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karlyman

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  1. Es geht nicht um "nix geregelt". Sondern um das - sehr vielen LWB fehlende - Wollen, folglich verbunden mit der Abneigung, sich dann dafür zu verkämpfen... Es wurden hier gute Gründe gegen SD-Einsatz im Sportschießen vorgebracht. Und das Risiko "morgen ein Recht darauf, übermorgen dann Pflicht für alle" ist nicht von der Hand zu weisen.
  2. Vorsicht. Aus so einem Recht auf SD kann im Handumdrehen eine Pflicht werden... Der "Schuss" kann insofern auch nach hinten losgehen.
  3. karlyman

    Risiken in Deutschland

    Fazit und Zusammenfassung von LÜKEX 2018 habe ich nun gelesen. Ich sehe allerdings nicht, inwieweit dies in Widerspruch zu meiner Aussage von letzter Woche (die im Übrigen direkt bezogen auf @mickmicks Beitrag vom 23.12. war) stehen soll.
  4. Das war vor Jahren in Osteuropa DER allerletzte Schrei, regelrecht Kult...
  5. Was in dem Bereich auch noch eine Möglichkeit sein könnte, sind Schnitt-Modelle, die aus Originalwaffen hergestellt wurden. D.h., die Waffen werden vom BüMa auf einer Seite teilweise (Gehäuse, Verschluss, Lauf) geöffnet/aufgefräst, oder komplett "halbiert". Die Schnittkanten werden (i.d.R.) rot lackiert. Auf diese Weise entsteht auf der einen Waffenseite ein Sicht-/Anschauungs-Modell mit interessanten Einblicken - die andere Seite der Waffe behält ihren originales Aussehen. Das ist ein musealer, evtl. auch für Sammler interessanter Ansatz. Vor vielen Jahren war m.W. mal ein Artikel dazu in VISIER. Inwieweit das kompatibel mit den aktuellen EU-Deaktivierungsanforderungen ist, weiß ich nicht. Es ist einfach eine andere Vorgehensweise. Durch die weitgehende Öffnung bzw. Halbierung der Waffen dürfte der Deaktivierungsgrad im Ergebnis eher höher sein als die EU-Vorgaben.
  6. Ich habe auch ein paar solche... Da gibt es ganz gute; in der Tat, mit dem Reiz, damit eben just for fun auch schießen zu können. Wobei man aber sagen muss: So ein Nachbau ist das eine - aber etwas Originales ist eben doch etwas Originales... Es hat zumindest sentimental den Vorteil (auch wenn in heutiger deaktivierter Form) noch viel an realer "Substanz" zu haben.
  7. NPK-Dünger eben.
  8. karlyman

    Risiken in Deutschland

    Was natürlich - privaten wie gewerblichen - Betreibern von Gasfeuerungsanlagen herzlich wenig nutzt. Da ist dann Mangel... wirlich Mangel (bzw. "Ofen aus"). (Fast könnte man annehmen, die Gasmangellage solle eine gewisse energiepolitische Agenda beschleunigen...)
  9. Wobei die R8 - ich habe gefühlt hundertemal verglichen - schon ganz anders (im Sinne von handlich, kompakt, nicht so kopflastig) in der Hand liegt als viele andere "konventionelle Jagdbüchsen". Ich müsste dann mal praktisch prüfen, ob die RS3-Bullpup demgegenüber nochmal eine (relevante) Steigerung ist...
  10. Die RS3 sieht interessant aus. Kann auf jeden Fall eine Bereicherung für den Jagdwaffenmarkt sein. Einen relevanten Vorteil gegenüber dem wohl direktesten "Wettbewerber", der Blaser R8, sehe ich im Moment nicht. Auch die R8 ist ja recht kompakt, repetiert schnell, liegt im vergleichbaren Preissegment. Nur mit dem Unterschied, dass Blaser dabei auch an die Linksschützen gedacht, also praktisch von Anfang an eine Linksversion (Linksverschluss) angeboten hat. Da müsste Walther noch etwas bringen.
  11. Ja, das war ein Exkurs. Wenngleich nicht so völlig vom Thema weg (wie in manch anderen Fällen hier).
  12. Das war/ist auch meine Befürchtung bei dem Thema. Was gestern noch eine erkämpfte Möglichkeit war, wird morgen oder übermorgen dann zur lästigen (und kostenträchtigen) Pflicht...
  13. Zwischen dem "müssen" im Immissionsschutzrecht, und dem genannten "dürfen" der Jäger ist aber ein Unterschied. Die jagdliche Schalldämpferverwendung ist m.E. nicht vorrangig wegen des Einsatzes von Jagdwaffen auf dem Schießstand gekommen.... Mit der Konsequenz müsste nämlich für die viel häufigeren, somit relevanteren Sportwaffen auch eine SD-Zulassung erfolgen.
  14. Wer in Deutschland eine emittierende Anlage betreibt (egal ob Schall, stoffliche Emissionen/Gase/Rauch, Licht etc.; also alles was immissionsschutzrechtlich relevant ist) der tut gut daran, bei einer näherrückenden schutzwürdigen Bebauung (typisch: neues Wohngebiet) rechtzeitig gegen die entsprechenden Bebauungspläne vorzugehen, bzw. sich in deren Verfahren einzubringen. Es ist leider so. Es gibt im Immissionsschutz in D nur Anlagen, die Emissionen/Immissionen verursachen, und die schutzwürdige Umgebung. Egal ob Schweinemastbetrieb, Zementfertigung oder Schießanlage... Es gibt kein "Recht dessen, der zuerst da war".
  15. Bei mir ist alles in der 27er Erlaubnis drin, NC, SP, Letzteres für VL und als Treibladungspulver für sonstige Verwendungen (s.o.). Ich gehe eigentlich davon aus, dass die allermeisten 27er-Inhaber, die SP mit drin haben, das so in der Erlaubnis haben.
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