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Jürgen Klünder

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  1. die Waffenbehörden handhaben das aber so und dieses Handeln wird in über 99% aller Fälle von den Gerichten bestätigt. ob das dem geltenden Recht entspricht ist bei uns LWB so ziemlich egal!! Leider
  2. Was die Strafverteidiger aber oft nicht wissen oder worauf nicht hingewiesen wird, ist jedoch die Vorschrift des § 5 Abs. II Nr. 1a) – c) Waffengesetz (WaffG): Danach besitzen die nach dem Waffengesetz erforderliche Zuverlässigkeit Personen in der Regel nicht, die wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind…
  3. 60 T S egal welcher Straftatbestand so das Gesetz In BW glaube ich schon ab 55 oder 50
  4. Hier ist zu
  5. so, nach dem jetzt alles dazu gesagt wurde und bevor das jetzt weiter ausartet ist hier zu
  6. und da hier auch alles gesagt wurde ist hier zu
  7. Da passiert gar nix, der folgende Grundsatz gilt da wie bei vielen anderen auch: " Verwirrt mich nicht mit Fakten, ich habe mir mein eigenes Vorurteil gebildet"
  8. bei google suchen und damit ist hier zu
  9. Aus gegebenem Anlass folgendes: Ich als Datenschutzbeauftragter des Forums Waffen-Online sowie der ganze Vorstand mache mich/machen uns Straf- und haftbar wenn wir Daten herausgeben ohne Prüfung der rechtlichen Grundlagen bzw. der Rechtmäßigkeit der Anfrage. Das heißt ich persönlich hätte dann mit juristischen Konsequenzen sowie Konsequenzen für meinen Beruf als Danteschutzbeauftragter zu rechnen. Jegliche Anfrage die bisher gestellt wurde wurde genauestens und nach bestem Wissen und gewissen überprüft. Wenn da nur der Hauch eines Zweifels gewesen wäre wäre die Anfrage abgelehnt worden bzw. an unseren Anwalt übergeben worden. Wenn natürlich eine Behörde eine ganze Sachlage fakt kann ich/wir das nicht überprüfen bzw. die Rechtmäßigkeit feststellen. Soviel zu dieser Sachlage. Jürgen Klünder
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  10. soll ich Dir das Schreiben vom Scholzen zeigen indem Er mich darauf hin weißt das der Vorgang nicht von der RSV abgedeckt ist und er 350,00€ Vorschuss haben will?
  11. Verstöße im Waffenrecht werden von fast allen RSV nicht abgedeckt weil der Vorwurf des Vorsatzes im Räume steht. Habe das selber durch!!! Selbst die RSV des VdW übernimmt das nicht. Hatte dadurch das "Vergnügen" mich mit Herrn Scholzen und seinen Honorarförderungen beschäftigen zu müssen.........
  12. Ich werde nächstes WE Mal hin fahren und nachfragen ob nochmal ein WO Treffen möglich wäre
  13. Overnight
  14. Du hast recht und ich bin unwissend. Ist das so ok für Dich? und damit bin ich raus
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