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Swisswaffen

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  1. Deren Website funktioniert auch zuverlässig. Nicht.
  2. Muss nicht ein WS sein; ein IGB-Lauf reicht für den Kaliberwechsel. Zu den Magazinproblemen fehlen mir die Worte. Deutsche Überadministration und Übergründlichkeit.
  3. Davon ausgehend, das SIG bei 1 mit der Nummerierung angefangen hat, würde ich auf August 1873 als Produktionsdatum tippen. SIG hat von 1870 bis 1874 ca. 59'000 Gewehre hergestellt.
  4. Nur wenn der Typ der Waffe bekannt ist.
  5. Mein Quote war ein Zitat aus dem Artikel.....
  6. Einfach bis am Schluss lesen, statt sich zu enervieren.....
  7. Genau, die Deutschen sind Ausländer. Die, die sich anpassen, haben aber keine Probleme. Zu 5G: fahre ich mit dem Zug schon nur über die Grenze nach Deutscheland, so ist es aus mit 5G, 4G oder sonst einem G, trotz meinem Europa-Abo. Arbeiten im Zug? Vergiss es. Die Netzabdeckung ist in Deutschland so zum Kotzen, dass sogar die deutsche Polizei in der Schweiz SIM-Karten bezieht, damit sie mit Roaming alle deutschen Netze nutzen können.
  8. Das könnte durchaus sein, dass die sogar steuerfrei sind. Vermutlich wirst Du die Waffen aber erst in einem zweiten Schritt (wenn alle Papiere erledigt sind) nachziehen können und daher gehe ich vom Worst-Case aus.
  9. Wer in die Schweiz kommt, hat ein besseres Gehalt und höhere Lebenshaltungskosten. Dafür sind unsere Topsteuersätze nicht so frech wie in anderen Ländern. Die Deutschen lassen sich durch die vermeintlich höheren Gehälter völlig verblenden und sagen dann, sie hätten einen super Job. Stimmt nicht, denn von den Schweizer Gehältern muss noch die Krankenkasse, der Zahnarzt und die Steuern bezahlt werden. Dies kommt nicht zum Abzug und muss in Eigenverantwortung zur Seite gelegt werden. Darum sind die Gehätlter zahlenmässig auch so hoch.... Wer nicht rechnen kann, fliegt auf die Nase und landet in einer kleinen Wohnung in irgend einem heruntergekommenen Vorort. Da die Deutschen Wirtschaftsflüchtlinge sind, erhalten sie auch nicht die gleichen Gehälter wie die Schweizer. Doch sind sie oft mit weniger zufrieden, weil sie nicht rechnen können oder weil sie selbst im günstigen Deutscheland wohnen. Die Einfuhr der Waffen wird mit der Schweizer Mehrwertsteuer belastet, das ist so. Diese beträgt 8.1%. Zudem werden Importbewilligung (ca. CHF 50) sowie die Erwerbsbewilligungen (CHF 50.- pro drei Waffen) fällig. Wer sich diese Beträge nicht leisten kann, dem ist leider nicht zu helfen. Der landet dann auch in einer kleinen Wohnung in irgend einem heruntergekommenen Vorort. Als Deutscher ziehst Du am Besten in die Nähe der Grenze. Dann kannst Du weiter günstig in Deutscheland einkaufen gehen und Dir dann die horrende deutsche Mehrwertsteuer (19%) zurückerstatten lassen. Schweizer Mehrwertsteuer zahlst Du erst ab CHF 300.- pro Person und Einfuhr. So kannst Du dem deutschen Staat noch weitere Steuereinnahmen abgraben, schön kontinuierlich und wiederholend..... Einfach zum Wissen: Du bist dann Ausländer *g*
  10. Und genau das ist der Unterschied zwischen "Aufenthalt" (--> temporär) und "Niederlassung" (--> fix).
  11. Ja, war das unvernünftig und unverständlich? Wenn das dann nicht verstanden wird, braucht es eine Erklärung auf einem tieferen Niveau, inkl. Herleitung. Ist das arrogant?
  12. Noch vernünftiger als im ersten Post? Welcher dann gerade angezweifelt wird statt sich mal einzulesen? Ist es so schwierig, die beiden Worte "Aufenthalt" und "Niederlassung" auseinander zu halten? Dann lebt doch in der Unwissenheit weiter und jagt den Threadstarter zum Fedpol. Dann haben die dort auch was zu lachen....
  13. Ich wusste, dass hier gleich wieder mit Unwissen um sich geworfen wird. Im Waffengesetz und in der Waffenverordnung steht "Niederlassungsbewilligung" (nicht "Aufenthaltsbewilligung"). Gehen wir hier einig? Also. Und nun lies mal hier: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_b_eu_efta.html Die Bewilligung "B" ist eine "Aufenthaltsbewilligung". Definiert der Bund so. Auch da Einigkeit? Und nun lies mal hier: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eu_efta.html Ups, da steht nun "Niederlassungsbewilligung". Schreibt auch der Bund so. Also auch klar? Und nun kombiniertst Du das. Funktioniert das? Habe ich oben schon geschrieben, nicht wahr? Genau solche Unwissenheit treibt mich dazu, hier nicht mehr teilzunehmen. Immer muss man den Unwissenden beweisen, dass man recht hat. Möchtest Du mir nun die Links und Beweise für Deine Auslegung liefern?
  14. Lesen bildet, steht in meinem Zitat, aber ich bringe es gerne nochmals an: "der Waffe" vs. "einer Waffe"....
  15. Und noch einen konstruktiven Vorschlag: Wenn es um's Schiessen geht, dann kann er jeweils mit der Waffe eines anderen Schützen schiessen, wenn dieser anwesend ist. Es kann doch nicht sein, dass wir in der Schweiz deutsche Staatsbürger bewaffnen! Schliesslich weiss Deutscheland ja, dass da ganz strenge Regeln gelten müssen. Das muss doch klare Gründe haben. Sonst wär das nicht so.
  16. Sorry, dass ich mich einmische, aber hier wird wieder mal alles verdreht. Es gibt eine Aufenthaltsbewilligung (=B) und eine Niederlassungsbewilligung (=C). Artikel 9a des Waffengesetzes sagt: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_9_a Im Artikel steht "müssen", nicht "sollten" oder "können" oder "es wäre nett wenn". Müssen ist völlig klar formuliert. Das selbe findet man zu Ausnahmebewilligungen in Artikel 9c der Waffenverordnung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/767/de#art_9_c Somit kriegt der Threadstarter nur einen WES bzw. eine ABK, wenn er eine Niederlassungsbewilligung (=C) hat oder ihm Deutscheland bestätigt, dass er in Deutscheland eine solche Waffe rechtmässig besitzen darf. Eine Niederlassungsbewilligung (=C) kann er nach fünf Jahren Aufenthaltsbewilligung beantragen. Er darf sich nun mit den deutschen Behörden rumschlagen, was vermutlicherweise gleich lange dauert wie wenn er die verbleibenden 3.5 Jahre abwartet..... Lest die Schweizer Gesetzesartikel und es ist alles ganz klar und einfach, auf Schweizer Seite....
  17. emwa = (ehemaliger) Händler "Erich Müller - Waffen" Ohne Gewähr.
  18. Bei Nazi hört der Spass für mich auf. Definitiv. Genau solchen Typen hat man es zu verdanken, dass die deutschen Foren, sei das nun Waffen oder Fahrzeuge (bei anderen habe ich keine Erfahrungen), immer mehr zu Lamentierveranstaltungen verkommen, in welchen man die effektiven themenbezogenen Informationen wie die Nadel im Heuhaufen suchen muss.
  19. Aehm. Wer hat das N-Wort hervorgeholt? Wer erinnert somit selbst an (s)eine Vergangenheit? Wer zeigt damit, dass ER sie nicht verarbeitet hat? Ich war es nicht und ich werde es nie sein: mir selbst ist es bewusst, dass die heutige Generation DEFINITIV nichts mehr für die Geschehnisse im 2. Weltkrieg kann. Statt mal was zu unternehmen gehen die deutschen Waffenbesitzer am liebsten auf seinesgleichen im eigenen und in fremden Ländern los. Weil die Linken mit der Nazikeule zuschlagen und diese weh tut, nutzt man diese nun auch in den eigenen Reihen. Bravo! Ventilreaktion mit kontraproduktivem Ausgang. Kein Wunder werdet ihr von eurer Regierung eingeschränkt und enteignet (die schnallen schon den nächstgrösseren Strap-On um). So, Zeit mich von hier zurückzuziehen. Ein Nazi weniger hier. @Arno.F: Im https://waffenforum.ch wirst Du als vollwertiges Mitglied ernst genommen und nicht als Nazi bezeichnet. Lass die Deutschen; die brauchen noch mehr Zeit für sich selbst. Und Raiden: bist leider auf der Ignore-List. Schon lange. Neu gemeinsam mit dem Nazi-Rufer.
  20. Und noch was, Kanne81. Für was genau stehen die Ziffern 8 und 1 in Deinem Nickname?
  21. Wie ich sehe, fruchten Erklärungen bei Dir nicht. In der Schweiz sind das vom Gesetz her gesehen Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität, ugs. "grosser" Kapazität. Und davon haben Arno F. (Deiner Ansicht der Nazi) und ich (ich bin somit auch ein Nazi) gesprochen. Angekommen? Welche Definition Du Dir mit wasauchimmer für Gedankengängen da zurecht legst, interessiert mich nicht. Ich empfinde es als verdammte Frechheit und verletzend, (von einem Deutschen) für so etwas als Nazi bezeichnet zu werden. Lass Deinen Frust woanders aus. Ich habe Eure Regierung nicht gewählt. Ups, ihr ja auch nicht.... Das Vollzitat habe ich so übernommen, dass der Text, auch welchen ich Bezug nehme, nicht nachträglich verändert/gelöscht wird.
  22. Bezogen auf die Schweiz: Ja, das ist eine Gesetzeslücke. Du darfst Ladevorrichtungen mit hoher oder grosser Kapazität bewilligungsfrei einführen. Und wirst dabei bei uns auch nicht als "Nazi" bezeichnet. Bezogen auf Deutschland: Nazisprech!
  23. Ja, das muss in Deutscheland "Nazisprech" sein, denn bei uns in der Schweiz ist das Gesetz eingeführt und es heisst seit letztem August "Ladevorrichtung mit hoher Kapazität", umgangssprachlich dann "grosse Kapazität". Andere Länder, andere Sitten. Ihr Deutschen dürft dann ab 1. September auch so sprechen. Vielleicht noch eine Erklärung für die mitlesenden Schweizer: Die Deutschen werden von ihrer Regierung (sofern hier das Wort "ihrer" angebracht ist) nach Strich und Faden betrogen und werden mit Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie so richtig in den A... gef..... Darum kann es sein, dass manchmal Emotionen die normalen Gehirnaktivitäten übersteigen und hier zum Ausdruck gebracht werden, beispielsweise mit dem bösen, deutschen "N"-Wort. Dies sollte man nicht allzu persönlich nehmen. Was in Deutschland mit den Waffenbesitzern geschieht, ist tatsächlich nicht fair. Darum kaufen jetzt alle Deutschen bis Ende August (oder dann noch ein Jahr länger, ist ja noch Übergangsfrist für die Nachmeldung) Magazine und böse Teile, in der Hoffnung, dass durch das BKA eine Ausnahme- oder Sondergenehmigung erteilt würde (sorry, weiss das genau Wort gerade nicht). Wenn dann diese Hoffnung auch stirbt und die noch grössere Ernüchterung eintritt, sollte man als aussenstehender Gast hier (Danke an Josef M. für die in Erinnerung-Rufung dieses Fakts) ganz schnell "Schnauze tief" machen und erst mal etwas Gras über die Angelegenheit wachsen lassen. So, ich war etwas sarkastisch. Aber das Wort "Nazisprech" aus dem Mund eines "Nicht-Gastes" gegenüber einem ausländischen "Gast" ohne entsprechende Vergangenheit, hat mich getriggert.
  24. Ja, der Markt in Deutschland ist leergefegt. Ich kann mir das auch nicht erklären. Echt nicht. Ich gehe doch davon aus, dass alle Deutschen gesetzestreue Bürger sind.
  25. Das mit den deutschen Ausfuhrbestimmungen gilt für die Schweiz NICHT. Die Schweiz wird im entsprechenden Gesetz "wie ein EU Land" behandelt. Die Einfuhr in die Schweiz ist bewilligungsfrei, einzig der Zollfreibetrag darf nicht überschritten werden; ansonsten muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Auf dem Postweg würde ich das nicht empfehlen. Schickt mir das Zeugs an meine deutsche Postadresse; ich habe Interesse *g*
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