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BlackBull

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  1. Es mag ja etwas verwegen klingen, aber inzwischen habe ich einen ganz anderen Verdacht: Vielleicht hat das Schreiben und Verbreiten von zunehmend seltsamen und kruden Statements ja eine Art therapeutischen Effekt, mit dem bestehenden mentalen "Herausforderungen" streckenweise begegnet werden kann. Quasi WO als Heilepflaster für sonstige Mängel.
  2. Etwa so: "Das hat nichts mit dem Isl.... mit dem Hurrikan zu tun!"
  3. Richtig, es spräche (grundsätzlich) nix dagegen - aber für das besagte Amt offenbar auch nix dafür. Es wäre extrem nett von dem Amt, das so zu handhaben; man hat sich wohl stattdessen für eine (großzügig bemessene) Frist für eine Nachprüfung entschieden. Das hat dann nun auch recht wenig damit zu tun, wie gut oder schlecht die Prüflinge die Inhalte gerafft haben - faktisch ist (wenngleich aus doofen Gründen) das Zeugnis/Bescheinigung vom Amt formal nicht anerkannt. Mag blöde sein, aber weil sie´s können!
  4. Richtig - 100 Punkte! Moin Reden! Es war aber von ungültiger Schulung/Lehrgang die Rede, und das geht nicht.
  5. DAS ist genau der Punkt: Was Du Urkunde nennst, ist das Ergebnis der Prüfung - DIE kann ungültig sein. Was ich als Unsinn bezeichne ist, daß eine Schulung ungültig wäre. Ich glaube, wir haben da einfach begrifflich aneinander vorbeigeredet...
  6. Was'n das nu' wieder? 1. Ja...klar macht sie das zB durch die Auflage, eine Prüfung vorher anzumelden... siehe oben. 2. Ob oder wie oder was die Meldung der Prüfung an das Amt erfolgte ist erstmal eine Problematik zwischen pruefungsanbieter und Amt. Der Prüfling hat alle Möglichkeiten, dem Anbieter ins Kreuz zu treten wegen der nichtanerkennung. Es sei denn, er ist an einen Beschei..., unlauteren Anbieter geraten. Das hat nix mit ausbaden lassen zu tun. 3. Das RP wird, vermute ich Mal stark, da gar nix anderes sagen. Der Prüfling hätte sich ja auch, wenn es ein freier gewerblicher Anbieter war, dessen Zulassung zeigen lassen können. Das Versäumnis ist klar beim Anbieter; ärgerlich für den Prüfling, aber isso. Der Rest wäre lediglich grosszuegiges Verhalten des Amtes...und mit 1j "Frist" zur Nachreichung sind sie, finde ich, noch nicht mal kleinlich.
  7. Kleine Anmerkung der Vollständigkeit halber: Wie der Lehrgang oder die Schulung (Prüfung aussen vor) ungültig sein kann, würde mich schon Mal interessieren?!? Sie kann falsch, unvollständig, scheixxe oder sonstwas sein, aber wie geht ungültig??? Freu mich auf Erleuchtung...
  8. Oder Pofalla würde den Sturm einfach für beendet erklären.
  9. Ja nee, iss klar... gibt ja auch ix mehr zu sagen als dass diese deine Ausführung Unsinn ist. 1. lass es hinken - es gäbe genügend andere äquivalente Beispiele... 2. den vorschriftsmäßigen Nachweis erbringe ich bei Erstbeantragung und Wiederbeantragung neuer Waffen von mir aus und tue damit dem Gesetz vollständig genüge, oder gerne auch jedesmal, wenn die Behörde es wissen will - aber nicht einfach mal so von mir aus oder bei vorübergehnder Reise, Reparatur, Auslagerung wg Baustelle oder sonstwas, da es nirgendwo gefordert ist (ausser vielleicht von dir...) - ist also Unsinn. 3. gut, dass Du das immerhin eingesehen hast...
  10. Wie das mit "Bestandskraft" ist, ist nicht mein Ding. Aber als "freier" Anbieter von SK-Schulungen und Prüfungen unterlag auch ich (während der Zeit, in der ich das machte) der Auflage, dass ich eine Prüfung (ich glaube es waren 2 oder drei Wochen) vorher anmelden musste; die Behörde wollte die Option haben, jemanden "vorbeizuschicken" (was sie aber nie getan haben). Und wenn eine Behörde eine "regelmäßig stattfindende" Prüfung pauschal als gemeldet akzeptiert, ist das ihre Sache - es bleibt dann aber dabei, dass sie angemeldet war, oder etwa nicht ???
  11. Zum ersten Punkt: Ich weise auch der Polizei, Versicherung oder sonstwem nicht ständig nach, dass ich die Fahrerlaubnis der Klasse XY habe - das ist nirgendwo gefordert, und geschieht nur bei Nachfragen (zB Verkehrskontrolle oder Aufbewahrungskontrolle - und da will ich mal erleben, daß irendein Fuzzi meint, "diese Knarre muss aber in dem roten B-Tresor und nicht im blauen liegen") (und nur so wird ein Schuh draus: Nicht ich muss nachweisen, dass ich es nicht muss, sondern Du oder irgendeine Behörde, daß ich es müßte!) Schließlich gelten hier keine Stasi-Regeln... Zum Zweiten: Wie ich schon mal schrieb: Solange ich passende nd ausreichende Kapazität für die Menge und Arten von Knarren habe und nachweisen kann, darf ich die umschichten wie ich lustig bin - und genauso verhält es sich mit vorübergehender Abwesenheit. Und wie ich sie verteile ist meine Sache. Ich persönlich habe (sogar!!! Kriege ich jetzt ein Fleisskärtchen???) mehr B-Tresore als ich bräuchte - und manchmal schichte ich Knarren um - das geht meine Behörde nix an, welche Knarre in welchem Tresor liegt, solange sie vorschriftskonform untergebracht sind; genausowenig beim vorübergehender Auslagerung (bei Berechtigten in entsprechenden Behältnissen, Reparaturaufenthalt oder Leihe (und ich darf sogar 3M lang leihen...). Und auch bei Reisen bist Du schon richtig verstanden worden: Deine "Statements" waren recht unmissverständlich (und Unsinn! kannst sie ja gerne nochmal selbst nachlesen) Auf solch einen Rechtsstreit würde ich mich gerne einlassen ! Denn nach deinen Statements ist es ja (logische Folgerung) besser für einen LWB, die Eisen bei einer Reise einfach zuhause in der Blechkiste zu lassen anstatt auszulagern (wie im geschilderten Fall, mit diesen Folgen eines bescheuerten SBs) - inwieweit sowas dann aber zur Erhöhung der Sicherheit sinnvoll wäre, das darf gerne ein Richter klären; ich wäre sehr gespannt. Allerdings ist mein Behördenleiter ein vernünftiger Mensch, der sich um sowas gar nicht schert - von daher bin ich vielleicht etwas gesegneter als die LWBs deines Bezirks.
  12. Tja, so sind sie halt. Deswegen findest ich Amerikaner so lustig...
  13. Dann kommt hier die Antwort!!!
  14. Du hast leider nicht verstanden was ich meine...
  15. Zwar hatte ich gottlob in meinem Leben noch recht wenig mit der Judikative zu tun (als Betroffener), aber das, was ich schon hatte, und ebenso das Meiste von den Fällen, welche ich aus dem Freundeskreis mitbekommen habe lässt zumindest hoffen, dass (einzelne abartige Sonderfälle mag es immer mal geben) auch dem Großteil der Robenträger (namentlich "Euer Merkwürden") bei der Beurteilung von juristischen Fällen Begriffe wie "gesunder Menschenverstand", "allgemeines Verständnis oder -Usus" nicht ganz unbekannt sind. Und solche Begriffe werden, wie ich ganz persönlich finde, in diesem Forum leider sehr, sehr stiefmütterlich behandelt; da wird manchmal jedes viertel Komma solange durchgekaut, daß man den Paragraphen XY unter Umständen Dienstags bei Nebel über der Schwäbischen Alb auch soundso ganz anders verstehen könnte - zumindest wenn man gleichzeitig eine Zigarre raucht und eine Kaffeetasse in Händen hält. Das, was hier manchmal "erwartet" wird, ist, daß es für jeden Pups (ja, auch Dienstags bei Nebel...) eine genaue juristische Grundlage gibt. Wäre dies aber wiederum der Fall, wären zwar vielleicht die "Dienstags-bei Nebel-Interpretatoren" befriedigt, jedoch die liberaleren wären überreguliert. Wie man´s macht macht man es falsch. (das jüngste Beispiel im Forum war diese Interpretation der Meldepflichtigkeit einer Änderung (Leihe, Reise, ...) der "Aufbewahrungssituation") Echt...manchmal einfach durchatmen, hinsetzen und das Resthirn und die Restvernunft versuchen zu aktivieren; und das bitte auch im Vorfeld irgendwelcher Heldentaten .- könnte mir vorstellen, dass sich dadurch verdammt viel von selbst erledigen würde. Sicher gibt es immer mal Probleme, aber manche (oder wie im konkreten Falle) macht man sich auch selber, und zwar mit Anlauf !
  16. hatte mal eine - ja, war ZDG. und aus dem Zeugs gibt es noch soviel mehr Knarren...genauso wie die .22lr häufig unterschätzt wird, wird auch ZDG sehr oft unterschätzt. Es gibt zB etliche Revolver (.22lr, .38Sp., ...) in ZDG. Ist etwas aus der Mode ("Stahl" verkauft sich besser), ist aber gar nicht sooooo exotisch.
  17. Ich denke mal (ohne dass ich die gesetzliche Regelung befürworte, und der von dir genannte Sicherheitsaspekt ist mir auch klar), dass in genau dieser, deiner Folgerung, der Fehler liegt. Durch den "2Schuss-Stöpsel" wird ja genau das erreicht, was im Text steht - geht nix mehr als 3 Schuss (2 im Mag, eine im PL=3 geladen).
  18. ...zumal es ja auch noch andere Muni gibt als bloss .22lr... Aber um was handelt es sich denn eigentlich? - Griffstücke (inklusive Spann-, Auslöse-Mechanismus) von SSWs - dazu handgeschnitzte Metallblöcke, die optisch von jedem halbwegs Sehenden als handgeschnitzt erkannt werden können, und noch nicht einmal das Abfeuern einer Platz-/Gaspatrone erlauben. Damit ist die "Knarre" - jeglicher Drohwirkung beraubt und nützt in diesem Zustand bestenfalls zum Werfen (ok, das kann wehtun) - aber auch keine funktionable SSW mehr Ausserdem vertickt er ja auch noch "nur" die "Laufbündel", und auch ein Teil (den zweiläufigen), ohne Angabe zu eventueller PTB-Nr. Und ehrlich (sicher nur mein Gusto), aber wenn ich dann noch sowas lese "5 % des Verkaufspreises werden als Spende für Not leidende deutsche Volksgenossen", dann... Jedoch -und genau das ist für mich das Unverantwortliche- suggerieren die Anzeigen ein gewisses unterschwelliges "Potential" (was man damit theopraktisch machen könnte), so dass evtl Unbedarfte zu dummen Sachen animiert werden. Wenn der Typ einfach nur Griffstücke von SSWs verticken würde (zB als Ersatzteile), wäre das ja witzlos und keiner Notiz wert. Ich finde es einfach eine billige und gefährliche Effekthascherei an der Grenze zum Unerlaubten und würde mich nicht wundern, wenn dem Händler mal ein paar Leutchens von der Rennleitung "Guten Tag" sagen - Mitleid hätte ich keines.
  19. SB, sorry, wie gesagt, bisher waren deine Beiträge hier durchaus häufig einleuchtend, erklärend und hilfreich. Aber eben befürchte ich, daß Du dich da ziemlich verrennst: - Meldung von (ich gehe mal davon aus, vorübergehend und innerhalb bekannter Fristen, und an Berechtigte) Waffenverleihen und/oder Reisen melden (müssen) ? -> blanker Unsinn ! - jeden angeschafften oder entsorgten Tresor melden ? -> lediglich, sofern die neuen Regelungen greifen würden; "Altbesitz" muß ich nicht nochmal von mir aus melden. Von mir aus kann ein Kontrolleur bei einer Kontrolle nachfragen, wie lange die Kiste schon mein ist (ob vor "Stichtag"); und wenn er Glück hat, habe ich noch einen Beleg. - Änderung der Aufbewahrung zusätzlich zum Waffenerwerb/-überlassen melden? -> Welche Änderungen soll(t)en das sein? Verrücken oder Anstreichen des Tresors in lila? "Umschichtungen" einzelner Waffen zwischen Tresoren (dies mache ich ständig; Aufbewahrungskonformität vorausgesetzt) ? -> blanker Unsinn Damit (s.u.) ist alles gesagt (Quelle: alzi) - Hervorgehobene kleine Ergänzung durch mich: " ... ich habe nachzuweisen, dass ich meine Waffen (und Munition) rechtskonform verwahre. Punkt! vor dem ersten Erwerb, dass ich es kann (d.h. die notwendigen Vorkehrungen getroffen habe), später dass ich es weiterhin tue (zB, wenn gefordert, bei "Zuwachs"). "
  20. ...oder wenn ich den einen Tresor von der linken Ecke in die rechte Ecke stelle? (alzi hat´s wieder trefflich beschrieben) Sorry, meinen innenarchitektonischen Auswüchse gehen keine Behörde etwas an, genausowenig wie wenn ich mich entscheide (unter Beachtung der jeweiligen Menge und erlaubten Speicherkapazität) die eine Knarre vom einen in den anderen Tresor zu legen. Solange ich passende nd ausreichende Kapazität für die Menge und Arten von Knarren habe und nachweisen kann, darf ich die umschichten wie ich lustig bin - und genauso verhält es sich mit vorübergehender Abwesenheit. Alles andere ist "Selbst dran dumm" - sorry, wenn das hart klingen mag...
  21. Was man mit sowas alles schnitzen kann oder nicht, und was alles möglich ist, will ich gar nicht diskutieren, gehört hier nicht her und weiss ich selbst. Aber SOWAS gewerbsmäßig anbieten und mit Deko-beschreibung evtl Leute in den Ärger zu werben oder zu "animieren", finde ich ziemlich daneben und hart an der Grenze zur Illegalität.
  22. @Fyodor: Eben - Deko ist das lange nicht. Und aus einem Stahlklotz etwas zu bohren oder feilen ist eine Sache - DAS ist ja fast schon etwas, das ich als "Halbfertigprodukt" bezeichnen würde. Wer sich das Dingen zulegt dürfte auf dünnem Eis sein... @turtle: Eben - strafbar machen... ...und das ganz durchbohren ist kein Hexenwerk; das Ziehen und Lager-Reiben werden sich die Angehörigen der (so vermute ich) angepeilten "Klientel" wohl eher schenken, denn DIE werden damit kaum auf DSB-Wettkämpfe gehen, und unter "Fangschuss antragen" haben die auch eine andere Vorstellung.
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