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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. Alleine mit Maske hilft aber gegen Radarfallen
  2. Solche Überlegungen waren der Justiz im 3. Reich auch wurscht, davon wird es nicht besser. Wird z.B. von der Rentenversicherung regelmäßig verlangt. Wird man dadurch Reichsbürger?
  3. Vorgesehen ist etwas anderes als gefordert! Setzen, Sechs.
  4. WOF

    Dachbodenfund

    Das ist eine Schreckschußpistole die frei ab 18 ist. Verkaufen am Besten bei egun.
  5. Nur ein wenig untersetzt, ja - wissen wir
  6. Im Prinzip ist das doch schon erreicht!
  7. Die sind aber eher laut.
  8. Die Frage ist nur noch wie viel die Chinesen unseren Volksverrätern gezahlt haben.
  9. Freislers Erben nicken inzwischen alles ab.
  10. Nicht wenn der Schuldner Einspruch eingelegt hat. Offensichtlich hast du das noch nie durchgeführt.
  11. Sollte es da irgendwo noch ein kleines bischen Restverstand geben? *überraschtguck*
  12. Ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden kann man noch drauflegen. Es passiert zwar praktisch nie etwas direkt deshalb, aber in der Beurteilung gibt es halt doch einen Malus. Insbesondere wenn sich das häuft.
  13. Batterien für Notstrom der nicht sofort verfügbar sein muss kann man "ewig" haltbar machen. Voll aufladen und dann die Säure entfernen. Die Säure muss halt vernünftig gelagert werden (so daß kein Sauerstoff dran kommt - also möglichst nicht in Plastik). Sobald es erforderlich wird gibt man die Säure wieder in die Zellen.
  14. Das wiederholt sich hierzulande ständig 😞
  15. Unklare Rechtslage geht zu Gunsten des Beschuldigten. Und Rückgabe ist keine Weitergabe. Ich halte das für strafbares Handeln.
  16. + Strafanzeige!
  17. Es kommt sehr darauf an wie man damit umgeht.
  18. Wenn es legal ist muss es herausgegeben werden. Noch ist Adolf nicht wieder da.
  19. Die ZÜS sind die Prüfstellen. Die Druckbehälterprüfung ist in der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) normiert und deren Anwendungsbereich sind: Betriebe. Bei Nasslöschern macht eine gelegentliche Prüfung Sinn, ich hatte an CO²-Löscher gedacht. Eine Pflicht gibt es aber auch da nicht im privaten Umfeld.
  20. Gewerbliche und private Nutzung verwechselt? Bleib mal auf dem Teppich.
  21. Mit CO² kann man nicht alles löschen. Deshalb habe ich CO²-Löscher und für den Fall des Versagens Pulverlöscher daneben. Den ersten Angriff würde ich mit CO² machen. Wenn der Brand noch im Entstehen und klein ist kann das auch bei eigentlich ungeeignetem Brandherd funktionieren. Falls nicht ist der Löschschaden durch Pulver wohl geringer als der zu erwartende Brandschaden. CO²-Löscher haben ein Manometer das den Druck anzeigt. Das ist allerdings trügerisch; der Druck bleibt so lange konstant wie noch flüssiges CO² im Löscher ist. Richtig ist wiegen. Sobald der Löscher Gewicht verliert muss er zur Revision.
  22. Solange die Batterien immer schön voll sind passiert denen wenig. Ein paar Tiefentladungen machen Sie aber mürbe. Für den Notfall spielt das keine Rolle. Häufige Nutzung geht halt nicht. Was nicht funktioniert sind gebrauchte Starter-Batterien. Die killen sich gegenseitig und brauchen sehr hohe Erhaltungsladung, die ist aber auch der Lebensdauer abträglich. Wenn man Sie dann braucht ist die Kapazität fast komplett verloren.
  23. WOF

    Stromausfälle

    Den kann man doch nutzen!
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