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Qnkel

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  1. @sniper-k98: ich denke auch der prinzipiell leichtere Weg wäre nicht direkt mit einem taktabhängigen Microcontroller direkt zu messen sondern mit einfacher Elektronik. Aus beim Bauch heraus z.B. mit der ersten Lichtschranke einen definierten Kondensator zu laden und mit der zweiten das Laden abzuschalten. Danach kann ein Controller in Ruhe die Höhe der Ladung auswerten und die Ladezeit damit zurück rechnen. Man wäre bis auf Trägheiten der Bauteile unabhängig.
  2. Nja schlag den Conrad/Reichelt-Katalog auf. Es gibt Widerstände mit 0,25% Toleranz und 0,01% Toleranz. Kondensatoren haben normal zwischen 10 und 20%. Schau dir Datenblätter an. In guten ist immer die temperaturabhängige Werteveränderung drin. Ebenso gibt es das bei Transistoren etc. Gerade bei Transistoren spielt Temperatur eine sehr große Rolle, einerseits von außen aber noch viel eher die selbst erzeugte Wärme. Die Bauteile einerseits können also schon vorab bestimmt und aussortiert werden aber auch die Schaltungen sind umfangreicher. Ein echter HiFi-Verstärker ist z.B. nicht mit Elektronik voll gestopft damit er so schwer wird. Und Firmen wir Mettler etc. kaufen eben nicht Schüttpackungen von sehr wichtigen Teilen sondern erprobte Teile, wo vorher auf gewisse Toleranzen ausgesiebt wird. Das is dasselbe wie mit Munition. Tulammo und selbstgeladene Benchrest kommen beide auf der Scheibe an. Während Tulammo im Vereinskarabiner aber nen Streukreis von 50mm hat, hat die selbstgebaute Patrone aus der Präzi-Matrize im Custom-Gewehr einen von 5mm...
  3. Es gibt schon hochwertigere Bauteile aber eben keine perfekten. Eine Überwachung, Regelung und Kompensation sowie innere Kalibrierung ist daher immer nötig. Meine Laborwaage fürs Pulver benötigt mehrere Minuten bis sie nach dem einschalten einsatzbereit ist. Eben um erstmal die Temperaturkompensation durch zu führen sowie wichtige Bauteile auf Betriebstemperatur kommen zu lassen.
  4. Kalibriereb muss man es sowieso. Das Problem ist, dass Du doch nicht ernsthaft erwartest das ein 10c-Transistor immer genau dieselbe Schaltgeschwindigkeit hat. Ebenso der Microcontroller. Das ganze fängt schon mit einer absolut stabilen, temperaturunabhängigen Spannungsversorgung an, weil sonst der Mikrocontroller nicht im Takt bleibt. Hatte ich schon erwähnt das sich die anderen Bauteile wie Transistoren etc. mit Temperatur verändern? Wir hatten beim Techniker ne ganze Lerneinheit nur Kompensation in der Messtechnik. Nicht umsonst kostet eine Laborwaage 1000€ und nicht wie bei eBay der Schrott für 20€...
  5. Du musst viel mehr bedenken als dein Controller: Umschaltzeiten der Transistoren und die Gleichmäßigkeit dieser etc! Ebenso das Problem wie lange der Transistor überhaupt bedämpft sein muss bis er reagiert. Die Erfassung durch den Controller ist das kleinste Problem. Denke da bist Du schnell weg von Cent-Artikeln.
  6. Der Schuldner ist auch nicht verpflichtet eine Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) zu unterschreiben. Wenn bei ihm eh nichts zu holen ist, kann er also völlig auf sturr schalten. Michael Grote hat es bereits geschrieben. Der normale Weg ist das Gericht und ein vollstreckbares Urteil. Damit kann der GV dann eine Lohn- und Kontenpfändung durchführen. Gibt es da nichts zu holen ist der Weg auch schon zu Ende.
  7. Als Händler kann er schlecht den Lagerpreis weiter geben, weil er beim Großhändler ja eine neue nachbestellen muß zum neuen Preis.
  8. Wieso ist das problematisch? Nur weil es zufällig genau bei der Bestellung passierte? Bist Du schon mal tanken gefahren?
  9. Du bräuchtest garnicht stornieren. Waffen-Netz24 hat rechtlich das Kaufangebot von Erica nicht angenommen aber dafür von sich aus ein neues Angebot geschickt über 1599,- welches Erica wiederrum nicht angenommen hat. Für die 10% kann Waffen-Netz24 nichts. Meine Vermutung hat sich bewahrheitet das der Lieferer die Preise erhöht hat. Da jetzt Waffen-Netz24 ein Strick raus zu drehen, wo sich anscheinend die Bestellung und Preisänderung im Rahmen wenigee Minuten bewegt hat, ist falsch.
  10. Behaupten kann er es, aber es hat kein Belang. Er kann aber halt den Vertrag wegen Irrtum anfechten und der Käufer müsste dann auf Erfüllung klagen.
  11. Erst nach der Auftragsbestätigung. Man kann nur einen geschlossenen Vertrag wegen Irrtum anfechten, nicht vorher Wie er den Irrtum begründet, bleibt ihm überlassen. Vllt. kann er nachweisen das sein Zulieferer sehr kurzfristig den Preis angepasst hat... Spekulation.
  12. Er kann sich immer noch mit "Irrtum" raus reden.
  13. Wo steht, dass der Händler das Kaufangebot angenommen hat?
  14. Das ja wirklich unfassbar das sich ein Preis mal ändern kann!
  15. Also bis jetzt wollte noch kein Verein eine WBK zur mit gebrachten Waffe sehen. Polizeikontrollen erledigen sich sowieso, wenn die Puste nich offen rum liegt...
  16. Eig. reicht die Kopie aller WBK. Wüsste nicht, das man noch extra Disziplinen angeben muss.
  17. Warum benötigst Du jetzt ein Bedürfnis wenn Du das Teil schon eingetragen hast?
  18. Also spricht doch alles für den illegalen Besitz.
  19. Das ist auch so ne nervende Dauerparole hier. Das Gleiche trifft auch auf Leute ohne Führerschein zu, die ihren Hund nicht anmelden oder ihr Geld nicht versteuern...
  20. Dachte die kaufen gerade die Schwingschleifer-Industrie auf um sie aus dem Verkehr zu ziehen. Oder sie arbeiten an ein Sicherungssystem für Schwingschleifer...
  21. Hier nur mal zwei Ausschnitte, auf die sich meine abgekürzte Aussage beziehen. Kurze Anmerkung: Das entspricht nicht meiner Meinung und es sind nicht meine feuchten Träume! Aber wie schon gesagt: kein Waffengegner brauchte oder braucht jemals irgendjemanden hier oder WO selbst als Begründung für eine Verschärfung!! (Gibt es eig. auch ein Fremdwort wie Hoblophobie für Leute, die zwanghaft meinen, dass der Feind mitliest und das verwenden wird? "Spionphobie" oder so??)
  22. Das manche immer denken die bräuchten uns oder dieses Forum für ihre feuchten Träume... Angefangen bei §8 als Grundlage darfst Du lexdejur gern selbst durchsuchen... findest Du oft genug.
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