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Rohrzange

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  1. Ganz einfach, wenn die AfD 34 % hat, dann fehlt der Mehrheit im Bundestag die notwendige 2/3 Mehrheit um dieses oder jenes Gesetz durchboxen zu können. Also muss diese Mehrheit Kompromisse und Zugeständnisse zugunsten der AfD eingehen und bspw. das geplante Gesetz so abändern, dass auch die AfD dem zustimmt oder der AfD werden Zugeständnisse bei etwas anderem gemacht. Das Gesetz, dass die anderen wollen, wird somit zur Verhandlungsmasse und daraus ergeben sich auch Möglichkeiten etwas zu fordern. Quatsch. Wie schon gesagt, solange Höcke in der AfD ist, wird das nicht passieren. Eine Zeitbegrenzung gibt es nur für den Schaden, den die Altparteien hier im Land anrichten, ansonsten hat eine Partei ewig Zeit, solange sie nicht verboten wird, nicht in der Versenkung verschwindet und der Staat als solcher weiter existiert. Und verboten kann eine Partei nur dann werden, wenn ihr nachgewiesen werden kann, dass sie nicht verfassungskonform ist. Zum Thema ewig Zeit, siehe die Grünen, die haben fast 20 Jahre gebraucht um in die Regierung zu kommen.
  2. So etwas sagen Realitätsverweigerer. Weil die AfD mit Höcke keine 34 % erreichen wird. Es gibt viele potentielle Wähler, die die AfD wählen würden, wenn Höcke nicht in der AfD wäre. Es ist also doch ganz einfach, entweder du möchtest: 1. Ein weiter so wie jetzt, ohne Mehrheiten und ohne etwas erreichen zu können, dafür mit Höcke oder 2. Etwas erreichen können, Mehrheiten haben, dafür aber ohne Höcke. Höcke wird leider nie freiwillig gehen, denn er weiß ja, dass er da draußen als Lehrer keinen Job mehr finden würde. Deswegen denkt er an sein Ego und bleibt in der AfD, womit er sie ungewollt am Erfolg hindert. Und rausschmeißen kann sie ihn aus rechtlichen Gründen nicht, was aber dazu führt dass sie als Folge daraus, keine ausreichende politische Macht erhalten wird. Was notwendig wäre, wäre ein Dritter, der Höcke einen sicheren Job im Privatsektor zusichern kann, damit Höcke austreten kann und dann wäre der Weg für die AfD frei zum Erfolg.
  3. Würde sie machen, kann sie aber nicht, weil ihr dafür entsprechende Mehrheiten fehlt, was sie mindestens bräuchte, wäre geringfügig mehr als 1/3 der Stimmen, dann könnte sie alle Zweidrittelmehrheitsentscheidungen zumindest schon einmal blockieren. Folgende Mehrheiten gibt es: - Einfache Mehrheit (Mehrheit der Anwesenheit, nötig ist eine Mehrheit von mehr als 50 % der Anwesenden) - Absolute Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, nötig ist eine Mehrheit von mehr als 50 % aller Bundestagsabgewordneten) - Einfache Zweidrittelmehrheit (2/3 = ca. 67 % der anwesenden Mitglieder) - Absolute Zweidrittelmehrheit (2/3 = ca. 67 % aller Mitglieder des Bundestags) Hätte sie bspw. 34 % der Stimmen, dann könnte sie diejenigen Gesetzesbeschlüsse, die nach dem einfachen Zweidrittelmehrheitsprinzip oder absoluten Zweidrittelmehrheitsprinzip beschlossen werden müssen, blockieren. Das Blockieren würde ihr Macht geben, denn dann müssten die anderen verhandeln. Diese 34 % der Stimmen muss sie also erreichen, wenn sie irgend etwas bewegen will. Dazu wäre es übrigens sehr hilfreich, wenn Personen wie Höcke die AfD verlassen würden.
  4. Und wie willst du neue Gesetzesanpassungen vornehmen und auf neue Dinge reagieren? Beispiel: Vor 50 Jahren gab's weder Internet noch hatte jeder Haushalt einen Computer, die Privatkopie von urheberrechtlich geschützter Musik war auf analoge Datenträger beschränkt, die einem Verlust unterlagen. Je öfter die Privatkopie durchgereicht wurde, von der Kopie zur Kopie, desto schlechter wurde die Kopie. Und dann kam das Internet, digitale Massenspeicher und die Möglichkeit der digitalen Kopie ohne Qualitätsverlust. Du erkennst nicht, dass Grenzwerte ein Schutz darstellen. Wer sie einhält, kann nicht belangt werden. Damit man sie einhalten kann, behilft man sich technischer Lösungen, womit allen gedient ist, die Emissionen werden so verringert. In deinem Fall würdest du IMMER zahlen, weil es keine Emission gibt, die Dritte nicht irgendwie stören könnte. Ein Schaden ist somit immer vorhanden, Grenzwerte, die Dritte bei Unterschreitung hinnehmen müssen, willst du ja abschaffen. Die Lösung liegt darin das richtige Maß zu finden und nicht einfach alles abzuschaffen. Stell dir folgendes fiktive Beispiel vor: Du wohnst in einem Dorf nachtaktiver Menschen und bist der einzige, der Tagsüber arbeitet und nachts schlafen will. Die Ruhezeiten hast du abgeschafft, siehe oben deine Argumentation. Dazu kommt noch, dass diese nachtaktiven Menschen alle gerne Hobbybastler und Musiker sind. Jeder von ihnen hämmert, bohrt, sägt, trompetet usw. was das Zeug hält um 3 Uhr Nachts während du schlafen willst. Die kannst du zwar jetzt alle verklagen bzw. genauer kannst du sie nicht verklagen, denn du hast ja keine rechtliche Grundlage mehr, sondern du musst mit ihnen Verträge aushandeln. Am Ende gibst du ihnen Geld, damit sie Nachts um 3 Uhr nicht mehr bohren, hämmern usw. aber nicht jeder ist damit einverstanden und geht keinen Vertrag mit dir ein. Allein hier müsstest du also bereits erkennen, dass du die Gesetze allein schon deshalb brauchst, damit überhaupt definiert ist, was eine Überschreitung darstellt. Die Lärmbelästigung gehört zudem übrigens genau zu dieser Umweltgesetzgebung und fällt unter den Emissionsschutz und die Ruhezeiten sind die Grenzen die es einzuhalten gilt. Deine Logik fällt somit bei genauer Betrachtung zusammen wie ein Kartenhaus.
  5. Danke! Wer sich also duckt und keine eigene Meinung hat ist für Waffen geeignet und alle anderen nicht, obwohl sie bei einem Thema recht haben könnten? Welchem Internetnutzer der gerne in sozialen Medien oder Foren diskutiert passiert das nicht? Also ich weiß, dass es Menschen gibt, die in bestimmten Bereichen besser sind als ich und die sollen deswegen keine Waffen mehr bekommen? Außerdem, daraus muss ich auch schließen, dass es Bereiche geben dürfte, in denen ich besser sein dürfte als andere Menschen. Meine Themenschwerpunkte wo ich Ahnung habe kenne ich auch und das soll mir dann negativ ausgelegt werden? Na super! Das könnte wahrlich auf Personen zutreffen, die rhetorisch oder kognitiv das Nachsehen haben. Wortgewandte oder intelligente Personen sind da im Vorteil und können Fettnäpfchen stellen, in die der andere Diskussionspartner reintritt, weil er es anfangs nicht merkt. Dann wäre das aber keine bloße Vorstellung, sondern Fakt und nun? Siehe oben. Was schlussfolgert der Psychologe eigentlich, wenn der Befragte gerne schwer zu verteidigende oder sogar unbeliebte Positionen bei Diskussionsthemen einnimmt, nicht weil er diese innerlich vertritt, sondern aus reinem Sport und Spaß, weil er wissen will, ob er diese Position argumentativ und glaubhaft im Internet mit seinem Pseudonym verteidigen kann, oder weil er seine eigene Position aus der Position der Gegenseite heraus auf Stichfestigkeit überprüfen möchte oder einfach nur um über den Tellerrand zu schauen, um neue Einblicke und Argumente in einer bestimmten Themensachlage gewinnen zu können oder um die Diskussion in eine bestimmte Richtung lenken zu können, um sie dann genau da zu überprüfen? Die im Internet gegebene ausreichende pseudoanonymität gegenüber Dritten macht so etwas nämlich möglich. Ist der dann auch nicht für den Waffenbesitz geeignet, weil solche Diskussionen vermuten lassen, dass er gegen den Strom schwimmt, obwohl er innerlich eine andere Position hat?
  6. Die Blockierpflicht ist eine weitere absichtliche Maßnahme um die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung zu reduzieren, denn so ein Blockiersystem kostet ca. 200 € pro Waffe. Bei vielen Waffen muss der Erbe also viel Geld hinblättern und bei manchen Waffen lohnt sich das nicht einmal. Wenn es der Politik nur um die Sicherheit gegangen wäre, dann hätte man auch einfach beschließen können, dass der Waffentresor von der Behörde verschlossen und amtlich verplombt wird. Dann hat der Erbe zwar die Waffen, kann darauf aber auch nicht zugreifen und das wäre auch weitaus günstiger gewesen, als diese Blockierpflicht. Aber die Sicherheit zu erhöhen war ja nicht das Ziel.
  7. und als Kirsche auf der Torte: Warum tun seine Behörden dann nichts? Ich tippe mal darauf, dass die Beweise fehlen, dass das überhaupt Rechtsextremisten bzw. Reichsbürger sind. Denn wenn die Beweislage klar wäre, dann wären die Waffen ja schon längst eingezogen worden. Der Sachbearbeiter der Waffenbehörde hätte dann schon längst gehandelt, weil er es muss, der könnte sich das gar nicht leisten in eindeutigen Fällen nichts zu tun. Der SPD Politiker macht vermutlich aus einem "als XY vermutete Personen " ein "als XY eingestufte Personen".
  8. Haben sie nicht. Auch da gibt es Regelungen und Grenzen für ein soziales Miteinander. AmericanDad tut so, als könnte er da alles machen. Das stimmt aber nicht. Denn da darf er nichtmal mit einer Alkoholflasche in der Hand durch die Fußgängerzone gehen, er darf sie nicht einmal auf dem Beifahrersitz haben. Und das Rauchen wurde dort viel früher eingeschränkt.
  9. Wenn du genug Geld und eine RV hast, kannst du das machen. Als Student hatte ich damals nicht das Geld dafür. Eine gesetzliche Regelung ist also wesentlich besser, als dass man sich so etwas erst mit jedem einzelnen erklagen muss. Zumal die Rücksichtnahme ohne Gericht meist auch nie funktioniert, siehe die Nichtraucherschutzgesetze, die wurden ja eingeführt, nachdem offenkundig war, dass man das anders nicht geregelt kriegt, weil einfach kein gemeinsamer Wille auf der Raucherseite da war, das einfach mal alle zum Rauchen vor die Türe gehen. Tja, die Notwendigkeit der Nichtraucherschutzgesetze haben dich hier bereits widerlegt. Solche pi mal Daumen Regeln haben zuvor auch nie funktioniert, allein schon deswegen, weil viele Wirte sich eine Raucherkundschaft anerzogen haben und aus finanziellen Gründen daher gar keine Lust hatten, da irgend etwas einzuschränken. Und als die Nichtraucherschutzgesetze endlich da waren, blieb genau diese Kundschaft, die eigentlich immer nur zum Rauchen kam, weg, obwohl sie allein aus moralischer Verpflichtung weiter da hin gehen hätte müssen und die Wirte, die sich das mit dem Anerziehen der untreuen Kundschaft selbst eingebrockt haben, haben dann gejammert. Du stellst dir das viel zu einfach vor. Das hat damals nie funktioniert. Das Geld konntest du somit nach Hause tragen und nirgends hingehen. Das war das einzige was funktioniert hat * und damit war die Freiheit klar bewiesen eingeschränkt. *) Wobei das auch nur dann gilt, wenn eben auch Zuhause kein Nachbar war, der störte. Doch, die staatlichen Regelungen braucht es. Siehe die Nichtraucherschutzgesetze, die genau das belegen. Erst diese Gesetze haben den Nichtrauchern die Freiheit gebracht. Und jetzt ist diese Freiheit durch eine Legalisierung von Cannabis in Gefahr. Man schreibt den Drogenkonsumenten in den vorläufigen Gesetzesentwürfen ja nicht einmal vor, wie sie das konsumieren sollen. Das Problem könnte man nämlich ganz einfach aus der Welt schaffen, in dem die Drogenkonsumenten Cannabis bspw. nur in Pillenform erwerben dürften. Dann wäre das wie bei Alkoholikern, die schaden sich mit ihrem Alkohol direkt nur selbst, aber nicht dritte. Denn den Alkohol kriegt man als Dritter nicht ab, bei Cannabis in Pillenform wäre es ganz genauso. Und schon hätte man eine brauchbare Regelung und auch wieder einen Beweis, dass Regelungen halt schon sinnvoll sein können, wenn sie gut durchgeführt sind. Deine Theorie, die Praxis sieht anders aus. Siehe oben. Ich sag ja, du bist ein Mensch mit viel Geld der sich das leisten kann. Ich konnte das damals nicht. Deswegen sind gesetzliche Regelungen besser, da wirksamer, als Einzelklagen. Aber siehe oben, da habe ich das schon alles durchgekaut. Wie soll man den Kiffer aus der Wohnung schmeißen? ein Vermieter kann selbst jetzt nicht einmal Raucher aus der Wohnung schmeißen. Die Nichtraucherschutzgesetze waren das Beste, was jemals seit bestehen der Bundesrepublik im Bundestag als Gesetz beschlossen wurde. Korrektur: In den Landtagen. Das war ja Ländersache.
  10. Du redest Unsinn. Erstens sagte ich, dass ich das Zeug nicht riechen will, das ist eine ganz andere Argumentation als du mit deinen Psychosen und zweitens kann Cannabis bei jedem Menschen Psychosen auslösen, es ist nicht anders herum, wie du behauptest, dass Menschen mit Psychosen Cannabis nicht vertragen würden. Lies oben nochmal. Vermutlich heizt du aber auch im Sommer deine Wohnung mit deiner Heizung.
  11. Weil man das Zeug abkriegt, obwohl man es nicht will. Weil man in der höchsten Hitze die Fenster schließen müsste, damit man das Zeug nicht abkriegt, obwohl man eigentlich viel lieber die kühle Luft reinlassen würde, wenn es diesen Gestank nicht gäbe. Weil der Gestank schon in die Wohnung geraten ist und man das nun ertragen muss, weil er nicht so schnell wieder raus geht obwohl man das alles gar nicht wollte. Und das ist nur das, was innerhalb der höchstpersönlichen Wohnung dir passieren kann, also dein Rückzugsort. Hier liegt also bereits eine erhebliche schwere der Einschränkung vor. Weiter geht es mit den freiheitlichen Einschränkungen außerhalb der Wohnung. Wenn der Kiffer das an Orten konsumiert, wo sich Menschen zum gesellschaftlichen zusammenleben treffen, dann kann man daran nicht mehr teilnehmen, wenn man das Zeug nicht verträgt. Hier geht es mit einer erheblichen Einschränkung der Freiheit also weiter. Du siehst also, die Freiheit Dritter wird massiv durch Kiffen eingeschränkt. Deswegen muss das reguliert werden, es ist nur folgerichtig. Ich als Sportschütze gehe auf den Schießstand und schieße da, damit ich andere damit nicht störe. Ich kann damit leben, der Kiffer soll das gefälligst auch.
  12. Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo die Freiheit des anderen verletzt wird. Und das ist beim Kiffen eben gegeben. Oben habe ich es dir erklärt warum. Bei Schusswaffen hat der Staat schon Regelungen getroffen, damit eben niemand Zuhause einfach rumballert und andere damit gefährdet, beim Kiffen fehlt dieser Schritt noch. Deswegen ist es als Bürger mein Recht, so etwas, also Einschränkungen für Kiffer, zu fordern. Du aber tust so, als würde Kiffen Dritte nicht betreffen und das ist eben falsch.
  13. Du machst hier einen Kategoriefehler. Der Sportschütze muss, um seine KK nutzen zu können, zum Schießstand außerhalb des Ortes fahren. Der Kiffer, der seine Drogen konsumieren möchte, muss nicht zu einem Kifferhaus außerhalb des Ortes fahren. Wir haben hier also eine Behandlung mit zweierlei Maß und keine Gleichbehandlung. Wäre es eine Gleichbehandlung, dann müsste der Kiffer zum Drogenkonsum auch seine Wohnung verlassen und sich zu einem Kifferhaus außerhalb der Ortschaft begeben.
  14. Da muss ich entschieden widersprechen. Viele Politiker dürften, wenn man beachtet, wie die sich verhalten, kiffen, vor allem bei den Grünen und deren Entscheidungen betreffen mich solange die in der Regierung sind. Außerdem steigt der Rauch von gerauchtem Grass des Nachbarn in die eigene Wohnung. Da ist man, sobald es wärmer wird, dann direkt betroffen, weil man aufgrund der Hitze ja auch die Fenster offen stehen haben möchte.
  15. Ah danke, wieder etwas dazugelernt. Verstehe. Ah okay. Ja, da kann ich dich verstehen.
  16. Wieso das? Selbst wenn du die 4 Wochen Frist versäumt hast oder aufgrund von Kontingentgrenzen keine mehr annehmen kannst, wird dir ja noch oft die Gelegenheit gegeben die Waffe einem Berechtigten zu verkaufen oder zu überlassen. Bevor du sie vom Amt vernichten lässt, würde ich sie eher dem nächsten Legalwaffenhändler schenken. Manche Waffen haben sogar einen künstlerischen oder kulturellen Wert, z.B. weil sie über einzigartige Verzierungen verfügen oder ein seltenes wertvolles Modell sind. Da würde ich das Retten vor der Verschrottung durch eine Schenkung an einen Legalwaffenhändler schon als Pflicht ansehen, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.
  17. Wenn etwas mit Waffen passiert, dann sind viele Politiker schnell dabei neue und schärfere Waffengesetze zu fordern. Wenn sich aber Menschen auf die Straße kleben um den Verkehr zu behindern, dann gibt es keine Politiker, die fordern, dass die Straßenverkehrsordnung verschärft werden muss. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ Da könnte man doch einen Gesetzesparagrafen einführen der ungefähr lautet: Aber eine derartige Diskussion findet diesbezüglich nicht statt und so geht das schon seit Monaten. Finde den Fehler.
  18. Viel schlimmer finde ich in dem Artikel die Konditionierung der Leser was die denken sollen, denn in der Einleitung heißt das: "Nach der Amoktat gegen Zeugen Jehovas mehren sich die Forderungen nach einem schärferen Waffenrecht." Wer fordert so etwas in der Bevölkerung? Wo und wie ist das belegt und nachgewiesen? In der letzten Umfrage, die hier verlinkt wurde, war man nicht für eine Verschärfung. Entweder schwimmt hier also eine ideologische Wunschvorstellung des Autors mit oder er sagt das, um seine Leser in diesem Sinne zu konditionieren.
  19. Das ist ein anderes Thema. Fakt ist, dass es für hoheitliche Aufgaben wie die Jagd Ausnahmen gab. Was daran ist bezüglich Sportschützen hier BS? Schau mal hier: https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/das-neue-waffenrecht-ab-01-april-2003 Darin heißt es: "Bis zum 31.3.2004 haben 21 – 25jährige, die im wesentlichen großkalibrige Waffen besitzen, der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung vorzulegen. " Diese Regelung gab es erst nach diesem Amoklauf. Davor konnte diese Altersgruppe GK Waffen auch ohne MPU erwerben. Der brachte sich nicht mit einer einer kleinen .22lfb um, sondern nahm eine Flinte mit sehr wahrscheinlich einem Flintenlaufgeschoss. Es gab hier in Deutschland aber einen Fall, da hat sich ein Schüler versucht das Leben mit der KK Waffe der Eltern das Leben zu nehmen und schoss sich in den Kopf. Eine Waffensachkunde hatte der nicht, von Waffen und Munition und ihrer Wirkung wusste er nicht viel mehr als die Durchschnittsbevölkerung. Die Wahl zur .22lfb hatte zur Folge, dass er den Selbstmordversuch mit schweren inneren Kopfverletzungen überlebte und heute ein Pflegefall ist. Mit einer GK Waffe wäre er sehr wahrscheinlich tot gewesen.
  20. Ich verstehe was du meinst, ich kann mir das nur so erklären, dass die Jagd unter die hoheitlichen Aufgaben eines Staates fällt. Der Bestand muss geregelt werden, die Hege und Pflege eines Reviers gehört zu den hoheitlichen Aufgaben und kann nicht ohne Jäger erfüllt werden. Also muss das jemand machen und dann nimmt man auch einen volljährigen 18 jährigen, wenn sich sonst niemand finden sollte. Das ist also eine Abwägung zwischen Risiko und Nutzen. Für den Schießsport gilt das, denn der Schießsport ist nur ein Sport und somit eine Freizeitgestaltung und keine hoheitliche Aufgabe wie die Jagd. Daher gab es auch zu Covid-19 Zeiten hier Unterschiede zwischen der Jagd und dem Schießsport. Der Jäger durfte weiterhin ins Revier, bzw. musste es um seinen hoheitlichen Aufgaben nachkommen zu können, der Sportschütze hatte solche nicht, er musste die Einschränkungen die man in dieser Zeit für den Sport fällte somit hinnehmen. Für die BW gilt genau das gleiche, denn auch die Landesverteidigung fällt unter die hoheitlichen Aufgaben. Die unterschiedliche waffenrechtliche Einstufung von GK-Waffen und KK-Waffen und warum diese 25 Jahre Altersgrenze für GK eingeführt wurde, hat ja ihren direkten Ursprung in dem Amoklauf in Erfurt von Robert Steinhäuser. Dieser verwendete das Großkaliber 9mm Parabellum. Natürlich kann auch ein Kleinkaliber tödliche und schwere Verletzungen verursachen, allerdings weiß man auch, dass es Fälle von Selbstmördern gab, die versucht haben sich mit einer KK Waffe das Leben zu nehmen und damit scheiterten eben gerade weil es ein KK und kein GK war. Also gibt es da durchaus einen Unterschied bzw. kann es diesen geben und ich nehme mal stark an, dass die Verbände, als das Waffengesetz nach diesem Amoklauf verschärft wurde, versucht haben das KK zu retten, so dass es nicht unter diese Regelung fällt.
  21. Also ich finde so etwas geht den Verein nichts an. Denn jetzt stell dir mal vor, du hast einen Nachbar der dich nicht mag und gegen den Schießsport ist. Dann denkt der sich was aus und beschmutzt dich mit einem anonymen Schreiben gegen dich, dass er an die Waffenbehörde schickt. Wenn die so etwas an den Verband und der an den Verein weiterleiten dürfte, dann würde dieser Schmutz, mit dem man dich beworfen hat, zu einem Gerücht über dich in deinem unmittelbaren Lebensumfeld und somit zu einem Problem für dich werden, denn egal wie du dich dann im Gespräch herauswindest, irgendwas bleibt immer hängen, obwohl es nicht stimmt. Man wird dich im Verein dann zukünftig immer mit diesem Schmutz angucken und dieses Image kriegst du dann nur schwer wieder los.
  22. Danke euch beiden für die Antwort. Dann wäre das mit der Patrone geklärt.
  23. Wurde in der neuen Pressekonferenz jetzt geklärt ob es ein Projektil (Geschoss) oder Patrone (Munition) war?
  24. Ich denke eher, mit solchen Leistungsanforderungen hätte man den eher zu einem sehr guten Schützen gemacht und dann hätte es noch mehr Opfer gegeben. Oder er wäre Jäger geworden und hätte die Waffe somit trotzdem bekommen. Zu mehr Sicherheit hätte es also nicht geführt.
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