Wenn das Paket beim Zoll hängenbleibt, nimmst du deinen JJS mit, erklärst denen wozu du das brauchst und gut.
Wenn du besonders gut bist, nimmst du noch ein verschliessbares Behältnis (Schloss für den Rucksack o.ä) für den Transport nach Hause mit (da bist du ja nicht auf der Jagd). Wenn man dann noch ein ganz normales Gespräch mit dem Zöllner führt, kann ich mir nicht vorstellen, das es da Probleme gibt.
Edit: Die Beamten / Angestellten, die da bei der Ausgabe sitzen, sind ja nicht zwangsläufig Waffenrechtsgenies, die müssen das Faustmesser aber normalerweise als verbotenen Gegenstand erkennen.
Je besser und plausibler man dann erklären kann, das man doch darf, umso besser.
Ich persönlich würde jetzt auch nicht gleich den Jagdschein, denn WaffG Paragraphen und die Nummer meines Rechtsanwalts auf den Tisch kloppen (Klugscheisseralarm), dabei hätte ich das aber schon.
Es steht auch nirgends, das der Jagdschein "die" Genehmigung für Faustmesser ist, das Gesamtbild des Menschen muss halt passen.