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Böse böse....NWR falsch...böse Behörde. alles schlimm, grosses Drama. Am Ende, war schon in der WBK falsch....wurde halt vom Besitzer nicht kontrolliert. Und die Fehler im NWR geregelt.............. Der grosse langjährige Rollenverschlusssammler....fürs STG57 braucht er ne erweiterung.....uih, ja, ne, stimmt, hat ja auch nen Rollenverschluss...........
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Verzicht auf Gratis Comedy...ne. Ist halt spannend was da die bösen bösen Behörden immer tun....und am Ende raus kommt das es halt wieder anders war......
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Gelesen und verstanden "WO" er sofort eintreten würde?
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Würde hier klar den Vorswchlag eines anderen Users unterstützen! Zitat:"Wie wäre es eigentlich mal mit einer eigenen Rubrik „steven stellt merkwürdige Fragen und produziert sich… ähhh… diskutiert sie dann mit sich selbst aus“. "
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Wer behauptet dass, das das so wäre?
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Da solltest nochmal genau lesen..........
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und nochmal, auf welcher Grundlage soll das passieren? Welche Merkmale ? Es gibt keinen aktuellen Stand, es gibt einzelentscheidungen des BKA
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Wer soll die den auf welcher Grundlage erstellen ?
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"Kritisch" ist erstmal alles was unter den §6 fallen kann.
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Und daher hat sich @Raiden direkt fürs nächste Jahr gemeldet?
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Glück? Steht ja eigentlich schon in der Ausschreibung... "Es gelten die Vorgaben des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere in Bezug auf die vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§ 6 AWaffV). Bei kritischen Waffen hat der Schütze den Nachweis der Freigabe für Sportschützen (BKA-Feststellungsbescheid) selbst zu erbringen. Bescheide sind mitzuführen und dem BDS auf Verlangen vorzuzeigen."
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Freiwillige werden immer gesucht, einfach beim BDS melden
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Ja? Kennst du Beispiele wo es Probleme mit Änderung von falschen Eintragungen im NWR gab?
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Nun, ich weiss, du würdest es natürlich nicht bemerken, die Schuhe auch nie tragen und den Fehler nie bemerken. Ich würde spätestens zuhause die neuen Schuhe anziehen, dafür hab ich sie ja............und dann eben die Verkäuferin zeitnah darauf ansprechen und den Fehler korregieren. Ob nun der kurze Blick in eine vom Amt zurück erhaltene WBK ( oder ein Pass, Perso etc) nun gesunder Menschenverstand oder wie du meinst "Obrigkeitshörig" ist, muss nun jeder selber entscheiden. Nur nachher rumheulen, weil ein falscher WBK Eintrag vor Jahren nun auch falsch im NWR steht....das entspricht genau meiner Einschätzung von dir. Vor was genau soll mich den die angebliche "Kriecherei" retten müssen ?
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dann hätte der Fehler ja dem WBK-Inhaber schon lange bei der Kontrolle seiner Unterlagen auffallen müssen.........
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Ich bin aufgrund solcher Dummheit fassungslos…….
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Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
CZM52 antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Stadion ist effektiver 👍🏻 -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
CZM52 antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Frag das BKA was sie anerkennen „schaut blöd aus“ würd ich ggf. ersetzen durch „ im Orginal mit 20/30 Schuss Magazin“ -
Mein, war noch nix groß öffentlich wird es beim Start der Aktion sein
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Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
CZM52 antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
sicher nicht Und der VDB...ist ggf. für handfeste Info der falsche Ansprechpartner -
Warum sind die als Kat.B eingetragen ?
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hatten wir vor paar wochen im Schützenhaus...alles geflackert, Störungstrupp des Versorgers hat festgestellt das sich ein Baum an die leitung "geleht" hatte und 1 Phase geerdet hat
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Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
CZM52 antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
?? Waffengesetz (WaffG) § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
CZM52 antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Klar, wenn der Geldbeutel zwickt wackeln die edeln Vorsätze sehr schnell hier in der Umgebung werden gerade mehrere „unverpackt“-Läden durch Gründungen von Genossenschaften künstlich am Leben gehalten. wenn’s Geld eng wird, tuts halt auch das Müsli vom Lidl -
Auch ein mündliches Vermächtnis ist anzuerkennen (FG München, Urteil v. 12.2.1992, UVR S. 216).