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kulli

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Alle Inhalte von kulli

  1. Na ja also gegen drei Langwaffen ohne Munition in einem Einser kann keine Behörde etwas machen. Außer dich beim Bauamt anacheißen, wenn sie das denn nun wirklich machen wo ich mir da aber mehr Sorgen wegen dem Wiederladen machen würde als um einen kleinen 1er Tresor, der sich mit einem KFZ in der Garage befindet. Ein waffenrechtlicher Aufbewahrungsverstoß liegt jedenfalls nicht vor.
  2. @mühli Als Privatperson rate ich von Sprays wie dem RSG 6 mit dem Metallclip ab. Das ist für die Koppel. Gerade im Sommer passt das nicht in die Lebensumstände von Privaten. Lieber eine Dose wählen.
  3. Teleskopschlagstock ist nicht verboten. Benötigst halt einen Waffenerwerbsschein. Dementsprechend dann aber auch eine Tragebewilligung wenn du damit rauswillst.
  4. Sicherlich kein Thema für die Sportverbände weil es nicht deren Thema ist. Aber nach meiner bescheidenen Meinung müsste der VDB zum Thema Messerkriminalität viel deutlicher Forderungen stellen abseits der Messer. D.h. gerade zur Abwehr von Messerangriffen den Taser raus aus der Liste der verbotenen Gegenstände, unter Umständen eine WBK Pflicht, wobei damals ja bereits die Taser Lückenlos von Hersteller registriert wurden um Mißbrauch zu vermeiden und dann ein Führen auf einem großen Waffenschein "light" ermöglichen der aber auch an WBK Besitzer erteilt werden muss. Teleskopschlagstöcke raus aus dem 42a etc.
  5. Ich erinnere nochmal an die Waffengesetzänderung 2002/2003. Dort sind die Solinger Messerhersteller noch mit dem ICE nach Berlin zu einer Veranstaltung gefahren mit einem Koffer voller Springmesser (seitliche Öffnung), um gegen ein gänzliches Verbot zu intervenieren. Dies stand 2002 auch im Raum.
  6. TPH in 6,35 und p 232 hätte ich auch gern. Aber leider sehr schwer möglich mit den wenigen WBK Plätzen und den vielen sportlichen Restriktionen.
  7. In Deutschland geht die als Kurzwaffe, aber nur als Jäger. Also die Neu-Produktion aus CZ keine Ahnung ob es auch schon in den 80er und 90ern Werkshalbautomaten gab.
  8. Bei einer Ablehnung, das kann dir nur referent in deinem Landesverband beantworten, könntest du die sfp 9 mit einer verstellbaren Visierung ausstatten und anschließend eine neue Waffe für DP 1 beantragen.
  9. Ich würde behaupten es ist ein Unterschied ob im Grundkontingent oder nicht.
  10. Das war nur ein Beispiel. Es geht nicht um zwei Shadow 2 zu kaufen, sondern um eine Waffe mit Optik (Shadow 2 OR) und eine Waffe über 1300 g für Fallplatte. Das könnte auch eine Beretta 92x Performance oder 1911 in 9mm über 1300 g sein. Ansonsten musst du afallplatte mit der P 8 schießen
  11. Und hier sind wir eigentlich beim Kern deiner Frage Kaufst du zunächst eine Shadow 2 für Fallplatte wird es anschließend noch eine Shadow 2 OR für Freie Klasse und eine USP für Präzision geben. Ob es als Dritte noch eine Shadow 2 für Fallplatte gibt (Shadow 2 OR+ USP schon im Bestand), ist eine Frage die eigl nur der Referent KW in deinem LV beantworten kann.
  12. Stichwort, bietet dein Stand Speed oder Fallplatte?
  13. Grundsätzlich müssen sich hier einige User an die eigene Nase packen. Beruflich habe ich immer wieder mit MDLs, Staatssekretären und Minister der Länder zu tun. Ich denke mal das geht hier einigen Usern nicht anders. Ich habe stets meine faktenbasierte Sichweise, sofern es zum Kontext passt, im persönlichen Gespräch mitgeteilt. Auch in letzter Konsequenz das in Folge von politischen Entscheidungen eine Partei für die Zukunft nicht wählbar ist oder es halt ganz düster aussieht wenn politische Entscheidungen nicht angespasst werden. Das kann und muss man nett aber auch konsequent verpacken. Zu Viele haben da in den letzten 10 Jahren einen verschönten Blick auf die Dinge widergespiegelt.
  14. sei froh das die Waffe nicht schon aus der WBK raus war und dann die Ablehnung kam....
  15. Weil da noch keiner darauf eingegangen wurde. Darf er nach Austrag der 9mm Pistole die vorhandene Munition nicht für 6 Monate behalten?
  16. Na ja, kann mich noch an die Stories meines damaligen Bärenführers (Jg 50) erinnern. Als der anfing ende der 60er wurde er zu zwei tweens gerufen. Die waren auf die Idee gekommen dem anderen die Zigarette aus dem Mund zu schießen mit dem KK. Am Türrahmen. Eigentlich ne sichere Sache aber irgendwie hat der Schütze zu lsnge gezielt und der Raucher wollte mal gucken warum es so lange dauerte und guckte um die Ecke. Da war dann nichts mehr zu machen.
  17. Kannst du mit den kurzwaffen bei deiner Geliebten schlafen bis der neue Tresor da ist. Dann bist du ja auf Reisen und benötigst keinen Waffenschrank.
  18. Solange du keinen Tresor mit Schlüssel zusätzlich zum 0/1 mit Zahlenschloss hast ist es unproblematisch.
  19. Jein, der Rheinisch Bergische Kreis, Heimatbehörde von Reuls Wohnort, schreibt auf seiner Website. Bei erstmaligem Antrag zu einer waffenrechtlichen Erlaubnis muss ein Schlüsseltresor in 0/1 nachgewiesen werden, sonst gibt es keine WBK. Ob es da ein weiteres Info-Schreiben gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
  20. In Bayern kann man 45 ACP, 9 Para 357/38 und 44 Mag auf JJS kaufen.( 45 LC bin ich mir gerade nicht sicher) Es gibt da ein Schreiben vom bayr. Innenministerium. Also hier recht klar geregelt.
  21. In welche Region von Österreich geht es denn? In der Vergangenheit habe ich durchaus schon Fälle erlebt wo eine Deutsche WBK (inklusive Vorlage des AT-Psychotest) in eine österreichische Karte mit 3 oder 4 Kat-B Waffen umgeschrieben wurde. Bei einer freundlichen Behörde muss nicht bei 2 Plätzen Schluss sein. Solange es im Rahmen bleibt. Einige Jäger haben so neben ihren Kat-C Langwaffen die drei Kurzwaffen mitnehmen können.
  22. Ist das ccmg ein Wechselsystem oder eine Komplettwaffe?
  23. Da liebäugele ich auch gerade weil der Platz in den Schränken eng wird. Möglich wäre es sofern das 223 AR auch schon keinen Anschein auslößt.
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