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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Du musst die vertragliche Leistung zurück geben oder Schadenersatz leisten. Eine Kaffeemaschine auspacken und anschauen ist okay. Benutzt Du sie uns schickst sie dann zurück ist das nicht mehr gedeckt und Du musst die Wertminderung ersetzen. Grundsätzlich darfst Du zu hause das machen was Du auch im Laden machen würdest/dürftest.
  2. Wir reden nicht von Rücknahme sondern vom Widerruf des Vertrages.
  3. Logisch. Vorher galt ja auch die 40€-Grenze und gerade die ganzen Modeshops nehmen immer alles so zurück. Viele Billig - Händler wie eis.de haben schnell reagiert und übernehmen keine Kosten mehr.
  4. Man hat im Versandhandel weiterhin 14tägiges Widerrufsrecht. Nur muss man ab sofort den Widerruf in Textform vorab an den Händler senden. Es reicht nicht mehr wie früher aus, das Bestellte einfach zurück zu senden. Außerdem muss der Händler in keinem Fall mehr die Rücksendekosten übernehmen (außer er bietet es an).
  5. Qnkel

    Streckungsgebot

    Siehe Kaliberbeschränkung bei §27.
  6. Qnkel

    Streckungsgebot

    Naja es laufen ja wohl noch Verfahren. Warten wir es ab.
  7. Qnkel

    Streckungsgebot

    Dann sollte man gegen die Auflage vorgehen. Mal davon ab sage ich ja nicht das der Jagdschein das Alleinmittel sein soll. Mindestens für VL-Revolver benötigt man noch die gelbe.
  8. Qnkel

    Streckungsgebot

    Die 2-Schuss-Regel gilt ja nur für Wild. Auf dem Schießstand kannst Dir problemlos ein 10er Mag rein tun.
  9. Qnkel

    Streckungsgebot

    Am Anfang habe ich die ständige Aussage im Verein noch belächelt aber mittlerweile ist es ne ernsthafte Planung: Jagdschein! Kostet bei der örtlichen Jägerschaft ca. 1000€. Man muss jalt regelmäßig den Jagdschein lösen aber man hat dann das Privileg keine Grenzen zu haben. - kein 2/6 - kein §6 - kein HA-Kontingent - keine Bedürfnisbescheinigung
  10. Zu 1.: Das Alter ist nur für den eigenen Erwerb wichtig. Ab 18 darf man alles schießen, nur nicht kaufen. Zugriff != Erwerb. Zu 2.: Erbe ist evtl. so ne Sache. Bedürfnisfrei behaupte ich mal nicht. Wenn ich ne WBK für 4mm habe, darf ich auch Zugriff auf größere haben (hier gab es ja mal das Thema ob 4mm-WBK für Leihschein ausreicht). Ansonsten gäbe es das Problem schon mit gelber/grüner WBK. Und Berechtigung != Erlaubnis. Mit Ausstellung einer WBK bekomme ich die grundsätzliche Berechtigung mit Schusswaffen umzugehen. Weitergehend gibt es nur noch das Bedürfnis für Schusswaffen, hat aber nichts mit Berechtigung zu tun. Wenn ich die Berechtigung für 4mm habe, gilt das allgemein. Nur für größere Waffen muss icu ZUSÄTZLICH das Bedürfnis glaubhaft machen.
  11. Warum nicht? Wurde doch oben genannt das Waffen UND Munition gemeinschaftlich aufbewahrt werden dürfen.
  12. Deine Fragen sind aber alle unerheblich. Wenn jemand ne WBK hat, ist er berechtigt zum Zugriff auf Waffen. Egal welche, egal wo. (Natürlich nur mit der Erlaubnis des Besitzers)
  13. Qnkel

    Streckungsgebot

    Und wenn der SB entsprechend andersrum argumentiert dass das WS einer Waffe gleich gestellt ist? Gibt es da iwo was genaueres um seine Auslegung des WaffG zu untermauern?
  14. Das mit dem Urheberrecht kann ich nachvollziehen. Die Arbeit und das Risiko würde ich als Bank nicht eingehen. Daher hätte ich einfach ein selbst gemachtes Foto eingeschickt.
  15. Klar darfst Du als Jäger zum Training auf einen Schießstand. Solange Du dort als Gast für die Jagd trainierst gilt auch §6 nicht für dich.
  16. Erfolgsgefühle sind für Kinder was Riesiges und in solchen Momenten die Kontrolle zu behalten fällt ihnen viel schwerer als uns. Ein Grund das sie am Ende die Kanone in der Hand einfach vergisst und nur dein stolzes Gesicht sehen möchte.
  17. Haha, das ist auch die Anfamgsszene von "Bowling for Columbine".
  18. Ich habe beim BDS Niedersachsen nachgefragt und die fordern nur einen Stand, auf dem man mit der beantragten Waffe schießen darf. Dieser muss nicht der Disziplin entsprechen.
  19. Einige Daten würden mich grundsätzlich auch interessieren. Allerdings kann man solchen Daten missbräuchlich interpretieren: Man sollte schon fragen, ob das bei denen auch nötig war! Und der Passus zeigt natürlich die volle Inkompetenz: g) bis i) werden nicht registriert und zumindest die Eigenschaft l) wird wohl im NWR nicht hinterlegt, oder? Der Rest, auch die Punkte zur Vorderladerwaffen, strotzen ebenso von Fehlern...
  20. Ganz einfache Lösung: solang man einem Unberechtigten die ungeladene Knarre gibt, hat man ne zweite, durchgeladene in der Hand um sofort jede Gefahr abzuwehren Das Interesse der Freunde nimmt bestimmt ganz schnell von allein ab
  21. Auf dem Stand gilt §12 (5). Das Gleiche gilt bei IPSC. Wenn dir jemand die Knarre ausm Holster klaut, ist das ja kein Überlassen sondern Diebstahl. Solange er damit aufn Stand bleibt erwirbt er sie nichtmal unberechtigt. Der Dieb wird also nicht wegen Erwerb ohne Erlaubnis bestraft werden können sondern nur wegen einfachem Diebstahl.
  22. Dann korrigier sie. Eine Abschaffung des §6 ist unrealistisch. Eine Korrektur für die WS mit sachlichen Argumenten dagegen hätte eine Chance.
  23. Nein. Mit 10" wäre es keine Langwaffe mehr, also eh schon problematisch. Außerdem wäre der Erwerb dann immernoch durch Punkt a) verboten. Nach meiner Formulierung wird ja nur c) außer Kraft gesetzt. Wenn a) gleichzeitig auch zum tragen kommt bleibt der Erwerb des WS/WL weiterhin verboten.
  24. Vielen Dank! War mir schon klar das es um die Länge geht. Widerspricht sich total mit der Waffenartdefinition ansich... aber was ist hier schon logisch. Gut, Punkt c soll also MPn verhindern... logisch. Wüsste nicht, wie meine Formulierung das nun aushebelt. Die AK47 bleibt weiterhin verboten weil auch mit diesem Punkt noch keiner auf die Idee kam MPs und AKs mit längerem Kaliber extra für Sportschützen anzubieten. Wenn ich bereits einen zugelassenen Halbautomaten habe, macht es ja keinen Unterschied mehr wenn ich den auf kurze Kaliber umbaue. Es geht hier ja nur darum von vornhereim bestimmte Waffen und nicht bestimmte Kaliber auszuschließen.
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