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StefanW

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  1. mein Fehler - war wirklich nicht WaffG sondern WaffVwV. Aber auch dort finde ich keine Unterscheidung. in 14.2.1 steht lediglich die Anforderung "seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat" Da steht nix von KW oder LW, sondern erlaubnispflichtige Waffen. Wenn man also 18 mal im Jahr SpoPi geschossen hat ist das ausreichend um sich eine SLF zu beantragen (sofern der Verband das nicht pöse findet) @P22: ruf doch einfach mal beim Verband an und frag, was sie brauchen, wenn du die SLF auf die B-Liste beantragen willst.
  2. wenn das ein öffentlicher Stand ist auf dem jeder gegen Gebühr schießen kann, kann der Verein das doch problemlos bestätigen. "Mietverhältnis" besteht, weil sich jeder Schütze dort einmieten darf. Notfalls die Passage streichen und darunter ergänzen, dass der Schütze eigenverantwortlich auf der Anlage xy als Gastschütze schießen gehen kann. Damit wäre dem auch geholfen.... warum es komplizierter machen als es ist: bei Rückfragen wird man sich schon melden ;-) und es ist konstruktiver als der Klageweg...
  3. im NSSV hab ich sowas schon öfter gehört - bin ich froh, dass das bei uns die Grundlage des WaffG gelten: "regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen" und es dabei egal ist, ob SpoPi oder GK Langwaffe
  4. Ich weiß nicht, was das für ein Stand ist, aber in der Regel genügt die Bestätigung, dass du dort trainieren kannst / darfst. Damit umgehst du das Problem, dass der Verein die Trainingsmöglichkeit nachweisen muss. (auf den meisten Formularen gibt es da eine Möglichkeit zum ankreuzen, dass entweder der Verein eine Trainingsmöglichkeit hat oder eben der Schütze diese nachweisen muss) es geht nicht um Trainingstermine nachzuweisen, sondern einen Stand auf dem er schießen kann. Nebenbei ist in meinem DSB-Verein die Kladde auch nicht heilig ;-)
  5. so gar kein Taubenstand in der Nähe auf dem du als Gastschütze schießen gehen könntest? Der Verein muss den Stand ja nicht haben - es reicht normalerweise auch, wenn du einen Stand nachweisen kannst, auf dem du schießen kannst.
  6. Es ist ja aber nicht so, dass das Bedürfnis bedeutet die SLF muss auf 2 Patronen blockiert sein, sondern es wird i.d.R. ein Bedürfnis für eine SLF erteilt, welche dann beim Tontaubenschießen auf 2 Patronen begrenzt sein muss. Steht das so in der SpO oder steht dort es dürfen nur 2 Patronen geladen werden? Selbst wenn: für meine SLF wurde ein Stab mitgeliefert, der in 2 Minuten ein bzw. ausgebaut ist. Ist der Stab drin: Magazin begrenzt und alle wären glücklich :-) EDIT: aus persönlichem Interesse nochmal nachgeschaut / eingelesen: http://www.dsb.de/media/PDF/Statuten/Sportordnung/Sportordnung_2011/Sportordnung_safe.pdf unter Kapitel 3.0.2.2: "Zugelassen sind alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die Kaliber 12 nicht überschreiten. Vorderschaftsrepetierer (Pumpguns) sind verboten" ... "Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist, mehr als eine Patrone in das Magazin zu laden" Also würde ich persönlich versuchen den Selbstlader nicht auf Liste B zu beantragen sondern auf Flintenschießen. Das kannst du auf jedem Stand tun und gut ist. Für Wurfscheibe dann eben mit einem Stab oder ähnlichem im Magazinrohr, damit da nur 1 Patrone reine geht und alle sind glücklich...
  7. In vielen Verbänden (zB auch BDS) gibt es eine Rechtschutzversicherung und es gibt Spezialisten fürs Waffenrecht. Warum überlässt man diesen nicht einfach die Bühne? Dann merkt der SB auch, dass man es ernst meint ;-)
  8. etwas mehr Klarheit für diejenigen, die nicht in Berlin dabei sein konnten fände ich auch nicht schlecht. Bei uns im Verein sieht es aktuell so aus, dass ab nächstem Jahr kein IPSC mehr möglich sein wird - noch nicht mal mehr Training auf dem Stand - aus Angst man könnte die Gemeinnützigkeit verlieren. Ich hätte mir erhofft, dass der BDS eine Art Empfehlung (nennen wir es mal traditionell "Broschüre") zusammenstellt, was Vereine tun müssen um im Zukunft noch IPSC betreiben zu können. Kleine Vereine (wie meiner) mit 1 bis 2 Level I Matches pro Jahr in der Vergangenheit werden sich sicher nicht mit einem Steuerberater hinsetzen können, um ein Konzept zu erarbeiten. Diese Matches finden bei uns dann einfach nicht mehr statt - schade, aber irgendwie hat der BMF damit geschafft, was das BMI nicht geschafft hat... IPSC auf der kleinen Ebene abzuschaffen :(
  9. zu dem Thema Hausratversicherung: meine Hausrat hat mir schriftlich bestätigt: Die Aufbewahrung nach den gesetzlichen Anforderungen reicht aus. Waffen gelten nicht als Wertgegenstände sondern als "üblicher Hausrat" und so lange die Gesamtdeckungssumme ausreicht sowie keine Unterversicherung besteht (in meinem Fall explizit ausgeschlossen) wird der Verlust im Rahmen eines Hausratschadens (z.B. Einbruchdiebstahl) ersetzt. Heißt in logischer Konsequenz: selbst wenn ich 5 SVIs hätte dürften die in einem 20kg B-Schrank liegen und würden im Diebstahlfalle bezahlt werden. Jetzt fehlen mir nur noch die 5 SVIs :-(
  10. Und jetzt kommt das meiner Meinung nach leidige Spielchen zum Einsatz: Wissen wir, dass es Seitens HK keine Hinweise gab? Es handelt sich um Lieferung von Rüstungsgerät, so dass sicherlich auf jeder noch so kleinen Information mindestens ein Aufdruck "VS - ..." finden dürfte. Das bringt den Lieferanten in eine blöde Situation, weil der Belieferte entscheiden darf, was rausgeht und was nicht. Und ratet mal wie da das Interesse sein dürfte die Schuld im eigenen Haus zu suchen, wo aktuell einiges nicht ganz rund läuft... nur meine Meinung Stefan p.s. ich bin weder ein Fan noch sonst was von HK. Ich finde nur die Art der Berichterstattung suboptimal...
  11. falls du mich meinst: habe ich und sogar sämtliche verlinkten Dokumente und Seiten ;-)
  12. ich versteh den ganzen Klamauk sowieso nicht: würde das Gewehr nachgewiesenermaßen nicht dem Lastenheft entsprechen wäre hier schon ein riesiger Aufriss gemacht mit Androhung von nicht geringen Kosten. Ich arbeite auch viel mit öffentlichen Auftraggebern und sehr häufig ist es ähnlich: Leute ohne Fachwissen basteln an Lastenheften und schreiben Anforderungen. Diese haben häufig mit der Realität nichts zu tun, aber sowohl Lieferanten als auch die abnehmende Stelle ist dem gebunden, weil es der Prozess ja so vorsieht und man absolut beratungsresistent ist. Das Ziel in einer Ausschreibung ist schließlich immer mit dem minimalsten Aufwand etwas zu liefern was abgenommen werden muss. Und genau aus diesem Grund laufen auch sehr viele der öffentlichen Projekte nicht rund: weil Leute Entscheidungen treffen oder beaufsichtigen dürfen von Themen, von denen sie keine Ahnung haben. an diesem HK-Bashing beteilige ich mich nicht, so lange niemand das Lastenheft vollständig offenlegt und dann den öffentlich nachprüfbaren Nachweis führt, dass das G36 dem nicht entspricht. In der Regel sind das harte Faktoren und dann gibt es ein "Anfoderungen erfüllt" oder eben ein "Anforderungen nicht erfüllt - kostenfrei nachzubessern bis oder Wandlung oder Schadensersatz" Bis dahin gilt für mich "im Zweifel für den Angeklagten" Wenn die Ausrüstung im Gesamten nicht den Ansprüchen der heutigen Kriege am Hindukusch entspricht muss man eben investieren oder man darf seine Truppe nicht dorthin schicken. Die BW wurde kaputt gespart. Mit dem Rest wäre kein Krieg mehr zu gewinnen. Vermutlich haben die ganzen LWB zusammen, mehr und besseres Material und mehr Munition gelagert als der BW zur Verfügung steht (MG und sämtliches Großgerät mal außen vor)
  13. StefanW

    SIG Sauer Web ?

    Die Seite ist schon einige Tage nicht erreichbar...
  14. das hängt doch aber vom Bundesland ab. In BaWü gibt es eine Garagenverordnung und dort steht unter §14 folgendes: der letzte Halbsatz mit Bezug auf "andere brennbare Stoffe" bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf den ersten Halbsatz. Ansonsten müsste dort ein komplett neuer Satz stehen. So wäre zumindest mein Rechtsverständnis, da man sonst z.B. ja noch nicht mal eine Farbdose in einer Einzelgarage abstellen dürfte. Bin aber kein Rechtsexperte, weshalb das erst einmal nur mein Verständnis ist.
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