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StefanW

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Alle Inhalte von StefanW

  1. Auf meinen Bedürfnisbescheinigungen stand bisher immer drauf, dass sie 3 Monate gültig sind und das akzeptiert meine Behörde auch. In 3 Monaten kann sich grundsätzlich auch viel ändern. Der Voreintrag ist dann aber zumindest bei weiteren Bedürfnisanträgen sichtbar, weil man ja Kopien vorlegen muss. Aber der Voreintrag ist dann wie gesetzlich festgeschrieben 12 Monate gültig. mit dieser Interpretation ist der SB aber massiv auf dem Holzweg. Laut WaffG ist ein Erwerbseintrag 12 Monate gültig und das WaffG beschreibt auch was man beibringen muss. Da das Bedürfnis keine Erwerbserlaubnis darstellt, kann dadurch auch die Frist nicht loslaufen. Ich würde es aus Prinzip darauf ankommen lassen ;-)
  2. ich bezahle auf dem Amt 50€ für einen Voreintrag und 65€ wenn ich diesen auf einer neuen WBK haben möchte. Vermutlich sind die 15€ die Pauschale für das Papier und das Ausfüllen der Vorderseite. Mehrere WBK'en haben zumindest am Anfang auch den Sinn, dass man noch mindestens ein originales Erlaubnisdokument hat, wenn das zweite für eine Eintragung auf dem Amt weilt. Das kann ja durchaus schon mal länger dauern. Ich habe auch Vereinskollegen, die trennen ihre WBKs nach Halbautomaten, Revolver und Pistolen - getreu dem Motto "werden eh voll"
  3. StefanW

    BDS-Shop

    ich bestelle bei keinem Shop, wenn mit UPS geliefert wird. Für alle anderen Lieferdienste (abgesehen von Fedex) habe ich eine vernünftige Abholalternative, wenn ich nicht zuhause bin, was durch die Arbeit doch durchaus mal vorkommen kann Ansonsten, da es ja um den Shop gehen sollte: eine sehr gute Idee :-)
  4. nicht jeder Stand hat eine "heilige Schießkladde" - wenn ich so nachdenke waren die ohne sogar meist reinrassige DSB-Vereine. Ist dann halt blöd gelaufen ;-)
  5. einfachste Lösung: auf der Geschäftsstelle bzw. bei dem anrufen der die Formulare bestätigt und nachfragen. Es heißt im Gesetz "seit mindestens 12 Monaten [...] regelmäßig" so dass man hier bei längerer Mitgliedschaft durchaus im Ermessensbereich sein könnte. Hast du davor überhaupt gar nicht mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert?
  6. StefanW

    IPSC.de - RO-Kurs-Termine

    Na, dann greife ich diesen Thread mal auf :-) Was wäre der geschickt korrekte Ablauf, wenn man einen RO Kurs besuchen möchte? Muss ich jeden einzelnen Ausbilder separat anschreiben?
  7. mein Fehler - war wirklich nicht WaffG sondern WaffVwV. Aber auch dort finde ich keine Unterscheidung. in 14.2.1 steht lediglich die Anforderung "seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat" Da steht nix von KW oder LW, sondern erlaubnispflichtige Waffen. Wenn man also 18 mal im Jahr SpoPi geschossen hat ist das ausreichend um sich eine SLF zu beantragen (sofern der Verband das nicht pöse findet) @P22: ruf doch einfach mal beim Verband an und frag, was sie brauchen, wenn du die SLF auf die B-Liste beantragen willst.
  8. wenn das ein öffentlicher Stand ist auf dem jeder gegen Gebühr schießen kann, kann der Verein das doch problemlos bestätigen. "Mietverhältnis" besteht, weil sich jeder Schütze dort einmieten darf. Notfalls die Passage streichen und darunter ergänzen, dass der Schütze eigenverantwortlich auf der Anlage xy als Gastschütze schießen gehen kann. Damit wäre dem auch geholfen.... warum es komplizierter machen als es ist: bei Rückfragen wird man sich schon melden ;-) und es ist konstruktiver als der Klageweg...
  9. im NSSV hab ich sowas schon öfter gehört - bin ich froh, dass das bei uns die Grundlage des WaffG gelten: "regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen" und es dabei egal ist, ob SpoPi oder GK Langwaffe
  10. Ich weiß nicht, was das für ein Stand ist, aber in der Regel genügt die Bestätigung, dass du dort trainieren kannst / darfst. Damit umgehst du das Problem, dass der Verein die Trainingsmöglichkeit nachweisen muss. (auf den meisten Formularen gibt es da eine Möglichkeit zum ankreuzen, dass entweder der Verein eine Trainingsmöglichkeit hat oder eben der Schütze diese nachweisen muss) es geht nicht um Trainingstermine nachzuweisen, sondern einen Stand auf dem er schießen kann. Nebenbei ist in meinem DSB-Verein die Kladde auch nicht heilig ;-)
  11. so gar kein Taubenstand in der Nähe auf dem du als Gastschütze schießen gehen könntest? Der Verein muss den Stand ja nicht haben - es reicht normalerweise auch, wenn du einen Stand nachweisen kannst, auf dem du schießen kannst.
  12. Es ist ja aber nicht so, dass das Bedürfnis bedeutet die SLF muss auf 2 Patronen blockiert sein, sondern es wird i.d.R. ein Bedürfnis für eine SLF erteilt, welche dann beim Tontaubenschießen auf 2 Patronen begrenzt sein muss. Steht das so in der SpO oder steht dort es dürfen nur 2 Patronen geladen werden? Selbst wenn: für meine SLF wurde ein Stab mitgeliefert, der in 2 Minuten ein bzw. ausgebaut ist. Ist der Stab drin: Magazin begrenzt und alle wären glücklich :-) EDIT: aus persönlichem Interesse nochmal nachgeschaut / eingelesen: http://www.dsb.de/media/PDF/Statuten/Sportordnung/Sportordnung_2011/Sportordnung_safe.pdf unter Kapitel 3.0.2.2: "Zugelassen sind alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die Kaliber 12 nicht überschreiten. Vorderschaftsrepetierer (Pumpguns) sind verboten" ... "Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist, mehr als eine Patrone in das Magazin zu laden" Also würde ich persönlich versuchen den Selbstlader nicht auf Liste B zu beantragen sondern auf Flintenschießen. Das kannst du auf jedem Stand tun und gut ist. Für Wurfscheibe dann eben mit einem Stab oder ähnlichem im Magazinrohr, damit da nur 1 Patrone reine geht und alle sind glücklich...
  13. StefanW

    Geschoss schenken

    ich frag jetzt einfach mal laienhaft: weil im §27 steht, dass man für Erwerb und Umgang im nichtgewerblichen Bereich (so würde ich den "nicht" §7 Abs 1 übersetzen) eine Erlaubnis benötigt ist genau das auf meiner Erlaubnis auch aufgedruckt. Da man für den Verkehr (und damit das Überlassen) keine explizite Erlaubnis benötigt ist, diese automatisch inkludiert, wenn man die Erlaubnis nach §27 hat?
  14. auch wenn das hier gerade massiv abdriftet bitte mal hier lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html Beim Briefgeheimnis geht es grundsätzlich nur darum, wenn eine dritte Person, sich an einem verschlossenen Schriftstück aktiv zu schaffen macht um den Inhalt zu erfahren. Das Briefgeheimnis kann dann nicht angewendet werden, wenn ich als korrekter Empfänger die Information herausgebe. Solltest du anderer Meinung sein, bitte ich um Argumente ;-)
  15. StefanW

    Geschoss schenken

    ich habe jetzt auch mal meine 27er Erlaubnis rausgeholt, weil diese Diskussion mich interessierte. - Umgang - ausgenommen das Herstellen - - Erwerb interessanterweise, das bei euch der Verkehr genehmigt ist. Wenn ich das SprengG so richtig lese, darf ich damit noch nicht mal Pulver an einen Schützenkollegen weitergeben (überlassen)...
  16. Ähm, ich hoffe dir ging grün aus? Das Briefgeheimnis besteht auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger und bedeutet niemand darf hier zwischen mitlesen. Wenn ich aber eine Mail / Brief erhalten habe, der keine vertraulichen Informationen beinhaltet, so darf ich den doch auch mit Bekannten teilen. Zumal ich das hier tun würde, um mich über den Sachverhalt auszutauschen. so in der Art war meine Diskussion auch, aber irgendwann höre ich auf mit Leuten zu diskutieren, die glauben unbelehrbar im Recht zu sein... ein paar "Schmankerl" - aus dem Mailerlauf mit dem Regierungspräsidium: "Mit der Erwerbserlaubnis nach §10 Abs. 1 WaffG, die in die grüne WBK eingetragen wird, bestätigt die Behörde, dass der Betroffene zum Erwerb der dort bezeichneten Waffe berechtigt ist. Würde die Behörde bereits vor Ablauf der 6-Monatsfrist den Eintrag entsprechend Ihrem Anliegen vornehmen, würde sie bescheinigen, dass ein Erwerb rechtmäßig wäre, was jedoch nicht der Rechtslage entspräche." "Im Unterschied zur gelben WBK wird bei der grünen WBK seitens der Behörde ein bestimmter Waffenerwerb genehmigt. Das heißt, die Behörde bescheinigt die Rechtmäßigkeit des Erwerbs jeweils im Einzelfall. Hierbei hat die Waffenbehörde unumgänglich neben anderen Vorschriften auch das Erwerbsstreckungsgebot zu prüfen." (Fettdruck im Original) dann wird's lustig, weil eigentlich ein Widerspruch zu obigem erfolgt: "Wie Sie ebenfalls korrekt festgestellt haben, befreit die Erwerbserlaubnis auf Grundlage der grünen WBK nicht von der Einhaltung des Erwerbstreckungsgebots. Missachtet der Waffenbesitzer das Erwerbsstreckungsgebot, sind weitere Konsequenzen möglich." "Zum Zeitpunkt des Eintrags der Erwerbserlaubnis darf die Behörde jedoch nicht sehenden Auges eine wirksame Erwerbserlaubnis (=ein wirksamer VA) erteilen, von der noch nicht Gebrauch gemacht werden darf." ich hoffe ja auf die Wahlen im März und die Tatsache, dass Grün/Rot dann hoffentlich Geschichte ist. Es kann fast nur besser werden...
  17. auch wenn hier ursprünglich was anderes gemeint war, handelt meine Waffenbehörde genau so: so lange ich nicht erwerbsberechtigt bin (weil 2/6 noch greift) erhalte ich keine neuen Erwerbserlaubnisse, weil die der Meinung sind, das würde eine Ausnahme von 2/6 implizieren und mich davon befreien. Ich habe auch versucht das Thema übers Regierungspräsidium zu klären, aber dort ist man genau der gleichen Meinung. Grün/Rot ist da vermutlich Ursache des Übels. Es gab einen recht umfangreichen Mailverkehr dazu, den ich dir gerne bereitstellen kann, bei Interesse. Solange ich erwerbsberechtigt bin, macht mir die Waffenbehörde x Voreinträge, aber sobald 2 Käufe in den letzten 6 Monaten drinstehen erhalte ich neue "Stempelchen" erst mit Ablauf der Frist.
  18. In vielen Verbänden (zB auch BDS) gibt es eine Rechtschutzversicherung und es gibt Spezialisten fürs Waffenrecht. Warum überlässt man diesen nicht einfach die Bühne? Dann merkt der SB auch, dass man es ernst meint ;-)
  19. ich fand's lustig, als der Moderator einen Kandidaten gesucht hat und explizit meinte: "für das nächste Spiel brauchen wir jemanden, gegen den kein Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde". Die Blicke im Publikum waren interessant :-)
  20. Kieselsteine und keine Bleibatzen an denen dann evtl noch Pulverreste kleben ;-)
  21. das finde ich sehr gut / wichtig und hatte ich in meinem Schreiben auch aufgegriffen, wenn auch in kürzerer Form: ..." Zusätzlich soll dann noch jedes Mal eine medizinische Prüfung erfolgen, bei denen vermutlich auch die Kosten durch den Waffenbesitzern aufgetragen wird. Hier stellt sich die Frage unter welchen Gesichtspunkten eine solche medizinische Prüfung erfolgen soll? Bei uns im Verein gibt es Leute die weit über 70 Jahre alt sind. Es sind teilweise sehr gute Schützen, auch wenn die Sehkraft, das Hörvermögen oder die Beweglichkeit nachlässt, wäre es eine Schande diesen Leuten ihr Hobby streitig zu machen und sie aus der Gesellschaft auszugrenzen. Ebenso kann die Jugend bzw. die jüngeren Schützen viel von diesen Schützenkollegen lernen. Sportschießen ist ein Breitensport und sollte niemanden egal welcher Herkunft, welchen Alters oder welcher Krankheit / Behinderung ausgrenzen. "... Ich denke hier sollten wir auch einfach die Risiken wie Ausgrenzung betrachten. Auch hier gilt der Absatz nur als Idee / Ansatz für eine eigene Formulierung ;-)
  22. etwas mehr Klarheit für diejenigen, die nicht in Berlin dabei sein konnten fände ich auch nicht schlecht. Bei uns im Verein sieht es aktuell so aus, dass ab nächstem Jahr kein IPSC mehr möglich sein wird - noch nicht mal mehr Training auf dem Stand - aus Angst man könnte die Gemeinnützigkeit verlieren. Ich hätte mir erhofft, dass der BDS eine Art Empfehlung (nennen wir es mal traditionell "Broschüre") zusammenstellt, was Vereine tun müssen um im Zukunft noch IPSC betreiben zu können. Kleine Vereine (wie meiner) mit 1 bis 2 Level I Matches pro Jahr in der Vergangenheit werden sich sicher nicht mit einem Steuerberater hinsetzen können, um ein Konzept zu erarbeiten. Diese Matches finden bei uns dann einfach nicht mehr statt - schade, aber irgendwie hat der BMF damit geschafft, was das BMI nicht geschafft hat... IPSC auf der kleinen Ebene abzuschaffen :(
  23. Also aus meiner Sicht darf ein Match-Veranstalter durchaus aus einer Veranstaltung Gewinn erzielen. Immerhin trägt er auch das Kostenrisiko, wenn Schützen überdurchschnittlich viel kaputt schießen oder oder oder Was aber in meinen Augen gar nicht geht ist, dass der Veranstalter einen übermäßig großen Profit aus einer Veranstaltung zieht, die ganzen Helfer aber mit einem "Dank" abgespeist werden. Das hat dann in meinen Augen nichts mit Fairness zu tun. Was anderes sind natürlich Vereinsmatches, wo ein Verein veranstaltet, Vereinsmitglieder kostenlos helfen und RO sind und am Ende bleibt für die Vereinskasse etwas über. Aber das kommt im Umkehrschluss ja auch wieder allen zu Gute Am Ende kann doch jeder mit den Füßen abstimmen: wenn die Startgebühr einem zu hoch vorkommt - einfach nicht hingehen. Viele werden sich nächstes Jahr wundern, wenn die Startgebühren steigen werden (Steuern sei Dank) und dann schon in der Ausschreibung dazu aufgerufen wird, dass Abkleben grundsätzlich von jedem gefordert ist. cheers Stefan
  24. genau das wollte ich eigentlich sagen - irgendwie kommt das bei dir klarer heraus und wenn man es ganz genau nimmt war deine Stage sogar die allererste für mich und dann durfte ich auch gleich noch als erster aus der Squad ran . Da war es für mich mehr als hilfreich ein bekanntes Gesicht zu sehen
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