Wenn der Käufer bei seinem Händler eine Waffe ausgesucht hat und kaufen will, dann schreibt der Händler die Daten in die Spalte "Überlassungsabsicht prüfen". Kurz darauf antwortet das NWR. Hat der Käufer seine Jagdschein erst neu, also keine WBK, dann kommt das NWR ins rotieren. Der Kunde kann zwar auf Jagdschein seine Langwaffe kaufen, aber eine Meldung über das NWR wird von diesem nicht an die zuständige Waffenbehörde weitergeleitet. Er hat jetzt eine Langwaffe berechtigt gekauft, kriegt aber keine WBK, weil das Amt von nichts weiß. In diesem Fall sollte der Händler und der Käufer ein gutes Verhältnis zu seiner Waffenbehörde haben, oder die Waffenbehörde ist Gleich Jagdbehörde.
Soviel zumThema. Falls Begrifflichkeiten zweideutig erschienen, ist erstmal einfach, laienhaft geantwortet worden. Rabulistik hilft vielleicht nicht weiter, aber man kann so versuchen, jemanden in die Enge zu treiben. Klappt nur nicht immer.
Gruß, Wuni