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Qnkel

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  1. Wieso... du formulierst einfach: Bedürfnisfrei erwerbbare Wechselsysteme und Wechselläufe fallen nicht unter die Ausnahme nach Abs. 2 c). Würde da garnix mit kaliber schreiben. Gibs eig. irgendwo die Drucksache mit Begründung zu diesem Paragraphen. Mich würde vorallem der Grund bei Bulpup interessieren.
  2. Man könnte auch einfach ne Petition zur Änderung des §6 auf dein gut formulierten Text starten.
  3. Ja, das Urteil meinte ich auch. Wobei da wohl schon allein das Problem war/ist, dass mehrere Personen im Raum mit dem Tresor waren und der Tresor offen stand. Außerdem hatten die "Protagonisten" (...oder Idioten) auch noch Patronen in der Hand. Wenn ich einem Nicht-WBKler eine Waffe samt Munition übergebe, hat er spätestens die tatsächliche Gewalt, weil er sie durchladen kann. Ich lasse aus Prinzip den Tresor nicht offen, wenn ich den Raum verlasse.
  4. Qnkel

    Vorlaufzeit WBK

    Wäre auch doof! Sowas lässt sich ja selbst der Gesetzgeber nicht einfallen. Dann wären ja alle, die im Januar eintreten, dermaßen im Arsch gekniffen!
  5. Dann bräuchten wir ja keine Anwälte und Richter mehr...
  6. Ich finde nicht, dass ich die Bank fragen muss ob ich auf deren Gelände eine Waffe auf den Weg zum Schließfach führen darf. Das hat der Gesetzgeber nicht gemeint. Ich muss ja auch nicht mein Vermieter fragen wenn ich die Pusten durch sein Treppenhaus in meine Wohnung bringe. Das Treppenhaus habe ich schließlich nicht mit gemietet sondern nur eine eingeschränkte Nutzungserlaubnis.
  7. Wollte gestern daa Urteil hier posten aber klappte nich und dann war der Text weg. Es ging um Bilder bei Facebook, wo wohl mehrere Leute mit den Waffen samt Mun posierten, im Hintergrund noch der offene Tresor sichtbar war. Dazu hat die Polizei noch eine Leuchtspurpatrone gefunden. Interessant ist, dass ihm sogar der Erwerb erlaubnisfreier Waffen verboten wurde!
  8. Aber eine Beschränkung auf mehrschüssige... Tingle-Pistole ist einschüssig.
  9. Gibt gerade ein Urteil des VG Hannover. Da wurde einem die WBK entzogen deswegen. Da ging es aber nicht nur ums zeigen sondern exzessives posen dutzender Leute mit den Waffen...
  10. Der BDS legt sich bei Vorderladern auf keine Datumsbeschränkung fest.
  11. Bei Langwaffen. Einschüssige Perkussionskurzwaffen nach 1871 gehen nur auf grün, siehe Tingle-Pistole.
  12. Bei Vorbildern geht es nur um die frei erwerbbaren ab 18. Die einläufigen, einschüssigen müssen einem Vorbild vor 1871 entsprechen.
  13. Könnte mir die BKA-Entscheidung nur unter dem Punkt vorstellen, das man durch Austausch der Trommel wieder normale Patronen verschießen könnte... nach dem Bild sieht es zumindest so aus.
  14. So sieht es aus. Erst wenn ich es dem SB unter die Nase halte wird es zur Urkunde. Aber trotzdem ist es keine Urkundenfälschung wenn man es an der Tanke stempeln lässt, außer man lässt Termine stempeln, die man nicht wahr genommen hat.
  15. Neeein... es zählt doch nicht der Wille, sondern der genaue Wortlaut!
  16. @LWB Du kannst das auch im Kindergarten stempeln lassen. DEIN Buch = DEINE Sache!!! Ob es der Verband oder der SB anerkennt, ist deren Sache (aber dein Problem). Anerkennen müssen sie gar nichts.
  17. Ja hier wird mit Logik argumentiert, erinnert mich wiedermal an das VRF-Thema, wo sich an den Gesetzeswortlaut geklammert wird. Der Verein hat nur die ersten drei Jahre nach Erteilung der WBK den Nachweis zu führen. Führen != erbringen. Erbringen muss den Nachweis der Schütze. Mein BDS-Verein hat noch nie ne Kladde geführt. Da hat jeder Schütze sein Schießbuch, fertig. Der Schütze ist für seine Termine und sein Bedürfnisnachweis selbst verantwortlich.
  18. Erklär ihn mir. Was ist die Aussage?
  19. Welches Waffenrecht soll er einfordern? Versteht jemand den Beitrag?
  20. Er hat extra gesagt dass das Bild NICHT seine WBK ist.
  21. Die kommen dann aber auf eine grüne. Kein Sportschütze - gelbe weg!
  22. Zeigt mir mal wieder: alles schriftlich bestätigen lassen.
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