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Steelworker

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Alle Inhalte von Steelworker

  1. 13 Jahre nach der Verurteilung, 4 Jahre nach Haftende. Förderlich war, dass ich Berufsausbildung und Fachschulreife während der Haft nachgeholt hatte und ein exelentes Zeugnis von meinem damaligen Arbeitgeber bekam. Ob das heute noch so fair abläuft? Trotzdem würde ich es versuchen, abwarten kannst Du dann später auch wieder, wenn es noch nicht geklappt hat. Servus Emil.
  2. Mein "Kerbholz" war mit 9 Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe belastet, als ich 1976 meine erste waffenrechtliche Erlaubnis für eine Sportpistole bekam. Danach folgten bis heute noch viele weitere WBK Einträge. Man sieht also: Waffenbesitz resozialisiert und erzeugt den "zuverlässigen, anständigen" Bürger. Ich würde es es nach 10 Jahren Rechtstreue einfach mal versuchen. Servus Emil.
  3. Ja! Das ist alles kurios. Ich besitze 12 Gewehre, keinen Halbautomat, aber mehrere Zentralfeuer UHR. Bei der Rossi gehen 10 Schuss .357 rein. lade ich aber .38 spezial sind 11 möglich. Die Chaparral ist eigentlich mit 10 Schuss .44-40 angegeben, wenn man aber kräftig drückt geht der 11te rein. Ich lade meist nur 5 Schuss, aber die Möglichkeit mehr als 10 zu laden wäre ja möglicherweise schon strafbar und ich müsste das Magazinrohr entsprechend blockieren. Sonderbar dass bei Repetierern auch von Kategorie B ausgegangen wird, bei uns ist das C. Servus Emil.
  4. Hallo Freunde! Weiß jemand sicher, ob mit dem Begriff "Ladevorrichtung" nur Wechselmagazine gemeint sind, oder ob dann auch in der Waffe eingebaute Röhren- bzw Kastenmagazine bei Halbautomaten und Repetiergewehren auf 10 Schuß begrenzt sein müssen. Hier mal den Text, den ich meine: (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und: a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann. Servus Emil.
  5. Hallo P22! Müsste man wissen, ob das Foto von Außenseitern gestellt wurde, wäre für mich ein gutes Argument. Denn ich liege mit einem der älteren Redakteure (Jungkunz) der NN immer im "Clinch", wenn es um kritische Berichte gegenüber Jäger und Schützen geht. Habe dem auch jetzt wieder geschrieben: Hallo geschätzte NN Redakteure! Musste das denn sein, dass Sie mit dem Titelfoto die Hoplophobie bei unseren Mitbürgern fördern und sich mit dieser "auf Wunsch gestellten" Szenerie ins Metier der "Lügenpresse" begeben? Hier wird der Eindruck geschaffen, man würde im nächsten Augenblick von einem bösen Sportschützen niedergeschossen. Die Waffe auf einen Menschen zu richten auch wenn sie, wie man zumindest bei vier Kammern sehen kann, ungeladen ist, gilt unter Sportschützen als verpönt. Bei uns können Sie so Ihr Geraffel einpacken, und am besten für immer vom Stand verschwinden. Bei uns hätten Sie auch keinen geltungssüchtigen Idioten gefunden, der sich für so ein Foto hergibt. Meine Freunde und ich schießen seit mehr als 50 Jahren alles mögliche auch Großkaliber. IPSC betreiben wir in unserem Verein nicht, jedoch der Nachbarverein. Mir und dem BKA ist auch nicht bekannt, dass es unter den dynamischen Schützen besonders viele Mörder gibt. Es ist eher so, dass Gewalttaten mit den ca. 6 Millionen legalen Schusswaffen äußerst selten sind und das BKA die innere Sicherheit durch die Sportschützen nicht gefährdet sieht, was allerdings für den größten Teil der Medien nicht zutrifft. Hier stapelt man kräftig das Holz für die medialen Scheiterhaufen, auf denen man die gesellschaftliche Akzeptanz aller Waffenbesitzer verbrennen will. Einen Bericht, dass unser deutsches Schützenwesen als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO ausgezeichnet wurde, fand ich in den NN, die ich seit 20 Jahren abonniere leider nicht. Emil
  6. Ein "Schützenbruder", wenn nicht in diesem Verein, dann in einem anderen. Oder findest du diese Darstellung positiv für unser Hobby?
  7. Genau das ist das Dilemma. Wie geltungssüchtig muss man sein, um sich als Sportschütze so fotografieren zu lassen. Für Außenstehende ist das furchteinflößend. Man glaubt, da wolle der mordlustige Sportschütze einen sofort umballern. Dem Fotografen hätte ich gesagt, wir richten prinzipiell keine Waffe auf Menschen, versuchen Sie´s in Hollywood. Servus Emil.
  8. Hallo! Ja das darfst Du. Es hat sogar schon Fälle gegeben, wo dem Jäger eine zusätzliche Kurzwaffe für den Fangschuss versagt wurde, weil er als Sportwaffen schon mehrere geignete "Fangschusswaffen" besaß. Servus Emil.
  9. Mal kurz überschlagen, bedeutet das: Ein "Töter" ist unter 7200 legalen Waffenbesitzern in 27 Jahren auszumachen, das zumeist in Beziehungstaten. Da ist es sicher angemessen, alle zu bestrafen. Servus Emil.
  10. Steelworker

    Waffen erben

    Bei meiner Erbwaffe (Selbstladepistole Kaliber .22 lfb) gab es keinen Eintrag bzw. Stempel für den Munitionserwerb. Habe aber fünf andere Waffen in diesem Kaliber und darf mit der Erbwaffe laut Aussage des Sachbearbeiters auch sportlich schießen. Entfällt mein Bedürfnis als Sportschütze, darf ich diese Waffe trotzdem (ohne Munition besitzen). Was übrigens auch für meinen Altbesitz aus den sechziger und siebziger Jahren gilt. Servus Emil.
  11. Muss man die ganze vorhergehende Seite zitieren/kopieren, um uns Merkels Machtfülle zu erklären? In der Flüchtlingsfrage jedenfalls haben ihr viele aus den eigenen Reihen widersprochen.
  12. Gut, dass Juristen keine Software schreiben, bei 17 000 wenn, aber, dennoch Einschränkungen und Sackgassen hängt sich jeder Rechner auf. Servus Emil.
  13. Den Verwaltungsrichtern traue ich mittlerweile jede blöde Definition zu. Der Double Action Revolver bringt doch auch über den Abzug die nächste Patrone zum Schuss. Im Gegensatz zu Repetieren, wo man einen zusätzlichen Handgriff tätigen muss. Servus Emil.
  14. Ja, ja! Und "Jägerrevolver" sollten nur zwei Kammern in der Trommel haben.
  15. Leute! Nachdem ich das so lese, wird mir bewusst, wie angreifbar ich doch als Legalwaffenbesitzer bin, muss doch nur ein Nachbar behaupten, er habe als der Wind meine Jacke erfasste, eine Pistole gesehen. Schon wird die später herbeigerufene Polizei mir die Tür eintreten und mit neun Beweisstücken davoneilen. Wie soll ich jetzt beweisen, dass ich noch nie eine Waffe geführt habe, wo doch so ein aufmerksamer Bürger die Polizei rief. Servus Emil.
  16. Beim Kauf meiner letzten beiden Langwaffen auf "gelb" wurde von beiden Händlern NICHTS in die WBK eingetragen. Ich bekam eine Rechnung mit den Daten der Waffe und sie warfen einen Blick auf die WBK und fertig. Eingetragen wurde alles erst auf dem Amt. Servus Emil.
  17. Au weia, mir fehlen die drei langen HA, habe auch nur Uhren und Stengel - Garabina.
  18. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Deutschland ab Juli alle Halbautomaten von der .22ger Sportpistole bis zum jagdlich geschäfteten Stutzen mit zwei Schußmagazin verbotene Waffen sind.
  19. Seit den 90zigern hat sich die Würdigung der Mordmerkmale sehr verändert. Heutzutage wird eher auf Mord plädiert. Zitat: "Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Arg-und Wehrlosigkeit (BGH Beschluss vom 06.11.2014- 4 StR 416/14) Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord ist das Vorliegen eines Mordmerkmals. Ein solches Mordmerkmal stellt die Heimtücke dar, worunter man das bewusste und zweckgerichtete Ausnutzen der Arg-und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung versteht. (Kurz gesagt, bedeutet das so viel, dass das Opfer keinen Angriff auf sich erwartet und daher in seiner Abwehr sehr eingeschränkt ist. Aufgrund des „Überrumpelungseffektes“ ist das Opfer daran gehindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder diesen wenigstens zu erschweren-wie es z.B. bei einem Schlafenden oder bei einem Angriff von hinten der Fall ist)." Ich meine, dass diese Arg- und Wehrlosigkeit bei dem 11 jährigen Mädchen nicht "wegzudiskutieren" ist. Servus Emil.
  20. Bei uns in Nürnberg wurde ein Rechtsanwalt wegen "versuchten Mordes" zu 7 1/2 Jahren Haft verurteilt, weil er auf vobeifahrende Autos mit einem Luftgewehr (über 7,5 Joule) schoss. Verletzt wurde niemand, die Autos waren leicht beschädigt. Mordanklage, weil möglicher Unfalltod der betroffenen Insassen billigend in Kauf genommen wurde. Das gilt, meine ich auch, wenn jemand wahllos auf eine Menschengruppe mit Munition schießt, die gegebenenfalls tödliche Verletzungen hervorrufen kann. Servus Emil.
  21. In dem Zusammenhang hat sich in der BR Rundschau von 18.45 Uhr ein Polizeisprecher zu Wort gemeldet, und eine Gesetzeslücke angemahnt, weil "inaktive" Sportschützen ihre Waffen behalten dürfen, obwohl sie ja kein Bedürfnis mehr haben. Also immer schön trainieren, dann kommt sowas nicht mehr vor. Es wäre zum Lachen, wenn,s nicht so ein trauriger Anlass ist. Servus Emil.
  22. Die Besitzer von 60 KK Waffen im Dorf wurden überprüft.
  23. Weihnachten 1964 bekam ich meine erste Doppelflinte erwerbsfrei von Neckermann, seitdem hat sich viel (negativ) geändert. Und das Karussell dreht sich immer schneller. Die Hoffnung, dass es im Bezug auf Waffenbesitz erst richtig eng wird, wenn ich gestorben bin, scheint sich auch nicht zu erfüllen. Wollte Euch jungen Leute eigentlich damit allein lassen. Servus Emil.
  24. Auch die EU hat zur Zeit größere Probleme als Legalwaffen einzusammeln.
  25. http://www.bbc.com/news/uk-politics-35086934 Die BBC berichtet, dass Cameron den Illegalen Handel mit HA meint.
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