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Rohrzange

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  1. Ich habe den Gerichtsbeschluss jetzt durchgelesen, dabei ist mir folgendes im Abschnitt Gründe I. 2 aufgefallen: Wieso gilt eine Waffe, die sich in einem mit einem Zahlenschloss verschlossenen Behältnis befindet, neuerdings als griffbereit? Dass der Typ sich falsch verhalten hat ist klar, um den geht es mir jetzt auch nicht, sondern um den Transport im verschlossenen Behältnis. Griffbereit hieß bisher doch, dass man sie in wenigen Sekunden mit wenigen Handgriffen einsatzbereit machen können muss. Die Munition war nicht einmal in Reichweite der Waffe, sondern in einem Rucksack im Kofferraum: In Punkt 4 heißt es weiter: Warum wurde er hier gefragt, warum er die Waffe geführt hat? Die Waffe befand sich, wie es das Waffengesetz vorschreibt in einem verschlossenen Behältnis. Das gilt somit als Transport und nicht als Führen. Auch weiter ist im Beschluss von Führen die Rede, obwohl es ein Transport zum Schießverein war: Im Schreiben der Verteidigung, das im Beschluss zitiert wird, siehe Punkt 5, wird auch erwähnt, dass im Sicherungsprotokoll festgestellt wurde, dass die Waffen vorschriftsgemäß aufbewahrt worden wären: Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-27007?hl=true Soviel zum Thema Waffen. Ansonsten fand ich in dem Beschluss noch folgendes im Hinblick auf den LED Bildschirm interessant. Da wurde die Verteidigung folgendermaßen zitiert: Und in Punkt 8 steht seitens der Verteidigung noch: Aber in Punkt 7 heißt es dann: Da kann man praktisch lesen: Er hat sich informiert, damit er in dieser einen Sache gegen kein Gesetz verstößt. Weil er aufgrund seiner Recherchen zu der Schlussfolgerung gekommen sein muss, dass so ein Bildschirm kein Verstoß des Gesetzes sein könne, hat er den Bildschirm darauf angebracht. Und dann wird in dem Beschluss zwar eingeräumt, dass er sich informiert hätte, aber gleich im folgenden Nebensatz wird es dann so dargestellt, als hätte er wissentlich im Wissen erkennbarer Sanktionen mit Vorsatz gegen das Gesetz verstoßen. Mir fehlen da die Worte. Einige seiner anderen Aktionen und Aufrufe waren natürlich nicht okay. Auch noch aufgefallen ist mir folgender Satz bei Abschnitt 36: Was für ein Kennzeichen das war, steht leider nicht drin, aber Ich dachte bisher, dass solche Kfz Kennzeichen generell alle verboten und daher gar nicht möglich sind, also nicht zugelassen werden können. Wie kann es daher sein, dass man bei einem zugelassenen Kennzeichen dann darin doch etwas derartiges deuten oder hineininterpretieren kann? Das klingt ja so, als würde sich dafür jede beliebige Zahl eignen und man muss nur lange genug danach suchen oder entsprechend fantasievoll konstruieren um dann etwas entsprechendes vortragen zu können. Etwas mehr Objektivität und Neutralität würde ich hier für zielführender halten. Dass die Zahlenkombination nicht angegeben ist, macht ein nachvollziehen der Begründung umso schwerer. Denn wenn diese Kombination tatsächlich verboten ist und in rechtsextremen Kreisen verwendet wird, dann sollte das KfZ Kennzeichen die Zulassung verlieren, so dass er sich ein neues Nummernschild zulegen kann, also sollte es auch möglich sein, dass die Zahlenkombination im Beschluss erwähnt wird, damit es nachvollziehbar wird. Man muss also feststellen: Momentan gibt es für Autokennzeichen zulässige Kennzeichen, die nicht gesperrt sind, also zugelassen werden, aber sich dafür eignen, dass sie im Gerichtsfall gegen einen verwendet werden. Na super, das kann ja dann praktisch jeden betreffen! Abschließend kann ich sagen, dass der Beschluss lesenswert ist. Aus solchen Dokumenten kann man immer wieder etwas lernen.
  2. Bis die Leute von Philips etwas dagegen haben.
  3. Ich handhabe das ganz genauso. Ich muss niemandem meine Meinung über die Flächen meines Autos kund tun. Denn das Auto kann man nicht 24 h 7 Tage die Woche bewachen und es reicht ja schon einer, der etwas dagegen hat, wenn man das Frühstücksei an der spitzen Seite aufschlägt und der andere der Meinung ist, dass nur die stumpfe Seite die einzig wahre Seite ist. Wie schnell ist da ein Kratzer im Auto und dann steht man da. Mit Aufklebern am Auto kann man nur verlieren.
  4. Nein, kein bisschen, denn die Wähler haben doch die regierenden ins Amt gewählt und die Polizisten sind von ihrem Job abhängig. Wenn ich also jemandem etwas vorwerfen würde, dann dem Wähler. Der sollte sich mal an die Nase packen und Eigenverantwortung zeigen.
  5. Weil er mit Ahnung die Nummer schnell selber finden kann, während du die anderen Waffen aus dem Schrank holst. Wenn du alles selber machst, Waffe einzeln aus dem Schrank holen, dann Waffe entsprechend händeln damit du die Nummer zeigen kannst, dann Waffe abstellen und nächste Waffe aus dem Schrank holen usw. ist ein serieller Arbeitsschritt und dauert somit gewiss länger, als der parallele, wo ihr beide etwas macht. Deine Freizeit ist dir nichts wert? Gibt Leute, die sind froh, wenn die Kontrolle zügig vorbei ist und man den ganzen Tag nicht unnötig aufgehalten wird. Zumal es hat auch nicht jeder eine Waffe die von einmal schief angucken auseinanderfliegt. Manche haben robuste Gebrauchswaffen. Das wird momentan von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Kosten sollte es eigentlich nur, wenn ein Verstoß gefunden wurde. Dass das derzeit ein leidiges Thema ist, ist mir bekannt, aber einer hat ja schon geklagt.
  6. Polizisten sind dem Gesetz verpflichtet, das Gesetz kommt vom Parlament und das wurde von den Bürgern gewählt. Zwar gibt es auch Weisungen vom Innenministerium, aber auch hier gilt, dass die Mehrheit der Bürger den Innenminister indirekt gewählt haben.
  7. Das ist deine Sicht der Dinge und wie du es handhaben würdest. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es auch Waffeninhaber gibt, die bei einem vollen Schrank die Waffen aus dem Schrank pulen und dann dem Sachbearbeiter zwecks Seriennummerüberprüfung in die Hand drücken, weil es so schneller geht.
  8. Für jede Strafe ist ein Strafmaß definiert, das nicht voll ausgeschöpft werden muss und in der Praxis in der Regel auch nicht wird. Und ich denke schon, dass es beim festlegen des Strafmaßes einen Unterschied geben sollte, zwischen dem illegalen Besitz einer Schreckschusswaffe und dem illegalen Besitz einer scharfen Waffe bei ausgesprochenem Waffenverbot. Wenn du die Unterscheidung als Richter nämlich nicht machst, dann wird sich keiner mit einem ausgesprochenem Waffenverbot mehr eine Schreckschusswaffe zulegen, sondern gleich zur scharfen Waffe greifen. Und letzten Endes ist der Sinn des Waffenverbots für diese Person ja der, die Gefahr für die Allgemeinheit zu vermindern. Mit einer SRS kann er weniger Schaden anrichten.
  9. Er sollte mindestens über eine entsprechende Waffensachkunde verfügen, damit er eine Waffe nach dem Ladezustand überprüfen kann, ohne dass sich dabei ein Schuss löst, falls sie geladen sein sollte, was verboten wäre, aber man weiß ja nie, was für Personen kontrolliert werden. Dabei lernt er dann auch wie die Waffen und Munition aufbewahrt sein müssen und wie er an die Seriennummer herankommt und sie überprüfen kann. Außerdem lernt er dann auch die Feinheiten des Waffengesetz. Optional wäre es noch gut, wenn er an möglichst unterschiedlichen Waffen ausgebildet wird, denn da haben alle ihre Eigenheiten. Das ist bei einem gewöhnlichen Waffensachkundekurs leider nicht garantiert, dass da alles verfügbar ist. Deswegen sollte das Land dafür extra Kurse bereitstellen, wo die dann geschult werden können. Jäger oder Sportschütze muss er keiner sein. Aber er sollte sich in Jäger und Sportschütze hineinversetzen können. Da wäre eine Ausbildung zum Jäger dann wiederum hilfreich.
  10. Ja, wobei ich vermute, dass die Strafe höher ausfällt, wenn er mit einer scharfen Schusswaffe erwischt wird.
  11. Danke, dann wundert mich nichts mehr. Der entscheidende Hinweis. Das erklärt einiges.
  12. Könnte aber passen. Chemie gehört zu den Naturwissenschaften. Anwalt gehört zum Bereich Rechtssiwssenschaften und Jura, also gleich neben den Sozial- und Geistwissenschaften und hinter den BWL-ern. Quelle: https://www.e-fellows.net/studium/welche-studenten-sind-die-kluegsten
  13. Ja, dürfen sie. Dazu wird ein generelles Waffenverbot gemäß § 41 Waffenverbote für den Einzelfall (1) ausgesprochen. https://dejure.org/gesetze/WaffG/41.html Gar nicht bzw. genauso wie bei illegalen Waffen. Wenn er dann halt damit erwischt wird, ist die Strafe entsprechend.
  14. Hier hat er sich falsch verhalten. Warndreieck, Warnweste und Verbandstasche müssen auf Verlangen vorgezeigt werden. Aber auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aufforderung, die technische Einrichtung im Kofferraum genauer zu begutachten? Der Kofferraum muss meines Wissens nach nur geöffnet werden, wenn eine hinreichende Gefährdungslage oder Verdacht besteht. Meist wird deswegen nach Warndreieck, Warnweste und Verbandstasche gefragt, in der Hoffnung, dass sie sich im Kofferraum befinden und der dann zum Zeigen dieser drei Dinge geöffnet werden muss. Was war das für eine technische Einrichtung? Steht dazu genaueres in diesem Urteil? Habe es mangels Zeit nicht gelesen.
  15. Der Staat hilft dir hier nicht und schreibt sogar vor, dass das Rauchen vertraglich nicht untersagt werden darf. Deswegen, Tipp fürs nächste mal: Tu so, als wärst du Raucher, stinke deine eigenen Klamotten vor der Besichtigung ein und biete ihm eine Zigarette an und sag ihn noch, dass dein Mieter ein Stockwerk darunter Kettenraucher sei und ob das für ihn ein Problem sei. Wenn er die Zigarette dann nimmt und die Wohnung immer noch haben will, dann weißt du Bescheid.
  16. Du kennst doch meine Meinung zu dieser Frage. Die Bedürfnisregelung ist unnötig, jeder der die notwendige Zuverlässigkeit hat und über die entsprechende Sachkunde und körperliche Eignung verfügt, soll bestimmte Waffen besitzen dürfen, wenn er das möchte. Also eine Sache der Regelung des "wie".
  17. Deswegen sagte ich Regularien sind notwendig, es kommt nur auf das "Wie" an.
  18. Im Bezug zur Kriminalität erreicht die Regulierung durch Gesetze und Verordnungen insbesondere eines, sie definiert was erlaubt und verboten ist. Erst dadurch kann man sich auf juristischem Weg Kriminellen, die dagegen verstoßen, habhaft werden. D.h. ohne Regulierung kein Gesetz, ohne Gesetz kein Verbot und somit kein Verstoß. Einen illegalen Besitz gibt es erst durch die Definition eines Gesetzes, was den Besitz verbietet. Hast du diese Regelung nicht, dann ist der Besitz legal. Im Bezug auf Waffen bedeutet das also. Würde es das Waffengesetz nicht geben, dann gäbe es keinen illegalen Waffenbesitz. Nur weil also Kriminelle an Waffen kommen, bedeutet das nicht, dass das Waffengesetz unnütz wäre. Denn es definiert ja gerade erst, dass bzw. wann deren Besitz illegal ist und somit rechtswidrig ist. Durch das Gesetz wird also definiert was verboten ist und in welchem Rahmen abweichend davon etwas erlaubt ist. Erst durch das Gesetz kannst du dich Kriminellen juristisch habhaft machen, wenn sie dagegen verstoßen. Ohne Verbote gäbe es formal juristisch keine Kriminalität. Die mag dann gefühlt existieren, wenn man dir etwas wegnimmt und du dadurch unrecht verspürst, aber juristisch belangen kann man das erst, wenn es durch ein Gesetz geregelt ist.
  19. Selbstverständlich muss die Anwendung reguliert werden und es braucht auch nicht jeder Zugriff auf alle möglichen Gefahrstoffe, wie bspw. Milzbranderreger und Co.. Da du die nicht regulieren willst, gibt es keine Kontrolle über deren Qualität und Sicherheit. Du tust gerade so, als würden Säureattacken auf Frauen nicht vorkommen. Keineswegs, es ist völlig richtig, nur hast du offenbar Probleme damit das einzugestehen und das zeigt auch dein Folgeabsatz, auf den ich gleich eingehe. Und es ist auch nicht die Logik von Sozialisten, sondern meine und ich war noch nie ein Sozialist. Das wurde juristisch nie als Körperverletzung angenommen und das Rauchen war früher fast überall erlaubt und ist es heute noch an vielen Orten, z.B. Bushaltestelle, ohne das du etwas dagegen machen kannst. Etwas dagegen machen kannst du nur da etwas, wo das Rauchen reguliert ist, also das Rauchen ausdrücklich verboten ist, wenn du an diesen Orten rauchst, dann kann man dir juristisch habhaft werden und das weißt du hoffentlich. Also tue nicht so, als könnte man schon immer etwas gegen das Rauchen machen, denn diese Behauptung ist schlichtweg falsch und stimmt nicht. Falsch bleibt falsch. Wie alt bist du eigentlich? Hast du die Zeit vor den Nichtraucherschutzgesetzen überhaupt miterlebt? Auch das ist falsch. Und wieder falsch. Ich spreche die immer an. Ganz besonders wenn sie in regulierten Nichtraucherzonen, wie bspw. vor dem Krankenhaus im Erholungsbereich für Patienten rauchen und ich somit das juristische Recht auf meiner Seite habe. Noch einmal für dich zum mitschreiben. Es gibt Orte, wo das Rauchen nicht reguliert ist und Nichtraucher und Kinder betroffen sind und du juristisch nichts machen kannst, Notwehr gilt hier auch nicht. Hier besteht also Nachholbedarf und das muss der Staat nun einmal regeln um juristische Klarheit zu schaffen bzw. diese Missstände nachzubessern. Du bist nicht mutig, nur weil du aus den USA, wo solche Aussagen durch die Meinungsfreiheit gedeckt werden, hier im Forum andere Diskussionsteilnehmer beleidigst. Aber zumindest sind diejenigen juristisch greifbar, die hier im Forum deinen Beitrag mit einem "gefällt mir" markieren und sich somit diese nach deutschen Recht Straftat zu eigen machen. Auch macht es deine Argumentation nicht besser, denn damit hast du den zivilisierten Diskurs des vernünftigen miteinander schon lange verlassen. Glaubst du ernsthaft, du könntest mit so einer niveaulosen Art deinem Beitrag mehr Gewicht verleihen? Diese Behauptung stimmt allein schon deswegen nicht, weil Raucher an den verschiedensten Orten, da wo sie dürfen, einfach mit dem Rauchen anfangen. Manche machen es auch in Rauchverbotszonen. Die Wahrheit dürfte also eher sein, du hast es dir gefallen lassen. Du merkst nicht einmal deine Denkfehler. Wie soll es denn Nichtraucherrestaurants geben, wenn das nicht staatlich durch Nichtraucherschutzgesetze, die wir zum Glück in den meisten Bundesländern inzwischen haben, reguliert wird und Wirte blind glauben, dass ihnen Einnahmen entgehen würden, wenn sie das einzige Restaurant in der Stadt wären, das das Rauchen verbietet. Die Notwendigkeit der Nichtraucherschutzgesetze haben geradezu bewiesen, dass es auf einer freiwilligen Basis nicht funktioniert und auch erst mit diesen gab es in Deutschland überhaupt eine Möglichkeit sich bei Verstößen den Rauchern habhaft zu werden. Nö, es funktioniert schlichtweg nicht. Funktioniert hat nur die staatliche Regulierung. 1. Wenn es dazu kommen muss, stinken deine Haare und deine Klamotten bereits nach Rauch. Dir ist es somit nicht gelungen, das zu unterbinden. 2. Legen es Raucher geradezu darauf an, dass schon niemand etwas sagen wird. 3. Nur die regulierten Rauchverbotszonen geben den Betroffenen die Möglichkeit, auf diese Taten auch juristische Strafen folgen zu lassen. Du hast eine sehr egoistische Sichtweise. Schonmal daran gedacht, dass diese Kinder sich nicht wehren können und hier der Staat dem Vater die Leviten vorlesen müsste, damit den Kindern geholfen werden kann? Du scheinst die Gesetzeslage in Deutschland überhaupt gar nicht zu kennen. Du darfst Mietern nach aktuellen Stand das Rauchen in der vermieteten Wohnung nicht verbieten und wenn du sie vor Unterschreiben des Mitvertrags fragst, ob sie Raucher seien, dann dürfen sie dich sogar eiskalt anlügen und sagen, dass sie Nichtraucher seien. Und wenn sie dann den Mietvertrag in der Tasche haben, fangen sie ab Einzug mit Rauchen an und du kannst juristisch auf legalem Weg absolut nichts dagegen machen Mit anderen Worten, weil das noch nicht reguliert ist, können sie dir die Wohnung ruinieren. Die einzige Möglichkeit das zu verhindern ist gar nicht zu vermieten. Dass damit die Wohnungsnot ansteigt ist natürlich klar und wird inzwischen von vielen so gehandhabt und eine direkte Folge von so einer politischen Schleiferrei von Dingen, die dringend angegangen werden müssten. Du redest wie immer Unsinn. Nehmen wir bspw. mal an, du wärst an einer Bushaltestelle und ein Raucher kommt zu dir und zündet sich neben dir eine Zigarette an. Abgesehen davon, dass er dich damit bereits vollgestunken hat und deine Klamotten bereits nach Rauch stinken und du den Rauchgeruch bereits in der Lunge hast, sagst du ihm nun, dass er doch bitte woanders rauchen solle. Vernünftige rücksichtsvolle Raucher werden sich jetzt woanders entsprechend der Windrichtung hinstellen, in dem Fall hättest du Glück gehabt, falls du auf so einen einsichtigen gestoßen sein solltest, aber es gibt auch welche, die es nicht machen werden und weiterrauchen, denn die Bushaltestelle ist nicht reguliert, das Rauchen ist dort noch erlaubt. So und jetzt wird es spannend, wie du dich dagegen wehren willst. Jeder Jurist und Richter wird dir in dem Moment sagen, du kannst dem Rauch aus dem Weg gehen und weggehen, auch dann, wenn du vorher da saßt. Dem Rechtsweg nach musst du also zurückstecken und weichen. Natürlich hast du hier in deinem Kommentar eine große Klappe gezeigt und ein zivilisierter Diskurs ist dir auch fremd, daher weben wir mal die Geschichte etwas in deinem Sinne weiter. Da du dich ja für so einen toller Macher hältst, krempelst du jetzt deine Ärmel hoch vermöbelst den Raucher. Also denken bis 2 m Feldweg. Doch was passiert nun? Plötzlich bist du ganz überrascht wie dir geschieht. Der Raucher informiert die Polizei, du hast eine Straftat begangen und landest vor Gericht. Notwehr greift hier nicht, denn du hättest ja weggehen können. Wärst du in Deutschland LWB und würdest du hier in Deutschland wohnen, dann wären deine Waffen jetzt auch weg. Daher sieht man an diesem Beispiel deutlich, dass du einen ziemlichen Unsinn auf große Klappe daher redest. Und jetzt kommen wir auch an dem Punkt, warum der Staat das regeln muss. In Deutschland geht die Gewalt nämlich vom Staat aus, er hat das Gewaltmonopol, so steht es im Grundgesetz. Selbstjustiz darfst du nicht ausüben. Also brauchst du den Staat, damit er für dich reguliert, dass das Rauchen an Bushaltestellen untersagt werden kann und du damit nicht belästigst wirst und somit an Freiheit gewinnst. Wie kommst du auf Lärmbelästigung, wenn du sagst, dass nichts reguliert werden soll? Das schließt Lärm mit ein. Wenn du nichts regulierst, dann könnte dein Nachbar auch um 1 Uhr Nachts auf seinem Grundstück herumschießen. Schon interessant, dass du dich hier auf etwas berufen willst, dass du als erstes beseitigen würdest. Wohl nicht zu Ende gedacht, gell! Falsch, nicht verboten, sondern reguliert. Schießen darfst du immer noch, aber eben auf dem Schießstand zu den erlaubten Schießzeiten. Du willst das Schießen auf dem eigenen Grundstück erlauben. Schön, nur übersiehst du, dass es auch Unfälle gibt. Niemand sagt, dass dich dein Nachbar mit Vorsatz erschießen will. Was aber sein kann ist, dass er die Anwendung seiner Waffe auf seinem Grundstück falsch einschätzt und ein Projektil sein Grundstück verlässt und dich oder dein Haus trifft. Auf dem Schießstand gibt es dagegen entsprechende bauliche Maßnahmen, damit genau das nicht passieren kann. Nö, du wolltest das jeder alles auf seinem Grundstück machen darf. Deine Worte. Freiheit für alle und alles, also im Umkehrschluss auch das Testen von Kernwaffen auf dem Grundstück. Wenn dein Nachbar raucht und die Emissionen zu dir rüberkommen, dann ist das so, so ähnlich war dein Wortlaut. Also muss gleiches Recht für alle gelten, auch für den, der Kernwaffen auf seinem Grundstück testen will, nennen wir ihn mal Tenpenny. Wenn von der Kernwaffe etwas bei dir ankommt, dann ist das halt so. Aber jetzt plötzlich ruderst du zurück und willst ihm, Tennpenny, der so gerne Kernwaffen auf seinem, nicht deinem Grundstück testen will, das Testen von Kernwaffen untersagen! Du willst ihm die Freiheit verbieten. Ausgerechnet du bist jetzt für Verbote. Und ganz wichtig, du willst regulieren. Du hättest das bisschen Atomblitz, Druckwelle und Strahlung ja auch hinnehmen können, so wie auch beim Rauchen und dessen Emissionen, bist ja ein frei denkender Mensch oder hast du hier schon wieder nicht zu Ende gedacht. Und ja, das Beispiel war von mir, um dir genau das klar zu machen, ich hatte damals nur keine Lust auf dein Antwortkommentar einzugehen. Also, fassen wir zusammen: Grundsätzlich bist du gegen Verbote und Regularien, dein Zigarettenrauch soll beim Nachbarn ankommen dürfen, aber wenn es dich betrifft, also Lärm oder Emissionen von Kernwaffentests auf nicht deinem, sondern auf Nachbars Grundstück, dann greifst du auf das Werkzeug der staatlichen Regularien und Verbote gerne zurück. Also so wie Andreas Nahles, die einst sagte: "ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“ Du hast die Emissionen der Zigaretten verteidigt. Nein, so läuft das nicht ab. Die Bevölkerung wächst und immer mehr Menschen rücken sich auf die Pelle und plötzlich muss man regulieren, wo man früher noch nicht regulieren musste. Früher waren die Grundstücke so groß, dass der Zigarettenrauch niemanden gestört hat, war ja weit genug weg. Heute sind sie klein. Früher hatten die Städte die Größe von heutigen Dörfern, der Rest herum war riesige freie Natur. Da hat man natürlich genug Freifläche gefunden um gefahrlos bspw. eine Schusswaffe in der Wildnis auszuprobieren. Aber heute ist das alles nicht mehr so. Die Bevölkerungsdichte ist explodiert und wir müssen daher aufeinander Rücksicht nehmen. Da es genug Leute gibt, die sich daran nicht halten, sind Regulierungen erforderlich, die sie juristisch greifbar machen, wenn sie immer noch dagegen verstoßen. Früher, vor 130 Jahren, konntest du bspw. auf der Straße mit dem Auto fahren wie du willst, es war ja sonst niemand auf der Straße. Heute musst du auf der rechten Spur fahren und darfst den Gegenverkehr nicht stören. Auch ein weiteres Regularium, ein Entzug deiner Freiheit machen zu können was du willst und natürlich wieder etwas, dass dir überhaupt nicht schmeckt. Aber ich sage dir, das ist nötig, allein schon, damit wir einen fließenden Verkehr haben und Unfälle vermieden werden. Bitte lies noch einmal mein vorheriges Kommentar. Da habe ich dir gesagt, dass Regularien nötig sind und es auf das wie ankommt. Daraus folgt nicht, dass jede hanebüchene Regulierung, die du dir hier ausmalst, auch sinnvoll ist. Ist sie nicht. Denn bei der Zuverlässigkeitsprüfung wird geprüft, ob du bspw. Straftaten begangen hast oder ein Bürger bist, der sich an Regeln und das Gesetz hält. Wenn du dich nicht an Gesetze halten willst, dann wirst du das auch beim Umgang mit Waffen nicht machen. Die Allgemeinheit ist dadurch gefährdet und deswegen darf man dir dann keine Waffen geben und das ist auch völlig richtig so. Denn der Schutz der Bevölkerung geht hier vor. Nur der, der mit Waffe sorgsam umgehen wird, der soll sie auch bekommen dürfen. Genau das bedeutet die Zuverlässigkeitsprüfung. Und jemand der keine Sachkunde hat, der wird den Ladezustand einer Waffe nicht feststellen können. Wahrscheinlich wird er sie daher auch nicht sicher entladen können. Die Gefahr, dass ein Projektil die Waffe verlässt, ist daher besonders groß. Aber selbst wenn er zumindest das wüsste, kennt ein solcher den Gefährdungsbereich eines Geschosses nicht. Die Gefahr, dass er mit seinen Brüdern auf einer Hochzeit mit der Waffe aus Freuden in die Luft schießt, in völliger Unkenntnis, des Gefahrenbereichs eines Geschosses ist daher besonders hoch. Auch wird er den Unterschied zwischen Notstand und Notwehr, sowie das Waffengesetz allgemein, nicht kennen. All das lernt man aber bei der Waffensachkunde. Sie ist also nötig und sinnvoll und jemand der keine Sachkunde nachweisen kann, der sollte mit Waffen nicht umgehen dürfen. Für Erben kann man Regularien schaffen, so dass diese die Sachkunde nachholen und bis dahin wird der Waffenschrank behördlich verplombt und verschlossen. Das ist alles machbar ohne das jemand groß an Freiheit einbüßen muss oder wie jetzt, der Bogen an Regularien mit Bedürfnisnachweisen usw. überspannt wird oder Erben ihre Waffen einzeln mit einem Blockiersystem ausstatten müssen. Wie also bereits gesagt, Regularien sind wichtig, auf das wie kommt es an. Ich finde es ja traurig, dass du, der mit Waffen umgeht oder umgehen will, das nicht weiß. Nö, das ist Fakt. Bei einem Sachkundekurs lernst du den korrekten Umgang mit der Waffe und das erforderliche Wissen. Und natürlich ist so ein Sachkundekurs immer ausbaubar, wenn da noch Lücken vorhanden sind. Da kann man dann nachbessern. Aber grundsätzlich ist es richtig, dass so etwas vorgeschrieben ist. Der Sachkundekurs ist kein Deutschkurs, sondern ein Kurs für den Umgang mit Waffen und der dazu gehörigen Rechtslage. Wenn du Defizite in Deutsch hast, dann liegt es an dir, das nachzubessern. Dadurch wird der nötige Sachkundenachweis nicht falsch. Konntest du ihn bestehen, obwohl du nichts davon verstanden hast, was du dir an Wissen aneignen sollst, dann muss man vielleicht hier nachbessern. Dafür ist die Zuverlässigkeitsprüfung da, bei der du sagst, dass die unnötig wäre. Entscheide dich mal! Es gibt Täter, da ist ein lebenslanges Waffenverbot zum Schutz der Bevölkerung durchaus sinnvoll. Alle anderen haben die Möglichkeit einer Wartezeit, bis die Strafen aus ihrem Strafregister gestrichen wurden. Oben hast du dich selbst mit deinem Pochen auf Lärmschutz und Schutz vor den Emissionen durch Kernwaffentests widerlegt. Ich verweise noch einmal auf weiter oben auf den Punkt mit der Bevölkerungsdichte. Also ich bin sehr froh darüber, dass das Kohlekraftwerk in meiner Nähe eine Rauchgasreinigung dank Regularien und Grenzwerte haben muss. Ansonsten wäre die Luftqualität wohl so schlecht wie in manchen Städten von China vor ca. 15 Jahren. Klar, wer für die StVO ist, ist automatisch ein Sozialist. So AmericanDad. So so, du bist also dagegen, dass bspw. ein Spanier zu dir ins Land kommen darf und dass er, je nachdem, welchen Glauben du hast, Atheist oder Christ wird, geht schon einmal gar nicht. Wo ist dein Freiheitsgedanke?
  20. Das ist Unsinn. Man muss kein Sozialist sein um zu erkennen, dass es Gegenstände gibt, die man regulieren muss. Das fängt bei Chemikalien und Arzneimittel an und hört bei Drogen nicht auf. Um mal ein Beispiel aufzuzeigen, dass das, was du schreibst, falsch ist: Die Freiheit des Individuum und eine gute Lebensqualität kann nur geschützt werden, wenn man bspw. Rauchern das Rauchen in der Anwesenheit von Kindern und Nichtrauchern untersagt. Und spätestens hier siehst du schon eine Reibung zwischen Interessen und die Notwendigkeit solche Dinge über Gesetze zu regulieren, damit ein friedliches und für alle Teilnehmer glückliches Zusammenleben möglich ist. Und nein, Nichtraucher sollen nicht jeden Einzelfall mit einem Raucher erst aushandeln müssen und Kinder schon einmal gar nicht, denn die kennen weder ihre Rechte, noch sind sie voll geschäftsfähig. Und bei Waffen ist es nicht viel anders. Wir alle gehen zum Schießen auf einen Schießstand und für Jäger gibt es Ausnahmen, weil die eine solche aus einem guten Grund benötigen. Auch hier hast du somit eine Regulierung, die durchaus sinnvoll ist. Die Regulierung generell ist also nicht das Problem, sondern die Feinheiten des wie. Die Bedürfnispflicht ist bspw. überflüssig, sie schafft keinen Sicherheitsgewinn, dennoch ist eine Zuverlässigkeitsprüfung und Sachkunde sinnvoll, denn es sollten weder Straftäter legal Waffen besitzen dürfen noch Personen, die bezüglich Waffen unkundig sind. Die haben alle ein Recht und die Möglichkeit sich gesetzestreu zu verhalten und keine Straftaten zu begehen und sich die Sachkunde anzueignen und dann, sofern auch die körperliche Eignung gegeben ist, sollen sie auch Schusswaffen besitzen dürfen. Aber ganz ohne Regulierung, wie es dir vorschwebt, geht es nicht. Siehe oben, ganz ohne irgend etwas zu regulieren, geht es nicht. Auf das wie kommt es an.
  21. Danke!
  22. Da ich zu dem Thema nichts gefunden habe und das im politischen Thread https://forum.waffen-online.de/topic/466239-kommt-es-zum-flächenbrand-in-israelgaza/page/26/#comments schnell untergeht und das Thema besser in einen eigenen Thread passt, frage ich mal hier. Wie sehen in Israel stand heute eigentlich die Waffengesetze für die Allgemeinbevölkerung aus? Weiß das jemand? Dürfen die Waffen besitzen oder gar führen? Falls ja, welche und unter welchen Bedingungen?
  23. Die Frage des Threadstarters lässt sich erweitern, damit sie spannender wird: Stellt euch vor, ihr habt einen Waffenschrank der Klasse 0 mit einem Gewicht von unter 200 kg und darin 5 erlaubnispflichtige Kurzwaffen gelagert und somit das Maximum dieses 0-er Schranks ausgeschöpft. Und jetzt wollt ihr noch eure Schreckschusswaffe (SRS) darin lagern. Die Quizfrage: Dürft ihr das oder dürft ihr es nicht?
  24. Diese Vorschriften gibt es in erster Linie wegen so Dingen wie der Befestigung von Hochlastregalen im Gewerbe. Da sind nämlich ansonsten mögliche Personenschäden das Problem, wenn das Regal umkippt. Speziell für Waffenschränke wurde diese EN Richtlinie nie verfasst und eine niedrigere EN Richtlinie wird es wahrscheinlich nicht geben.
  25. Weil es in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 drin steht: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Der 1-er Schrank scheint demnach keine Verankerung zu erfordern. Nur der 0-er Schrank braucht sie.
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