Astanase
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Stand des Anerkennungsverfahrens Nachdem sich die Anfragen wegen der Anerkennung bei der Geschäftsstelle in Berlin häufen, sehen wir uns veranlasst, hierzu Stellung zu nehmen. Der BDS hat seinen Anerkennungsantrag relativ spät abgegeben. Dies hatte zwei Gründe. Zunächst einmal die Auskunft mehrerer Bundesländer, dass im Jahr 2003 keine Verbandsanerkennung mehr erfolgen würde und daher keine Eile für die Abgabe der Unterlagen bestünde. Zum anderen und vor allem war die Überarbeitung der Sportordnung, insbesondere bezüglich des Teils IPSC, erst im November abgeschlossen. Der Prüfungsvorgang durch das Bundesverwaltungsamt in Köln ist in vollem Gange. Entsprechend stehen wir mit den Zuständigen in Köln in Verbindung. Unsere Unterlagen sind vollständig und es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Anerkennung des BDS sprächen. Es ist davon auszugehen, dass das Benehmensverfahren mit den Bundesländern früh im Januar eingeleitet werden wird. Somit rechnen wir Ende Januar/Anfang Februar 2004 mit der Anerkennung des BDS. Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich klarstellen und den üblicherweise sofort aufkommenden Gerüchten und Parolen entgegen treten: unserer Anerkennung stehen keine irgendwie gearteten Hindernisgründe oder Bedenken im Wege und sie wird nicht von irgendeiner Seite verzögert. Dies ergibt sich eindeutig auch aus dem oben Gesagten. Im Gegenteil, die eigentliche Zeitspanne unseres Anerkennungsverfahrens wird vermutlich eher kürzer als bei den beiden bereits anerkannten Verbänden sein, weil das Verfahren nun bereits zweimal abgelaufen und nicht mehr neu ist. An der Anerkennung des BDS, der schließlich der zweitgrößte Sportschützenverband in Deutschland ist, gibt es nicht den geringsten Zweifel. Allen unseren Mitgliedern und Freunden wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Friedrich Gepperth - Präsident - Quelle
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In Antwort auf: ... Warum hakt das jetzt mit der Anerkennung so auffällig ? Wo? Weswegen? Dem BDS sind die IPSC-Regeländerungen dazwischen gekommen. Deswegen konnte man nicht wie der BdMP sofort seinen Antrag stellen. Manche sprachen von "Ende 12". Ob es dann sie wird, wer soll es wissen? Jetzt haben wir erst Mitte Dezember. Also, wo siehst du was "haken"??
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Betr.: alte Gelbe WBK Auch wenn es schon nichts neues mehr ist: Unsere waffenrechtliche Behörde (NRW / nördliches Ruhrgebiet ) hat heute endlich ausgesagt, das die alten Gelben WBK`s ihre Gültigkeit insofern behalten, das einem Inhaber dieser alten Gelben auch zukünftig eine neue ALTE Gelbe ausgestellt wird um EL erwerben zu können. Also alles genauso wie es die Gesetzgebung (§ 58 WaffG) vorgibt!
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Das erste Posting von D. Schiller in so einem Forum! (Oder??) Ex-Fallschirmspringer, beratende Tätigkeiten, zig Stationen durchlaufen, Experte für vieles, ein Faibel für Präzisionsgewehre und und und ..... Was bringt ihn jetzt hier zum Vorschein? Eine YUNKER! Nee, ich glaub es nicht.
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In Antwort auf: Luftgewehre und Luftpistolen sind übrigens nicht generell Schusswaffen sondern nur diejenigen, die mit Druckkartuschen ausgerüstet sind (also z.B. nicht das Weihrauch HW 57, das eine Sperrvorrichtung für die gespeicherte Energie benutzt). Siehe hierzu auch Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG, denn diese Waffen sind vom Gesetz ausgenommen !!! Aber auch dort redet man von Schußwaffen (= alles wo was durch was laufähnliches krauchen kann, oder. )
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Betrifft §6 der Verordnung AWaffV auch KK Selbstla
Astanase antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: ... kann dieser Satz auf Alle Halbautomaten angewendet werden. Gruss Tatonka Nein -
In Antwort auf: Hallo ich lese immer, dass ihr euch auf eventuellen Besuch einstellt. Ich habe immer angegeben, "unter Verschluss", damit war dem Gesetz genüge getan. Falls die Jungs jetzt kontrollieren kommen, haben die Pech gehabt. Bei mir kommt keiner ohne Richterlichen etc. rein. Auch gefahr im Verzug müssten die mir erklären. Schliesslich haben wir noch Art. 13 GG. Geht nicht so leichtfertig mit euren Grundrechten um, ruck zuck sind die Eingeschränkt. Also, entweder lt Gesetz oder an mir vorbei, was beides doch recht schwierig wird. Steven § 36 Abs. 3 WaffG: Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
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Alle 2 Jahre steht die HU bei privaten Kraftfahrzeugen an. So verlangt es die Gesetzgebung. Fährt einer von euch jedes halbe Jahr beim TÜV oder dessen Mitbeweber vor?
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In Antwort auf: Was kann ich machen damit die hand ruiger wird und ich dann auch besser trefe. wenn ich bei anderen kucke dann ist denen ihre hand und der arm und der körper vier ruiger als es bei mir ist. wie machen die das? Ich habe da mal gefragt aberd ie wissen das auch nicht. Jau, dat is so ein sach mit dem schissen! Wir hatten da mal einen, der schos total ruhig. Sein oberkörper verblieb in einer toootal ruhigen Phase wehrend des Auslosens. als ich ihn fragte, wi er das denn mache, antwortetee er sinngemäss: "Setz du dich mal in meinen Rollstuhl, dann kannste es auch!" Gut holz euere schiefnase
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Tausende von Gelben WBK - Inhabern verfügen über einen Europäischen Feuerwaffenpass. § 32 Abs. 6 WaffG sagt aus: Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben und Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt, wenn sie zum Besitz der Waffen, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen, berechtigt sind.
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In Antwort auf: man nimmt ein loch und wickelt stahl drum rum. Mist, dann habe ich jetzt das Geld für den neuen Bohrständer sammt überlangen Bohrer aus dem Fenster geworfen! falcon, das hättest du ruhig mal schon vor Monaten posten können!!
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In Antwort auf: Hallo Leute WIR hatten gestern unsere Bezirksmeisterschaften. Ich möchte euch nur sagen dass da KEINER von den Offiziellen was von Pufferpatronen und "roten Fähnchen" wusste. Grüsse Hr. Ambacher wusste ja vor einem Jahr auch nicht, das Repetierflinten in seiner Sportordnung stehen / standen.
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Sachen gibt es: Gestern teilte mir ein Bekannter mit, das tatsächlich in meinem hiesigen Bereich auch ein Händler eine derartige "Anweisung" von der zuständigen Behörde vor einer Woche erhalten haben soll. Aber egal!
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Da gibt es nicht viel zu grübeln. In den BMI Hinweisen zum neuen WaffG steht unter Nr. 5 klar: "Bestehende Gelbe WBK's gelten über § 58 Abs. 1 Satz 1 in dem Umfang fort, wie diese noch nach bisherigem Recht ausgestellt wurden."
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Wieso eigentlich "schlechter Verkäufer"? Der Mann war doch gut. Hat immerhin mal auf die schnelle eine .416 an den Mann gebracht, ansonsten würde die jetzt noch als Ladenhüter mindestens 8 weitere Monate dort verbringen. Nichts für ungut .416Rigby.
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Ah, wie ich sehe wart ihr fleissig, während ich "meinem Hobby" nachgegangen bin. Na ja.
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@Mouche: Im § 14 steht: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden." Dies bedeutet doch, das wenn nun jemand in diesem Monat eine Waffe erwirbt/erwerben möchte, gepüft wird ob er in den letzten 6 Monaten bereits zwei Waffen erworben hat. Wenn dem so ist, hat der Käufer / Antragsteller sein Soll i. d. R.(?!) überschritten. Du aber meinst, der Gesetzgeber geht nur bis zum 01.04. zurück? Wie kommst du darauf??
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In Antwort auf: @UMeisen Aber wie ist denn das zu sehen wenn ich meinen antrag auf voreintrag am 20.3. abgegeben habe und bis heute keinen eintrag bekommen habe .... Ab heute gilt das "1. April - WaffG" auch für deinen Antrag.
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In Antwort auf: Hallo zusammen Hatte heute eine etwas längere Unterredung bei uns im Amt wie das nun mit der regelung des Erwerbs von 2 Waffen im halben Jahr geregelt wird. Da gehen die meinungen sehr stark auseinander-bei uns im amt sind Sie der Meinung ab 1.4. rückwirkend zu rechnen Das dürfte absolut korrekt sein. Heisst: Zukünftig ab Antragsstellung 6 Monate zurückblickend.
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Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
Astanase antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Lieber 627 PC, ich will Dir auf keinen Fall zu nahe treten. Aber wenn Du mal den einschlägigen §36 im neuen WaffG und die Begriffsdefinitionen in Anlage 1 ...... www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl1 -
Normal. Sehr oft sogar noch länger, manchmal kürzer. Je nachdem wo du wohnst oder welche behördeninternen Dinge auch immer eine Rolle spielen mögen.
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@WO-Tom: Wir dachten schon, du hast dich befördert. Läuft gut zu dieser Zeit: max. 3 Sek. DSL
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"Reinigungsgeschosse" aus Messing für den Wiederlader?! Ich kann zwar diese Art der Reinigung nicht beurteilen, darf aber sagen, das ich nicht gerade gewillt wäre ein Messinggeschoss (auch wenn weicher als Stahl) durch eine meiner KW zu bewegen. Man entfernt das Blei (Reste muessen trotzdem mit Bürste entfernt werden), es hinterlässt aber eine Messingschicht. Diese darf man dann wieder mit Bürste + Reiniger rausschrubben. Warum also nicht bei der altbewährten (Bürste + Reiniger) Methode verweilen?! Was passieren kann, wenn Messing auf eine Ansammlung von Blei trifft, ist klar. Lauf = winke, winke. Ok, hier hat man "Lamellen", welche das wohl verhindern sollen. Was haltet ihr davon? www.reinigungsgeschosse.de
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In Antwort auf: für den Fall übernehme ich das Sponsoring der Dienstpeitsche für Asta! Autsch! Gib mir lieber mal 5 Sternchen, habe Hunger. Hier das ZITAT von Uli Eichstädt: Es tut mir leid, daß das jetzt hopplahopp geht, ich hab den Zeitpunkt der Bekanntgabe auch erst vorhin beim Lesen von Doc Schillers Posting erfahren. @doc44: Zeitpunkt: möglichst bald, sagen wir mal (wegen diverser technischer Umstellungen) bis Ende November. Aber das Tempo bestimmt eigentlich Tom Marzi als Hausherr. Die URL www.visier.de bleibt nicht nur bestehen, sondern wird zum 1. Januar auf neuem Server und mit neuem Layout fortgesetzt. Die Foren-Bereiche für Freie Waffen wandern zu www.co2air.de (auch "Luftdruckwaffen" von WO soll dorthin), die anderen Foren-Bereiche rund um Waffen etc. sind bei Waffen-Online komplett vertreten, d.h. es wird nichts zusammengemixt (auch nicht "werden können" technisch gesehen): neue Postings werden halt in den entsprechenden WO-Rubriken angelegt. Neu hinzu kommt lediglich ein spezielles VISIER-Forum bei WO, analog dem seit zwei Tagen laufenden DWJ-Forum dort, wo heft- und online-spezifische Fragen beantwortet werden. Zur Teilnahme ist wohl oder übel für Leute, die noch nicht bei Waffen-Online angemeldet sind, eine Anmeldung dort notwendig (die Datenbanken lassen sich nicht zusammenführen). Wer hier wie dort unter demselben Namen drin ist, braucht sich um nichts kümmern, wer unterschiedliche Nicknames führt, sollte sich für einen entscheiden (möglichst den, der bei WO aktiv ist...) oder er kann sich ab und zu mit sich selbst unterhalten. Das bisherige VISIER-Forum wird nicht weitergeführt, da es, wie von Doc Schiller auch gesagt, kontraproduktiv wäre, hier wie dort oft dieselben Diskussionen zu führen. Die "dunklen" kriegen halt ein paar hundert neue User dazu, wenn man die doppelt-vertretenen User herausrechnet. Um die mittlerweile über 30.000 Beiträge und 4000 Threads in diesem Forum zu retten, werden sie möglichst komplett in PDF's umgewandelt und dann auf www.visier.de zum kostenlosen Download angeboten (etwa die "Dirty Harry-Special Edition" als Remix) Weitere Fragen werden sich sicher egeben, vielleicht kann auch Tom Marzi hier oder drüben bei WO noch einmal seine Vorstellungen einbringen - für VISIER steht jedenfalls fest, daß WO ein privat geführtes, unabhängiges Forum bleiben soll (dann können die Gegner auch schlecht mit "kommerziellen Interessen der Waffenbranche" argumentieren). Und ich hab vielleicht auch ein wenig mehr Zeit übrig.