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karlyman

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  1. Ziemlich genau beschrieben unter Zu § 36 WaffG, dort Ziffer 36.2.15.
  2. Nehmen wir das Beispiel "Essengehen auf der Fahrt zu/von..." - nimmst du sie ins Gasthaus mit...? Dass die Waffe, wenn vorübergehend bei solchen Gelegenheiten im abgeschlossenen Auto, dort verschlossen (Transportanforderungen) sowie Blicken entzogen sein muss, versteht sich von selbst.
  3. Genau das. Ein erlaubnispflichtiges Teil zu stehlen, damit auch im illegalen Waffenbesitz zu sein... ist schon eine andere Größenordnung von möglichen Folgen für den Täter her.
  4. So war es gemeint. Und das düfte in der Überlegung der Täter durchaus eine Rolle spielen...
  5. Bist du dir sicher, dass die (evtl. kommende) Anforderung, einen KWS zu haben, eine formale Erlaubnispflicht bezogen auf SRS-Waffen ist...? Konkret erlaubnispflichtig wird damit nämlich die einzelne SRS-Waffe nicht.
  6. Wobei zwischen dem Klau von Zubehör wie Gehörschutz, Ladehilfe u.ä. einerseits, und einer Waffe andererseits, schon noch mal eine ziemliche Stufe liegt.
  7. Die Alternative wäre dann tatsächlich nur, alle mitgebrachten Sportwaffen per Rollwagen, Buggy o.ä. auf dem Gelände stets mit sich zu führen. Bleibt immer noch die Frage, warum es beim Essengehen etc. in Zusammenhang mit An-/Abreise zu einem Schießstand, Wettkampf etc. zulässig ist, die Waffen eingeschlossen vorübergehend im Auto zu belassen - im Parkbereich eines Schießstandgeländes hingegen nicht (d.h. mit entsprechenden Konsequenzen bei Entwendung).
  8. Waffe am Mann, soweit möglich, wäre in dem Fall die weit bessere Variante gewesen... P.S.: Ein vorübergehendes Einschließen einer Waffe im Fahrzeug - unterwegs - ist ja in bestimmten Konstellationen durchaus zulässig, und wäre dann kein Verstoß gegen Aufbewahrungs-/Sorgfaltspflichten. Warum man das hier, nach einer Entwendung aus dem Fahrzeug, so diametral anders sah...? Da fehlen auch Details zum Einzelfall.
  9. Hat mit Meinungsfreiheit hin oder her allerdings nicht viel zu tun... Forenbetreiber und Moderatoren sagen eben, wo's lang geht und greifen bei Inhalten, die sie als OT beurteilen, nun recht strikt durch. Ist ein größeres Spannungsverhältnis, seit der OT- Bereich so stark zusammengestutzt wurde.
  10. Zunächst mal sind wir hier im Verwaltungsrecht... In dem es "Schuld"/"Unschuld" nicht gibt.
  11. Mit Gedächtnis- und Erinnerungsverlusten - auch in wichtigen Dingen - ist das in diesem Land so eine Sache. Mit manchem kommt man durch, mit anderem nicht. Wie gesagt, ich würde nochmal "jeden Stein" im persönlichen Bereich Waffenaufbewahrung/Waffenumgang dreimal umdrehen... Manchmal stecken verzweifelt gesuchte Dinge in seltsamen Ecken.
  12. Man könnte z.B. in Sachen "ups, wir finden unsere Dienst-MP5" (u.ä.) "nicht mehr"... woanders nachfragen. Da gibt es sicherlich auch Erfahrung. Problem ist nur, man wird von dort keine Antwort bekommen.
  13. Na gut, wenn man das zugrunde legt, bräuchte auch kein Opel-, VW-, Porsche... etc. -Fan mehr in Autoforen die anderen Foristi nach Rat, Tipps etc. fragen. Da könnte man dann (da u.U. auch sicherheitsrelevant) auch nur noch auf die "Profis" wie Vertragshändler/-werkstatt verweisen... Im Endeffekt könnte man den Großteil aller special-interest-Foren "einstampfen". Zum Thema im engeren Sinn - ich plädiere auch dafür, hier jeden "Stein", jedes Eckchen, noch dreimal umzudrehen. So einfach verschwindet so ein WS, das weder winzig klein, noch ein immer-dabei-Gegenstand ist, ja auch nicht.
  14. Nur am Rande... Interessant wäre auch mal, was denn so in Behörden/beim Pol.vollzugsdienst abläuft, wenn in den dortigen Beständen Waffen schlicht nicht mehr auffindbar sind. Soll ja durchaus vorkommen.
  15. Für Beratung im engeren Sinn stimmt das, ja. Aber um sich Anregungen zu holen, andere Blickwinkel, vielleicht einen anderen Denkansatz oder praktischen Tipp, da taugt ein Forum und der dortige Austausch.
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