. Es geht hier aber um ein vorliegendes Teil und nicht um irgendwelche verbotenen Veränderungen an diesem...
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Das sind sie auch immer noch. Wenn jetzt noch zusätzlich die Bodenplatte dauerhaft gegen Entfernen gesichert ist (z.B. verschweißt) sollte das auch in Ordnung sein. Mir soll da bloß keiner wieder mit dem Argument "...mittels Werkzeug & Co..." kommen. Dann könnte ich auch aus drei 10er Hüllen "...mittels Werkzeug..." wieder was böses bauen...
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Na, lass die Kirche mal im Dorf... Ganz blöd sind die Jungs dort auch nicht. Die können sehr wohl zwischen Ironie und tatsächlichen Straftaten unterscheiden... Da stehen manche Blitzbirnen wegen vermeintlich harmloserer Kommentare bei Fratzenbuch & Co. schneller mit dem Rücken zur Wand...
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So stand es auch ursprünglich in der EU-Richtlinie. Wahrscheinlich hat man es hier auf "Magazine" beschränkt, da eben die Gurtwaffen hierzulande vermutlich so marginal vertreten sind, dass man sie vernachlässigen kann. Ich denke, die Zahl der in DE privat besessenen Waffen dieser Bauart dürfte nicht mal dreistellig sein... Ich auch... Ist aber hier leider nicht... Bei euch war die Welt eben noch ganz lange Zeit in Ordnung, Betonung liegt auf WAR... Was habe ich als Jugendlicher immer neidisch das "Schweizer Waffen Magazin" durchgeblättert. Leider alles nur feuchte Träume... Ohne Not hat man euch auch schleichend eure Rechte genommen, hätte ich früher nie gedacht, dass es in der Schweiz auch mal so weit kommt.
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Vermutlich wird es reichen, wenn man glaubhaft macht, dass die entsprechenden Magazine zeitgleich mit der Referenzwaffe erworben wurden (das Erwerbsdatum kann ja leicht nachvollzogen werden) Welchen Sinn würde es auch machen, eine Waffe zu kaufen und die passenden Magazine erst Jahre später zu erwerben. Was mich echt interessieren würde, wie handhaben die das bei Waffen mit Gurtzufuhr ? Ich weiß auch, dass diese Zahl sehr überschaubar sein wird, aber rechtlich ist diese Frage trotzdem interessant. Der 50-Schuß BW-Standardgurt ist nun mal per Definition eindeutig kein Magazin... Richtig schwierig wird es dann wahrscheinlich bei der rechtlichen Einstufung einzelner Zerfallgurtglieder...?
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Das stimmt ja so nicht ganz... Die dürfen's genauso wenig wie unsereins, wenn sie es dennoch tun, werden sie allerdings nicht bestraft. Wir ja auch nicht, allerdings hätte es bei uns dann andere Konsequenzen...
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Das Schlimmste an der ganzen Jägerprüfung war für mich die Schießprüfung/Büchse (100m stehend angestrichen auf Rehbockscheibe)... Beim ersten Versuch bin ich auch durchgefallen, im zweiten hat es dann geklappt...
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Es rasseln bei der Jägerprüfung selbst zahlreiche Akademiker (Ärzte, Juristen, Manager) durch. Bei denen ist es meist aber kein Problem der Intelligenz sondern eher der eigenen Einstellung, bzw. Selbstüberschätzung, weil sie glauben, das machen sie mal eben so nebenbei... Eben mal nebenbei macht man da gar nix, ohne intensives Lernen geht das garantiert in die Hose. Unnötig aufbauschen und dramatisieren braucht man die Jägerprüfung aber deswegen auch nicht. Eine unlösbare Aufgabe ist es keineswegs... Bei mir war es auch so, das die Prüfer sehr fair waren. Wollten die wirklich auf durchfallen hin prüfen, könnten sie JEDEN Prüfling langmachen...
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schön wärs... Bei uns EUR 65,- plus 135,- Jagdabgabe, macht EUR 200,-
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Wenn ich es ordnungsgemäß der Behörde gemeldet habe: Nix... Wenn ich es nicht der Behörde gemeldet habe: strafrechtlich vermutlich auch nix, aber die Zuverlässigkeit ist flöten, mit allen Konsequenzen... Wenn ich es in die Waffe stecke und dann erwischt werde (und zwar unabhängig davon, ob gemeldet oder nicht !): Volles Programm (unerlaubter Besitz Kat. A), da wird die Justiz dann mal wieder die größtmögliche Energie aufwenden, besseres und wichtigeres gibt es ja schließlich nicht...
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Sehe ich genau so... Man hätte ja, zumindest bei den Jägern, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts quasi den Blankoscheck gehabt. Statt dessen wurde das Gesetz geändert, so dass das Urteil ins Leere läuft. Aus eben diesem Grunde verstehe ich auch das ganze Theater um die Magazine nicht. Was soll das bringen, außer jeder Menge Ärger und Arbeit ?
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Exakt genau so sieht meines auch aus... nur das der "Knopf" eben rot ist. Aber mal völlig vom Thema ab: Was hat es mit diesem rotem Rundumstreifen auf sich ? Habe so etwas auch schon oft bei z.B. SEK's gesehen, die damit aus irgendwelchen Gründen die Magazine ihrer MP5 kennzeichnen. Wozu dient so etwas ? Sorry, scheine da echt ne Bildungslücke zu haben...