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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Das sollte dann in der Erlaubnis stehen....vor September wird es ja eh keine geben, da das Zeug ja noch frei ist.......
  2. ja, und? >Wer eine hat, der ist dann Berechtigt, oder?
  3. CZM52

    sig sauer

    vom Händler? Oder von Sig? Oder vom Weihnachtsmann?
  4. Oder einem berechtigten überlassen also her damit 🤘🏻🤘🏻🤘🏻
  5. CZM52

    Neuer IWA Termin

    Wegen der Handvoll neuen Sachen auf der IWA, die es in Vegas nicht gab , brauchst eh nicht auf die IWA
  6. CZM52

    Neuer IWA Termin

    In der Mitteilung der IWA
  7. Ja, und? passt doch.. Melden innerhalb 14 Tage, nicht eintragen
  8. CZM52

    Neuer IWA Termin

    Im Herbst ist quasi immer DM 🙈🤣 der Termin ist scheisse, das haben wohl auch schon etliche Kollegen der Messe mitgeteilt, wurde mir bei meinem Anruf gesagt -Wettkämpfe -Urlaub -US-Messen
  9. Nein, da beim ARein "Lower"/Griffstück vorhanden ist , analog zu G3/MP5, wo der gekapselte Abzug auch nicht wesentlich ist.
  10. Kann ich nun bestätigen, ohne Umwege.
  11. Grundsätzlich steht ja immer noch die Frage im Raum, wird der Verfassungsschutz sich „outen“ und der Waffenbehörde mitteilen das jemand überwacht wird? Es erfährt ja dann derjenige auch ....
  12. Ja und? die Erklärung indem Leitfaden ist ja mal wirklich nicht schlecht seh da jetzt kein großes Verständnisproblem 🤷🏻‍♂️
  13. Wo steht den was anderes?
  14. Ne, eben genauso NICHT!
  15. Kennst du die aktuellen Info der RP? find ich schon sehr gut, im Hinblick darauf das es in anderen Bundesländern garnix geht
  16. Ja, und? die aktuellen Info der RP an die Behörden sind ja recht vernünftig denke das auch dann mit Verstand gearbeitet wird
  17. Hab gestern mein JJ verlängert, in BW wohl kein Problem
  18. Sobald das Magazinverbot im September gültig ist werden die Behörden sicher entsprechende Vorgehensweisen bereit haben... bis dato einfach mal ruhig bleiben.
  19. Das gesetz das bka „ Die Regelungen zur Einstufung der Magazine größer einer bestimmten Kapazität tritt zum 01.09.20 in Kraft. Gemäß § 58 Absatz 17 wird das Verbot für ihre nach dem 13.06.2017 und vor dem 20.02.2020 erworbenen Magazine nicht wirksam, wenn sie bis zum 01.09.2021 das Magazin einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 WaffG (Ausnahmegenehmigung) stellen.
  20. Offensichtlich wurde nur auf das Magazin eingegangen
  21. Wenn nach dem Stichtag gefertigt, wird es schwer es vorher zu erwerben 😂😂😂
  22. Vermutlich analog Beschusscodierung also 18
  23. Also das Kat. A Thema garnicht angefragt
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