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Meiner Meinung nach handeln die Behörden absolut korrekt. Es besteht der begründete Verdacht auf Verstoss gegen das Waffengesetz. Und der Politiker ist so doof, das Bild vor dem Posten nicht richtig zu prüfen. Abgesehen davon sollte er mal seinen Kindern und deren Freunde beibringen, was es bedeutet, Ordnung zu halten. Was ich als unter jeder Sau erachte, ist die Reaktion des Politikers von wegen "politischer Verfolgung" und so. Hat er am Morgen die rote statt die blaue Pille erwischt? Soll er doch das Waffengesetz ändern!
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Ja, musst sie in den Tresor packen und nicht mehr geladen unter dem Kopfkissen liegen lassen *g*
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Funktioniert leider nicht. Ich wollte meinem Sohn eine Lampe für Picatinny-Schiene unter die Nerf machen, aber die Nerf-Schienen sind etwas schmaler als die Picatinny-Schienen (nur zur Info: Lampen für die Montage an Waffen sind in der Schweiz erlaubt *g*). Ebenfalls ist die Schiene auf der Nerf kleiner (da wollten wir ein Rotpunkt-Zielgerät drauf tun). Jetzt muss er halt ohne....
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Nene, die haben Direktzugriff....
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Immerhin gab es dort ein paar vernünftige Menschen, welche die Meinungs- und Literaturfreiheit zu schätzen wussten.
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Es ist heute nahezu unmöglich, eine solche Waffe in die Schweiz einzuführen. Aus diesem Grund sind die verbleibenden Glock 18 sehr gesucht. Die Preise haben mich auch erstaunt, ebenfalls habe ich einige Angebote erhalten. Aber: ich habe noch nie eine Waffe verkauft und ich werde auch nie eine Waffe aus meiner Sammlung verkaufen. So ist das. *g* Und ich könnte mich noch heute in den Sack beissen, dass ich in den 90er Jahren die Beretta 93R und das US M60 (direkt aus Vietnam) nicht gekauft habe.
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Und mir gab mein Vater als ich 13 war die Bücher von Major von Dach und riet mir, diese genau zu lesen, besonders das Buch "Der totale Widerstand". Andere Länder, andere Sitten....
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In Deutschland ja, leider! Ich sehe das als ernstzunehmende Gesetzeslücke (und das meine ich nun nicht ironisch). Das Gesetz sollte, wie in der Schweiz, alle "speziell konstruierten Teile für vollautomatische Waffe" unter die notwendige Bewilligungspflicht (wie die funktionsfähige Waffe selber) stellen.
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BTW: In der Schweiz wäre der Erwerb und/oder die Einfuhr und/oder der Besitz dieses Feuerwahl-Teils ohne entsprechende Ausnahmebewilligung verboten.
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Dann lieber gleich legal; die Glock 18 habe ich seit den frühen 90er Jahren legal in Besitz.... https://swisswaffen.com/?W=GL18G2
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Die Glock suchen.....
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Dringendes Bedürfnis auf dem Schießstand
Swisswaffen antwortete auf Puenktchen1991's Thema in Allgemein
Hochziehen und dann ausspucken. Sind schon Sommerferien? -
Scharfschützen: Der unsichtbare Feind - neue Schießanlage in Wildflecken
Swisswaffen antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Hier spielt oft nicht die Ideologie eine Rolle, sondern vielmehr stehen "niedrige menschliche Beweggründe" im Vordergrund. Ideologie und Religion eignen sich sehr gut als Vorwand und Deckmäntelchen....- 83 Antworten
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Ich lach mich tot *pruuust*. Prääääääääsentiert das Luftgewehr!
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Swisswaffen antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, so musste das kommen. Danke, liebe EU, danke liebe EU-Bürger. Ups. Die sind ja noch entmündigter als wir Schweizer..... Ich stecke einfach in jedes Magazin zwei kleine Holzstäbchen, so dass sie sich nur noch mit 10 Schuss laden lassen..... Meine Meinung habe ich hier festgehalten: http://www.waffengesetz.ch -
Wir werden sehen..... Dann halten wir fest, dass Du das Gewehr mit Sonderbewilligung von der Armee als Vollautomat erhalten hast, was einer absoluten Ausnahme entspricht. Die Regel ist und war, dass sämtliche Gewehre auf HA abgeändert werden.
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Diese Frage würde ich nicht zu laut stellen! Denn dann hast Du das irrtümlich und illegal erhalten. Ich hoffe Du, hast es nachgemeldet und legalisiert. Ansonsten sehe ich pechschwarz. Falls es sich um eine LEIHWAFFE handelt, wird das Gewehr nicht abgeändert, aber es ist dann lediglich eine Leihwaffe.
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Heute ist das Vorschrift. Und das war es schon 1991, als ich in die RS ging. Wie gesagt: theoretisch. Das stimmt nicht. Die Armee hat zu KEINER Zeit Vollauto-Sturmgewehre an entlassene Wehrmänner abgegeben. Sogar Stgw 57 wurden entsprechend abgeändert. Hier beispielsweise ein Zeitungsbericht aus 2005, welcher Deine Aussage widerlegt: http://www.blick.ch/news/schweiz/sturmgewehr-90-ab-nach-hause-marsch-id90874.html
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Die beiden Opfer waren albanische Touristen, bei den Tätern soll es sich um "Osteuropäer" handeln.
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Reservisten? Gibt es bei uns nicht. Bis 30 bist Du aktiver Soldat. Ab 30 ist die Militärdienstpflicht beendet und Dein Stgw kannst Du für CHF 100.- kaufen, es wird dann auf HA abgeändert. Das Stgw 90 PE ist eine Privatversion (PE = Privat Einzelschuss), welche als HA konstruiert ist. Diese Waffe war nie im Militär und wird nur von Privatpersonen gekauft. Beim Armeesturmgewehr (solange Du aktiv in der Armee bist) musst Du den Verschluss auch getrennt aufbewahren. Theoretisch.
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Apropos: Die Schützen sollen Richtung Deutschland geflohen sein. <satire>War das ein deutscher Überfall auf die Schweiz?</satire>
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Getrennt unter Verschluss ist richtig. Tresor muss nicht sein. Sagt das Gesetz. Die Vernunft lässt natürlich Spielraum nach oben zu; ich persönlich habe die Verschlüsse der Vollautomaten in einem Bankschliessfach deponiert. Die Kontrollen geschehen, je nach Kanton, jährlich bis fünfjährlich. Teilweise angekündigt und teilweise unangekündigt. In meinem Wohnkanton alle fünf Jahre.....
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Das Schweizer Waffengesetz (bzw. die zugehörige Waffenverordnung) besagt auch folgendes: WV Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten 1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten: a. Serbien; b.1 … c. Bosnien und Herzegowina; d. Kosovo; e.2 … f. Mazedonien; g. Türkei; h. Sri Lanka; i. Algerien; j. Albanien. Warten wir mal ab, welche Bevölkerungskreise geschossen haben. Denn wie so oft (und auch wie so oft in Deutschland), werden solche Verbrechen nicht mit legalen Waffen begangen. Und es sind statistisch gesehen auch nicht Ur-Schweizer, die solche Verbrechen begehen. PS: Ich kenne das Quartier sehr gut, in welchem das passiert ist; es handelt sich um eine Gegend, in welcher überdurchschnittlich viele Menschen mit Migrationshintergrund wohnen.
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Naja, es müssten sowieso verschiedene zusätzliche Waffen zum Einsatz gelangen, wie beispielsweise: - Glock 18 zur Nahsicherung (http://www.swisswaffen.com/?W=GL18G2&LP=H7) - MP5 für den mittleren Bereich (http://www.swisswaffen.com/?W=MP5&LP=H7) - MG oder Sturmgewehr (57 bzw. 90) bzw. Scharfschützengewehr für den entfernten Bereich: http://www.swisswaffen.com/?W=SG57&LP=H4 http://www.swisswaffen.com/?W=SG90&LP=H4 http://www.swisswaffen.com/?W=ZFK55&LP=H4 Nur so für den absoluten Notfall *g*
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Definitiv zu laut, dann machst Du alle Zombies in der Umgebung auf Dich aufmerksam und es geht Dir bald die Munition aus. Nimm ein .22LR Gewehr mit Schalldämpfer. Gezielte Kopfschüsse, welche dann im Schädel der Zombies riccochieren und so das Stammhirn lahmlegen.