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e9754

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  1. Also mir wäre es schon neu, wenn große magazine nur mit Ausnahmegnehmigung verkauft werden dürften. Mit der Kaffeesatzleserei gebe ich dir recht.
  2. Grade in einer eGun-Auktion eines nicht unbekannten Händlers gefunden: Achtung: nach EU Richtlinie, welche Mitte des Jahres in Kraft treten soll/wird, ist der Verkauf von Langwaffenmagazinen mit mehr als 10 Schuß, nur noch mit Ausnahmegnehmigung erlaubt. Ausnahmen sind nur zu erteilen , für Sammler, Museen und Sportschützen, welche nachweislich an Schießen teilnehmen ( im Ausland ) wo größere Magazine erforderlich sind. Sollten sie noch Bedarf haben, kaufen sie vorher ein !!!!
  3. c) Spielzeugwaffen mit einer Mündungsenergie von mehr als 0,5 Joule [soll man NICHT ankreuzen] Hier muss meiner Meinung nach auch das F im Fünfeck auf die Waffe. Daher ohne F eine erlaubnispflichtige Waffe.
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