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Bettina Fischer

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  1. Beim Zoll zB Forderungen von Krankenkasse, Rente etc wg nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitgeber. BKA zB Datein für Gewalttäter ( Fussball"Fans"...) §41 erlaubt da völlig neue Ideen.
  2. Wäre die FDP vor Änderung des WaffG ausgestiegen, wären sie überhaupt nicht mehr beteiligt gewesen. Das hätten Rot-Grün jetzt alleine gemacht. Und ich glaube eher nicht, dass die CDU das im BT verhindert hätte. So ist WaffG abgehakt und Kröten wie HA etc sind raus. Mist ist es natürlich trotzdem. Jetzt kann die CDU dann beweisen, ob u d wie sie das alles zurück dreht. Glaube ich nur nicht.
  3. Vor zig Jahren hatte ich nach ca 200 Schuss ein, sagen wir mal, ernstes Problem mit einer nagelneuen Kurzwaffe eine sehr bekannten europ. Herstellers. Passiert ist ausser Sachschaden nichts. Nach dem ich eine Mail mit Fotos an den Hersteller geschickt hatte, wurde dann alles sehr kurzfristig zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt. Man wollte definitiv kein Aufsehen. Und nein, keine wiedergeladene Muni etc.
  4. Ja ich bin da auch sehr, sehr skeptisch, was eine evtl positive Reform des WaffG durch die CDU betrifft.
  5. Die CDU wird demnächst ja Gelegenheit haben, ein neues WaffG in unsrem Sinne zu entwerfen. Mal gucken, ob sie liefern, oder weiter merkeln.
  6. Sorry das sind Ausnahmefällen, die aus dem Dienst zu entfernen sind. Es würde mir nie einfallen Straftaten, Owis etc zu erfinden, Bürger grundlos anzugreifen etc. Es gibt überall bösartige Menschen, was aber zim Glück nicht der Regelfall ist. Bekäme ich sowas bei uns auf der Dienststelle mit, würde ich (und andere Kollegen) das nicht hinnehmen und zur Anzeige bringen.
  7. Hin- und Rückweg etc sind damit übrigens auch abdeckt. Gleiche Formulierung wie in §13 Abs. 6 Wer sich nicht traut sein Messer zum Training mit zu nehmen, sollte sicherheitshalber auch gleich seine Waffen verkaufen. Der Transport könnte ja auch nicht ok sein
  8. Sport und Jagd ist eindeutig als Ausnahme im Gesetz genannt. Glaube mir, wenn Du eine scharfe Waffe dabei hast, fragt keiner nach einem Messer
  9. Sorry ist eben falsch. Dein Beispiel mit der Demo ist der Klassiker dafür. Ich vermute, dass Dein Anwalt das genau so regelt hat, weil Du eben kein Teilnehmer warst. Weil ich am Rande einer Demo stehe und diese beobachte, bin ich kein Teilnehmer. Die Kollegen zB, die dienstlich auf einer Demo sind, sind auch keine Teilnehmer. Kaufe ich ein Konzertticket um mit meinen Kindern dort hin zu gehen, bin ich Teilnehmer, ob ich die Musik nun mag oder nicht.
  10. Die Frage ist eben immer auch, ob man wirklich Teilnehmer einer Veranstaltung ist, oder nur Passant oder Beobachter. Weil "Wer an einer Veranstaltung teilnimmt darf keine Waffen und Messer führen..." Ohne Teilnehmereigenschaft kein Verbot oder Durchsuchungen. Klar wenn ich mit dem vollem Korb am Marktstand stehe beobachte ich nicht nur.
  11. Im Prinzip könnte ja immer mein 11 jähriger Sohn das Einhandmesser dabei haben wenn wir unterwegs sind. Ich weiß natürlich von dem Messer nichts und er ist strafunmündig. Grün alle
  12. Also wir haben nur einen kleinen Hund (ca. 15kg), da funktioniert das mit dem Durchschneiden der Halsung im Notfall tatsächlich. Bei einem Rottweiler zB dürfte das so nicht unbedingt klappen. Grds sehe ich bei Hundebesitzern aber durchaus ein berechtigtes Interesse am Führen von Einhandmessern, ähnlich wie bei Jägern.
  13. Hausmeister ist ein guter Gedanke. Auch Hundebesitzer, die beim Gassigehen ggf. die Leine im Notfall einhändig durchschneiden müssen, wenn sie sich verhindert hat.
  14. Wobei diese Nutzungsmöglichkeit in der Praxis eigentlich nur auf körperlich eingeschränkte Menschen (ein Arm oder Hand unbrauchbar oder amputiert), Jäger, Bergsteiger, (Industrie-)Kletterer zutreffen dürfte. Fällt jemandem noch eine ernsthafte Ausnahme ein?
  15. Alles völlig ok, weil im Zusammenhang mit dem Schießsport. Sogar in einer WVZ. Kann auch ruhig ein großes Messer sein; Führen völlig ok. Auf die Klingenlänge wird nicht abgestellt.
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