Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
salzstange
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Klar. Für Menschen mit weißer Hautfarbe traf das zu. Ansonsten gabs da ja nebenbei die Rassentrennung, die Unterdrückung der Frau, das Tötungen von Homosexuellen, den Ku-Klux-Clan, Tote vor Krankenhäusern, Elektroschocktherapien, Verfolgung von Eingeborenen Jaja, damals war schließlich alles besser in der Gesellschaft.
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Nein, das ist kein Problem. Die 2-Schuss Regel gilt nur bei Jagdausübung. Der Erwerbs-Bedürfnisgrund deiner Jagdwaffen ist der Jagdschein bzw. WBK nach bestandener Prüfung und Bezahlung der entsprechenden Gebühren/Nachweis der Jagd. Jagdwaffen dürfen durchaus sportlich genutzt werden, nur nützt die sportliche Nutzung nicht dem Bedürfnisnachweis des Jagdscheines und im Schadensfall ist womöglich eine andere Versicherung zuständig. Vertauscht man die Rollen wird es etwas klarer. Das Bedürfnis für eine Sport-WBK weise ich entsprechend nach (12/18 Regel, Mitgliedschaft Schützenverein). Auch auf Sport-WBK erworbene Waffen darf man durchaus zu nicht-sportlichen Zwecken einsetzen, z.B. zum Erlernen der Sachkunde neuer Schützen oder zum Spaßschießen im Verein. Ich kann auch auf Zielscheiben schießen, die nicht in einer Sportordnung erfasst sind. Recht bekannt das Dot-Torture. (AWaffV §9 beschreibt es ansatzweise) Muss ich der Behörde aber nun mein Sport-Bedürfnis nachweisen, zählen diese Aktivitäten streng genommen nicht als sportliche Nutzung. Daher auch die Pflicht sportlicher Wettkampfnachweise bei Überschreitung des Grundbedürfnisses als Sportschütze. Aber Achtung! Jäger müssen, bei sportlicher Nutzung, den §6 AWaffV beachten. Dieser gilt nicht nur für Sportschützen, sondern generell für sportlich genutzte Waffen. Langwaffen mit Anscheinsmerkmalen ohne Feststellungsbescheid dürfen nicht sportlich genutzt werden, sofern eine oder mehrere entsprechende Kriterien erfüllen: -Lauflänge unter 16,75" -Bullpub -Hülsenlänge unter 40mm Auch Kurzwaffen mit einer Lauflänge von unter 3" sind, bis auf vereinzelte Ausnahmen, von der sportlichen Nutzung ausgeschlossen. Bei Unklarheit muss ein Feststellungsbescheid des BKA vorliegen. Du kannst natürlich als Mitglied einer jagdlichen Vereinigung auf einem Schießstand mit sportlich verbotenen Waffen schießen, diese dann jedoch nicht zu Wettkampfzwecken nutzen. Abschließend: Es gibt kein Verbot, auf Jagdschein erworbene Waffen sportlich zu nutzen. Versichert bist du je nach Vereinigung/Verein/Wettkampf, da ist es egal welche Waffe du nutzt, sie muss nur legal und für den Stand und Sport zugelassen sein. Wenn WO es schafft, diesen Faden jetzt mal nicht in 2+ Seiten Diskussion enden zu lassen, gebe ich ne Runde ?(Alkoholfrei natürlich)
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In der USA wirst du aus dem Gefängnis entlassen, fährst in's nächste Bundesland mit einer Gun-Show und ohne Background-Check bei privaten Verkäufen und deckst dich für deine Gang in Chicago mit Waffen ein. Dazu das Verbot der elektronischen, nationalen Waffenverfolgung und und und. Die meisten Täter und Toten in den US und A sind Gangmitglieder die sich oft auf diese Art und Weise ausstatten. In Deutschland geht nichts ohne Vorantrag für den behördlichen Antrag. Dazu das nationale Waffregister, Sicherheitsüberprüfung, Hausbesuche, Tresorpflicht etc. In Österreich erhalten Bürger nach Kurs eine Flinte zur Heimverteidigung, in der Schweiz nimmt fast jeder seine Kriegswaffe mit nach Hause und in Tschechien dürfen Waffebesitzer Kurzwaffen verdeckt führen. Viel einfacher als bei uns, aber trotzdem keine "amerikanischen Verhältnisse". Schaut man in Amerika mal nicht auf die Gangviertel, fällt auf, dass Waffenscheine/Concealed-Carry-Permits dort von gesetztestreuen Bürgern verantwortungsbewusst genutzt werden. In der Theorie kann schon jetzt jeder Deutsche eine Waffe besitzen, sofern er sich die Mühe macht. Macht sich aber fast keiner. In der Schweiz dauert der Waffenerwerb für jeden Zivilisten keinen Monat. Bedürfnisfrei! Mit einer liberaleren Ausgabe von Waffenscheinen wird es nicht zu einer Überflutung unseres Landes durch Waffen kommen. Aber das der Wunsch nach mehr Schutz/Gefahrenabwehr besteht, erkennt man eindeutig an den Zahlen der kleinen Waffenscheine. (Ende 2015: 286.000, aktuell 610.937) - Es kommt zwar zu mehr Meldungen von Vollidioten die Pfefferspray im engen Raum ausprobieren, aber eine Zunahme an Missbräuchen mit Schreckschusswaffen bleibt aus. Der gesetzestreue Bürger muss beim Tragen seine Tätigkeiten nach der Waffe richten (kein Alk, keine öffentl. Feste, kein Diskobesuch etc.), ist zu verdeckender Kleidung gezwungen (Weste, Jacke, hautenge Spezialkleidung) und darf streng genommen auch nicht ordnungswidrig auffallen. Den Kriminellen aus dem deutschen Problemviertel interessiert das alles nicht. Es geht in der Sache um unmittelbare Gefahrensituationen, wo nach Notrufabgabe die Polizei erst nach Minuten eintrifft. Ja, der Staat hat das Gewaltmonopol. Das ist gut so und muss auch so bleiben. Aber in den ersten entscheidenen Sekunden einer Straftat bleibt der Staat nun mal machtlos. Das die Notwehr mit Waffe nach deutschem Recht aber rechtens ist, haben manche Urteile schon bewiesen. Sollte der Deutsche jemals einen Waffenschein erhalten, wird er alles dafür tun, die Waffe nie einzusetzen. Niemand hat Interesse, sich mehrere Jahre in deutschen Gerichtsverfahren wiederzufinden. Aber wenn ich damit mein Leben oder das eines anderen schützen kann? Lieber einen WS haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben.
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Zwangsschließung unsere Sportanlage 2017 und die Fortsetzung
salzstange antwortete auf 1913's Thema in Allgemein
Punkt 1.6 Schießstandrichtlinien 2012 Abweichen von den Richtlinien (Zusammenfassung) Im begründeten Einzelfall sind Abweichungen erlaubt, wenn dadurch keine Gefahren entstehen. Grund der Abweichung und Gefahrenverhütung sind detailliert zu benennen. Darüber hinaus können im Rahmen des Bestandschutzes Abweichungen in Betracht gezogen werden, sofern keine sicherheitstechnischen Erfordernisse dagegensprechen. Bei allen Abweichungen sind insbesondere immissionsschutz- und bodenschutzrechliche Belange zu berücksichtigen. Es kommt also immer auf den Gutachter und die Begründung an. -
Wenn Lt. Blueberry jetzt umbaut, dann nur nach Stand der Technik. Dann käme noch eine Filteranlage und Schallschutz in Zu- und Abluft dazu.
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Kommt auf die Preisvorstellung an. Eine von mir beschriebene Verdrängungslüftung hat auch auf niedrigster Stufe keine Rauchwolken, auch nicht beim dynamischen IPSC-Schießen. Die einzige schnelle Möglichkeit für euch wären schnellere Zu- und Abluft Ventilatoren. Aber die Kosten ebenfalls und eine Änderung an der Lüftung ist rein rechtlich von einem Gutachter abzunehmen. Ich würde mal das allererste und das letzte Standgutachten durchlesen. Eventuell finden sich hier Infos über Funktion und Intention der RLT. Vielleicht steht auch gar nicht drin welche Lüfter benutzt werden. Gut gemeinter Tipp, im Zweifel Füße stillhalten, Mund zu und ganz artig auf Bestandschutz hinweisen. Neue Mehrdistanz-Lüftungen gibt es nicht unter 40000€ netto.
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Auch negativ. Eine Verdrängungslüftung lässt nicht nach und ist durchgehend gleich stark. Aber was ihr habt ist halt keine Verdrängungslüftung sondern eine Eigenkonstruktion. Damit ist gemeint, dass es mehrere Geschwindigkeitsstufen gibt, meistens 1 bis 3, wobei Stufe 1 meist an der Grenze der Zulassung liegt. Hier ist bei normalem Schießbetrieb aber auch kein Rauch wahrnehmbar. Die Lüftung kann man sich wie einen Kolben vorstellen, der einmal durch den Raum fährt. Ähnlich wie eine französische Presse beim Tee siehe hier. Deswegen haben die meisten Mehrdistanzstände auch eine große Lüfterwand hinter den Schützen. Nach aktuellem Stand der Technik jedenfalls. Daher machen die Zulüftungen auf unterschiedlichen Distanzen wenig Sinn, da sie zu Verwirbelungen führen können. Aber solange man nicht im Rauch steht oder Abends schwarzes aus der Nase pustet erstmal alles gut. Die allergrößte gesundheitliche Gefahr geht vom Bleistaub als Kontaktgift aus, nicht vom unverbranntem NC-Pulver.
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Dem ist zu widersprechen. Siehe Punkt 1.6 - Abweichen von den Richtlinien Es kann abgewichen werden bei: -Begründeten Einzelfällen, sofern keine Gefahr entsteht (Es sind und bleiben "nur" Richtlinien). Dieser Passus findet inzwischen regelmäßig Anwendung bei Beschuss von Stahlzielen. -Im Bestandschutz bei bestehenden Anlagen, sofern keine Sicherheitstechnischen Erfordernisse dagegensprechen Zwar muss bei Abweichungen auf die immissionsschutz- und bodenschutzrechtlichen Belange geachtet werden, im Rahmen einer Regelüberprüfung kann der Gutachter jedoch auch anderthalb Augen zudrücken.
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Schießsstandrichtlinie 5.2.4: Bei Mehrdistanz ist eine Verdrängungslüftung zu nutzen, dessen mittlere Strömungsgeschwindigkeit 0.25m/s, gemessen auf den Raumquerschnitt, nicht unterschreiten darf. (Mehrstufige Lüftungen sind empfohlen) Eine Verdrängungslüftung ist Pflicht (5.7.2.2) und wird meist mit Quelllüftern erzeugt. Manche Stände verwenden aber auch die neueren Röhrenlüfter. Da sehe ich folgende Probleme: Auf Raumschussanlagen wird das BundesImmissionsschutzGesetz nicht angewendet, dafür muss aber mit den neusten Mitteln der Technik gearbeitet werden um Umweltbelastungen vorzubeugen. (Lärm, Abfälle, Blei und andere Stäube) Bei Neubau oder Neuabnahme bei wesentlicher Veränderung der Lüftung ist also Bestandschutz so gut wie nicht möglich. Ausnahmen evtl nur für Bodenabluft oder andere Spezialitäten. Punkt 5.1.7.1 RLT-Allg. Anforderungen "Im Bereich des Geschossfanges wird die Raumluft abgeführt" Punkt 5.7.2.2 Verdrängungslüftung "Die Raumluft wird im Bereich des Geschossfanges abgeführt" Punkt 5.7.3. Planungsgrundlagen RLT Es sind Filter zu nutzen. Bei einstufiger Filterung ist die Zuluft mit mindest F7-Filtern zu betreiben. Abluftventilatoren sind mit F9 auszustatten. Außerdem sind Schalldämpfer in Zu- und Abluft zu installieren (Lärmbelastung Umwelt). Diese sind weiterhin schwingungsresistent zu installieren. Zwecks Wartung sollte man mit einer externen Firma einen Instandhaltungsvertrag abschließen. Erfahrungsgemäß finden im ersten Jahr dann vermehrt Überprüfungen statt. Sobald die Filterbelastung klar ist, lassen sich Wartungsintervalle besser festsetzen. Eure zusätzlichen Absaugungen in den Blenden sind filterfrei, nicht schallgedämpft und widersprechen Punkt 5.7.2.2. Zwischenabsaugungen sind nicht vorgesehen, da diese die kolbenartige Verdrängungslüftung unterbrechen. Wenn euer Gutachter das so abnimmt dann Hut ab, auf dass er noch lange bei euch weilt. Pro Zu- und Abluft auf neustem Stand der Technik ist mit ca. 10000€ netto zu rechnen, exkl. Filter. Dabei sind inzwischen so viele Auflagen zu erfüllen, dass es für einen Verein ohne externe Firma nicht mehr zu bewerkstelligen ist. Nachtrag: Wenn es nur darum geht, ob der aktuelle Zustand gesetzliche Mindestwerte einhält: Gut gemeinter Rat, akzepetiert den Zustand und genießt den Bestandschutz. Da du schon von einer Mehrdistanzanlage sprichst, würde ich von dem Thema die Finger weg lassen.
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Von einem faktisch gut gehaltenen Galileo Beitrag zur besten Sendezeit dank Hr. Huber und Fr. Triebel, über deren Lob, hin zu sachlich karger Kritik, gefolgt von einer Medienwissenschafts-Bachelor Analyse und schlussendlich jetzt bei Hitler. Und alles in unter drei Seiten. Respekt Jungs. Respekt. </GRÜN>
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Ein freundliches Telefonat mit dem Verantwortlichen der Geschäftsstelle wird alle deine Fragen besser klären als die nächsten 39 Seiten die manche hier diskutieren können. Der gute Mann ist täglich von 9:00-20:00 Uhr erreichbar.
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Bei uns genauso. Alter RSB Verein mit 400 Mitgliedern, davon ca. 120 passiv und 80 Bogenschützen. Die Traditionsabteilung hat nur nach dem Schützenfest ein paar Neuzugänge, die Luft und KK Abteilung stagniert bei ca 30 Schützen. Durch Mundpropaganda hat sich unsere GK Abteilung von 20 auf 80 seit 2014 vervierfacht. Die neue BDS Gruppe hatte riesigen Zuwachs, nachdem wir alte DSB Großkaliberschützen Mehrdistanz haben schießen lassen. Inzwischen steht eine Fallscheibenanlage bei uns. BDS geht voran. Als nächstes SpeedSteel
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Warum Sturmgewehre so schreckliche Wunden hinterlassen...
salzstange antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Habe mal einen Leserbrief verfasst. Gespannt ob eine Antwort kommt. -
Bei der GSG-15 wurde auch ein Klappschaft erlaubt. Bei dem oben gezeigten MDT LSS denken wir uns MFD weg. Den Zweibein könnte man zur Not auch gegen die sportlichen F-Class aus England ersetzen. Schubschaft ist letztendlich auch tauschbar. Eine "originale" Ruger 10/22 im Holzschaft wird auch regelmäßig auf Meisterschaften mit Bremse geschossen, weil kein Anschein. Hier bleibt die Threadfrage ob das oben gezeigte Schaftsystem (*edit* ohne Schubschaft) jemanden an eine Kriegswaffe erinnert und somit Anschein erweckt.
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Ich hab mir für euch Hobbyneurotiker einfach mal die Mühe gemacht nach 60 Schuss .223 aus 18" Lauf. Gefühlt kam der meiste Schmutz nach Brunox und Nylonbürste raus. Der letzte hartnäckige Rest dann mit Bronze. Habe dasselbe schonmal auf nem 300m Stand zwischen dem Schießen gemacht, ohne nennenswerte Veränderungen. Die Temperatur des Laufes hat m.E. viel mehr Einwirkung auf's Trefferbild. Bei Pistolen geh ich nur einmal mit Nylon hin und her, Patch durch, fertig