Zum Inhalt springen

maxeb

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    100
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    SigSauer 516; Glock 17

Letzte Besucher des Profils

1.111 Profilaufrufe

Leistungen von maxeb

Mitglied +100

Mitglied +100 (4/12)

55

Reputation in der Community

  1. Eine Einstellung nach 153a mit Waffenbezug ist z.b. bewusster illegaler Besitz eines Butterflymesser. So etwas wird oft nach 153a eingestellt
  2. Weder Eignung noch Zuverlässigkeit in Gefahr. Solange man keine Einstellung wegen 153a mit Waffenbezug hat, ist alles kein Problem.
  3. Nach altem Gesetz mussten auch Luftgewehre schon soweit gesichert werden, dass nicht Dritte einfach Zugang dazu haben. Meiner Meinung nach müsste auch für solche Nutzer der Bestandsschutz gelten, wenn man streng am Gesetz bleibt. Bin mir aber auch nicht 100% sicher...
  4. Ein Schütze bewahrt sein Luftgewehr seit 2 Jahren in einem A-Schrank auf. 2018 möchte er eine WBK beantragen. Kann der Schrank dann für seine neue KK-Büchse verwendet werden? In der Bestandschutz-Regelung steht nicht, dass Bestandschutz nur bei erlaubnispflichtigen Waffen gilt. Könnt ihr mir eine rechtliche Einschätzung geben ? Danke
  5. Am besten rufst du mal beim Hauptzollamt Frankfurt Flughafen an. Da gibt es Beamte, die nur Einfuhren von Waffen bearbeiten. Die geben dir sicher gerne Auskunft
  6. Ich war bisher 3x beim Zollfahndungsamt, 1x beim Zollamt und 3x beim Amtsgericht wegen Beglaubigungen - von Geld hat da nie einer was gesagt. Die haben mir sogar den Ausweis selbst kopiert und dann die Kopie beglaubigt. Der Urkundenbeamte im Amtsgericht meinte, dass Beglaubigungen grundsätzlich kostenlos wären.
  7. Jedes Zollamt und jedes Gericht hat einen Urkundenbeamten da, der Beglaubigungen durchführen kann. Wo jetzt die Rechtsgrundlage ist.... Keine Ahnung, müsste ich erst nachschauen. Hab ich aber schon oft so gemacht, und die Beamten waren immer sehr freundlich. Der Ton macht die Musik, wenn man freundlich anfragt, wird man da wohl nicht zurückgewiesen.
  8. Geb dir vollkommen Recht. Nur sieht man in dem BZR als Privatperson nur Straftaten ab 90 Tagessätzen / oder bei 2 Einträgen unabhängig von den Tagessätzen. So wie ich den Ersteller verstanden habe, ist er nie mit Tagessätzen bestraft worden - sein BZR müsste somit leer sein. Für WBK Besitzer ist die Datenabfrage bei der Polizei auch interessant. Man sieht, wann die letzte Regelüberprüfung zwecks Zuverlässigkeit war
  9. https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft Fülle das Formular aus und schicke es an dein zuständiges LKA. Dann bekommst du die Info, welche Daten über dich bei der Polizei gespeichert sind Andere Behörden kannst du ggf auch anschreiben Beglaubigte Ausweiskopien bekommst du kostenlos beim Amtsgericht oder Zollamt
  10. Bei mir war die letzte Regelüberprüfung 2016 (hab dies durch Nachfrage bei der Polizei erfahren), aber kein Gebührenbescheid bekommen. Wohne aber auch im gelobten Land (= Bayern )
  11. Beim Verbringen in ein anderes EU Land von Dual Use Gütern kann dieses genehmigungspflichtig sein. Schau mal nach in: Art 22(1) Dual Use VO ivm Anhang IV und Paragraph 11(2-5) AWV Ergänzung: Habe nachgeschaut. Verbringen von D nach Ö ist aus deutscher Sicht erlaubt
  12. Vor der Einfuhr kann man sich eine verbindliche Zolltarifauskunft erstellen lassen. Wenn der Zöllner die in in den EZT eingibt, sieht er gleich, dass die Waren keinen VuB unterliegen. Der Threadersteller bekommt seine Sachen sicher schnell zurück
  13. Das ist doch Blödsinn. Im Bund gibt es eine realistische Möglichkeit für Schwarz-Gelb. AFD-Wähler verhindern zwar Rot-Rot-Grün, sorgen aber dafür, dass Schwarz-Gelb keine Mehrheit bekommt und zwangsweise Jamaika oder Ampel oder GroKo kommen muss. Die AFD will zudem in die Opposition, von daher hat sie keinen Einfluss auf Regierungshandeln (außer als Oppositionspartei, aber das interessiert niemanden sonst)
  14. Wenn jemand so schlau ist und einen freiwilligen Alkoholtest macht und auch noch angibt, er hat vor der Jagd getrunken, dann ist das wirklich sehr klug. Hätte er mal die Klappe gehalten und einen Rechtsanwalt machen lassen, hätte ihm niemand nachweisen können, dass er nicht erst nach der Jagd etwas getrunken hätte. Dann wäre nichts passiert. Aber sobald der Deutsche einen Uniformierten sieht, fängt er sich an um Kopf und Kragen zu reden
  15. Auf Datenschmutz.de bzw auf der Homepage des Bundesverwaltungsamt kann man sich Vordrucke erstellen, mit denen man einfach Selbstauskunft erhält zwecks NWR oder Polizei
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.