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karlyman

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  1. In einer normalen Welt, also mit noch normal tickendem sozialen Umfeld, sollte das - angesichts des klar erkennbaren Kontexts - auch kein Problem sein.
  2. Am besten Gesetzeswortlaut (Ausdruck) dann stets griffbereit parat haben.
  3. Welche "Verbotslisten" wären das genau?
  4. Allerdings kommen wir nun der letzten Änderung (Stichwort "Sicherheitspaket" und Omas Klappmesserchen auf dem Weihnachtsmarkt) in Bereiche, wo es eben faktisch kein Randthema mehr ist. Sondern mehr oder minder jedermann/jedefrau nun von Beschränkungen, Verboten, unerwarteten Sanktionen betroffen sein kann.
  5. Herrliche Formulierung. "Etwaige Bemühungen"...
  6. Wie gesagt, es ist offen, ob die prinzipielle, neue Eingriffsgrundlage für die Durchsuchung von Sachen und Personen dafür ausreicht, das gegen den Willen des Betroffenen in aller Öffentlichkeit zu veranstalten. Man kann in Bereiche kommen, wo das (vgl. oben) die GG-geschützte Würde des Menschen tangiert. In die Abwägung einzubeziehen ist sicherlich, dass es sich um Kontrollen handelt, für die der Betroffene keinen Anlass geliefert hat. Letztlich: wenn jemand sich im Grundsatz kooperativ zeigt, aber verlangt, dass das im Polizeifahrzeug, auf dem nächsten Revier oder Posten stattfindet, finden sich da wohl schwerlich rechtliche Gegenargumente.
  7. Bei den hier behandelten Durchsuchungen der Person auf der Straße/in der Öffentlichkeit...? Art. 13 Abs. 2 GG steht in Bezug zu Abs. 1, somit geht es dort um Durchsuchungen der Wohnung.
  8. Stuttgart, Gaisburger Brücke, 1988.
  9. Tja so ist das. Und soviel zum Thema "Freiheit".
  10. Bis jetzt gibt es in D kein generelles Führverbot für alle Messer. Allerdings wird es tatsächlich immer "enger"... die Bereiche, Anlässe etc., in denen bzw. wo man nicht (noch nicht mal ein simples kleines Klappmesser) führen darf, werden immer mehr. Und damit auch die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko, irgendwo in einen entsprechenden Bereich oder Anlass hineinzugeraten.
  11. Ich schrieb dürfen. Das ist die Regelung. Was die real machen, kann eine andere Frage sein.
  12. Selbst wenn sie sie zum Funktionieren bringen - noch besteht ja auch die Mögliichkeit, der ePA zu widersprechen; die Patientendaten dürfen dann nicht in ihr gespeichert werden.
  13. Ich könnte die vielleicht auch gleich nach Pjöngjang schicken...
  14. @JoergS Auch für den wirklich Wohlmeinendsten sind das schlicht - Fallstricke. Das ist das Wort, das mir dazu einfällt.
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