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callahan44er

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  1. Hier mal ein Auszug aus dem finalen Entwurf der beschlossen werden soll Schusswaffen (es sollen keine bestimmten verboten werden) betreffend mal in Fett: 1. Verbesserungen im Waffenrecht a.) Wir werden die Regelungen zum individuellen Waffenverbot schärfen, indem wir durch Regelbeispiele klarstellen, wann eine Person keine Waffe besitzen darf. b.) Es wird ein generelles Umgangsverbot für gefährliche Springmesser im Waffenrecht eingeführt. Bestimmten Berufs- und Personengruppen wie Jägern oder Handwerkern, sofern sie ein berechtigtes Interesse und berufliche Notwendigkeit für die einhändige Nutzung eines Springmessers haben, wird der Umgang ermöglicht. c.) Es wird ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen eingeführt. Dazu wird § 42 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) entsprechend geändert. So wird ein gesetzliches Messerverbot durch Bundesrecht geschaffen, ohne dass es einer Ermächtigung der Landesregierung bedürfte. Begründete Ausnahmen werden weiter ermöglicht, beispielsweise soweit für den Veranstaltungszweck erforderlich etwa für Gastronomie, Verkaufsstände auf Märkten oder Schausteller. 2 d.) Die Länder werden ermächtigt, absolute Messerverbote an kriminalitätsbelasteten Orten wie z.B. an betroffenen Bahnhöfen einzuführen. Damit können die Landesregierungen durchsetzen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten wird. Auch hier werden Ausnahmen bei berechtigtem Interesse vorgesehen (z.B. Gastronomie, Handwerker). Aktuell sind die Länder nur ermächtigt, an diesen Orten Verbote für Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern zu erlassen. e.) Messerverbote im öffentlichen Personenverkehr: Es wird im Fernverkehr bundesweit einheitliche Regelungen für alle Beförderer (Bahn, Fernbus etc.) geben. Ausnahmen werden beispielsweise für Handwerker oder für den Transport von Haushaltsmessern in Behältnissen sowie auch für Jäger und Sportschützen und andere Personen mit einem berechtigten Interesse ermöglicht. Derzeit ist bei der Deutschen Bahn die Mitnahme gefährlicher Gegenstände, wie etwa Messer, nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen verboten. Im öffentlichen Personenverkehr (inkl. Nahverkehr) können die Länder per Verordnungsermächtigung das Mitführen von Messern ab einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verbieten (§ 42 Abs. 6 WaffG). f.) Die Umsetzung der Verbote wird sichergestellt. Dazu werden den Ländern erweiterte Kontrollbefugnisse für die oben genannten Waffenverbotszonen für Volksfeste/Sportveranstaltungen etc. (§ 42 Abs. 1 WaffG), an kriminalitätsbelasteten Orten (§ 42 Abs. 5 WaffG) sowie im öffentlichen Personenverkehr (§ 42 Abs. 6 WaffG) ermöglicht. Die meisten Länder haben keine erweiterten Kontrollbefugnisse. Durch eine Änderung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) erhält die Bundespolizei die Befugnis, stichprobenartig verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Nach geltender Rechtslage kann die Bundespolizei nach § 43 i.V.m. § 23 BPolG solche Kontrollen/Durchsuchungen nur durchführen, wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass die Person Straftaten begehen wird. Die Auswahl der verdachtsunabhängig kontrollierten Personen anhand eines Merkmals im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund, ist unzulässig. 3 g.) Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) wird klargestellt, dass Vollzugsbeamte des Bundes Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG, sog. Taser) nutzen dürfen. Die Anwendererprobung durch die Bundespolizei läuft bereits. Die Nutzung von DEIG wird flächendeckend bei der Bundespolizei zum Einsatz gebracht. h.) Extremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Daher werden künftig auch die Bundespolizei (BPol), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) abgefragt, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt oder die Zuverlässigkeit eines Antragstellers geprüft wird (Änderung § 5 WaffG). In die Regelabfrage zur Eignung für die Beantragung und Überprüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse werden ebenfalls zusätzliche Polizeibehörden (ZKA, BPol sowie die zuständigen Polizeibehörden der letzten 10 Jahre) aufgenommen (Änderung § 6 WaffG). Verfahrensverzögerungen sind auszuschließen und auch nicht zu erwarten, da die Bundesbehörden über polizeiliche Verfahren digital angeschlossen sind und Landespolizeibehörden grundsätzlich über Abfragemöglichkeiten verfügen. i.) Die Nachberichtspflicht wird auf Polizeibehörden erweitert und eine eigenständige Pflicht der Polizeibehörden, örtlich zuständige Waffenbehörden über zuverlässigkeitsrelevante Tatsachen zu unterrichten, geschaffen. j.) Wenn der Verdacht besteht, dass Personen ohne Zuverlässigkeit und Eignung – wie beispielsweise Extremisten – im Besitz von Waffen sind, wird schneller gehandelt. Hierzu werden wir die Möglichkeiten der – auch vorläufigen – Sicherstellung verbessern, wobei wir einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen gewährleisten. k.) Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten beinhaltet. So wird verhindert, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer staatsgefährdenden oder extremistischen Straftat verurteilt wurden, Zugang zu Waffen und Sprengstoff haben – also waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse bekommen. 4 l.) Wir stellen klar, dass sich Anhaltspunkte, welche für die Anordnung des persönlichen Erscheinens herangezogen werden können, beispielsweise aus dem Schriftverkehr oder Telefonaten der betroffenen Person mit der Waffenbehörde oder beispielsweise aus öffentlich zugänglichen Quellen, ergeben können. m.) Es wird gesetzlich klargestellt, dass Recherchen der Waffenbehörden in öffentlich zugänglichen Quellen zulässig sind. n.) Um eine Kriminalisierung bestimmter bislang legaler Verhaltensweisen zu vermeiden, werden Altfall- und Übergangsregelungen sowie eine Amnestieregelung für die Abgabe unerlaubt besessener Waffen eingeführt. o.) Die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen werden auch bei Erteilung eines Jagdscheins bei den Waffenbehörden konzentriert (§ 44 WaffG). Dies soll die bei den Waffenbehörden bestehende Expertise auch im Zuge von Jagdscheinerteilungen nutzbar machen. Die Jagdbehörden müssen dann nicht – wie bisher – die waffenrechtlichen Prüfungen selbst durchführen. 2. Maßnahmen gegen gewaltbereiten Islamismus
  2. Die nahmen es geschichtlich nicht so genau.
  3. Ich korrigiere auf 60er Jahre. Passt aber mit 73er Winchester oder gar 92er immer noch nicht.
  4. Die haben tatsächlich alles zusammen und umgebaut was ging. Die Serie spielt Ende der 1850er Anfang 1860er. Perkusionsrevolver und Winchester 92. Oder ne 73er ohne Handschutz und so.
  5. Also Winchester geprägt bestimmt durch die Kindheit. Es gab ja nix ausser Western und Starsky und Hutch. Nicht das ich sie oft schieße aber 3 Stück, eine KK, eine 73er und eine 92er, mussten es sein. Und ich finde sie immer noch schön.
  6. ....und die SchützEN haben keine Probleme?
  7. Es geht darum das die z.b. nicht in eine Geldkasette gucken dürfen weil die im selben Safe ist. Deshalb empfahl ich die Wahrheit.
  8. Privates? Weil es sie schlichtweg nichts angeht!
  9. Ein einfacher Blechschrank wäre das beste. Wie gesagt, was soll das für ein riesiges Innenfach sein wo Unmengen Schrot reinpassen???
  10. Was soll dann passieren? Wenn der Kontroletti beim rausgehen nicht gerade über einen Karton mit Munition stolpert? Ich würde empfehlen bei der Wahrheit zu bleiben. Was du angibst musst du selbst entscheiden. Letztendlich muss er es glauben. Sonst könnte er ja auch sagen er will mal unterem Bett gucken.
  11. Unsinn! Natürlich darf die Aufbewahrung der Munition kontrolliert werden! Natürlich nur insofern du welche hast! @VataTag Ins B Innenfach passt ja nun nicht soviel rein. Wieso tust du die Muni nicht in den 0er, zumindest einen Teil?
  12. Genau das! Vor allem muss es eine Bundesbehörde werden! Dann arbeiten alle gleich und wenns in Posemuckelhausen mal eng ist weil viele Krank, dann kann Hamburg aushelfen. Es macht keinen Unterschied mehr. Sobald man eine Waffe besitzt ist es doch völlig uninteressant ob die Prüfung für die nächste vor oder nach dem Erwerb der 2ten gemacht wird. Um Unsinn zu machen brauche ich nicht die 2te oder die 5te.
  13. .....ja deins ist das ja nicht so.....von wem bist du denn der Trollaccount?
  14. Wer hat denn damit angefangen? Und wenn ich keine Ahnung habe.......tja.......damit komm ich recht weit und bekomme meine Voreinträge obwohl ich noch im 2/6 bin.
  15. ......und du zeigst mir wo steht das er das darf. Was nicht verboten ist, ist erlaubt! Das gilt auch da!
  16. Ja das ist auch falsch! Für die Einhaltung 2/6 bist du verantwortlich, nicht die Behörde. D.h. du kannst dir sofort 4 Voreinträge holen. Warum 2x hin und 2x warten wenn man weiß was man kaufen will?!
  17. Und was sagen die? Wenn du sicher bist das nichts gegen dich vorliegt, wo die eventuell gegen dich ermittelt wird, was du A nicht wissen musst und B die dann Akteneinsicht haben wollen, was ewig dauern kann, dann nimm dir einen Anwalt für Waffenrecht und lass dich beraten. Typischer Einschüchtrtungsversuch! Investier die Euros in einen Anwalt!
  18. Kennst dich ja gut aus dafür das du erst seit 19.3 hier angemeldet bist!
  19. Er hat ja sonst keine Meinungsverstärker ;-)
  20. Du musst den webnotar anschreiben!
  21. Du bist ja so ein geiler Typ!
  22. @Gordy Du bist ein armer (webnotar Fakeaccount) Wicht! Auf dein wirres Geschreibsel lohnt sich nicht eine Zeile drauf einzugehen!
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