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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Das machst dann erkennst das viele MP vor 1945 nur UMBAUTEN sind!
  2. CZM52

    OF - ohne (V) Ferstand

    Passend zum Urteil ??
  3. Da erzählst mal nem Sammler von teuren Mags
  4. Spannend wird vor allem die Art der Meldung. allgemein wie damals bei der Mun Anmeldung oder mit expliziter Aufzählung? wie wird 30 Schuss Magazin AK Nr. 1 von 30 Schuss Magazin Ak Nr. 4 unterschieden ?
  5. Spannend wird dann die Flut der Anträge auf Ausnahmegenehmigungen beim BKA ..... bin gespannt wie die das bewerkstelligen
  6. Jo, aber 1995 halt ned
  7. Und dazu braucht man HKparts?
  8. Das BKA wird sich schon massiv freuen über die ganzen Anträge auf Ausnahmeerlaubnisse ?
  9. Und das wird mit dem NWR II die Regel werden und auch teurer. Wenn ich für ne Arbeit 30min in der Werkstatt bin, aber das Büro ne Stunde dafür am PC.... kann ich halt nicht nur die 30min Werkstatt abrechnen....
  10. Nö, sicher nicht.
  11. Jo, ist ja also recht neu
  12. Man könnte jetzt drüber nachdenken ob die Teile, wenn lang genug um als wesentlich anzusehen, im Grunde wesentliches Teil einer Kriegswaffe sind..... mit entsprechenden Folgen
  13. CZM52

    1000m-Bahn bald in D?

    Wart mal mit dem Austausch.....
  14. Ja, und? wie denkst wie es jetzt mit LLM etc. Läuft? §40 (4) hilft dir da
  15. Das sieht wohl der§55 des WaffG anders als du
  16. Nö, machen wir aktuell nicht. da wir auf Zeichnung sämtliche Konturen und Längen ordern können macht das aktuell für uns keinen Sinn.
  17. rein nach dem Text würde ich das so heraus lesen
  18. Die in häuslicher Gemeinschaft leben... ich würde sagen, Auszug, dann vorbei grundsätzlich aber gilt eh die Auslegung der zuständigen Behörden... und die kann so oder so sein
  19. Naja... Die Berechtigung zur Nutzung nach Satz 2 Nummer 2 bleibt über den Tod des bisherigen Besitzers hinaus für eine berechtigte Person nach Satz 2 Nummer 2 bestehen, wenn sie infolge des Erbfalls Eigentümer des Sicherheitsbehältnisses wird; die berechtigte Person wird in diesem Fall nicht bisheriger Besitzer im Sinne des Satzes 2 Nummer 1.
  20. WaffG §36 4.2 2. für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben.
  21. Jo hast recht im Gesetz steht für die Dauer der häuslichen Gemeinschaft denke nach Auszug ist es vorbei
  22. Jo, wenn meinst
  23. Edit
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