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ZaphodBeeblebrox

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  1. Es reicht ja auch, wenn einem der Gesetzgeber bevormundet, da braucht man das nicht auch noch von dem einen oder anderen Verein obendrauf aufgezwungen zu bekommen. Das das Training mit Lupi und/oder KK parallel zum GK schießen auch Sinnvoll sein können, ist glaub ich unstrittig.
  2. Mich beschleicht der Verdacht, Ekel is Saarländer und versucht das zu vertuschen...
  3. Ja, mir ist's lieber man hats versucht, als später zu sagen "Ach, hät ichs doch gemacht". Kopf in den Sand stecken hilft ja nicht.
  4. Sind nicht demnächst Landtagswahlen in Hessen und Bayern? Könnt man ja mal wieder ä bißl forscher auftreten à la "Ich wähle keine Parteien die,...blablub"
  5. Hab das durch Zufall gefunden: Neue FWR-Spitze stellt sich im Innenministerium vor In der letzten Woche besuchten die beiden neugewählten Vorsitzenden, Klaus Gotzen und Friedrich Gepperth, sowie der Geschäftsführer des FWR Frank Göpper das für das Waffenrecht zuständige Fachreferat KM 5 im Bundesinnenministerium (BMI), um sich einerseits vorzustellen und andererseits über die anstehende Umsetzung der im März 2017 geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie zu sprechen. Zunächst beglückwünschte die Referatsleiterin, Frau Kluge, beide Vorsitzende zu ihrem neuen Amt. Man war sich einig, auch zukünftig im Dialog bestehende Probleme und anstehende Änderungsvorhaben anzugehen, wie es bereits seit langem, insbesondere unter dem ausgeschiedenen Vorsitzenden Herbert Keusgen, bewährte Praxis war. Wirklich fremd war man sich auch nicht, da Friedrich Gepperth bereits seit langem einer von Herrn Keusgens Stellvertretern und auch Herr Gotzen Mitglied im FWR-Vorstand war. Entsprechend verlief das Gespräch auch harmonisch und in vertrauensvoller Atmosphäre. Die Vorsitzenden stellten noch einmal klar, dass die EU-Kommission mit ihrem aktionistischen Schnellschuss von Anfang an das falsche Ziel verfolgt hat. Schon die Idee, mit weiteren Einschränkungen gegenüber zuverlässigen, überprüften und rechtstreuen Besitzern legaler Waffen Kriminalität und Terrorismus bekämpfen zu wollen, ist nach Ansicht der Vorsitzenden verfehlt. Kriminelle halten sich nun einmal nicht an Gesetze, so streng sie auch sei mögen! Auch die Art und Weise, wie sich die Kommission im Laufe der geführten Verhandlungen beratungsresistent gezeigt hatte, wurde von den Verbandsvertretern kritisiert. Während man bei vielen Parlamentariern und insbesondere der zuständigen Ausschussvorsitzenden Vicky Ford für die berechtigten Anliegen der Waffenbesitzer und Händler Gehör gefunden hat, zeigte sich die Kommission zunehmend zugeknöpft und praxisnahen Vorschlägen gegenüber meist verschlossen. Dennoch war es letztendlich noch gelungen, dass Verbot ganzer Waffentypen zu verhindern und auch sonst einige Regelungen im Sinne unserer Mitglieder weniger einschneidend zu gestalten. Das BMI wies darauf hin, dass derzeit Maßgabe sei, die Richtlinie "eins zu eins" ins deutsche Waffengesetz umzusetzen. Über die Richtlinie hinausgehende Verschärfungen des Waffenrechts seien nicht geplant. In einigen Punkten - etwa bei der Begrenzung der Magazinkapazitäten, der erweiterten Kennzeichnungspflichten für die wesentlichen Waffenteile oder auch der Regelung zu Nachbauten historischer Waffen - lasse sich allerdings eine Beschwer für die Legalwaffenbesitzer nicht gänzlich vermeiden. Das BMI werde aber versuchen, dies durch Übergangsfristen und Besitzstandsschutz abzumildern. Die Sorge von Schützen, Jägern und Sammlern, dass sie beispielsweise ihre bislang rechtmäßig besessenen Magazine zukünftig abgeben müssten, sei unbegründet. Das BMI beabsichtige hier einen umfassenden Besitzstand vorzusehen. Dennoch gilt es, das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin eng zu begleiten. Die beiden Vorsitzenden erklärten noch einmal ihre Bereitschaft zum konstruktiven Dialog. Um sich an unseren Newsletter abzumelden, senden Sie uns bitte eine email an info@fwr.de mit dem Betreff "Newsletter Abmeldung". Impressum: Dieser Newsletter wird betrieben von: Forum Waffenrecht e.V. An der Pönt 48 40885 Ratingen Tel. 02102-5595740 info@fwr.de Herausgeber und verantwortlich im Sinne des Presserechts: Rechtsanwalt Frank Göpper, Geschäftsleitung FWR. Das Forum Waffenrecht e.V. ist ein beim AG Berlin-Charlottenburg eingetragener Verein. Geschäftsstelle An der Pönt 48 D-40885 Ratingen Telefon 02102-5595740 Telefax 02102-5595739 eMail: info@fwr.de www.fwr.de Das Forum Waffenrecht ist ein Zusammenschluss der Verbände: Deutscher Schützenbund e.V. Deutscher Jagdverband e.V. JSM - Verband der Hersteller von Jagd, Sportwafen und -munition VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. Fachverband für den Groß- und Außenhandel mit Jagd- und Sportwaffen e.V. Bundesverband Schießstätten e.V. Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. Deutsche Schießsport Union e.V. Bund Deutscher Sportschützen e.V. Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. Patronensammler-Vereinigung e.V. IVSH - Industrieverband Schneid- und Haushaltswaren sowie zahlreicher Unternehmen und Personen der zivilen Waffenbranche
  6. Alter Falter ham die nen Hau wech
  7. Warum eigentlich nicht? Wenn man ihnen den verantwortlichen Umgang beibringt?
  8. Bis Seite 6 ist dieser Thread echt lesenswert und empfehlenswert Hoffe das bleibt ausnahmsweise mal so ohne persönliche Befindlichkeiten austauschen zu müssen
  9. Alles gut. Ich konnte das schon auseinanderhalten. Unabhängig davon wann die Sachkunde eingeführt wurde; meine provokante Frage zielte darauf ab, ob es einen erkennbaren "Pillenknick" nach Einführung der Sachkunde gab, oder nicht.
  10. Keine Ahnung. Seit 2000?
  11. Was haben nur die ganzen Schützen früher gemacht, als es noch keine Sachkunde gab. Gibts da irgendwo en Gräberfeld, das man besichtigen kann?
  12. @Raiden: Gute Frage. In der Öffentlichkeit bekommt man wahrscheinlich davon nicht unbedingt was mit. Außer bei den Schweizern und Tschechen kommt nix in den Medien auf. FU bzw. GRA könnten es evtl. früh mitbekommen und mitteilen. Da von Deren Seite bisher nix kam, siehe Gruger's Antwort.
  13. Ich wünschte mir, unsere Schießstandsrichtlinien wären mir dem "gesunden Menschenverstand" der Schweizer gesegnet. Leider, es wird ein Wunsch bleiben
  14. Geiler Schießstand
  15. Also heißt es zukünftig betreutes Schießen. Neben jedem Schützen steht dann seine höchstpersönliche Aufsicht
  16. Hatte am Montag erst wieder nen ganzen Tross Schützen aufklären dürfen, was da evtl. auf uns zukommt. Denen war noch nicht mal etwas von der neuen Aufbewahrungsgeschichte bekannt Gehen die nur alle Schaltjahr schießen???
  17. @Flohbändiger: Wenn man keinen Büchsenmacher in der Umgebung findet, der sich dem Thema annehmen möchte weil es in seinen Augen "Spielzeug" ist, hilft mir das persönlich nicht weiter. In meiner Begründung für mein Bedürfnis hab ich den Punkt ganz trocken angesprochen. Konstruieren und experimentieren sind zwei wichtige Leidenschaften in meinem Leben. Die grauen Zellen kommen dabei mal richtig auf Touren und am Ende lehnt man sich entspannt bei nem schönen Bier zurück und genießt und erfreut sich am Ergebnis bzw. Erkenntnisgewinn. Darüber hinaus wäre es mir neu, das man mit freien Waffen nach Sportordnung zu schießen hätte.
  18. Sorry, hatte es vergessen. Ganz unten Fett gekennzeichnet. Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 1 Umfang der Sachkunde (1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse 1. über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands, 2. auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite, 3. über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen. (2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden. (3) Wird eine Erlaubnis nach § 26 des Waffengesetzes beantragt, so umfasst die nachzuweisende Sachkunde außer waffentechnischen Kenntnissen auch Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.
  19. Maschinelle Metallverarbeitung (drehen, fräsen, etc...) ist in meinem Beruf als Elektromechaniker, neben dem ganzen Elektrotechnikgedöns, eine meiner hauptsächlichen Tätigkeiten. Festigkeitsberechnungen statischer Art sind für mich auch keine Unbekannte. In der Hinsicht sind Grundlagen vorhanden und ich muß net bei Null anfangen. Da das Ganze unter den fachkundigen Augen eines Büchsenmachermeisters läuft, stehe ich dem Ganzen recht positiv gegenüber. Da es mir hierbei "nur" um die Bearbeitung von ge"F"ten Druckluftwaffen geht, sehe ich mich da auch nicht überfordert. Was gänzlich anderes wäre es, wenn ich das drängende Bedürfnis verspüren würde Feuerwaffen bearbeiten zu wollen. Mein Respekt vor den herrschenden Kräften ist dafür zu groß. Dann würde ich mir ernsthaft überlegen eine Lehre als Büchsenmacher zu machen.
  20. Nach Rücksprache mit der Waffenbehörde konnte die wichtigsten Punkte klären. Demnach muß ich eine erweiterte Sachkunde gem §1 Abs. 3 AWaffV nachweisen. Nach längerer Recherche konnte ich einen Anbieter in NRW für einen mehrtägigen Fachkundelehrgang gem. §26 WaffG finden. Da ich nicht beurteilen kann, wie häufig bzw. selten solche Lehrgänge genutzt werden, mal eine Frage an die geballte Forenpower: Kennt jemand weitere Anbieter solcher Fachkundeschulungen? Über die IHK finde ich nur was zu Waffenhandelslizenz. Da besteht meinerseits aber kein Interesse.
  21. Ich bin eben erst über besagten §26 gestolpert. Ganz aktuell hätte ich eine Frage zu genau dem Thema, da sie mir schon ein paar Jahre auf der Seele brennt. Wenn ich die "wesentlichen Teile" einer erlaubnisfreien Waffe mit F im Fünfeck, in meinem Fall einer Paintballwaffe cal.43 in eine ebenfalls erlaubnisfreie Airsoftwaffe einbauen will, benötige ich hierzu diese Erlaubnis?
  22. Kompletteintragung KW auf bestehender WBK grün 75€ (Südhessen)
  23. Darüber hinaus lernen die Neuen unter Aufsicht, wie man die Waffe vorm zurückstellen reinigt bzw. bei größer Verschmutzung auch mal zerlegt (Was aber selten vorkommt).
  24. Bei uns im Verein werden die Vereinswaffen nicht im Koffer im Schrank verwahrt. 1. wird vermerkt, wer welche Vereinswaffe gerade in Verwendung hat. 2. bei Rückgabe wird der Ladezustand kontrolliert und in den Schrank gepackt. Am Ende des Schießtages wird auf Vollzähligkeit kontrolliert.
  25. Das Thema Waffen verkaufen hatte ich bisher überhaupt nicht auf dem Schirm. Da denkt man auch bei der WSK garnicht danach zu fragen, weil man ja eigentlich wissen will, wie man eine Waffe erwerben kann
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