Mir ist grade ein Schreiben des örtlichen Amts reingeflattert, in dem die Tatsache behauptet wird, dass ich seit April 2023 keinen gültigen Jagdschein mehr habe. Gefolgt von dem üblichen Trulala, was das für Auswirkungen auf meine WBK haben wird. Und dass mir die wiederkehrende Bedürfnisprüfung als Verursacher in Rechnung gestellt wird.
Diese vollmundige Behauptung versuche ich gerade mit dem quasi nagelneuen, im März 2023 ausgestellten und ab April 2024 gültigen Dreijahresjagdschein in meinem Besitz in Einklang zu bringen. Das Foto im Vorgängerdokument wahr schon ein bisschen alt, deswegen wollte mich die UJB den alten Schein nicht weiter nutzen lassen.
Wofür zahle ich den Bedürfnisprüfungsspaß eigentlich, wenn ich dafür nachlässige Arbeit, ein falsches Ergebnis und zusätzlichen Aufwand habe? Das ist alles das selbe LRA, die könnten einfach ihre Kollegen fragen.