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MRCL

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  1. Das ist ein Laufcheck, macht man bei den Jungschützen und Rekruten um zu schauen, ob sie den Lauf nach langer Lagerung (fetten) auch ordentlich ausgestossen haben. Das ist so gang und gäbe in der Schweiz. Gewisse historische Schiessen handhaben das auch so. Dem Blick in den Lauf gehen eine Entladekontrolle* und das Arretieren des Verschlusses voran. Es wird also nicht blind in einen Lauf geguckt. *Mindestens dann, wenn du in den Schiessstand reinläufst, wird das Gewehr von der Eingangskontrolle geprüft, nicht wie in DE wo du mit verpackter Waffe reingehst. Dann wird im Stand (üblicherweise) nochmals eine Entladekontrolle gemacht.
  2. SIG, San Swiss Arms, SIG USA und SIG Sauer Gmbh - kein problem. SIG Sauer Schweiz AG = Problem. Klar, das System ist nicht ganz wasserdicht. Mittlerweile haben sich Synonyme etabliert (S*G lasse ich auch gelten), daher erübrigt sich das. Im Prinzip ist bei SIG P320 von SIG USA die Rede und von denen habe ich keine Unterlassungsverfügung erhalten.
  3. So, da ich besagter Forenbetriber bin möchte ich hier mal und klarstellen: Wie @JoergS korrekt sagt, ist sachliche Kritik jedweder Art gestattet. Was nicht erlaubt ist, sind Nennungen der Firma und/oder deren CEO in jedweder Art. Ich selbst halte zB die SG56x Serie für fantastisch, qualitativ wie haptisch, also warum sollte ich Diskussionen darüber verbieten? Die Unterbindung der Nennung der Firma und/oder deren CEO resultiert daraus, dass die Unterlassungsverfügung sehr schwammig geschrieben ist und viel Interpretationsspielraum liefert. Da ich weder Lust, Zeit noch Geld für einen Rechtsstreit habe, wurde der begangene Weg gewählt. Die Verfügung bezieht sich auch nur auf Firma und CEO, nicht aber auf Produkte. Das hat zB Inside Paradeplatz selbst in den Raum gestellt, ich habe dem Redakteur keine Informationen dazu geliefert. Im Übrigen bin ich, bzw das Moderatorenteam immer wieder mit Löschanträgen konfrontiert, denen wir natürlich auch nachgehen. Dafür gibt es die "Inhalt melden"-Funktion. Ich bin auch schon in PN angesprochen worden, da reagieren wir natürlich entsprechend. SIG Sauer hat sich direkt für den Weg via Anwalt entschieden. Zu weiteren Details äussere ich mich nicht.
  4. Auf Ricardo (Schweizer Auktionsseite) war eines drin. Ging für schlussendlich CHF 90. An mich War aber auch eher Zufall dass ich das gesehen habe.
  5. Mit Gewehr auf Insta posiert: Waffenentzug für Eltern Hier der archivierte Link ohne Paywall.
  6. Smith & Wesson 4506. Wollte eine 45er Pistole, die lag beim Händler rum für wenig Geld. Bin absolut überhaupt gar nicht klar gekommen mit dem Ding. Verkauft für denselben Preis, den ich bezahlt habe. Ist auch die einzige Waffe, die ich je verkauft habe.
  7. Für eine Ruger No1 ein absolutes Schnäppchen. Ich habe eine in 338 WinMag, muss man mal geschossen haben, würde ich aber nicht auf eine Top 10 Liste setzten, auch nicht in einem anderen Kaliber. Die Mark V kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Eigentlich macht für mich auf der Liste nur die Remington 870 für eine Top-10-haben-müssen-Liste sinn. Und es fehlt definitiv eine Ruger 10/22.
  8. Selbstschutz ist in der Schweiz kein "Bedürfnisgrund". Sport, Sammeltätigkeit oder Jagd, ansonsten musst du den Bedarf begründen. Und mit Selbstschutz kommst du nicht weit.
  9. Dürfte daran liegen, dass WO nicht bei DuckDuckGo indexiert ist, warum auch immer. Bei mir auch nicht, sogar nichtmal in der Firma. "waffen on" als Suchbegriff, goolge.ch = WO als erster Treffer.
  10. Würde mich auch interessieren. Ich füttere meine Automag IV bisweilen mit der Munition hier, aber das ist weder Fabrikmunition noch ist sie günstig.
  11. Dürfte je nach dem schwierig werden. Guns in Turkey — Firearms, gun law and gun control (gunpolicy.org) Die Türkei ist als restriktiv eingestuft und die Durchsetzung der Gesetze ist aufgrund der diktatorisch angehauchten Regierung auch, sagen wir mal, flexibel.
  12. Ist es nicht so, dass dir nachgewiesen werden muss, dass du etwas illegal erworben hast? Weil theoretisch wäre es ja möglich, wenn man eine Ausnahmebewilligung bekommt, militärische Sprengmittel legal zu kaufen, und die Dokumente müssen nur 10 Jahre aufbewahrt werden.
  13. Am Erwerb der Automaten änderte darum nichts, weil die EU-Richtlinie nur auf Halbautmaten abzielt 😉 Die Zahlen der Vollautobesitzer sind seit 2019 nur gestiegen. Ehrlich gesagt hab ich mir auch erst nach der Gesetzesänderung Automaten zugelegt, da die Sammlerbewilligung für Halbautomaten (klappbar auf unter 60cm und böses Magazin) die gleichen Voraussetzungen hat, wie die Bewilligung für Automaten. Von da her... Heute kam auch ein Artikel heraus, aus dem hervorgeht, dass sogar Handgranaten theoretisch legal sind... oder zumindest straffrei. Berner Gerichtsfall – Besitz von Handgranate bleibt straffrei – Experte fordert Gesetzesverschärfung - 20 Minuten
  14. Wenn der Server "fehlen" würde, dann würde man doch gar nicht erst auf die Seite kommen... Error 500 und so. Keine Ahnung wie das in DE ist, hier in CH ist es erlaubt, solange die Identitäten von den Verkäufern bekannt sind, bzw. man (= die Behörden) die Identität zweifelsfrei nachweisen können.
  15. Lustig, BEgegnungen mit einer Legende gibts in 2. Auflage für 98.- oder weniger neu...
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