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mehrere Verfahren eingestellt - Trotzdem keine WBK?
Steelworker antwortete auf dr.ing84's Thema in Waffenrecht
Mein "Kerbholz" war mit 9 Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe belastet, als ich 1976 meine erste waffenrechtliche Erlaubnis für eine Sportpistole bekam. Danach folgten bis heute noch viele weitere WBK Einträge. Man sieht also: Waffenbesitz resozialisiert und erzeugt den "zuverlässigen, anständigen" Bürger. Ich würde es es nach 10 Jahren Rechtstreue einfach mal versuchen. Servus Emil.- 162 Antworten
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Ja! Das ist alles kurios. Ich besitze 12 Gewehre, keinen Halbautomat, aber mehrere Zentralfeuer UHR. Bei der Rossi gehen 10 Schuss .357 rein. lade ich aber .38 spezial sind 11 möglich. Die Chaparral ist eigentlich mit 10 Schuss .44-40 angegeben, wenn man aber kräftig drückt geht der 11te rein. Ich lade meist nur 5 Schuss, aber die Möglichkeit mehr als 10 zu laden wäre ja möglicherweise schon strafbar und ich müsste das Magazinrohr entsprechend blockieren. Sonderbar dass bei Repetierern auch von Kategorie B ausgegangen wird, bei uns ist das C. Servus Emil.
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Hallo Freunde! Weiß jemand sicher, ob mit dem Begriff "Ladevorrichtung" nur Wechselmagazine gemeint sind, oder ob dann auch in der Waffe eingebaute Röhren- bzw Kastenmagazine bei Halbautomaten und Repetiergewehren auf 10 Schuß begrenzt sein müssen. Hier mal den Text, den ich meine: (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und: a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann. Servus Emil.
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Hallo P22! Müsste man wissen, ob das Foto von Außenseitern gestellt wurde, wäre für mich ein gutes Argument. Denn ich liege mit einem der älteren Redakteure (Jungkunz) der NN immer im "Clinch", wenn es um kritische Berichte gegenüber Jäger und Schützen geht. Habe dem auch jetzt wieder geschrieben: Hallo geschätzte NN Redakteure! Musste das denn sein, dass Sie mit dem Titelfoto die Hoplophobie bei unseren Mitbürgern fördern und sich mit dieser "auf Wunsch gestellten" Szenerie ins Metier der "Lügenpresse" begeben? Hier wird der Eindruck geschaffen, man würde im nächsten Augenblick von einem bösen Sportschützen niedergeschossen. Die Waffe auf einen Menschen zu richten auch wenn sie, wie man zumindest bei vier Kammern sehen kann, ungeladen ist, gilt unter Sportschützen als verpönt. Bei uns können Sie so Ihr Geraffel einpacken, und am besten für immer vom Stand verschwinden. Bei uns hätten Sie auch keinen geltungssüchtigen Idioten gefunden, der sich für so ein Foto hergibt. Meine Freunde und ich schießen seit mehr als 50 Jahren alles mögliche auch Großkaliber. IPSC betreiben wir in unserem Verein nicht, jedoch der Nachbarverein. Mir und dem BKA ist auch nicht bekannt, dass es unter den dynamischen Schützen besonders viele Mörder gibt. Es ist eher so, dass Gewalttaten mit den ca. 6 Millionen legalen Schusswaffen äußerst selten sind und das BKA die innere Sicherheit durch die Sportschützen nicht gefährdet sieht, was allerdings für den größten Teil der Medien nicht zutrifft. Hier stapelt man kräftig das Holz für die medialen Scheiterhaufen, auf denen man die gesellschaftliche Akzeptanz aller Waffenbesitzer verbrennen will. Einen Bericht, dass unser deutsches Schützenwesen als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO ausgezeichnet wurde, fand ich in den NN, die ich seit 20 Jahren abonniere leider nicht. Emil
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Ein "Schützenbruder", wenn nicht in diesem Verein, dann in einem anderen. Oder findest du diese Darstellung positiv für unser Hobby?
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Genau das ist das Dilemma. Wie geltungssüchtig muss man sein, um sich als Sportschütze so fotografieren zu lassen. Für Außenstehende ist das furchteinflößend. Man glaubt, da wolle der mordlustige Sportschütze einen sofort umballern. Dem Fotografen hätte ich gesagt, wir richten prinzipiell keine Waffe auf Menschen, versuchen Sie´s in Hollywood. Servus Emil.
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Darf man Sportwaffen (KW) mit zur, als Fangschuß, zur Jagd mitnehmen?
Steelworker antwortete auf jagdostfriese's Thema in Waffenrecht
Hallo! Ja das darfst Du. Es hat sogar schon Fälle gegeben, wo dem Jäger eine zusätzliche Kurzwaffe für den Fangschuss versagt wurde, weil er als Sportwaffen schon mehrere geignete "Fangschusswaffen" besaß. Servus Emil. -
Mal kurz überschlagen, bedeutet das: Ein "Töter" ist unter 7200 legalen Waffenbesitzern in 27 Jahren auszumachen, das zumeist in Beziehungstaten. Da ist es sicher angemessen, alle zu bestrafen. Servus Emil.
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Bei meiner Erbwaffe (Selbstladepistole Kaliber .22 lfb) gab es keinen Eintrag bzw. Stempel für den Munitionserwerb. Habe aber fünf andere Waffen in diesem Kaliber und darf mit der Erbwaffe laut Aussage des Sachbearbeiters auch sportlich schießen. Entfällt mein Bedürfnis als Sportschütze, darf ich diese Waffe trotzdem (ohne Munition besitzen). Was übrigens auch für meinen Altbesitz aus den sechziger und siebziger Jahren gilt. Servus Emil.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Steelworker antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Muss man die ganze vorhergehende Seite zitieren/kopieren, um uns Merkels Machtfülle zu erklären? In der Flüchtlingsfrage jedenfalls haben ihr viele aus den eigenen Reihen widersprochen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Steelworker antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Gut, dass Juristen keine Software schreiben, bei 17 000 wenn, aber, dennoch Einschränkungen und Sackgassen hängt sich jeder Rechner auf. Servus Emil. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Steelworker antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Den Verwaltungsrichtern traue ich mittlerweile jede blöde Definition zu. Der Double Action Revolver bringt doch auch über den Abzug die nächste Patrone zum Schuss. Im Gegensatz zu Repetieren, wo man einen zusätzlichen Handgriff tätigen muss. Servus Emil. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Steelworker antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja, ja! Und "Jägerrevolver" sollten nur zwei Kammern in der Trommel haben. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Steelworker antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Leute! Nachdem ich das so lese, wird mir bewusst, wie angreifbar ich doch als Legalwaffenbesitzer bin, muss doch nur ein Nachbar behaupten, er habe als der Wind meine Jacke erfasste, eine Pistole gesehen. Schon wird die später herbeigerufene Polizei mir die Tür eintreten und mit neun Beweisstücken davoneilen. Wie soll ich jetzt beweisen, dass ich noch nie eine Waffe geführt habe, wo doch so ein aufmerksamer Bürger die Polizei rief. Servus Emil. -
Beim Kauf meiner letzten beiden Langwaffen auf "gelb" wurde von beiden Händlern NICHTS in die WBK eingetragen. Ich bekam eine Rechnung mit den Daten der Waffe und sie warfen einen Blick auf die WBK und fertig. Eingetragen wurde alles erst auf dem Amt. Servus Emil.
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Habe beide threads aufmerksam gelesen, nun möchte der Fragesteller ein feedback von all denen, die sein Problem teilen. Nur davon gibt es hier anscheinend niemand.
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Wird nicht so häufig vorkommen, dass ein Verein für seine Waffen keinen Schrank vorweisen kann, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Steelworker antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Au weia, mir fehlen die drei langen HA, habe auch nur Uhren und Stengel - Garabina. -
Ich fette auch nur gelegentlich das Gewinde für die Pressluftflasche, wische die möglichen Handschweißspuren mit einem leicht ölgetränkten Lappen ab und schieße alle vier Wochen fünf Plegepfropfen durch den Lauf meiner Hämmerli AP20 pro. Servus Emil.
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EU Waffenrechtsverschärfung - wann fällt eine Entscheidung ?
Steelworker antwortete auf Franklin's Thema in Waffenlobby
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Deutschland ab Juli alle Halbautomaten von der .22ger Sportpistole bis zum jagdlich geschäfteten Stutzen mit zwei Schußmagazin verbotene Waffen sind. -
Ich habe auch nur die ironische Aussage von LBW bezüglich "minutengenau" aus meiner persönlichen Erfahrung kommentiert. Problem habe ich keines aber auch keinen Spaß daran nochmal hinzufahren oder die 240,- Euro zu verschenken.
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Mit dem Händler habe ich bisher nur über eMail korrespondiert, als ich mich für Freitag den 19.2. ankündigte und ihm aber mitteilte, dass in der Karte der 20.2. stünde, mein Sachbearbeiter mir aber per mail geschrieben habe, ich könne ab 19.2 wieder erwerben....teilte er mir mit das Verkaufsdatum; Eintragsdatum sei maßgebend, dann könne ich erst am 22.2. die Waffe bekommen.
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Einen Leihschein müssen immer zwei Personen unterschreiben, so war das immerhin bei den mittlerweile 25 Leihscheinen, die ich hatte. Servus Emil. Ja ich habe 6 WBK`s die erste von 1976
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Sie (Winchester 250) ist schon bezahlt plus Einlagerung über eGun. Aber der Händler versendet auch für 25,-€, wenn ich ihm die WBK schicke. Hätte so schön gepasst als selbtsabholer Termin, wenn nicht nach "Pfälzer Recht" ein paar Stunden fehlen würden. Servus Emil.
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Das ist gar nicht so lustig, wie es scheint. Ich zum Beispiel muss ein zweites mal von Nürnberg nach Worms fahren, da mir der Händler ein Gewehr am 19.2. 16.oo Uhr angeblich nicht aushändigen darf, weil mein vorletzter Eintrag vom 20. August 2015 stammt. Also kann ich frühestens am Montag 22.2. dort vorbei kommen, nachdem er Sa. So. natürlich nicht dort ist. Zu dem Zeitpunkt bin ich aber nicht mehr in dieser Gegend. Wahrscheinlich werde ich mir also das Gewehr erst in sechs Wochen holen, wenn ich wieder dort zu tun habe. Möglicherweise will er dann auch noch zusätzliche Lagerkosten. (von meinem Sachbearbeiter habe ich schriftlich, dass ich ab dem 19.2.2016 wieder eine Waffe erwerben darf, aber vielleicht heißt das "nach dem"....) Servus Emil.