Ist deswegen unscharf, weil "Reichsbürger" in diesem Kontext ein umgangssprachlicher Begriff ist. Damit ist nicht zwangsläufig ein Bürger des "Deutschen Reichs" gemeint.
Sagen wir es so: Wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimen und/oder souveräner Staat bestreitet und sich mit dieser Begründung weigert, u. a. Steuern und Bußgelder zu zahlen oder Gesetze, Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsentscheidungen zu befolgen --> Dem gehört die WBK entzogen (sofern vorhanden) und meinetwegen gerne auch noch einen Roundhouse Kick in die Goschn verpasst...
Dieser Arschloch-Wolfgang aus Georgensmünd sagt jetzt vor Gericht, er wäre gar kein "Reichsbürger" --> Alles klar, schönes Märchen, aber wer sich dieses kurze Video anschaut, weiß Bescheid, welch Geistes Kind diese Hohlbirne ist (zugegeben, die Ordnungsmacht hinterlässt hier auch einen gaaaaanz schwachen Eindruck):