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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Dort steht auch, dass man ein Bedürfnis in Form einer Disziplin haben muss...
  2. Ist aber nur wichtig bei der Zweitwohnungssteuer. Sonst juckt das keinen.
  3. Der Unterhebler mit Pistolengriff ist erlaubt aber trotzdem nur auf grün, genauso wie die anderen 1887-Modelle. Auf gelb gibt es keine Repetierflinte, egal wie man repetiert.
  4. Ixh meinte damit: sie wurden von der gelben WBK ausgesperrt. Nicht gänzlich. Es ging um den erleichterten Erwerb.
  5. Ja, in den Drucksachen damals stand auch an anderen Stellen noch "Pumpgun"... jeder hier weiß, was gemeint ist.
  6. Sagt der Erfinder der den Flinten ein glatten Lauf gab...
  7. Der Gesetzgeber hat es ungenau und dadurch, finde ich, besser formuliert. Die Intention war: kein erleichterter Erwerb von Pumpguns. Damit wurden auch Unterhebelflinten ausgesperrt. Da dachte keiner dran und es ist ein Kollateralschaden. Wie viele gibt es? Kenne nur die Winchester 1887. Repetierbüchsen wurden erlaubt, keine Deliktrelevanz und bei Ordonnanzgewehren verbreitet. Das es VRBen gab wurde geduldet/war nicht bekannt. Wie viele gibt es? Kenne nur die Remington 7615 und die Colt Lightning. Können wir nicht einfach froh sein, dass es die neue gelbe gibt? Glaube manche haben einfach Angst davor sich mit ihrem Verband wegen einem Bedürfnis auseinander zu setzen. Dann sollen sie sich doch die gezogene VRF auch auf grün holen. Wo ist der Unterschied/Nachteil???
  8. So oder so ergibt eine höchstrichterliche Entscheidung immer ein Stück Sicherheit. Hoffentlich positiv für uns. Andersrum halten sich dann hoffentlich sowenige SB wie möglich daran.
  9. Ist doch super. Ich muss noch bis März warten um endlich wieder kaufen zu können... Das geht noch 5 Jahre so, bis ich etwas zufrieden bin... Zeit, den Jagdschein zu machen
  10. Warum ist das andere Urteil nicht rechtskräftig geworden?
  11. Je nach Behörde. Bei uns gab es früher einen Voreintrag, heute blanko.
  12. Dafür gibt es ja die Judikative, um die Exekutive zu überwachen ob sie sich an die Worte der Legislative hält. Klagen oder im stillen meckern!
  13. Qnkel

    Hartkerngeschosse?

    WaffG Anlage 2 1.5.4 verbietet Munition mit Hartkerngeschossen.
  14. Wenn sie ihre VRF auf gelb haben, können sie das ja auch gern tun und sich daran erfreuen. Mir ist es völlig wumpe wie jemand an seine Waffen kommt, ich freue mich für jeden, der seine Wunschwaffen hat (und schieße manchmal mit der Uzi [HessenArms Puzie] eines Jägers, obwohl in einem anderen Topic einige den Jägern diesen Erwerb nicht gönnen). Allerdings ist jede Diskussion obsolet ohne Klage. Wer es haben will und bekommt: Viel Spaß! Wer es haben will und nicht bekommt: klagen oder sein lassen! Wer es nicht haben will: Fresse halten und anderen nicht vorhalten, was sie zu wollen haben!
  15. Qnkel

    Waffe auseihen

    @Hephaistos: die selbe Theorie gab es schonmal für die gelbe WBK. Mit dieser müsste ich ja auch einen Schalldämpfer ohne weiteres kaufen können.
  16. Qnkel

    Waffe auseihen

    Also könnte ein Jäger den Vollautomaten eines Sammlers mit Ausnahmegenehmigung ausleihen und sogar schießen? Zumindest wenn es die Ausnahmegenehmigung nicht verbietet.
  17. Eben, solange es keiner mal durchklagt, ist das alles heiße Luft! Da es sich aber anscheinend keiner traut, scheinen sich manche wohl doch nicht sooo sicher zu sein. Ich mein, allgemein steht für die Sportschützen weniger auf dem Spiel als damals die 2/6-Regel.
  18. Qnkel

    Waffe auseihen

    Da steht nichts von Transport. alzi hat den Paragraphen genannt. Ansonsten siehe Frage 6.05 des Sachkunde-Fragenkatalogs.
  19. Qnkel

    Waffe auseihen

    Für Wettkämpfe etc. darf man sich sogar ohne WBK eine Waffe leihen.
  20. http://www.steinertsensingsystems.com/deutsch/die-richtige-verwendung-des-superchrono/ Die benutzen den Schall!
  21. Man könnte auch ein gerichtetes Radar nehmen oder Mikrowellen oder oder oder... Immer die Frage ob es das Geschoss überhaupt erfasst und wenn ja, wie zeitlich genau. Man könnte auch auf eine induktive Messung setzen...
  22. @blei Und auch für dich nochmal: es geht nicht um _die_ Reaktionszeit sondern um die Stetigkeit und Toleranz des Reaktionszeitbereichs!
  23. Ja genau. Das war aus Meßtechnik noch hängen geblieben.
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