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callahan44er

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  1. https://youtu.be/2pM2td581Zc?si=4Mmp6ehuSZKC0umc Achtung AfD link von Bernd Baumman. AfD Hasser und überallnaziseher, klicken auf eigene Gefahr!
  2. Genau wie dagegen.
  3. ......muss er die in seine Unterlagen eintragen. Somit hast du dann gar keine Waffen. Das sieht die Behörde dann im NWR.
  4. Und dann ist es nicht möglich das sie ihre Waffen getrennt von deinen aufbewahrt?
  5. Sie soll einfach die Kontrolle machen. Oder eben gucken wer klingelt und nicht aufmachen. Man muss ja nicht zu Hause sein.
  6. Dann reicht es doch völlig wenn sie sagt sie weiß den Code nicht.......ist mir gerade entfallen.
  7. Wenn mich nicht alles täuscht muss jeder uneingeschränkten Zugang zu den Waffen haben. Beispiel wo ich es weiß ist: Wenn du als LWB deine Waffen z.b. bei deinen Eltern die nicht berechtigt sind deine Waffen lagerst, was durchaus möglich ist, MUSST du jederzeit Zugang zu dieser Wohnung haben und natürlich zu den Waffen. Deine Eltern natürlich nicht. Aber mal im Ernst, warum machst du das und warum lässt sich deine Frau das gefallen?
  8. Die Aussage ist genau so Unsinn! Von links nach rechts schieben reicht nämlich genau nicht!
  9. Und wo soll der Verband dein Schießbuch her haben? Hier bestätigt der Verein dem Verband das du 12/ 18 erfüllt hast, das wars.
  10. Was verstehst du an, die drehen dir einen Strick daraus nicht?
  11. Deine Auslegung, ja.
  12. Leute alles gut. Ich sehe es doch genau so. Es ist nur die Frage wo steht das? Gibt es das? Die Frage wird hier bei 1000 anderen Sachen auch gestellt. Und der Schorni nimmt dir im Zweifelsfall auch nicht deine Heizung weg und du bekommst einen Eintrag das du dir keine neue mehr kaufen kannst!
  13. Natürlich steht das irgendwo. Du musst der Behörde jederzeit Zugang zu den Räumen wo du Waffen und Munition aufbewahrst gewähren. Das WaffG in § 36 Absatz 3 bestimmt Folgendes bezüglich des Nachweises und der Kontrollen: Und nein, mir geht es nicht darum das man auch verhindert sein kann. Natürlich kann man auch krank sein mit Magen Darm Virus. Aber wo stehen die Verhinderungsgründe?!
  14. Die Frage ist wo steht das?
  15. Hallo?! Das ist doch blutjung!
  16. Hier dran kann die FDP sich mal ein Beispiel nehmen. In wie fern nun glaubhaft, muss jeder selbst entscheiden. Jedenfalls eine Antwort auf den Briefgenerator. https://up.picr.de/48756670fa.jpg https://up.picr.de/48756668og.jpg Und nein, keine Ahnung warum das Forum hier 1x einbettet und 2x nicht. Alles die selben Formate.
  17. Kuhle hat mit dem selben Selm geantwortet. Gerade von dem hätte ich was anderes erwartet!
  18. Hab alle angeschrieben. Ausser vom Mordhorst, wo sinnloses Gefasel kam, keine Resonanz.
  19. Verstehe ich nicht, warum nicht? Ich fahre auch öfter nach Holland und wusste das z.b. nicht weil bis jetzt immer nur Pistole, Revolver oder Büchse geschossen.
  20. Waffenkurier Neu. Einfach googeln. Billiger als Overnite und es kommt der selbe. Steht aber doch schon zig mal hier. Direkt die ersten Antworten.
  21. Garnichts ist da gerichtsfest! Es sind alles Einzelentscheidungen. Ich kenne persönlich drei AfD Mitglieder und Mitarbeiter die ihre Waffen allesamt noch haben. Bis das gerichtsfest ist, dauert noch ein paar Instanzen!
  22. www.briefgenerator.de
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