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karlyman

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  1. Mein Mitleid diesbezüglich hielte sich (auch mit Blick auf aktuellen WaffG-Vollzug in gewissen Bundesländern) in Grenzen.
  2. Nehmen wir mal an: Offener (also nicht Indoor-)Stand, und die Mehrdistanz wird durch Heranholen der Scheiben (Zuganlage mit einstellbaren Zwischendistanz, Aufstelleinrichtung der Scheiben auf Zwischendistanzen, etc.) realisiert; die Schützen bleiben bei Schussabgabe im Schützenstand, wie seit jeher. Was soll in dem Fall als (zusätzlicher) Lüftungsaufwand entstehen?
  3. Eben. Soo riesig schwierig ist das oft gar nicht. Gerade die Option "Schützen bleiben im Schützenstand, Ziele werden durch Aufhängung / Aufstellung auf Zwischendistanz gebracht, Kugelfang bleibt" (schlimmstenfalls noch an den Hochblenden was machen) - dürfte bei sehr vielen Ständen mit überschaubarem Aufwand machbar sein. Wenn die Verkürzung auf Zwischendistanzen durch Zugehen der Schützen Richtung Kugelfang erfolgen soll - wird es etwas aufwändiger, ist aber - etwa durch Vergrößerung der Zahl der Hochblenden, ggf. Modifikation Kugelfang - auch machbar. Die Planung muss mit dem Schießstätten-Sachverständigen abgestimmt sein. Nach der Realisierung nimmt dieser die Sache ab; und die schießstättenrechtliche Änderung durch die Behörde müsste dann nur noch Formsache sein.
  4. Also, bei den Scheibenhaltern/Rahmen, die wir verwenden, wird kein Geschoss relevant abgelenkt. Das geht einfach durch. Wir reden da entweder von Rahmen aus nicht sehr dicken Holzlatten, oder es ist gleich der komplette Scheibenhalter aus Hartschaum/Styrodur. Wenn ein Geschoss da durchgeht, fliegt es weder zur Seite noch nach oben oder unten weg, sondern noch immer in Richtung Kugelfang.
  5. Du meinst den Rahmen vom Scheibenhalter... ?
  6. Es sei denn, er geht nicht auf das Ziel / den Kugelfang zu (tritt also aus dem Schützenstand heraus)... Sondern bleibt im Schützenstand, und holt (mittels näherer Aufhängung oder Steckscheibe auf Zwischendistanz) die Zielscheibe nur zu sich her. Dann fliegt das Geschoss lediglich auf kürzere Distanz durch die Zielscheibe, schlägt aber auf die ursprüngliche Entfernung vorne im Kugelfang ein. (Anm.: Das gilt nur für das rein technische Thema Splitter/Rückprall... nicht für die rechtliche Betrachtung, welche Distanzen für den Stand festgelegt sind, und ggf. von der Standzulassung her geändert werden müssten..).
  7. Aber eben eher im Zuschnitt klein / thematisch begrenzt / regional... Ich denke, die, die der IWA "hinterhergeiern", möchten eben einfach ein großes Messe-Format. Also etwa so wie die bereits erwähnten CMT oder Caravan-Salon im Caravaningbereich.
  8. Bei der SLF ist ja nichts fraglich. Die fällt als Selbstladelangwaffe, eben beginnend mit der 4., unter die Kontingentregelung in § 14 Abs. 5 WaffG und wäre entsprechend "ÜK". Darunter nicht.
  9. Seltsam. Auf der CMT, oder dem Caravansalon Düsseldorf, klappt das unter den Messebedingungen meist gut mit den Videos.
  10. Andere Special -Interest-Messen wurden ja erwähnt. Wenn ich, als einschlägig Interessierter im Camping-/WoMo/Caravan-Bereich mir überlege, wie viel an fast unerschöpflicher Berichterstattung z.B von der letzten CMT da professionell, semiprofessionell oder auch von Laien produziert und u.a. über YT und sonstige Kanäle präsentiert wurde... in Menge und teilweise sehr informativ... alle Achtung. Dagegen ist der Schießsport-, Jagd- und angrenzende Freie-Waffen-Bereich nicht mal ein Hauch.
  11. Sieht der TROY PAR recht ähnlich. Nur eben im KW-Kaliber (bei VR-Büchsen selten).
  12. Ja; im Grunde ist es so, dass alle solchen Formate von Zeit zu Zeit mal frischen Wind und eine Neukonzeption brauchen (wenn unterlassen wurde, das schon graduell zu machen). Die o.g. Idee/Empfehlung finde ich gut.
  13. Und da dachte man, mit dem Zumachen des Politik- (und auch sonst Großteil des OT-)Bereichs höre das persönliche Herum-Gezerfe auf. Weit gefehlt, es ist doch erstaunlich, über was man sich lange und ausführlich "fetzen" kann.
  14. Wenn da keine substanzielle rechtliche Grundlage genannt werden kann, weisst du folglich, das du gute Erfolgschancen hast, wenn du gegen den Unsinn vorgehst.
  15. Wie gesagt, ich würde mich zuallererst mal dafür entscheiden, bei dem, der so etwas fordert, dezidiert nach der Rechtsgrundlage dafür zu fragen. Mal schauen, was da Qualifiziertes an Antwort kommt.
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