

StefanW
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
226 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von StefanW
-
German Championship SC 2015 incl. Grand-Steel-Master of Germany
StefanW antwortete auf bluepistol's Thema in IPSC
jetzt besser? ;-) war leider auf Dienstreise, aber ist jetzt angepasst und morgen früh kümmere ich mich um die Überweisung. -
German Championship SC 2015 incl. Grand-Steel-Master of Germany
StefanW antwortete auf bluepistol's Thema in IPSC
Da spricht Erfahrung und ich muss dir eigentlich auch noch Recht geben ;-) Ich nehme ja eh nur zum Spaß teil und die Idee mit Standard erstmal die Open Runde zu schießen um warm zu werden ist sicherlich gar nicht so schlecht. Zumal die Trainingsmöglichkeiten davor eher gering sind. Spaß ist ja erstmal alles an der Sache (darf man das so sagen?) Ich schlafe nochmal ne Nacht drüber. Reichen 2 Stunden eigentlich gut für eine komplette Runde? aktuell habe ich mit einem Pause "gebucht" -
German Championship SC 2015 incl. Grand-Steel-Master of Germany
StefanW antwortete auf bluepistol's Thema in IPSC
Ob das so sinnvoll ist mit 9mm gegen die 38 Super Autos mit Komp und Optik? ;-) -
German Championship SC 2015 incl. Grand-Steel-Master of Germany
StefanW antwortete auf bluepistol's Thema in IPSC
Big Brother is watching you? Aber schon mal vielen Dank für das Angebot. Werde ich sicher annehmen, wenn Fragen sind ;-) Falls es mit dem Revolver nicht klappen sollte (liegt dann ja vermutlich eher an der wenigen Trainingszeit damit) kann ich immer noch auf Rimfire als zweite Option wechseln... ist ja nicht so, dass der Kurzwaffenschrank komplett leer wäre ;-) Das habe ich doch zugesagt ;-) für Open Pistol fehlt mir (noch) das Sportgerät. Aber kommt Zeit kommt sicher auch was entsprechendes ;-) -
German Championship SC 2015 incl. Grand-Steel-Master of Germany
StefanW antwortete auf bluepistol's Thema in IPSC
Ihr habt mich infiziert - deshalb steh ich jetzt mal mit 2 Starts auf der Liste. Ich hoffe mein Revolver ist bis dahin da und ich bin dann matchtauglich -
Ich kann das auch nur bestätigen: sehr interessante Disziplin und einige sehr nette Leute von hier mal im realen Leben kennengelernt. Positiv überrascht bin ich ja, dass es anscheinend wirklich sehr locker ist: man kann mit nahezu allen Waffen antreten und auch das Regelwerk scheint wirklich sehr einfach gehalten zu sein. @callahan: wie man sich schon daran erkennt, dass man von Problemen hört - NSA is watching you @Frank: ich muss mal zusehen, dass ich mir das Wochenende "frei" organisiert bekomme, aber das Interesse ist geweckt. cheers Stefan
-
auch wenn wir hier grade den Thread etwas in Abseits ziehen: Ich freue mich immer wieder Leute von hier auch mal Live zu treffen. Ich bin in der Regel auch zu erkennen - fast schon mehr Haare im Gesicht als auf dem Kopf Du bist RO auf der Stage?
-
das habe ich auch nicht so aufgefasst. Ich hab's jetzt schon mal im Kalender stehen und hoffe das nix dazwischenkommt :-)
-
Hi Frank, danke für deine Antwort. Mir ist schon klar, dass ein Schiessstand kein Fußballstadion ist, aber mir ist auch klar, dass das wohl nicht jedem klar sein könnte. Ich war letztens auf einer Veranstaltung, da hatte eine "Dame" ihr Handy an und ähnliche SMS-Töne wie der Timer. Das fand niemand wirklich lustig, aber man musste erstmal die Ursache herausfinden... Viele Grüße Stefan
-
Hi Werner! Ich würde mir das gerne mal live anschauen. Daher die Frage: Sind Zuschauer zugelassen? (Gehörschutz und Brille ist logisch)
-
und welchen bzw. wie befestigt? - Man will ja auch dazulernen
-
Gebührenbescheid von E 30.- für "Regelüberprüfung persönliche Zuverlässigkeit
StefanW antwortete auf Horst2's Thema in Waffenrecht
Vielen Dank für das Aktenzeichen. Damit geht jetzt der Widerspruchsschrieb raus. Es war kein Eintrag sondern eine komplett neue grüne WBK mit 2 Einträgen (Voreintrag und Erwerb innerhalb von unter 1 Woche). Davor hatte ich lediglich einen kleinen Waffenschein noch aus vergangenen Tagen -
Auch wenn ich schon mit der ersten Antwort in dem Thread helfen wollte, sehe ich aktuell nur 2 Möglichkeiten, wie man hier weiterkommen kann: Es würde einfach jedem hier helfen und man könnte dir helfen, wenn du einfach mal schreiben würdest was du bisher hast und was du möchtest. Vielleicht auch noch dazu für welche Disziplin es sein soll. Ansonsten ist das Thema mit Begründungen von anderen sehr schwer. Wenn du das (warum auch immer) nicht preisgeben willst wäre es wohl besser einen Mod zu bitten den Thread zu schließen, weil hier sonst noch auf >15 Seiten erklärt wird, dass das WaffG eben so ist und es nur die 2 Varianten gibt: hochklassiger Wettkampfsport oder eben nicht zugelassen für die Disziplin. Dritte Möglichkeit die das Thema "für mich interessante Waffe" zu versuchen über eine rote WBK abzuhandeln...
-
Gebührenbescheid von E 30.- für "Regelüberprüfung persönliche Zuverlässigkeit
StefanW antwortete auf Horst2's Thema in Waffenrecht
ich grabe jetzt mal diesen Thread raus, weil ich bisher auch immer dachte: regelmäßig irgendwas kaufen sollte einen von der sinnlosen Gebühr befreien... weit gefehlt: ich habe seit ettlichen Jahren den KWS und die Überprüfung dort dürfte jetzt fast 3 Jahre her sein. Sprengstoff und Waffenrecht ist bei uns in der gleichen Behörde angesiedelt. Im November habe ich meinen 27er Schein neu ausgestellt bekommen und im Januar eine grüne WBK mit 2 Eintragungen. Dennoch lag heute so ein netter Schrieb im Briefkasten. Dh. für mich dass weder beim 27er Schein noch bei der WBK die Zuverlässigkeit geprüft wurde, dafür jetzt 3 Monate später und dafür wieder kostenpflichtig... Ist so ein Vorgehen noch rechtens??? -
Hi! warum willst du denn eine dritte Kurze in 9x19? Hat das einen wirklichen sportlichen Grund oder eher das "haben wollen"? Eine Möglichkeit wäre über Abmessungen, Waffengewicht oder Ausstattungen (z.B. Kompensator) zu argumentieren, sofern das zutrifft und auch wirklich seinen Grund hat. Nur mit "haben wollen" dürfte es schwer werden... viele Grüße Stefan
-
Und genau mit dem Ausdruck dieses § bin ich damals bei meinem SB aufgelaufen und habe dann auch mein Pulverbuch erhalten, bevor ich die WBK beantragt hatte.... aber ich vermute dieser Thread hat eine sehr große Wahrscheinlichkeit die 15 Seiten voll zu kriegen
-
Und jetzt kommt das meiner Meinung nach leidige Spielchen zum Einsatz: Wissen wir, dass es Seitens HK keine Hinweise gab? Es handelt sich um Lieferung von Rüstungsgerät, so dass sicherlich auf jeder noch so kleinen Information mindestens ein Aufdruck "VS - ..." finden dürfte. Das bringt den Lieferanten in eine blöde Situation, weil der Belieferte entscheiden darf, was rausgeht und was nicht. Und ratet mal wie da das Interesse sein dürfte die Schuld im eigenen Haus zu suchen, wo aktuell einiges nicht ganz rund läuft... nur meine Meinung Stefan p.s. ich bin weder ein Fan noch sonst was von HK. Ich finde nur die Art der Berichterstattung suboptimal...
-
falls du mich meinst: habe ich und sogar sämtliche verlinkten Dokumente und Seiten ;-)
-
ich versteh den ganzen Klamauk sowieso nicht: würde das Gewehr nachgewiesenermaßen nicht dem Lastenheft entsprechen wäre hier schon ein riesiger Aufriss gemacht mit Androhung von nicht geringen Kosten. Ich arbeite auch viel mit öffentlichen Auftraggebern und sehr häufig ist es ähnlich: Leute ohne Fachwissen basteln an Lastenheften und schreiben Anforderungen. Diese haben häufig mit der Realität nichts zu tun, aber sowohl Lieferanten als auch die abnehmende Stelle ist dem gebunden, weil es der Prozess ja so vorsieht und man absolut beratungsresistent ist. Das Ziel in einer Ausschreibung ist schließlich immer mit dem minimalsten Aufwand etwas zu liefern was abgenommen werden muss. Und genau aus diesem Grund laufen auch sehr viele der öffentlichen Projekte nicht rund: weil Leute Entscheidungen treffen oder beaufsichtigen dürfen von Themen, von denen sie keine Ahnung haben. an diesem HK-Bashing beteilige ich mich nicht, so lange niemand das Lastenheft vollständig offenlegt und dann den öffentlich nachprüfbaren Nachweis führt, dass das G36 dem nicht entspricht. In der Regel sind das harte Faktoren und dann gibt es ein "Anfoderungen erfüllt" oder eben ein "Anforderungen nicht erfüllt - kostenfrei nachzubessern bis oder Wandlung oder Schadensersatz" Bis dahin gilt für mich "im Zweifel für den Angeklagten" Wenn die Ausrüstung im Gesamten nicht den Ansprüchen der heutigen Kriege am Hindukusch entspricht muss man eben investieren oder man darf seine Truppe nicht dorthin schicken. Die BW wurde kaputt gespart. Mit dem Rest wäre kein Krieg mehr zu gewinnen. Vermutlich haben die ganzen LWB zusammen, mehr und besseres Material und mehr Munition gelagert als der BW zur Verfügung steht (MG und sämtliches Großgerät mal außen vor)
-
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
StefanW antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Darf man Fragen in welcher Ecke der Republik du wohnst? WK2 bei einem Neubau ist ja durchaus sinnvoll, aber 60cm Mauerwerk? Eine alte Ritterburg? ;-) WK2 hab ich mir beim Neubau auch als Maßgabe gelegt, wobei ich es krass fand, dass mal irgendwo stand, dass WK2 einem Gelegenheitseinbrecher mit Keil und Schraubendreher nur 3 Minuten aushalten muss. Erst bei WK3 darf der Einbrecher dann sogar einen Kuhfuß dabei haben... Dem "Motorradfahrer", der einen SEK Beamten durch die Tür erschossen hat, ist ja auch mit Notwehr zugestanden worden, weil die Beamten sich wohl nicht eindeutig zu erkennen gegeben haben. -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
StefanW antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
fand ich damals auch sehr lustig - wird eigentlich fast nur von der Kuchenblech-Mafia übertroffen -
Die Seite ist schon einige Tage nicht erreichbar...
-
Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
StefanW antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
das hängt doch aber vom Bundesland ab. In BaWü gibt es eine Garagenverordnung und dort steht unter §14 folgendes: der letzte Halbsatz mit Bezug auf "andere brennbare Stoffe" bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf den ersten Halbsatz. Ansonsten müsste dort ein komplett neuer Satz stehen. So wäre zumindest mein Rechtsverständnis, da man sonst z.B. ja noch nicht mal eine Farbdose in einer Einzelgarage abstellen dürfte. Bin aber kein Rechtsexperte, weshalb das erst einmal nur mein Verständnis ist.