Zum Inhalt springen

rockwilder

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.219
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von rockwilder

  1. Die Prewo Familie ist sehr nett. Habe eine P21 in Deutschland bei denen gekauft.
  2. Ok, daß ist was anders 🙂 Da ist so etwas ja komplett anders aufgehangen.
  3. Gibt es nicht. Jedenfalls nicht bei Altbestand. Aber damit bei Begehungen keine Diskussionen aufkommen, kommt Sie mit auf die Liste. Damit der nächste SB Bescheid weiß und alles gut ist. Bin damit immer gut gefahren. Ähnlich wie beim TÜV. Vorher Fragen kann nachher viel Ärger ersparen. Ich habe eine Deko-Waffe, welche sogar einmal als DEKO in einer WBK eingetragen war!
  4. Ufff. Dann aber bestimmt eine von SchwarbenArms, richtig? Ich finde die toll, komme aber dafür zu selten auf den Stand. Wollte auch nur die Unterschiede zur Walther MP aufzeigen. Da reicht die Deko komplett aus.
  5. Klar, daß Du die Antwort wieder verdrehst. Die OT Aussage ist wie folgt: Anhand Ihrer Beschreibung und Ihres Erwerbsjahres verhält es sich wie folgt: a,b,c Nicht mehr und nicht weniger. Keine Ferndiagnose. Davon habe ich auch gar nichts geschrieben, die brauche ich auch nicht. Die Waffen melde ich alle der Behörde, diese kennen die Waffen schon aus Begehungen des Waffenraums. Die UZI gab es bei ZIB mit Zertifikat. Ich lasse die immer als ganzes. Ich meine, daß auch alle Teile an dem Stück zusammengepunktet sind, welche nicht demontierbar sein dürfen/sollen.
  6. Im Prinzip ja. Doch ist die Einschätzung je Waffe wichtig. Daher Kontakt zur Behörde 🙂 Bei mir war alles grün, auch die Magazine können einfach als Altbestand gemeldet werden. (Lokale Behörde!)
  7. Habe das BKA erreicht. Es macht immer Sinn an der Quelle zu fragen. Das Thema hat mit dem Erwerbszeitraum, Zertifikaten und Art der Unbrauchbarmachung zu tun. Dort konnte man mir meinen Fall genau erklären. Kann zu 🙂
  8. Kann ich das im Gesetz nachlesen? Gibt es vom BKA ein Merkblatt? Auf keinen Fall. Das ist ein guter Mann. Soll der alles wissen? Warum sollte ich meine Behörde Ärger mache? Was soll so etwas?
  9. Als was? Ich habe sehr viel Geld bei einer Rechtsberatung ausgegeben, die nachher MIR Ärger bringen sollte. Nicht von staatlicher Seite. Aber die Kanzlei hat sich nicht mit Ruhm bekleckert. Ich habe die drei oben genannten Deko Waffen und möchte wissen, wie ich rechtskonform damit umgehe. Wenn ich eine Frage zum Transport von Waffen HÄTTE und Anfänger wäre, dann würde der übliche WO Grundton ja mir verständlich vorkommen, aber so? Hmmmmm....
  10. Das ist 100%ig richtig.
  11. Liebe Gruppe, nach der letzten Änderung im WaffenG habe ich die Übersicht verloren, wie ich mit Deko-Waffen verfahren muss. Sie befinden sich seit sie in meinem Besitz sind im Waffenraum, hängen also nicht im WZ. Die Waffen sind gesetzeskonform damals abgeändert worden und der lokalen Behörde auch aus den Kontrollen bekannt. Die Behörde meinte, ich muss diese nicht melden. Die Magazine schon. Bin mir jetzt unsicher. Es dreht sich um eine UZI MP, eine MP44 und eine Walther MP L, alles Waffen welche ich nicht auf die rote WBK bekomme. Die Liste mit den Magazinen für die Behörde habe ich fertig. Der Amtsleiter ist sich bei dem Thema auch nicht sicher. Kann jemand Aufklärung bieten? LG und Danke, Rock
  12. Genau das. Woher weiß ich z.B. Wie viele PPKs ich diesmal mit nach Hause nehme?
  13. Ich würde da gerne mal hin. Wie läuft es mit dem Import nach Deutschland ab?
  14. Nur bei Gaswaffen. Bei scharften Waffen wird jede Waffe beschossen.
  15. Sorry. Aber so testet das Beschussamt keinen Instandsetzungsbeschuss. Ich durfte zwei mal hinter Plexiglas zusehen. Murmel rein, Bummmm und Sichtprüfung. That’s it.
  16. schöne Aussage der AFD. Zum Eingangspost: Wichtiger und richtiger Schritt. Die Erfahrungen dort sind gold wert. Ein besseres Training wird es nicht geben, selbst Red Flag ist nicht so nah dran.
  17. Ich habe bis jetzt dazu nichts mehr von SB gelesen. Ich dachte bis jetzt immer, es wird GEPRÜFT, ob die AFD beobachtet werden soll. Das ich als FDP-ler jetzt die AFD in Schutz nehmen muss, tut sehr weh, aber SB schreibt hier Sachen, die nicht belegt bzw. belegbar sind.
  18. Liebe Gruppe, habe ganz begeistert festgestellt, daß es RAM Waffen nun als KW gibt. Wußte dies gar nicht. Wo ist der Unterschied zum "normalen" Markierer? Es eröffnen sich damit mir ganz neue Möglichkeiten, um anderen den sicheren Umgang mit Waffen zu zeigen, OHNE das ich direkt eine scharfe Waffe erklären muss. LG und Danke, Rock
  19. Liebe Waidmann, bitte schreib doch einmal um welche Waffe es geht und in welchem Bundesland Du lebst. WMH Rock
  20. Bevor ich noch mal was bei amazon bestelle, gebe ich lieber meinen Schwanz ab. Wie die mit den Mitarbeitern umgehen.
  21. Ich habe mich schlecht ausgedrückt. Es ging mir um die Munition.
  22. Wieso KWKG? Wieso nicht Waffengesetz? Was hat das SEK an Kriegswaffen? Kann jemand diesen Sachverhalt erklären?
  23. Verrückt. Dachte Du bist beim Gesundheitsamt.
  24. Liebe Gruppe, ich blicke nicht mehr durch. Statt nur mit scharfen Waffen möchte ich nun auch etwas mit o.g. Waffen üben, verstehe aber nicht recht den Unterschied. https://www.frankonia.de/freie-waffen/co2-luftdruck/luftdruckwaffen/luftgewehre/Artikel.html zieht die Art Langwaffe wie ich sie als freie Waffe möchte. CO2 Waffen SCHEINEN Waffen zu sein, die kein "pumpen" benötigen und mit einer Kapsel arbeiten. Aber was ist der Unterschied zu Airsoft? Und wieso gibt es keine CO2 mit Rotpunkt? Vielen Dank für die Hilfe zu Einstieg, LG Rock
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.