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karlyman

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  1. Es gab auch Zeiten, da durfte man problemlos 30 Waffen auf WBK "Gelb" erwerben... Und alles an EWB-Waffen in A- oder B-Schränken verstauen... Und noch früher durfte man Repetierbüchsen erlaubnisfrei legal erwerben... Und - oh Wunder - die objektive Sicherheitslage im Land war da nicht schlechter, sondern eher besser.
  2. So etwas war auch mein Gedanke, als ich den Thread las.
  3. Das gibt aber einen ziemlichen Kunstharzblock...
  4. So ist es. Denn, wohlgemerkt - IM MOMENT stand in der Kundenmitteilung.
  5. Voraussetzung wäre wohl, dass es sich um erlaubnispflichtige "mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition" (s. Gesetzestext § 14 Abs. 5 WaffG) handelt und diese zur Ausübung einer Schießsportdisziplin eines Schießsportverbandes dienen.
  6. Ja, es ist in unserem waffenrechtlichen Umfeld durchaus klug, das "nice-to-have" vom "wirklich nicht verzichtbaren" zu trennen, leider. Und man wird mit obligatorischen Wettkampfanforderungen für die ÜK-Waffen vermutlich leben müssen... (ich komme aus Ba.-Wü., und das zieht mit der Zeit vermutlich darüber hinaus Kreise..). Ändert allerdings nichts daran, dass Trainingsanforderungen a la "12/18 jährlich für jede ÜK-Waffe" ein rechtlich nicht begründbarer, von einigen Behörden selbstgestrickter Unsinn sind, auf den man sich nicht einlassen muss.
  7. Und das ist das wirklich Schlimme daran. Daraus resultiert das schnoddrige "einfach-mal-auf-die-LWB-losgehen", das wir in neuerer Zeit leider bei etlichen Behörden (bei weitem nicht nur in Berlin) erleben müssen.
  8. Zunächst mal würde ich die Benennung der genauen Rechtsgrundlage einfordern. Da wird's dann dünn.
  9. @Markus13 Spielst du etwa auf eine Anforderung "Trainingsnachweis 12/18 mit jeder (ÜK-)Waffe" an? Das ist doch auch rechtlich gaga.
  10. Ja gut, nach der enthaltenen Logik kann man dann auch jeden Verein der sich irgendwie mit Kampf- und Kraftsport befasst, ja jede Jagdschule, dichtmachen.
  11. Während er Sportschütze im Verein war, "habe er keine eigenen Waffen besessen"... Was hat der Ex-Sportschütze dann jetzt wohl für seine Tat benutzt?
  12. Bitte lesen (und verstehen) - die Formulierung lautet: "verglichen mit...".
  13. Es ist eben alles relativ. Verglichen mit seinem Landes-Innenministerkollegen (von grünen Gnaden) T. Strobl, CDU BW, aus dessen Haus bekanntlich immer neue Extrem- und Schräg-Auslegungen des WaffG zu Ungunsten der LWB im Ländle kommen, ist H. Herrmann mit seinem Wirken in Bayern ja noch "Gold".
  14. Herr Herrmann/CSU wäre vermutlich einer der Kandidaten.
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