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Iggy

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  1. Lies Dich mal ein, was "zwei kleine Dübel" halten - und was nicht! Es gibt Lastentabellen, zumind. von den namhaften Herstellern. Wenn man nicht Beton oder wenigstens Voll-Ziegel oder -KS hat, schaut man relativ alt aus. Selbst mit Verbundmörtelankern wird es in "normalem" Mauerwerk durchaus ziemlich eng! Grüße Iggy
  2. Laut Gericht (siehe unten!), bestätigt vom Bundesverwaltungsgericht, kein vordergründig waffrenrechtliches "Problem", sondern schlichtweg "unsachgemäßer Umgang", deshalb Unzuverlässigkeit. Da das Waffenrecht für Polizeibeamte o.ä. nicht gilt, folgt aus dem unsachgemäßen Umgang nur keine Unzuverlässigkeit. Die Tatsache des unsachgemäßen Umganges bleibt naturgemäß bestehen. Die Sichtweise der OVG-Richter war eine völlig andere. Dass der Kläger die Waffe mit Patrone im Patronenlager in seinen Waffenraum stellte, sei ein unsachgemäßer Umgang, "weil ein sachgemäßer Umgang die Beachtung grundlegender Vorsichtsmaßregeln erfordere." Und weiter: "Die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe sei per se nicht ordnungsmäßig (sorgfältig). Ich hab's am schnellsten auf https://www.all4shooters.com/de/Shooting/Waffenkultur/Waffengesetz-Aufbewahrung-Zuverlaessigkeit/ gefunden. Läßt sich aber ähnlich in der Urteilsbegründung des BVG nachlesen. Grüße Iggy
  3. DAS machst' mir bitte vor, wie Du das inmitten einer tapezierten Ständerwand ohne eine Fast-Komplettrenovierung des betr. Raumes machst. Daß das geht, das bestreitet niemand. Dazu bedürfte es aber eben eines gewissen (umfangreicheren) Rückbaues, bevor die Verstärkungen drinnen sind. Grüße Iggy
  4. Schlimm genug, aber dann müßten die sich halt vermummen, wie es ja auch bei den SEKs die meiste Zeit geschieht. So what ... Aber ich fürchte, die Lernkurve ist noch laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaang ...
  5. Da muß man aber schon weit vorher an alle möglichen Eventualitäten denken!
  6. @chief wiggum Wahrscheinlich alles zusammen (die undichten Stellen)!
  7. Du weißt doch, wie es sich themenmäßig im Forum entwickelt. Ein Vorschreiber hat berichtet, zumind. in einem Bundesland würden die durchgeladenen Polizeipistolen nur in Blechspinden gelagert, Knight wies danach zurecht darauf hin, daß eine im Tresor gelagerte geladene Waffe zur Unzuverlässigkeit führt. Irgendwann ist man sich nicht mehr sicher, wer was bei seinen Antworten im Hinterkopf hatte. Es hat sich aber schon in Deiner Antwort auf erstezw ein gewisser Zsh. zu Obigem aufgedrängt. Grüße Iggy
  8. Soweit ich weiß, ist das nicht auf dem Mist des Forums gewachsen, sondern plusminus O-Ton in der Urteilsbegründung zu dem Fall, auf den hier stillschweigend Bezug genommen wird. So weit ich mich erinnere, ging das ja bis zum BGH ... Die Urteilsbegründung war übrigens ... INTERESSANT. Grüße Iggy
  9. Äh, ja, gelesen hast' das Verlinkte aber offensichtlich nicht. Das ändert null an der Sachlage; es bezieht sich auf eine Forderung nach der Berücksichtigung der Sicherheitsbehältnisse S1/S2 nach DIN/EN 14450 durch ProLegal. Bei S1/S2 wäre eine Verankerung notwendig. Es bleibt aber nur eine Fordeung ... Grüße Iggy
  10. Gerne: 3. Sicherheitsklassen - verschlossenes Behältnis: erlaubnisfreie Waffen oder Munition - Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss: erlaubnispflichtige Munition - Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 unter 200 kg Gewicht: Langwaffen unbegrenzt und Kurzwaffen bis zu 5 und Munition Schrank wie oben ab 200 kg: Langwaffen unbegrenzt und Kurzwaffen bis zu 10 sowie Munition - Widerstandsgrad I nach EN 1143-1: Lang- und Kurzwaffen unbegrenzt sowie Munition. 4. Besitzstand / Bestandsschutz Für erforderliche Aufbewahrungsbehältnisse der Sicherheitsstufe A und B, die vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden, gilt ein Bestandsschutz. Bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (06.07.2017) bereits genutzte Aund B-Schränke können von folgenden Personen weiter genutzt werden - vom bisherigen Besitzer - von berechtigten Personen für die Dauer einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft Der Eigentümer des Behältnisses kann dem Mitbenutzer dieses im Todesfall vererben. Dies gilt auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft und die gemeinschaftliche Aufbewahrung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes begründet wurden. Zum Nachweis gegenüber der Behörde ist in diesen Fällen gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung und erbrechtlich ein Vermächtnis vorzulegen. Quelle: Bundesverwaltungsamt http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Das haben nur Viele nicht gecheckt, bei den neuen Aufbewahrungsvorschriften ist das "Heilen" eines zu leichten Tresorgewichtes (unter 200 kg) mittels Verankerung klammheimlich unter den Tisch gefallen. Grüße Iggy
  11. Nur bei den B-Schränken. Bei 0/I ist Verankerung kein Thema mehr. Grüße Iggy
  12. Vielleicht bei sehr Hochwertigen. Habe erst vor nicht garzu langer Zeit wieder alte Küchenoberschränke zum Streichen entfernt (100er Schränke). Exakt 2 Schrauben, nix Schiene. Bei Schienen funktionioeren auch die Justagebeschläge net ganz so gut. ;-) Weil die Schrauben im Gipskarton aber erkennbar ziemlich beschixxen gehalten haben, habe ich in der Tat nachträglich aus Flachstahl eine Aufnahmeschiene geschweißt, die die Last auf mehr als 2 schrauben vereilen ließen. Grüße Iggy
  13. Das steht WO? War früher schon nicht vorgeschrieben, bei den B-Schränken,außer man wollte mehr als 5 Waffen reinpacken. JETZT ist von Verankerung m.W. nicht mehr die Rede. Grüße Iggy
  14. Ist bei 0er und Ier Schränken nicht gar keine Verankerung mehr vorgeschrieben?!?
  15. Genug. Also, NEIN, natürlich nicht genug, ich will meeeeeeeeeeehr! Grüße Iggy
  16. Es gibt genug Anlagen, wo die max. Schießentfernung 100 m ist. Grüße Iggy
  17. Bin noch nie irgendwas gefragt worden, weder als gesetzlich Versicherter, noch als Privater. Weder bei div. Bänderrissen, Schnittverletzungen, noch sonstigen ~. So unterschiedlich kann es ansch. sein.
  18. Spaßbeutel! Ich habe, auch wenn ich diese Gebührenordnung nicht nutze, selbstverständlich eine Beispielgebührennummer aus dem EBM genommen, da hier ja in den Raum gestellt wurde, die Krankenkasse bekäme über die Abrechnung zwingend mit, daß eine Schußverletzung o.ä. ursächlich für eine Behandlung sei. Ansonsten, zum Gebührensatz hatte ich ja bereits in einem anderen Thread ausgeführt gehabt, daß mittlerweile sehr viele Privatgebührennummern im 2,3fachen Satz schlechter bewertet sind, als bei gesetzlich Versicherten, bei auch nicht Wenigen sogar im 3,5fachen Satz schlechter ... Weitere Ausführungen zu diesem Thema wären aber weit "off topic". Grüße Iggy
  19. Woher soll der Laie das auch wissen ... Nur ein Beispiel: Es wird womöglich abgerechnet 36191 Thoraxchirurgischer Eingriff der Kategorie J1. Da les' mal raus, daß das eine Schußverletzung war! In der ICD-Codierung kenne ich mich zwar garnicht aus, nur auf die Schnelle habe ich nichts gesehen, wo man mehr Info übermitteln könnte, als daß eine etwaige Verletzung durch einen nicht näher bezeichenbaren "Fremdkörper" entstanden wäre. Beispiel: T14.1 Offene Wunde an einer nicht näher bezeichneten Körperregion Offene Wunde Risswunde Schnittwunde Stichwunde mit (penetrierendem) Fremdkörper Tierbiss
  20. Sollte man JEMALS mit einer Schußverletzung, von der man nicht möchte, daß sie publik wird, zu einem Arzt / in eine Klinik kommen, dann weist man, so man noch fähig ist, explizit darauf hin, daß man eine wie auch immer geartete Meldung nicht wünscht. Sollte es dann dennoch passieren, sollten sich die Beteiligten, auch der Klinikbetreiber, recht warm anziehen. Grüße Iggy
  21. Äh, ich hab aus Zeitgründen nur Sekunden eines entspr. Videos gesehen - das scheint ein Halbautomat zu sein!
  22. Es gibt - leider selten - erstaunlich rückstoßfeste Frauen. Ich meine jetzt solche weit unterhalb der 200-kg-Klasse. Grüße Iggy
  23. Sag'mal, HÄNGT ES!?! ;-) Da hätte ich weit weniger Angst vor britischem Rinderhirn mit positivem BSE-Nachweis!!! Grüße Iggy
  24. aber dennoch definitiv nicht mein Niveau.
  25. Solche Margen hatte vor über 20 Jahren der Dentalfachhandel schon nicht mehr. Und der hatte legendäre Margen. (Ich bekam mal einen dicken Packen Endlospapier mit Einkaufspreisen in die Finger.) Weit unter 100%. Bei Kleinteilen glaube ich das beim Baumarkt wohl. Ich rede aber nicht von einzelnen Schrauben ... Grüße Iggy
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