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Bergler

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  1. Ich weiss nicht, ob das schon im Forum verlinkt wurde, wenn ja- bitte löschen.
  2. Ruf beim zuständigen Kantonalen Waffenbüro an und frage, wie die das handhaben. Hier kannst du ein PDF mit den Adressen runterladen: Als Privatperson eine Waffe erwerben (admin.ch) Bei mir ist das zwar schon über 20 Jahre her, aber damals haben sie das sehr kulant geregelt, ich bekam auch schon mit Niederlassung B WES bewilligt. Ist aber sicher von Kanton zu Kanton verschieden...
  3. Bergler

    WES Kanton Zürich

    Das Waffenbüro Bern arbeitet jetzt mit einem neuen EDV- System, das noch nicht richtig funktioniert. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit 2 Monate. Man braucht keinen SRA mehr, sie fragen das direkt ab. Immerhin sind sie auch mit den Gebührenbescheiden Monate im Rückstand.
  4. Schild wurde freigesprochen: https://www.20min.ch/story/wallbach-wilder-schusswechsel-vor-waffengeschaeft-besitzer-vor-gericht-336351861312
  5. Sind die dort erlaubt oder nicht?
  6. Ist auch so ein riesen Schritt vorwärts und erspart unendliche Diskussionen, ob eine 226 "Legion" nun zugelassen sei oder nicht.
  7. Und gibt weniger Sauerei für die, die aufräumen müssen.
  8. So neu ist das nicht. Mir ist schon vor über 30 Jahren mal ein sogenannter "Theaterrevolver" untergekommen, bei dem der "Lauf" keine durchgehende Bohrung besass und dort, wo normalerweise der Übergangskonus ist, 2 schräge Ableitflächen vorhanden waren, die die Pulvergase nach links und rechts umlenkten. Modell und Hersteller weiss ich nicht mehr, war ein DA- Revolver und wurde mit den für Schreckschusswaffen üblichen 9mm- Platzpatronen betrieben. Aber auch bei den "normalen" Schreckschussrevolvern verlässt ein Grossteil der Pulvergase die Waffe via Trommelspalt und nicht nach vorn, weil der Lauf stark "verbaut" ist und nur einen sehr kleinen freien Durchgang bietet.
  9. Bei dem Seriefeuerschiessen, das ich kenne, darf nur mitmachen, wer eine AB hat und seine eigenen VA- Waffen mitbringt. Kanton Bern.
  10. Bergler

    IPSC Anfängerfrage

    Das ist verständlich formuliert (davon abgesehen, dass auch die Sicherheitsrast ein "Anschlag" ist). Bleibt noch die Frage, warum man die eigentlich sicherere Variante verbietet und die unsichere verlangt. Und wie das z.B. bei einer Waffe mit spornlosem Hammer ohne Entspannfunktion umgesetzt werden soll.
  11. Bergler

    IPSC Anfängerfrage

    Das heisst, wer mit der P226 antritt, wird bei dir automatisch immer DQ? Oder muss er den Finger auf dem Hammer lassen, damit der nicht in die Sicherheitsrast zurückspringt wie vorgesehen?
  12. Laut einigen Herstellern sollte Munition, die länger als 15 Jahre gelagert wurde, nicht mehr verschossen werden. Das ist sozusagen das offizielle Haltbarkeitsdatum, für das die garantieren können (korrekte Lagerung vorausgesetzt). Ich habe schon miterlebt, dass WK2- .45er surplus verschossen wurden. Haben nach über 60 Jahren noch einwandfrei funktioniert, aber ordentlich gestunken. Das Problem besteht nicht nur bei Munition, sondern auch anderer sicherheitsrelevanter Ausrüstung. Die Herstellerangaben sind meist auf der sicheren Seite, alles was man darüber hinaus betreibt, läuft unter Eigenverantwortung.
  13. Bergler

    Haubitze im Garten

    Und die Empörung ebbt nicht ab, läuft aber wohl ins Leere: https://www.20min.ch/story/waffensammler-will-kanone-im-garten-anwohner-wehren-sich-400139506011
  14. Und wenn man den Verstand nicht benutzt und schärft, verkümmert er. Das ist sicher ein wesentlicher Faktor für die zunehmende Debilisierung und Infantilisierung der Gesellschaft.
  15. Und meine: es ist doch wirklich erstaunlich, dass man in der Schweiz zum Waffenerwerb keinerlei Sachkundenachweis braucht (und zum Wiederladen auch nicht), und trotzdem nicht mehr "passiert" als in Deutschland. Den Kristallcup schiessen Dienstwaffenträger mit ihrer Dienstwaffe, und die werden wahrscheinlich auch damit trainieren. Wenn der Verschleiss so ein Problem darstellt, sollten sie in D ihre Waffen besser im gepolsterten Koffer mitführen statt im Holster.
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