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speedjunky

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Beiträge von speedjunky

  1. vor 2 Stunden schrieb mwe:

    unter gleichermaßen geeigneten Mitteln das mildeste Mittel darstellt, um den erstrebten Zweck zu erreichen.[1]

    Und wer bestimmt welches Mittel am mildesten ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen? Wenn ich das selbst mache, kann ich voll daneben liegen. Richter können das anders sehen.

     

    Beispiel aus dem täglichen Leben:

    Ich baue ein Haus und brauche einen Akkuschrauber. Kauf ich den billigsten KANN dieser den Zweck erfüllen. Eure Erfahrungen?

    Meine sind, man(n) kauft dann drei und bezahlt damit 30% mehr als bei einem semiprofessionellen Schrauber. Ich weiß das aber erst HINTERHER.

     

    Ein Plüschtier könnte also den Einbrecher mit dem Nudelholz so erschrecken, dass er mir dieses NICHT über den Schädel zieht. Dann wäre das Plüschtier das mildeste Mittel. 

    Wenn es das dann doch nicht war ... Blümchen von unten! Das ist halt das Dilemma. 

     

  2. vor 17 Stunden schrieb schiiter:

    VErhältnismäßigkeit kann all 1man in " stehen lassen.

    Eine Abwägung der Rechtsgüter darf kein krasses Missverhältnis  zulassen (Junge Apfelbaum). Stehen mehrere Mittel zur Verfügung ist das mildeste erfolgversprechende zu wählen.

    Das Risiko einer unzureichenden Abwehr muss man nicht eingehen und es wird auch oft vergessen, dass man ebenfalls das REchtssystem verteidigt.

     

    Fall eins:

    Ich sitze auf meinem Sofa und habe gerade mein pöse Beretta geputzt.

    Meine Enkelin, 6 Jahre, stürmt mit einem erhobenen Nudelholz auf mich zu. Ich nehme das Plüschtier neben mir und werfe es ihr an den Kopf ...

     

    Fall zwei:

    Ich sitze auf meinem Sofa und habe gerade mein pöse Beretta geputzt.

    Ein Einbrecher, egal welcher Hautfarbe, stürmt mit einem erhobenen Nudelholz auf mich zu. Ich nehme meine frisch geputzte pöse Beretta und werfe sie ihm an den Kopf ... Schädelbruch -> Kripo -> Staatsanwalt -> Verurteilung wegen Körperverletzung

     

    Fall drei: 

    Ich sitze auf meinem Sofa und habe gerade mein pöse Beretta geputzt.

    Ein Einbrecher, egal welcher Hautfarbe, stürmt mit einem erhobenen Nudelholz auf mich zu. Ich nehme das Plüschtier neben mir und werfe es ihm an den Kopf ... Schädelbruch

    Dafür bekomme ich jetzt jeden Sonntag Blumen vor die Füße gestellt und im Sommer alle zwei Tage eine Gießkanne Wasser für die Blümchen über mir.

     

    Verhältnismäßigkeit

     

    Gruß

    SJ

     

     

  3. vor 55 Minuten schrieb bigbore:

    eine rein theoretische Frage zum Ablauf.

    "Richtige" Partei -> systemkonform verhalten -> noch systemkonformer werden -> in den Landtag bzw. Bundestag einziehen -> zum Boss sagen: "Ich brauch 'ne Knarre" -> zum Amt gehen und unterschreiben.  Wie es dann weiter geht kann ich nicht sagen. Vielleicht kann man das Ding gleich mitnehmen (bliebt dann Staatseigentum) oder man muss sich selbst was kaufen?

    Gruß

    SJ

    P.S. Mir ist auch kein Sportschütze oder Jäger bekannt, der einen Waffenschein hat. Auch andere Personen kenne ich nicht, nicht mal vom Hörensagen. Also alles dummgeschwafel von mir. 

  4. vor einer Stunde schrieb VP70Z:

    Meine Sportwaffen sind deliktisch eher irrelevant da "unpraktisch", Dienstwaffen sind da schon "wertvoller" für gewisse Kreise.

    Was mir sorgen macht, auch diese Waffen gehen in Statistiken über Straftaten ein. Das fällt uns bei der nächsten Verschärfung wieder auf die Füße. Auch wenn ein Beamter zuverlässiger als ein Jäger oder Sportschütze sein sollte: Was nützt der ganze Mist, wenn de nich zu Hause bist!

     

    Gruß

    SJ

  5. vor 32 Minuten schrieb Bautz:

    Der § 55 WaffG gilt. Das wird auch keiner ernstlich bestreiten nur was besagt der § 55 WaffG für den Polizisten der eine Dienstwaffe oder eine dienstlich zugelassene Waffe außerhalb des Dienstes besitzt, führt und aufbewahrt?

    Das war meine Frage. Da in Deutschland alles bis ins kleinste geregelt ist, muss es doch für diesen Personenkreis, sind vielleicht sogar mehr als Jäger und Sportschützen zusammen, ein Gesetz geben.

    Ich glaube auch, das die Aufbewahrungsvorschriften auf diesen Personenkreis anzuwenden sind:

    Zitat

    (1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

    1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
    2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
    4. die Zollverwaltung

    und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.

    Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

    Sobald sie die Waffen nicht führen, gilt also das WaffG. Oder sehe ich das falsch?

    Sie sind nun mal nicht 24/7 im Dienst. Dazu gibt es sogar eine Bundesverordnung:

    Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)

     

    Gruß

    SJ

    @Bautz Du warst schneller :-)

  6. vor 8 Minuten schrieb P22:

     

    Nein, in diesem Fall würde wohl der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung/Tötung erfüllt werden.

    Nichts anderes als bei jedem LWB auch, der seine Waffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrt.

    Bei den nach § 55 WaffG ausgenommenen Personen entfallen lediglich Straftatbestände aus dem WaffG und es gibt keine waffenrechtlichen Auswirkungen, weil - oh Wunder - das WaffG keine Anwendung findet und die Personen über keine spezifischen Erlaubnisse nach dem WaffG verfügen.

    Hervorhebung durch mich.

    Das ist für mich ein Widerspruch.

    Wenn das WaffG nicht für ihn zutrifft, aus welchem Gesetz resultiert dann der Straftatbestand? Meines Wissens nach wird die Aufbewahrung von Waffen nur im WaffG behandelt. 

    Nach welchen Regeln muss nun ein PB seine Dienstwaffe lagern? Meiner Meinung nach sollten die "Sicherheitsregeln" (Gesetze) des Staates dafür zuständig sein. Eigentlich müssten die Regeln für Bedienstete noch schärfer sein als bei Sportschützen (Full Auto, Copkiller Munition, Staatseigentum ...)

     

    Mach mal den Erklärbar, ist mir wirklich nicht klar.

     

    Gruß

    SJ

  7. vor 3 Stunden schrieb Andreas181:

    Der Polizist kann,sich aber auch selbst “in Dienst“ versetzen und ist somit quasi 24/7 im Dienst

    Müssen dann alles Abstinenzler sein, wenn sie quasi 24/7 im Dienst sind. Ansonsten würde er vielleicht auf rosa Elefanten schießen, Stockbesoffen und im quasi Dienst.

     

    Gruß

    SJ

    P.S. Ich kenne ein paar Polizisten und das sind nach Dienstschluss ganz normale Menschen und möchten auch als solche behandelt werden.

  8. vor 13 Minuten schrieb P22:

    Nach § 55 WaffG ist dieses Gesetz - gemeint ist das WaffG in toto - nicht anzuwenden...... 

    Da wird nicht nach führen/aufbewahren usw differenziert.

    Ja, lese ich. Alle! Ich habe nur eine Frage in den Raum gestellt.

    Also kann ein Beamter, wenn er seine Pistole auf dem Küchentisch legt und dann zur Party fährtun diese kommt abhanden, nur dienstlich belangt werden? Falls damit jemand erschossen wird, kann man ihn höchstens feuern? Der Beamte befindet sich also in einem gesetzfreien Raum. Wusste ich nicht. T'schuldigung. Ich muss noch viel lernen über unseren Staat.

     

    Gruß

    SJ

  9. vor 28 Minuten schrieb uwewittenburg:

     

    vor 5 Stunden schrieb erstezw:

    Die können das machen wie sie wollen, das WaffG gilt ja für sie nicht.

    Das ist falsch!

    Die Geschäftsanweisungen lehnen sich diesbezüglich am WaffG an.

     

     

    Ich denke das Waffengesetz gilt für die Aufbewahrung von Dienstwaffen auch. Das führen ist eine andere Geschichte. Unter führen zähle ich auch die Waffe nachts auf dem Nachttisch.

    Wenn aber ein Beamter die Erlaubnis hat außerhalb des Dienstes eine Waffe zu führen, muß er diese jedoch bei Abwesenheit  (z.B. Saunabesuch) sicher Aufbewahren.

    Welches Gesetz greift sonst? Ministererlass "Waffe bestmöglich verstecken" oder so?

     

    Gruß

    SJ

  10. vor 49 Minuten schrieb heletz:

    Dienstwaffenträger haben mit zivilen LWB nix zu tun.

     

    Und deshalb können sie sich außerhalb des Gesetzes bewegen? Frei nach Cicero? 

    Inter arma silent leges! :confused:

     

    Es sind, glaub ich doch zumindest, Bürger wie wir, die sich an Gesetze halten müssen.

     

    Gruß

    SJ

    @heletz P.S. Deine Obrigkeitshörigkeit ist ja grotesk!

  11. vor 2 Stunden schrieb Ösophagus:

    Ich bin selbst Legalwaffenbesitzer und spreche mich nicht für ein Verbot aus, nur möchte ich weder eine weitere Verschärfung noch eine Liberalisierung in unserem Land.

    Wenn Du wirklich einer bist, dann kann ich dich nicht verstehen. Es gibt genügend Gründe das Gesetz zu liberalisieren. Wie bewahrst Du Deine Waffen auf? Wie transportierst Du sie? Nervt Dich die Antragsprozedur nicht? Magst Du unangemeldete Kontrollen?

    Wenn Du keine Waffe für SV verwenden möchtest, dann ist das Deine Entscheidung. Aber andere möchten das, um sich und ihre Familien eine Chancengleichheit zu verschaffen. Das solltest Du unterstützen, wenn Du LWB bist. Eine Liberalisierung ist notwendig!

     

    Kannst ja mal posten was Deine Lieblingsdiziplinen sind, ev. was Du an Waffen besitzt und welche Ergebnisse Du damit erzielst. Das würde Deiner Akzeptanz  hier sicherlich nicht schaden.

     

    Gruß

    SJ

  12. vor 19 Minuten schrieb Ösophagus:

    Geht es darum die Bösen zu töten?

    Nein, darum geht es auf keinen Fall, es geht darum von Bösen nicht verletzt/getötet zu werden! Dazu ist nun mal eine Waffe am besten geeignet. Mit einem Plüschtier kann man nun mal keine Messerattacke abwehren, oder bist Du andere Meinung?

     

    vor 28 Minuten schrieb Ösophagus:

    Es kommt darauf an, die Zahl der Tötungsdelikte zu reduzieren und wenn in den USA so viele Menschen daran sterben, dann wäre es gut, den Waffenbestand sowohl auf legaler und illegaler Seite zu senken. ;)

    Nein, es kommt darauf an die Zahl de illegalen Waffen zu senken, ein legaler Waffenbesitzer wird wohl kaum jemanden aus Spaß erschießen. Das sind zu 99,9% gesetzestreue Leute. Wenn die Bösen keine Waffen haben hätten, würde auch von denen kaum jemand getötet.  Firearmed related death bedeutet, das auch alle "Opfer" durch Polizeieinsatz mitgezählt wurden.

    Wenn Du ein Geheimrezept hast wie sich ein Polizist bei einem bewaffneten Angriff erfolgreich ohne Waffe wehren kann, dann her damit.

     

    Hier ist noch ein Artikel vom STERN der Deine Theorie unterstützt:

    http://www.stern.de/politik/ausland/grafik-zum-waffenbesitz-viele-waffen---viele-tote--meistens--3890280.html

    Aber lies den Artikel und finde den Fehler. Falls Du ihn nicht findest, erkläre ich es Dir gern.

     

    vor 23 Minuten schrieb Ösophagus:

    Also ich hoffe doch sehr stark, dass es viele Leute gibt, die sich in diesen Thread einlesen, die Argumente beider Seiten gegenüberstellen und daraus ihre persönliche Entscheidung treffen. Du nicht?

    Für diesen Teil möchte ich mich bei Dir entschuldigen. Aber Deine Argumentation ist manchmal so realitätsfern und Du lässt Fakten einfach nicht gelten. Ich habe mich daraufhin im Ton vergriffen.  

     

    Gruß

    SJ

     

  13. Kannst Du bitte mal zum Allgemeinwohl den E-Gun User Namen posten? Vielleicht kennt ihn jemand. Was hat er sonst für Bewertungen?

     

    Wie schon erwähnt, E-Gun informieren und abwarten. Aus dem Geschäftsleben kenne ich ein paar solcher Situationen, man ärgert sich mehr als es Wert ist. Wenn man als ehrlicher Mensch klein bei gibt, ist das nicht gut fürs Ego und das Böse gewinnt.

    Meine Empfehlung, geh auf den Stand und stanze ein paar Löcher. Bei mir hilft ZF .308 auf 100m am besten. Dabei kann ich richtig abschalten, an nichts anderes denken und die Freude über eine gute Gruppe wiegt alles auf.

     

    Gruß

    SJ

  14. vor 2 Stunden schrieb Ösophagus:

    Nö, wir reden über die Risiken, die Schusswaffen innerhalb einer Gesellschaft bewirken. Da spielen Einbrüche etc. nur dann eine Rolle, wenn als Tatwerkzeug Schusswaffen verwendet werden. Die ist, wie ich oben eingangs erwähnte, nur bei 7,9% der Fälle und hierunter werden zudem auch keine klassischen Schusswaffen geführt.

    Also wenn jemand abgestochen wird wie ein Schein ist das völlig ok, Hauptsache er hatte keine Schusswaffe. Das Opfer hätte aber mit einer Schusswaffe eine Chance gehabt sein Leben zu retten!

     

    vor 1 Stunde schrieb GKBubi:

    Logische Konsequenz:

    Der Gesetzgeber muss das verzehren von Schweinefleisch, unter der Androhung von Strafe bei Missachtung natürlich,

    gesetzlich vorschreiben, dann wird der islamistisch fundierte Terror aufhören.

    Coole Theorie :crazy::drinks:

    @ÖsophagusMan sollte mal untersuchen, ob die bösen Jungs, also auch die nicht muslimischen, Schweinefleisch essen. Damit könnten wir vielleicht auch dein Problem lösen. Wenn alle friedlich sind und es gibt keine Kriminalität mehr, braucht man wahrlich keine SV Waffen mehr. Anders herum dürfte dann aber auch jeder eine Waffe führen, es passiert dann nix mehr. Also rann ans Schweinefleisch. Mach einen selbstest, Ösophagus, vielleicht hilft es auch gegen Starrsinn und Beratungsresistenz bzw. Weltfremdheit.

     

    Gruß

    SJ

  15. vor 35 Minuten schrieb Ösophagus:

    Länder mit vergleichbaren Gesellschaften und auch vergleichbaren Problemen (westliche Welt) haben dennoch unterschiedliche Waffengesetze und komischerweise genau in jenen Ländern, in denen liberale Waffengesetze exitieren, bringen sich mehr Leute mit Schusswaffen um.

    .... wie  Japan und Russland im Vergleich zur USA und auch Deutschland. Recht hast Du..., in deiner eigen, kleinen Welt. Im realen Leben sieht es allerdings anders aus.

     

    vor 42 Minuten schrieb Ösophagus:

    dass Schusswaffen in der Breite der Bevölkerung zu mehr Toten führen und das eben nicht ausschließlich auf Seiten der bösen Jungs.

    Stimmt, ohne Schusswaffen sinkt die absolute Zahl der Toten durch Schusswaffen. Die Toten gibt es dann nur noch auf der Seite der guten Jungs. Die halten sich nämlich ans Gesetz, die bösen nicht. Oder bist Du der Meinung dass die bösen Jungs ihre illegalen Waffen dann auch abgeben?

     

    Rate1.JPG

    Rate2.JPG

     

    Die Tötungsdelike in England sind höher als in Deutschland. Wie erklärst Du das? Ich denke mal es werden dabei mehr gute Jungs ums Leben kommen als böse.

    Kann das das Ziel sein?

     

    Gruß

    SJ

  16. vor 13 Stunden schrieb Ösophagus:

    Die Notwendigkeit besteht darin, die Tötungsrate durch Schusswaffen in einer Gesellschaft zu minieren und das ist die Aufgabe des Staates. Betrachtet man die obigen Zahlen, dann wird daraus deutlich, dass Deutschland offensichtlich keinen schlechten Job macht, wenn in den USA 18,16 mal mehr Menschen durch Schusswaffen getötet werden als bei uns auf 100.000 Einwohner.

     

    Deshalb bewaffnen sich ja auch die US Amerikaner:

    Zitat

    Katie Pavlich dokumentiert wie in der “notorisch gefährlichen Stadt Washington D.C. die Mordrate zum ersten Mal seit 1963 in die zweistelligen Zahlen gesunken ist, vier Jahre nachdem der oberste Gerichtshof im Fall D.C. gegen Heller das Verbot von Hand-feuerwaffen in der Stadt aufhob.”

    Zahlen des Justizministeriums zeigen, dass in den vergangenen 40 Jahren die Anzahl der Schusswaffen in den USA gestiegen, schwere Gewaltverbrechen jedoch gesunken sind.

    https://www.pravda-tv.com/2013/01/piers-morgan-lugt-england-ist-viermal-gefahrlicher-als-die-usa/

     

    DiagrammWaffenbesitz.jpg

    Gruß

    SJ

  17. Am 23.6.2017 um 07:09 schrieb thomas01:

    Meine billige Türken Pump Gun die ich habe, würde ich die komplett zerlegen und die Kiste mit Teilen dem Lehrling im ersten Lehrjahr geben und sagen, bau mir das mal genau so nach, würde der mich höchstens fragen ob ich das noch vor der Frühstückspause brauche oder ob es auch danach sein darf. :):)

     

    Es ist jetzt ca. 35 Jahre her und ich kann darüber schreiben, weil nein Freund Lucas leider tödlich verunglückt ist.

    Er hat damals Werkzeugmacher gelernt. Beim Schießen in der GST Ausbildung, hatte er ein paar KK Patronen mitgehen lassen. Er hat sich dann selbst eine KK Pistole gebaut. Sie hatte einen Zylinderverschluss und es mußte von Hand repetiert werden. Das Magazin war fest eingebaut und die Patronen wurden, wie beim Karabiner, von oben geladen. 

    Ich habe die Waffe nur einmal in der Hand gehabt, aber leider nie damit geschossen und leider, leider hat er sie auch irgendwann in einem Teich versenkt. Das war wirklich ein Unikat und er hatte sie selbst konstruiert.

    Wenn ich die heute hätte, würde ich auf jeden Fall versuchen einen Beschuß und einen Eintrag zu bekommen. Würde man sowas durchbekommen?

     

    Also Lehrling geht schon, aber sicher nicht vor dem Frühstück ;)

     

    Gruß

    SJ

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