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speedjunky

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Beiträge von speedjunky

  1. vor 2 Stunden schrieb heletz:

     

    Das ist vor allem der Punkt, an dem die Familie hätte diskriminieren müssen zwischen Familienzugehörigkeit, Vereinszugehörigkeit und den gesetzlichen Vorschriften ...   :rolleyes:

    Warst es nicht Du, der immer für Toleranz und gegen Vorverurteilung ist? Der Einzug einer WBK ist noch kein Beweis für die Unzuverlässigkeit, das entscheiden Richter (wie Du immer gebetsmühlenartig wiederholst) und nicht die Behörde.

    Ach ja, ist ja unser Heletz .....

    • Gefällt mir 2
  2. Er ist verloren gegangen und damit auch der einzige Satz den man von Vorn UND von hinten lesen kann:

    EIN NEGER MI_T GAZ_ ELLE ZAG_T IM REGEN NIE 

    Genauso verschwunden wie die Waffen.

    Hat die BW eigentlich kein 0 Schränke? An den 0 (fahrtaugliche) Schützenpanzern wird ja fleißig gearbeitet .... ;)

  3. Ich habe mal eine Anfrage an meinen MdB gestellt:

    Zitat

    Meine Fragen:
    Besteht die Möglichkeit der Einsicht in den Gesetzentwurf? 
    Gibt es in Ihrer Partei eine Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt?
    Wenn ja, möchte ich Ihnen anbieten, das Fachwissen unserer Vereine zu nutzen, um die Gesetzesänderung praktikabel zu gestalten. Schon das bestehende Waffenrecht  ist für Sportschützen und Jäger ein kaum zu verstehendes Dokument und beinhaltet viele Punkte, die eine unnötige Belastung für uns darstellen. 

    Vielleicht solltet ihr das auch machen. Es macht aber sicherlich nur bei wenigen, bzw. einer Partei Sinn. Bei den Grünen und Co. würde das nur schlafende Hunde wecken!

     

    Gruß

    SJ

    • Gefällt mir 1
  4. Vorige Woche habe ich dazu meinen SB befragt, er weiß davon noch nix. Also bei den Ämtern wurde anscheinend noch nichts angekündigt. 

    Meine Hoffnung ist, dass die Regierung viel zu doll mit sich selbst beschäftigt ist, bzw. mit parteiinternen Kämpfen. Auch der "Feind" AfD will bekämpft werden.

    Vielleicht haben die das einfach vergessen? Sonst wurde ja bisher alles in vorauseilendem Gehorsam immer sofort erledigt und übererfüllt!

     

    Gruß

    SJ

  5. vor 4 Minuten schrieb Slotsipxes:

    Wieso arbeitest Du immer mit Begrifflichkeiten die Dir die Gegenspieler vorsetzen???

    Soll man dafür einen neuen Begriff erfinden? Denke nein, deine Erklärung in deinem letzten Beitrag ist wichtig in diesem Zusammenhang!

    Eine Zeit lang habe ich in Johannesburg gelebt. Dort hatte ich das Recht eine Waffe zu führen und habe dieses auch ein, zwei mal genutzt. Allerdings habe ich mich dabei nicht wohl gefühlt. Es ist eine enorme Verantwortung die man übernimmt. Allein in no Go Areas fühlt man sich etwas sicherer, weil die Aufmerksamkeit gegenüber der Umgebung sowieso erhöht ist. In normalen Gegenden ist es eher hinderlich eine Waffe zu tragen, da man dadurch mehr Aufmerksamkeit seiner Waffe widmen muss.

     

    Im Haus ist das etwas ganz anderes, ich konnte besser schlafen, mit einer Waffe im Nachtschrank, obwohl wir einen Elektrozaun und vergitterte Fenster hatten.

     

    Auch einen bewaffneten Überfall habe ich miterlebt. Das war die einzige Situation, wo ich ein Waffe gebraucht hätte.  Der Täter hatte zuvor einem 4 järhigen Jungen in den Kopf geschossen. Das war allerdings in Lagos und dort durfte ich keine Waffe besitzen. 

     

    Gruß

    SJ

    P.S. Waffen zum Selbstschutz können, Situationsbedingt, Leben retten!

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  6. vor 12 Minuten schrieb Slotsipxes:

    Ist das auf dem Bild nicht eine AK74? .................zumindest der Mündungsfeuerdämpfer ist keiner von einer AK47

    Nein ist es definitiv nicht, im Artikel ist ja von Maschinengewehren die Rede ...

    Klar ist das eine AK74, macht aber nix, das ist künstlerische Freiheit der Presse, sogar im Grundgesetz verankert ... 

    Nur mal so als Beispiel: 

    Zitat

    In einem Satz zusammengefasst, entschied sich die Kammer im Nachbarschaftsstreit zwischen Höcke und dem "Zentrum für politische Schönheit" für die Freiheit der Kunst. Zwar habe der AfD-Politiker grundsätzlich ein Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit, das stehe aber in diesem Fall hinter der Kunst und Meinungsfreiheit zurück.

    SJ

    P.S. T'schuldigung, Zitat ist OT. Zeigt aber wie Behörden und Regierung die Gesetze auslegen. Eine Auslegung der Gesetze, wie Beitler es getan hat, ist den Untertanen aber nicht erlaubt. 

    Übrigens hatte ich damals auch ein mulmiges Gefühl (na, ob das Gut geht?), was sich ja nun bestätigt hat.

  7. vor 4 Stunden schrieb AWO425:

    Tja, dem einen dreht man einen Strick, während andere(viele andere) munter Sachen verkauft haben, die noch viel schneller zum Rocken zu kriegen wären.

    Mal out of the box gedacht ....

     

    Man kann viele Sachen zum Rocken bringen, mit der entsprechenden kriminellen Energie:

    Einen VW Golf von 85 PS auf 200 PS und mehr
    Einen WLan Router von 30m auf mehre 1000 Meter
    Ein Wasser- oder Stromzähler kann man sogar zum Rückwärts-Rocken bringen
    Eine Party bringt man mit kleinen niedlichen Kristallen zum Rocken 

    ......

    Es kommt nur auf die kriminelle Energie des Käufers an! 
    Hat man je einen VW Händler, einen Computerfritzen oder den Gas, Wasser, Scheixxe Installateur verknackt? (ich muß zugeben Crystal Dealer schon, aber nicht aus dem Gorki Park) 

     

    Ist wirklich schlimmes, durch die von Beitler vertickten Produkte, passiert? 

     

    Gruß
    SJ

    • Gefällt mir 1
  8. Danke für den Hinweis, Machete von der Wand im Zimmer meines Sohnes ist jetzt im (W)affenschrank.

    Die hatte ich ihm vor 15 Jahren aus Afrika mitgebracht und er hat sie sich in seinem Zimmer an die Wand getackert. Er ist zum Studium und wird mich beim nächsten Besuch dumm anschauen. Aber so isses nun mal. Ich möchte mich nicht mit den kulturellen Messerträgern auf eine Stufe stellen lassen und dadurch mein geliebtes und gelebtes Hobby verlieren ....

    :spiteful:

     

    SJ

     

     

  9. Was mich bei der ganzen Sache stört, ist die Rechts(un)sicherheit!

    Wie soll ein potentieller Kunde im Vorfeld wissen, ob er eine Waffe kaufen darf oder nicht. Die feinen Unterschiede, BKA-Gutachten und BKA-Festellungsbescheid können doch eigentlich nur Volljuristen kennen. 

    Wenn ich jetzt von Privat eine Waffe kaufe, obwohl ich den Eintrag in der WBK des Vorbesitzers kenne und eine Kopie der selben habe, kann ich mich strafbar machen. Dies gilt auch für andere Waffen, z.B. im Deko Bereich. 

     

    Gruß

    SJ

  10. Am 20.3.2018 um 13:44 schrieb erstezw:

    Mit Kimme und Korn kann man übrigens auch die 100mm "Neun" auf 100m halten..

    ... und die Gelee Bonbons rechts oder links oberhalb der Nase mitspielen. Mein Coming Out: Ich bin fast blind ohne ZF ...

    Aber es gibt ja jetzt Linsenimplantate, habe aber Angst, dass es danach dunkel bleibt. Auf Links umstellen möchte ich aus politischen schon nicht ;-) :drinks:

     

    Gruss

    SJ 

    • Gefällt mir 3
  11. vor 10 Minuten schrieb VP70Z:

    Der Berliner hat doch jetzt alle Zeit der Welt, einen oder viele sozial adäquate Gründe zu nennen. Vom schneiden der Brotzeit bis zum zuschneiden des Toilettenpapiers aus der Qualitätszeitung und anschließendem reinigen der Fingernägel und was man alles so den lieben langen Tag mit seinem Taschenmesser macht. Was er hoffentlich gründlich und detailliert tun wird, also das nennen der sozial adäquaten Gründe.

    Alles kein Gründe.

    Aber: Ich habe bei meiner Freundin den BH öffnen müssen und hatte nur eine Hand frei ^_^

    Sie hat einen Migrationshintergrund und keinen Paß, ich kann ihnen also den Namen nicht nennen. Wir leben ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ansonsten würde sie das bezeugen...

    • Gefällt mir 1
  12. vor 9 Minuten schrieb JStuard:

    „Das Lager muss trocken sein, damit die Hülse beim Schuss lidern kann. Ein geöltes Lager würde dies verhindern und der gesamte Gasdruck würde auf dem Stoßboden Lasten. 

    Das würde ja bedeuten, dass die Haftreibung der Patrone im Patronenlager mit eingerechnet ist. Solch eine eine Formel ist mir aber unbekannt. Lidern heiß lediglich abdichten, ob mit oder ohne Öl zwischen Patrone und Lager! 

     

    Gruß

    SJ

    • Gefällt mir 1
  13. vor 3 Stunden schrieb detlef86:

    Natürlich gehören da immer zwei dazu. Einer der bescheixxt und einer der's mit sich machen lässt.

    Noch mal, es hat nix mit bescheixxen zu tun. die DJI App läuft ohne SIM Karte und ohne direkte Verbindung zum W-Lan Internet. Auf dem Acker gibt es keins. 

    Mein Vater hat auch zu Hause kein W-Lan. Er bringt mir immer seine SD Karten, die ich dann auf DVD brenne.

     

    Ob die Drohne eine einen eingebauten SIM Chip hat, weiß ich natürlich nicht. Andere hätten sowas aber sicherlich schon raus bekommen.

     

    Gruß

    SJ

  14. vor 42 Minuten schrieb detlef86:

    da der Verdacht nahe lag, sie würden vom Hersteller zu Spionagezwecken genutzt.

    ... dazu braucht die Drohne aber das Internet. Obwohl, damals in der NVA gab es einen Witz:

    Magdeburg

    Soldat: "Herr Hauptmann, es ist kein Wasser mehr in der Elbe."

    Hauptmann fragt in Dresden nach ob dort auch kein Wasser in der Elbe ist.

    Antwort: "Nicht mehr viel, die Chinesen füllen gerade ihre Feldflaschen auf."

    ...

    Gruß

    SJ 

    P.S. T'schuldigung für OT, aber die Chinesen können nicht alles.

  15. vor 18 Minuten schrieb duck:

    Habe mal was von 30 Tagen gehört.

    nein, denke so lange Du möchtest. Bei meinem Vater hat es bisher innerhalb von 5 Monaten keine Probleme gegeben. GPS und Karten waren verfügbar. Allerdings können die Karten nicht aktuell sein, braucht man aber auch nicht unbedingt. Berge, Seen, Ortschaften und Straßen wandern nur selten umher. Außnahmen sind Wanderdünen ;-)

    Gruß

    SJ

  16. Hi Duck,

    keine Panik. Habe meinem Vater eine DJI zum Geburtstag geschenkt. Dazu noch ein Smartphone. Ich habe die App über mein W-Lan herunter geladen. Das Telefon hat keine SIM Karte.

    Jetzt fliegt er in der Gegend rum und alles funktioniert. Die Daten bleiben nur in seinem Smartphone, zumindest so lange er sich nicht mit einem W-Lan verbindet, oder eine SIM rein steckt.

     

    Die DJI ist ein Hammer. Gönn dir das teil. Wie gesagt, ausgemustertes Smartphone ohne SIM und W-Lan und gut is.

     

    Gruß

    SJ

    P.S. Wenn Du eine neue App haben willst, dann mach das Dingens vorher dumm. Dann können auch keine Daten ins Netz gelangen.

    • Gefällt mir 1
  17. Das WaffG §14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen läßt natürlich auch eine andere Interpretation für weibliche Personen zu:

    Zitat

    ... dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

    Das würde dann bedeuten 12 Waffen innerhalb von 6 Monaten :lol:

    • Gefällt mir 4
  18. Am 13.12.2017 um 09:27 schrieb Fyodor:

     

    Zitat

    WaffG

    §14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

    [...]

    (2) [...]

    Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

     

     

    Man man man, @Fyodor hat es auf den Punkt gebracht.

    Nimm das heutige Datum und rechne 6 Monate zurück. Sind da keine 2 Waffen eingetragen worden, kannst Du eine (oder zwei wenn in dem Zeitraum keine gekauft wurde) eintragen lassen.

    Hast Du schon zwei in diesem Zeitraum gekauft, nimm ne gute Flasche Whisky (für SB männlich) oder das Lieblings-Parfüm (für SB weiblich) mit, sowie eine Astreine Begründung warum Du sofort eine neue Brauchst und hoffe auf Gnade.

     

    Gruß

    SJ

    P.S. Whisky und Parfüm sind natürlich nur bildlich, rhetorisch oder wie auch immer... gemeint. Wir bestechen doch niemanden ;)

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