Zum Inhalt springen

callahan44er

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8.975
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von callahan44er

  1. Nein! Aber in dem normalen Innenfach könnten doch auch private Dinge sein die die Behörde nichts angehen? Aber interessant. A Schrank mit B Innenfach UND normalen Innenfach???? Noch nie gesehen.
  2. Wer sagt denn das diese Leute mit gemeintschaftl. Aufbewahrung nur einen Schrank haben???
  3. Wenn man den Fall von Kusel nimmt kann es durchaus Sinn machen erstmal alle Waffen sicher zu stellen! Dort hat die Alte auf Druck ihrem Seger auch ihre Kanonen gegeben. Das Ergebnis kennen wir! Gerade bei verheirateten halte ich es für äußerst schwierig wenn einer Waffenrechtlich unzuverlässig wird. Vor allem wenn Gewalt im Spiel war. Und BTW ich hab hier auch gemeinsame Aufbewahrung.
  4. Ist doch völlig egal! Vorletzte Waffe plus 6 Monate. Dann wieder kaufen.
  5. Hast du darunter Anzündmittel gesehen und die anderen erlaubten Sachen verstanden? Wie gesagt ich habe mit DHL gesprochen und es ist erlaubt. Das Zauberwort heißt geringe Mengen. Wollte ich eigentlich ja nicht drüber diskutieren aber da ich dich ja schätze.......... So wer viel Geld bezahlen möchte, bitte oder nimmt mal selbst Kontakt mit DHL auf!
  6. Das ist falsch! Ich hatte das ganze letztes auch und mir die selben Gedanken gemacht und mit der Post telefoniert. Man kann das ganze einfach mit DHL verschicken! Es MUSS aber als Gefahgut in geringen Mengen gekennzeichnet sein! https://gefahrgut-online-center.at/begrenzte-mengen-und-andere-freistellungen/ Hier ist es beschrieben. https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/gefahrgut.html Mich irritierte das dort keine Preise beistanden. Typisch deutsch zu denken muss ja teurer sein ;-) Also mit anderen Worten die ganzen gewerblichen Händler verarschen euch da bei den VK! P.S. Spart euch Belehrungen! Macht ihr es wie ihr wollt und stellt mal wieder alles in Frage......mir egal! Ich habe das für mich abgeklärt und werde sicher nicht in was ist aber wenn abschweifen.
  7. Du bist doch selbst nicht beim Thema! Du vermischt das Bundeswahlprogramm mit dem eines Landesverbands!
  8. Leute......wer nach Mannheim, Solingen imd Magdeburg es immer noch nicht begreift, der muss vermutlich erst einen persönlichen oder sehr nahe stehenden Verlust erleiden! Googelt mal das Video von den Eltern von Andre. Dem 9 jährigen aus Magdeburg.
  9. Kein Problem. Hier ist die Antwort: Wir stoßen vorher nix an.
  10. Na dann bin ich mal gespannt.
  11. Nein du verstehst es nicht! Ich kann nicht, keiner kann kontrollieren ob diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Aber du sollst unterschreiben. Ist das echt so schwer zu verstehen? Es ist doch auch fast unmöglich zu kontrollieren ob der jenige wirklich geschossen hat. Ihr müsst auch mal über den Tellerrand hinaus schauen. Es läuft nicht überall mit dem Training wie vielleicht bei euch! Es geht auch nicht um Verein oder Verband. Der GG verlangt da halt Scheiße!
  12. Junge lernenerst mal lesen und dann zu verstehen was ich geschrieben habe! Ich komme gerade vor wie eine Biene. Die hats auch aufgegeben Fliegen zu erklären das Honig besser schmeckt als Scheiße!
  13. Wenn du es bis jetzt nicht verstanden hast, wirst du es auch nicht verstehen wenn ich es nochmal erkläre.
  14. Aha und wenn das Mitglied woanders schießt? Und selbst wenn, jetzt mach ich den Kontroletti und gleiche Waffe mit WBK ab? Bei uns macht schießen Spaß und dient nicht um unwichtigen Leuten wichtige Aufgaben zu geben wo sie ihre Machtposition ausleben können. Wir sind hier nicht im DSB.........hat der eigentlich eine Handlungsanweisung rausgegeben???
  15. Hä? Wie willst du kontrollieren ob das Mitglied wirklich mit der eigenen Waffe geschossen hat? Willst du hinter jedem stehen?
  16. Das ist schlichtweg nicht zu kontrollieren! Ich will nicht mehr Kontrolle, sondern wenn man schon so einen Mist machen muss, die vernünftige Ausführung. Ich als Vorstand muss da was bestätigen was ich unmöglich bestätigen kann. Also wäre es doch 1000x sinnvoller wenn der Deliquent schießen muss. Das ist halbwegs machbar. Genau wie beim Überkontingent. 1 legt jede Behörde für sich selbst fest welche Waffe überkont. ist, 2 ist es doch völlig Latte. Wenn man insgesamt 5 KW hat, warum nicht einfach 3 Wettkampfnachweise und gut?
  17. .......was in keinster Art und Weise zu kontrollieren ist!
  18. Dann musst du die Waffe sofort abgeben! Ist doch klar! Hatten wir hier mehrere Fälle!
  19. Schätzt euch glücklich.
  20. ........wo? In Wünsch dir was Land? Die Behörden die ich kenne lehnen das ab. Wenn du Glück hast darf der Antrag so lange unbearbeitet da liegen bleiben bis du das Bedürfnis nachreichst.
  21. So sieht es oft aus. Wenn du verkürzen willst und Tresor, Sachkunde hast, ist Flobert beantragen der sicherste Weg. Ca 2 Monate vorher machen und nach Ablauf der vollen 12 Monate Bedürfnis für z.b. 9mm nachreichen. Dann wartest du mit Glück nur 1 Monat. Wenn du ganz braun bist, sagst das sie sich den Flobert Eintrag sparen können.
  22. Vereinsebene beim LV4. Also wirklich kein Hexenwerk. Oder du fährst zu irgendwelchen Pokalschießen.
  23. Ja! Ist 1000x einfacher, schneller und günstiger!!! Offiziell müsstest du die beiden 9mm dann ummelden welche für was sein soll. Da sprich mit deinem SB. Aber erst wenn du sie hast.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.