Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

HangMan69

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    9.528
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von HangMan69

  1. wenn es sich hierbei um eine "aktuelle neufertigung" handelt, dann bezweifle ich, das diese den aktuellen regularien des d (w)affengesetz entspicht und hier keine zulassung/genehmigung durch BKA/BMI erhalten wird! es gab "früher" mal die möglichkeit nach älterem (w)affengesetz solche waffen entsprechend abzuändern, das ist nach aktuellem (w)affenrecht nicht mehr möglich. wenn du diese waffe in ö kaufst und nach d verbringst wird wohl der verlust deines jjs dein geringstes problem sein...
  2. hab ich auch gemacht und meine SLG hat sämtlich kosten dafür übernommen! wenn das bei dir anders war, die SLG aber von dir verlangt hat diesen zu machen lässt das kein gutes licht auf die slg werfen...
  3. da sieht man doch mal wieder was für geistigen dünnschiss unsere politversager so als gesetze raus haun...
  4. den kannst in jedem baumarkt mieten...
  5. also wenn dann ein S5, letzte generation mit wechselakku und da dann auch noch das aktuellste android (für diese altgeräte)...
  6. ah, is klar, und der "notruf 110" macht dann auch gleich "sommerurlaub"?
  7. was bitteschön ist ein "wackelkandidat"?!?
  8. was heisst "wie belegt is das denn?" es ist so "gang und gäbe" bei unserer behörde! wurde bei mir genau so "angewendet"!
  9. ja is bekannt... scheint aber nicht wirklich so "toll" zu sein... kommt in beiden vids vor...
  10. bei uns wird "einfach ausgestellt"! anschliessend die abfrage gestartet! wenn die negativ ausfällt wird eben "wiederrufen"!
  11. und vor allem jeder richter nach "gut dünken" auslegt wie er das gerade möchte...
  12. und wie sind da die waffen "beschränkt"? ich meine auf was für waffen (art der waffe)?
  13. hängt aber auch stark davon ab was er GEFRAGT hat! denn man kann auch bestimmte antworten "provozieren"!
  14. lass doch endlich mal das mit den vollquotes!!! is das so schwer die zitatfunktion richtig zu verwenden? das sollte einem 15 jährigen im heutigen digitalen zeitalter eigentlich nicht wirklich schwer fallen!
  15. das fragst du ernsthaft? du weist doch selber wie viele jäger/sportschützen absoluk KEINE ahnung vom (w)affenrecht haben! da is das fragen im forum schon schlau! nur hätte er mal VORHER seine "voraussetzungen" hier posten sollen, dann hätte er auch gleich die entsprechenden antworten auf fragen bekommen auf die er bisher noch gar nicht gekommen war! aber so...
  16. weil er ein troll is...
  17. auch ein sportschütze muss keine "statistik" führen!!! langsam wird es lächerlich was du hier so von dir gibst!
  18. NEIN! geh und mach: 1. deine Sachkunde 2. deinen jagdschein als jäger musst du keine lw "beantragen"! und für die kw musst du dir nur einen "voreintrag" in die wbk holen... das beantragen der waffen ist bei sportschützen die regel...
  19. also noch mal: mit dem bestehen des jagdscheines bekommst du KEINE wbk! wenn du den jagdschein zum 1. mal gelöst hast und DANN eine Langwaffe kaufen gehst, dann bekommst du deine wbk ausgehändigt wenn die behörde die waffe einträgt!
  20. wenn du damit "in den eigenen 4 wänden" meinst dann nöö. denn genau da "führst" du nämlich gar nicht!
  21. klingt ja fast so als würde irgend eine einstellung in DEINEM router dich jedes mal auf diese seite umleiten...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.