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karlyman

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  1. Dir ist aber schon klar, was es für eine Waffenbehörde und deren Arbeit bedeuten würde, wenn sie eine solche "Jagd" auf (angeblich) erlaubnispflichtige F-Druckluftwaffen eröffnen würde...
  2. Ihr glaubt ernsthaft, dass eine Waffenbehörde wegen diesem Murks ein solches Fass aufmacht...? Die werden schön auf die "Klarstellung" warten, nach der offensichtlich schon alle rufen.
  3. @ASE Das sage ich ja ebenfalls. Die Begründung des Gesetzes zeigt klar die Intention der neuen Regelung auf, und das nimmt eigentlich jeden (wenn man denn überhaupt so will) Interpretationsspielraum; auch gerichtlichen. Aber das wird von manchen hier ja auch in Frage gestellt...
  4. Das ist für ÜK-Waffen eindeutig aus dem Gesetestext ablesbar. Es muss eine regelmäßige Wettkampfaktivität erfolgen. Die Uneinigkeit in der Auslegung besteht darüber, ob das schützenbezogen oder auf die einzelne ÜK-Waffe bezogen ist.
  5. Was heißt "dem Gesetzestext verpflichtet"? Wenn es so ist - siehe die Diskussion - dass der Gesetzestext Raum für Auslegung lässt, dann ist gerichtlich vorrangig nach der Intention des Gesetzgebers auszulegen. Und was der Gesetzgeber mit der hier diskutierten neuen Rechtsnorm wollte, hat er (Gesetzesbegründung + als wichtiger Hinweis die Klarstellung des BMI, aus dem der Gesetzesentwurf stammt) zum Ausdruck gebracht. Da ist nicht viel, wenn überhaupt noch, Spielraum - und da geht es eben nicht um sämtliche F-Waffen.
  6. Gerichte legen nicht im luftleeren Raum aus. Sondern, wenn Zweifel bestehen, nach Intention des Gesetzgebers. Auf diese geben die amtliche Begründung und das BMI, aus dem im Übrigen der Gesetzestext stammt der dem Kabinett und Dt. BT vorlag, ja (so wie hier wiedergegeben) ganz klare Hinweise. Ich gehe nicht davon aus, dass die Waffenbehörden die x Millionen erlaubnisfreien F- Waffen über Nacht nun als erlaubnispflichtig interpretieren.
  7. Ich gehe nicht davon aus, dass speziell vor Gericht dies "interessant"/schwierig wird. Gerichte können nur Rechtsnormen auslegen. Durch die Begründung bzw. Klarstellung des BMI ist eine eindeutige Auslegung erfolgt, da bleibt kein Spielraum mehr. Was den zweiten Satz angeht, vollkommen d'accord. Das WaffG ist mittlerweile so unnötig kompliziert und verklausuliert, dass es geradegezogen gehört.
  8. Ja. Am traditionellen Standort Neuhausen a. Rh. gibt es immer noch eine Waffensparte, nur dass es eben nicht mehr SIG ist, sondern seit 25 Jahren Swiss Arms Neuhausen, und seit 6 Jahren SIG Sauer.
  9. Einzelheiten zum Suizidversuch wurden ja nicht genannt.
  10. Danke. Dann fällt das wohl unter "Anleitungen zur Herstellung von ... Munition". Obwohl in weiten Teilen der westlichen Welt entweder mit einschlägiger Lizenz, oder ganz, legal und freigegeben.
  11. Weißt du da Näheres, bzw. gegen welche Regeln das verstoßen sollte?
  12. Fast kommt der Begriff "kampfwertgesteigert" in den Sinn, aber das trifft's ja nicht wirklich...
  13. Manche "aufmerksame Nachbarn" haben eben schlicht keinen (eigenen) Lebensinhalt.
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