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callahan44er

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Alle Inhalte von callahan44er

  1. .......und ganz vergessen.......Aufbewahrungskontrollen wenn überhaupt nur kostenfrei auch bei kleineren Mängeln. Höchstens bei gröberen Verstößen kostenpflichtig.
  2. Wo will man denn da anfangen und das hier in Worte fassen? Man muss ja viel fordern um etwas zu bekommen. 42a muss komplett weg! Messer ist Messer. Man kann sich auf Grundzüge einigen wie z.b. führen für jedermann bis 12cm, für Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis alles frei. Anscheinsmist, komplett weg! Wenn schon sowas wie 2/4 in 4 Waffen pro Jahr ändern oder warum nicht 5? Voreinträge müssen komplett entfallen. So wie auf gelb. Gelb wieder unbegrenzt oder bei 30 Deckeln oder so. WBK nur noch im Kartenformat. NWR auch für Endverbraucher. Dort z.b. Waffen anmelden, verleihen etc. Verbot von Waffen wie Teleskopschlagstock etc aufheben. Dann könnte man wie in Ö 2 Waffen zum Selbstschutz zu Hause fordern. Waffenschein zumindest wieder möglich machen mit nicht unmöglichen Hürden. Dann totales Waffen und Demonstrationsverbot für Ausländer (Schweiz) bzw Flüchtlinge, wo man nicht weiß wer die sind, wo sie herkommen.
  3. Hab ich ja auch nie behauptet......aber wärmer ist es ;-) Wenn das Waffenrecht dort so wäre wie hier könnte ich mir auch vorstellen in der Pension da runter zu ziehen.
  4. Aber auch nur bei den Luftpumpen.
  5. Ist die abgebrannt???
  6. Warum reagierst du überhaupt auf den? Wenn ich mal wieder Richtung Gran Alacant, Santa Pola, Torrevieja oder Altea unterwegs bin, kannst du mich ja mal auf den Schießstand in Elx einladen ,-)
  7. Hättest du der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr geben können ;-)
  8. https://youtu.be/2pM2td581Zc?si=4Mmp6ehuSZKC0umc Achtung AfD link von Bernd Baumman. AfD Hasser und überallnaziseher, klicken auf eigene Gefahr!
  9. Genau wie dagegen.
  10. ......muss er die in seine Unterlagen eintragen. Somit hast du dann gar keine Waffen. Das sieht die Behörde dann im NWR.
  11. Und dann ist es nicht möglich das sie ihre Waffen getrennt von deinen aufbewahrt?
  12. Sie soll einfach die Kontrolle machen. Oder eben gucken wer klingelt und nicht aufmachen. Man muss ja nicht zu Hause sein.
  13. Dann reicht es doch völlig wenn sie sagt sie weiß den Code nicht.......ist mir gerade entfallen.
  14. Wenn mich nicht alles täuscht muss jeder uneingeschränkten Zugang zu den Waffen haben. Beispiel wo ich es weiß ist: Wenn du als LWB deine Waffen z.b. bei deinen Eltern die nicht berechtigt sind deine Waffen lagerst, was durchaus möglich ist, MUSST du jederzeit Zugang zu dieser Wohnung haben und natürlich zu den Waffen. Deine Eltern natürlich nicht. Aber mal im Ernst, warum machst du das und warum lässt sich deine Frau das gefallen?
  15. Die Aussage ist genau so Unsinn! Von links nach rechts schieben reicht nämlich genau nicht!
  16. Und wo soll der Verband dein Schießbuch her haben? Hier bestätigt der Verein dem Verband das du 12/ 18 erfüllt hast, das wars.
  17. Was verstehst du an, die drehen dir einen Strick daraus nicht?
  18. Deine Auslegung, ja.
  19. Leute alles gut. Ich sehe es doch genau so. Es ist nur die Frage wo steht das? Gibt es das? Die Frage wird hier bei 1000 anderen Sachen auch gestellt. Und der Schorni nimmt dir im Zweifelsfall auch nicht deine Heizung weg und du bekommst einen Eintrag das du dir keine neue mehr kaufen kannst!
  20. Natürlich steht das irgendwo. Du musst der Behörde jederzeit Zugang zu den Räumen wo du Waffen und Munition aufbewahrst gewähren. Das WaffG in § 36 Absatz 3 bestimmt Folgendes bezüglich des Nachweises und der Kontrollen: Und nein, mir geht es nicht darum das man auch verhindert sein kann. Natürlich kann man auch krank sein mit Magen Darm Virus. Aber wo stehen die Verhinderungsgründe?!
  21. Die Frage ist wo steht das?
  22. Hallo?! Das ist doch blutjung!
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