Wenn WBK auf der Behörde ist, kann ich im Fall einer Kontrolle keine Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz erkennen, wenn nur eine Kopie bzw. Foto gezeigt wird.
Das wäre für Owi gem. §38 WaffG erforderlich.
Dürfte jeder Behörde schwer fallen, daraus eine Owi herzuleiten, die dann auch noch einer Überprüfung stand hält.
Was anderes ist es eben beim Führerschein, wo dann regelmäßig 10 Euro fällig werden können, wenn der nicht dabei ist.
Da zieht die Ausrede mit "liegt auf der Behörde" nicht, weil dann ganz anderes Problem
Bei mir gibt's regelmäßig nur ne mündliche Verwarnung, wenn Dokumente nicht dabei sind.