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CZM52

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  1. ?die angebliche Ausnahme auf rot…. Die Story ist so alt wie falsch und du hast dich belesen? im beschussgesetz steht nix von Händler
  2. Nö, macht es Ggf. Einfacher, aber nötig ist er nicht
  3. ? Und was macht er dann damit?
  4. Also, wenn meine Behörde mir so ne Auskunft gibt, würde ich mir primär mal Gedanken über mein Verhältnis zu meiner Behörde machen …..
  5. Theoretisch durfte da eigentlich NIE auskunft gegeben werden, die meisten haben es halt trotzdem getan. Das LKA Berlin war da immer sehr strikt, da musste VOR Auskunft der über den Auskunft zu geben wäre dem LKA SCHRIFTLICH bestätigen das es i.O. ist. Im Rahmen der DSGVO gabs halt immer wieder "helden" die dann den Behörden ans Bein gepisst haben, und die dann halt keine Auskünfte mehr geben. Im Grunde bleibt nur Rückfrage bei DEINER Behörde.....
  6. du hast den VA-Träger OHNE Verschlusskopf in ner AR15 betrieben? Dann RESPEKT!" Und der AR-15 Verschluss hat keinen Verschlusskopf? Danke für die Info😂
  7. Das ist bullshit! Sobald ein Kopf dran war, war der schon vorher illegal!
  8. Was für Teile den ? oben wurde doch schon geklärt das es darum nicht geht
  9. Was hat Kriegswaffe mit Vollautomatisch zu tun? bestes Beispiel ist die Zastava M76, gab es nie in Vollauto, trotzdem klar Kriegswaffe
  10. ja, nein, vielleicht...je nachdem was OA für nen Verschluss nutzt
  11. Also mit Festschaft und in Semi ist es ne Langwaffe
  12. nun, merke ich auch in unserem Verein. Da muss man den leuten einfach klar machen, dass das für einen Vereinsbeitrag nicht geht. Wer das möchte, muss eben nen gewerblichen Anbieter suchen
  13. ..." handelsübliches Werkzeug".....
  14. Ist der den vom BKA anerkannt.......
  15. Wirst/Würdest du hier posten wenn du die ERlaubnis hast um dir dann von den Exbärden erklären zu lassen das es garnicht geht ?
  16. jo, wenn du meinst Mein Tip an den TS bleibt, verzichte auf die "Experten" hier und frag beim BKA an.
  17. Was ein Quatsch, klar sind Ausnahmen im §40.4 vorgesehen
  18. Bei DEINEM VERBAND!
  19. Ansprechpartner ist das BKA, erwartest du HIER echt ne Hilfe?
  20. und die eine hälfte dem Kollegen vermachen der Sachkundekurse anbietet, sind immer sehr dankbare Stücke...
  21. Steht, zur grossen Überraschung...im WaffG, Anlage 1 "Wesentliche Teile sind ...der Lauf oder Gaslauf; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;"
  22. Sei ihm gegönnt 🤘🏻👍🏻
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