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karlyman

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  1. Das finde ich jetzt nicht so dramatisch. Vielleicht im Sommer noch versuchen, das mit Lüften unter 60% zu bringen, dann ist doch alles im Lot.
  2. Es geht wohl um die Art, wie die Politik das mit den Magazinen rechtlich ausgestaltet...
  3. Und zwar nicht nur in Bezug auf Aufbewahrung und Verkauf, sondern grundsätzlicher... Andere Staaten handhaben z.B. das Thema Blockiermöglichkeiten (welche dann ein Magazin nicht mehr unter "hochkapazitativ" fallen lassen) pragmatischer.
  4. M.E.: genau wie @TGB11 sagte. Hier ist wohl kaum "eine Art Schießbuch" gefragt. Sondern - in der Tat - eine Bescheinigung (im Normalfall des Vereins), dass du da regelmäßig den Schießsport betreibst. Die Anforderung gab es bei uns auch schon. Verein hat dem Inhaber der § 27er-Erlaubnis das regelmäßige Schießen im Verein bestätigt, und gut war es.
  5. Ja, die (Straf-)Justiz schlägt in Bayern im Mittel wohl etwas "härter" zu als in den meisten anderen Ecken der Republik. Manche beklatschen das, andere sehen die Kehrseite.
  6. Jedenfalls kann man dieses Teil (um wieder den Threadtitel aufzugreifen) nun auch "an den Nagel hängen"...
  7. ...es sei denn, man hat "ein bißchen mehr".
  8. Klar, jeder tickt ein wenig anders. Aber den Satz würde ich gerne besser verstehen... Dass mit Weggabe aller LWB-Waffen eine gewisse, nennen wir es mal, administrative Belastung weg ist... durchaus nachvollziehbar. Ebenso, dass man jetzt etwas, auf das man gut aufpassen muss und sollte und das verantwortungsvoll verwahrt gehört, weg hat... ja. Aber die Verantwortung scheint dir ja regelrecht (s. Formulierung) wie ein schwerer Mühlstein am Hals gehangen zu haben - schon gravierend, wenn es in Bezug auf ein (ehem.) Hobby, eine Leidenschaft, derart empfunden wird. Daher die Frage nach dem Hintergrund... einfach zum besseren Verständnis.
  9. Ich habe das Thema nicht angefangen; nur auf einen Beitrag hier reagiert.
  10. Die Behörden könnten demnach auch fordern, wir sollten von der Brücke in den Neckar (oder Rhein) hüpfen - und wir würden uns dann zum Sprung bereitmachen...? Im Ernst - das Problem ist, dass ein Behördenapparat (angefangen bzw. befeuert vom Landesinnenministerium), der mit kaum fundierten Scharf-Interpretationen des WaffG durchkommt, immer weitermacht... Sieht man in Ba.-Wü. daran, dass sie nach Einführung der neuen ÜK-Nachweisanforderungen (basierend auf Auslegung durch Oberverwaltungsgericht BW) dann auch "freischwebend" Phantasieanforderungen wie jährl. Training 12/18 pro ÜK-Waffe, oder VRF als ÜK-Waffe, versuchen einzuführen; also Dinge, für die sich im WaffG keinerlei Basis finden lässt.
  11. Wobei z.B. "meine" Behörde bezüglich ÜK explizit die Verbandsbescheinigung(en) verlangt. Die wollen gar nichts anderes.
  12. Nicht nur in BW... Er hat 4 HA Langwaffen. Somit also 1 im Überkontingent.
  13. Das geht mir genauso. Manche Dinge kochen dann eben eine Zeitlang, manchmal auch wenige Jahre, auf "Sparflamme"... Aber ich halte sie mir sozusagen warm, und wenn der Spaß/die Lust dran (u.a.) zurückkommt, ist die Hürde wieder richtig anzufangen nicht hoch.
  14. Wobei (zum einen) Troy bei den AR15-Systemen zeigt, dass sie durchaus ordentliche Waffen bauen können. Zum anderen meine ich mich an Meldungen zu erinnern, wonach der o.g. Fehler in der Tat bei gewissen Baureihen der PAR vorhanden war, aber später abgestellt wurde
  15. Wobei die Frage ist, wie kurz hier "kurz" ist. Für 100 m braucht es in .223 Rem. sicherlich kein 24"-Lauf zu sein... Auch die AR15 werden mit 16,5" bis 20"-Läufen auf 100 m sportlich geschossen.
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