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Die Frage ist imho, warum gibt es die nicht oder warum gehen da viele Händler nicht mehr hin? Die Kosten für nen Messebesuch sind nicht Ohne, und dann wird geschaut, man lässt sich beraten und dann kauft man online beim billigsten...ist ja leider realität. Klar das dann immer mehr Händler NICHT auf Endkundenmessen gehen, weil es einfach ein Minus-Geschäft ist.
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Versand an Händler - welche Versandarten sind erlaubt?
CZM52 antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
Nö, nicht populistisch. Ich habe ja geschrieben UNSER...daher hab ich kein Problem damit. Ansonsten kann ja jeder Versenden wie er will, RECHTLICH ist mit DHL zum Händler problemlos. Wurde ja hier im Thread mehrfach bestätigt -
Versand an Händler - welche Versandarten sind erlaubt?
CZM52 antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
Thema war....Versand AN HÄNDLER......... -
Versand an Händler - welche Versandarten sind erlaubt?
CZM52 antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
Naja....... mein DHL Bote kann DEUTSCH....der von Overnite....je nachdem wer gerade kommt -
Quasi ne eigene Fressecke.....
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Versand an Händler - welche Versandarten sind erlaubt?
CZM52 antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
Und nun erklärst uns noch warum das so sein sollte -
Versand an Händler - welche Versandarten sind erlaubt?
CZM52 antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
Wenn er es bezahlt.... ansonsten gehts auch zurück... Bei uns ginge es zurück. Zum Händler tuts ein normales DHL Paket wer was anderes will, soll das tun -
Versand an Händler - welche Versandarten sind erlaubt?
CZM52 antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
Bote kommt, Paket EIGENHÄNDIG an Hr. XYZ. XYZ ist nicht da, aber ABC und BCD....aber an die ist es ja nicht....also zurück! -
Versand an Händler - welche Versandarten sind erlaubt?
CZM52 antwortete auf Jim Osterberg's Thema in Waffenrecht
Eigenhändig an den Händler heißt im dümmsten Fall, du bekommst dein Gewehr zügig zurück. -
Nö war ein Teilstand von Prima Armi da da bin ich dieses Jahr auch.... überwiegend Halle 7A / 7A-512 mit Whisky kann ich da auch nicht dienen, aber die Italiener haben ne Esspresso Maschine da
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jo, dann zahl halt
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Warum sollte BAM zuständig sein?
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Klar gibts die
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Hättest mal den Eingangspost gelesen, und nur um den geht es in dem Thread und beziehen sich die Aussagen....... hättest dir dein Klugscheissen sparen können.
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Hat ERNSTHAFT jemand der mit der Materie vertraut ist und nicht nur "Vorlesungen" im Recht besucht was anderes erwartet? Ich nicht....überrascht hat mich nue die 2 tage....da warten wir aktuell auf anderes schon länger.....
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Egal da Erbe mit WBK........ muss NIX blockieren.....
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Wie geschrieben, sportlich sehe ich keine Chance
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Dann warte mal
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Trotz deines Ton‘s eine letzte Hilfe, mehr brauchst hier wohl nicht mehr zu erwarten... besorg dir das Urteil zum CZ V22 und Versuch es zu verstehen
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Aber lustig ist es trotzdem immer
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Sportlich sehe ich da eher ein „Never“
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Und selbst wenn..... wenn juckt das? die Verwaltung ..... dann darf die sich halt nix mehr leihen
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Problem ist offensichtlich das unser Sockenverkäufer den Begriff überlassen ( gem. WaffG) nicht versteht. hier die Stelle im beschussgesetz... klappt natürlich nur wenn man die Begriffe versteht: Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG) § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
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Benenne uns doch bitte den Begriff gem. Waffengesetz der den Gegenpart zum Erwerb darstellt, also die Handlung der Übergabe der Waffe an den Käufer beschreibt.