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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Sagen wir wir mal so.... sportlich sollte es jetzt schon auf 10RD begrenzt sein
  2. Gut das es in BW jetzt die MP7 gibt....da lohnt es sich wenigstens.....
  3. CZM52

    Problem mit Behörde

    Das ist eher eher sehr großzügig von der Behörde
  4. Nur weil deine behörde das meint ist es noch lange nicht richtig....
  5. Erlaubnispflichtige Waffen...
  6. Das ist bis nach Stuttgart zum RP bekannt das es da ganz spezielle Ansichten zum Waffenrecht und besondere Arbeitsweisen gibt....juckt scheinbar keinen
  7. Paar Einträge als Highlight...... handschriftlich bzw. Hightech Schreibmaschine aus Juli und August 2017: -Sportpistole 9mm -Sportpistole .22 ( ohne weitere wie lfb) -Selbstladebüchse .22lr Soviel zur Theorie und Praxis
  8. Und die Behörden die selber noch handschriftlich oder mit Schreibmaschine eintragen?
  9. Aha woher die info zu teil 2 kenne einige Kollegen die mit Absprache in ihren Räumen eine Waffe tragen
  10. Nicht immer alles wild zusammenwerfen eine Waffe mit Voreintrag muss eingetragen werden was manche Ämter wollen ist mir egal, es gilt neunmal das WaffG andondten kann kann das ja auch jeder machen wie er meint
  11. Das bezieht sich nur auf gewerblich, darum ging es ja und es ist und bleibt ein muss.... wenn der Gewerbetreibende das nicht tut, begeht er einen Vetstoss gegen das WaffG
  12. Zum einem meinte ich das. das andere ist neunmal die rechtliche Sache, aber wenn er nicht einträgt gilt das oben zitierte..... und ob ob er muss ist unbestritten.... genau wie das es manche nicht machen
  13. Aha ist genau das was P22 auch schreibt.... aber er wenn du meinst
  14. Und das was durch ... ersetzt hast, hast auch gelesen??
  15. Ist ja nicht dein Problem er begeht den Verstoß, du meldest regulär den Erwerb auf deiner Behörde eintragen muss nur der gewerbliche Verkäufer in manchen fällen, klare Sache
  16. Über den Eintrag auf Gelb oder ein WS kann man streiten relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird
  17. Richtig, erwerben im Sinne des WaffG. Nicht kaufen Mein fehler Erklär mir mal wie ein ERWERBEN im Sinne des WaffG OHNE Überlassen gehen soll?
  18. Darum ging es am Anfang. Meine und andere Aussagen bezogen sich auf die Thesen von MarkF Im Ausgangsfall wissen wir nichtmal ob die Waffen in DE legal sind......da ist der Beschuss dann Nebensache. Für den Import muss natürlich nichts beschossen sein...
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