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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Jung, ich hab es für dich doch extra nochmal zitiert. Soll ich das mit dein annern Beiträgen auch noch tun oder dir n Bild malen?
  2. Ich unterstelle dir, das Du sagst das der Gesetzgeber einen Stichtag nennen muss. Das hast Du hier mehrmals behauptet und das ist einfach Blödsinn. Es ist kein Stichtag nötig sondern reine Willkür. Das haben hier auch andere schon gesagt, aber Du willst es nicht verstehen.
  3. Beitrag #3, #9, #40 besonders, #42 insbesondere, #44 teils, #46, #58. Schon hammer, wenn Du nichtmal selber weißt, was Du schreibst.
  4. Du pochst darauf rum das es ein Stichtag geben _muss_, was aber Blödsinn ist.
  5. Nein, denn hier ging es nicht um eine Verschärfung, wo ich den Herstellern eine Vorlaufzeit einräumen muss! Dein Beispiel mit Gurt ist genauso wie ABS, ESP, Tagfahrlicht: die Stichtage wurden in der Zukunft fest gesetzt. Der 1.1.1871 war von Anfang an ein Stichtag in der Vergangenheit und damit sinnlos, weil es nichts zu reagieren gab.
  6. Der KFZ-Vergleich funzt überhaupt nicht.
  7. Zumindest kenne ich kein §, der es mir explizit verbietet.
  8. @BBF so sehe ich das auch! Ich bin nicht der, der den Paragraphen vorab kennen muss sondern er. Er braucht einen Grund meinen Antrag abzulehnen. Ebenso werde ich das nun wie gesagt machen, Waffe umbauen und dann eintragen. Wenn der SB meint das ginge so nicht... gut notfalls muss er sie halt als EL eintragen, wieder austragen und als ML eintragen und dann werde ich wegen 2/6 diskutieren.
  9. Bin ja schon begeistert das es 5 (fünf!!) Seiten gedauert hat bis meine Sachkunde und meine EWB angezweifelt wurde... also Jungs, woanders seid ihr aber schneller ...Challenge angenommen, neuer Account, Ziel: zehn Seiten!
  10. @Godix sei halt überzeugt, aber dann spam hier nicht rum, wenn Du nichts sinnvolles zu sagen hast. Komisch, dass Du noch nicht darüber gestolpert bist das ich die Seriennummer in der WBK des Überlassers mit einer Kopie der WBK des Vorvorbesitzers hab korrigieren lassen...
  11. @Godix wieso zweifelst Du meine Sachkunde an nur weil ich dir Vorschläge der anderen, allen voran von Manfred Breitenbach weiter erörtere? Der Überlasser hat mir seine WBK zur Austragung gleich mitgegeben. Die zwei Wochen sind noch nicht um. Habe am Montag ein Termin beim Büxer zum Umbau und werde danach zum SB mit den WBKs zur Umtragung und mit dem Wisch des Büxers.
  12. Frage ist ob ich die WBK mit rein packe. Nachher is die schneller wieder weg als ich sie hatte.
  13. Ich schaffe es eh selten zu den Öffnungszeiten hin, daher packe ich ea in Brief und dann muss er schriftlich antworten.
  14. Ja der Sachverhalt würde mich auch nochmal interessieren, vorallem was Du bzw. der SB dann gemacht hat.
  15. @Manfred: Vielen Dank, das wollte ich nur noch mal wissen. Nicht das der SB als nächstes kommt und sagt ich hätte die Waffe gar nicht vorab ändern lassen dürfen.
  16. Die Änderung wird ja Gebühren kosten und warscheinlich auch in mein 2/6 reinfallen, oder? Darf ich denn mit Kaufvertrag den Umbau innerhalb der zwei Wochen vornehmen oder muss ich erstmal die "Ursprungswaffe" eintragen lassen und dann ändern? Oder müsste ich erstmal mit Transportschein (nach §12 (1) Nr. 1b) und Überlassungsvertrag vom Vorbesitzer zum BüMa, der baut sie um und ich erwerbe sie dann von dem?
  17. So sehe ich das auch. Hab middm BüMa geredet. Montag fahr ich hin und lass die umbauen. Werde dann ansprechen dass er die quasi kurz über sein Buch nimmt und gleich neu einträgt
  18. @coltdragoon: Sie steht in meinem Schrank und ich hab n Kaufvertrag! Wie sehr soll ich sie noch "besitzen"? Die Waffennummer in der WBK vom Vorbesitzer habe ich gerade problemlos korrigieren lassen. Allerdings bleibt der SB bei der Meinung das ein einmal durchgeführter Umbau nicht rückgängig gemacht werden darf. Er sagt, dann entstehe eine neue Waffe. Denke ich mache das wie PeterS gesagt hat.
  19. Sie ist noch nicht bei mir eingetragen. Ich würde jetzt n Büxer mit dem Umbau beauftragen und sie dann gleich als Repetierer eintragen lassen wollen. (Dazu tat sich jetzt das Problem auf: in der WBK des Vorbesitzers ist die falsche Seriennummer eingetragen worden. Habe eine Kopie dea Vorvorbesitzers, wo die Nummer richtig ist. Das könnte also auch noch zu Diskussionen führen). Hab bissl Angst dass das alles ins Wasser fällt und ich eine Büchse umbaue die ich dann eig. garnicht haben darf. Oder erstmal eintragen, dann umbauen und für die Umtragung nochmal bezahlen?
  20. Jetzt habe ich auch mal ne Frage: habe ein auf Einzellader blockierten Nagant, den ich wieder rückbauen (lassen) will. Hab beim SB angefragt und der sagte, eine einmal umgebaute Waffe darf nicht wieder zurück gebaut werden! Sie bleibt ein Einzellader. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Bei uns gibt es noch einen 2. SB, den nochmal ansprechen?
  21. Im Angebot schaut man nicht so genau. Bei VL-Musketen reicht zum Glück der Kleiderschrank
  22. Das Innenfach ist bei mir eh nur Dokumentenfach. Würde ich knallhart raus schneiden... Zweimal die Woche zerlegen dann sieht der Schaft schnell S******e aus...
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